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-   -   A1 im Urlaub konfisziert (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=9796)

Opti 29.07.2004 14:39

Als Review 10 Tage danach bleiben folgende "Schäden":

1. eine derzeit nicht verfügbare A1

2. derzeit keine Urlaubsbilder

3. einen immer noch diesbezüglich verschreckten Sohn (8 J.) ... nach dem Motto: Papa hat was gemacht, was doch nicht schlecht war ... aber es war unsichtbar verboten. Der Eindruck der Wachmänner (beide gut 2m groß) auf meinen Sohn war gewaltig: Sie konnten Papa die Kamera wegnehmen. Die Folge sind bei ihm Alpträume trotz regelmäßiger Gespräche mit ihm darüber.

Im übrigen habe ich im erweiterten Familien- und Freundeskreis kaum Menschen, die mit mir der Auffassung sind, dass Wachleute einer privaten Firma keine Sonderrechte haben. Deren Auftreten wirkt offenbar ...

Gerade rief meine Frau von zu Hause an: Es liegt heute ein Brief von der Polizeidirektion Anklam im Briefkasten. Bin auf heute Abend sehr gespannt...

Unter https://www.mvnet.de/cgi-bin/polizei...e_st.pl?pdankl fand ich schon mal unter dem Luftbild "Die Polizeidirektion Anklam gewährleistet für 255.000 Einwohner und Tausende Touristen Sicherheit und Ordnung."

Das kann doch nur gut sein .... :shock: :top:

Frank Seifert 29.07.2004 14:41

Hallo,

wenn ich das alles so lese komme ich zu dem Schluß das ich meine Kamera und auch die Videosachen schleunigst verkaufen sollte, solange ich noch was dafür bekomme. Wenn man das so liest kommt man unweigerlich zu der Erkenntnis das auser im eigenen Besitz zu fotografieren eine Straftat ist, da irgenjemanden gehört es ja immer oder haben wir noch Volkseigentum. Armes Deutschland, gute Nacht.

PS: kauft euch keinen VW!!!

Hotzi 29.07.2004 14:44

@Frank Seifert

Jo bei Rinnetal würde ich eh nix kaufen, vor daher keinen VW...


@Opti:

Halt uns aufm Laufenden !!!

hbert 29.07.2004 14:59

Hallo Opti,

sag das deinen Leuten: Ein privater Sicherheitsdienst verfügt zunächst mal über die gleichen Rechte, über die JEDE Privatperson verfügt. Zusätzlich kann ein damit beauftragter Sicherheitsdienst (oder jede andere Person) über das sog. Hausrecht (§ 858 Abs. 1 BGB) verfügen.

Der entsprechende Paragraph wird "Jedermannsparagraph" genannt:
Zitat:

§ 127
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.
Es gibt kein Gesetz, daß es dem Sicherheitsdienst erlauben würde, deine Kamera zu beschlagnahmen!

Allerdings wäre es natürlich denkbar, daß dies die Polizei auf ihre Kappe genommen hat. Dann hätten die dir aber eine detailierte Bestätigung darüber ausstellen müssen.

Alles andere IST NICHT KOSCHER !!

hbert 29.07.2004 15:05

Ach ja: Solltest du feststellen, daß deine Bilder gelöscht wurden oder die dich noch weiter ärgern wollen, ärgere zurück:

Jeder Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes muss über eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) (sog. "Leumundsparagraph") verfügen. Das war nicht immer so, und ein sehr großer Prozentsatz der Sicherheitsdienste ignoriert dies, da diese Genehmigung nur durch eine entsprechende Schulung und auch finanziellen Aufwand zu erlangen ist.

Find doch mal raus, ob die Herrn Aufpasser (deren Namen du hoffentlich hast?!) sowas haben.

Skywalker 29.07.2004 22:27

Hi Optio, den Brief schon gelesen ?
Bin schon gespannt und wünsche dir viel Glück

Opti 30.07.2004 08:15

Also, der Brief enthielt einen Bescheid über eine Summe von 15 Euro mit anhängender Zahlkarte. Die entsprechende Position (Grundlage) war auf der Rückseite mit der merkwürdigen Kombination "Verwarngeld/Gebühr/Verwahrung" erklärt. Als Zeuge war der Name eines Polizeiobermeisters angegeben. Dann stand noch der zugefügte Satz darunter "Der strittige Gegenstand (Fotoapparat) kann nach Eingang der Summe bei der Polizeidirektion Anklam in Empfang genommen werden."

Daraufhin bei der Polizeidirektion angerufen, da ich keine Lust hatte, bis Anklam zu fahren. Für die Antwort benötigte der Polizeibeamte zwei 5- minütige Rücksprachen und antwortete, dass ich die Summe um 10 Euro erhöhen solle und unter Zahlungsgrund "Porto" hinzufügen sollte. Dann würde mir die Kamera zugeschickt. Auf meine Frage, ob es sich nun um eine Verwarnung oder eine Gebühr handelte, benötigte er weitere 10 Minuten, um sich den Vorgang anzusehen und äußerte: "Ja, das ist wohl dumm gelaufen. Verwarnt worden sind Sie nicht. Aber irgend eine Gebühr müssen wir verlangen; sie sei ja auch sehr gering. Machen Sie sich keine Sorgen, wir werden drei mal die Woche in das Lilienthalcenter gerufen. Alles Mistfälle."

Habe daraufhin 25 Euro online überwiesen und werde wohl noch eine Woche warten müssen auf die Kamera. Habe vermieden, nach dem Zustand der Speicherkarte zu fragen .... denn wenn der Polizist erst an den Knöpfen drückt ... lieber nicht.

Am Wochenende ist 5-Stunden-Regatta im Segelverein. Da ist sowieso die D70 an der Reihe.

kay 30.07.2004 08:59

Kann nicht mal einer die beklemmenden Umstände dieses Falls der Geschäftsführung des Lilienthalcenters mitteilen? Vielleicht reicht eine URL auf diesen Thread (oder einfach ausgedruckt per Post). Jeder vernünftige Geschäftsführer würde ganz schnell was an seinem Wachdienst ändern. "Drei mal die Woche" die Polizei zu "Mistfällen" gerufen, daß kann für ein Einkaufszentrum nicht wünschenswert sein.

Wer Kontakt zur Fachpresse hat (ColorFoto usw.) sollte den jetzt nutzen. Der Fall verdient einen Artikel, das ist für alle interessant.

Und Opti: Du hast meine volle Anteilnahme. Ich hätte vermutlich wie Du reagiert - bin ich froh, daß mir das nicht passiert ist.

Trotzdem Bon Dimage
Kay

Hotzi 30.07.2004 09:06

Komische Sache, die A1 wurde vom Wachdienst unrechtmäßig beschlagnahmt und kann nur bei der Polizeit (hatte die dazu ein Recht) abgeholt werden ?

Das passt Alles nicht zusammen. Ich würde nach dem Erhalt der Kamera irgendwas in die Wege leiten, zum Beispiel einen Strafantrag gegen den Wachdienst und ne Dienstaufsichtsbeschwerde.

Gruss

Hotzi

Opti 30.07.2004 09:55

Hotzi, das macht alles viel Ärger und Arbeit. Ich habe wenig Freizeit und möchte im Leben die positiven Seiten erleben. Erst mal warte ich die A1 ab.

Vielleicht hatten die Herren (Wachdienst und Polizist) das Problem, dass die Kamera ja nicht behalten werden konnte, sie nun zurückzugeben. Die Polizei (wurde von mir gerufen) hat sich dabei wenig hilfreich verhalten und lässt sich offenbar als öffentliche Verwahranstalt benutzen. Wenn sie genug Personal haben .... :mad:


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