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mrieglhofer 04.08.2013 19:15

Sollen doch froh sein, dass sie nur gesperrt wurden. Wenn eine andere Nutzung als die beim Ansehen in einem Ladengeschäft übliche vorliegt, könnte Amazon rechtlich völlig unproblematisch den Differenzbetrag zum WHD einbehalten. Nur werden sie sich das nicht antun, weil das schlechte Presse gibt. Da erweitern sie halt das Fraud Protection Programm um ein paar Algorithmen und mit hoher Wahrscheinlichtkeit trifftndasndann eh die richtigen. Bei Beschwerden kann dann noch jemand drüberschauen und wenn sich der Kunde lohnt, das korrigieren,

amateur 04.08.2013 22:27

Zitat:

Zitat von mrieglhofer (Beitrag 1473678)
Bei Beschwerden kann dann noch jemand drüberschauen und wenn sich der Kunde lohnt, das korrigieren,

Das ist aber anscheinend nicht vorgesehen. Ich bin immer wieder erstaunt über Euer Vertrauen in solche Systeme.

Stephan

mrieglhofer 04.08.2013 23:01

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 1473734)
Das ist aber anscheinend nicht vorgesehen. Ich bin immer wieder erstaunt über Euer Vertrauen in solche Systeme.

Stephan

Mein Vertrauen in diese Systeme ist sehr begrenzt, weil es um big data analysis geht. Das basiert auf Statistik, der Einzelfall ist unbedeutend. Gutes Buch zum Thema: "Das Ende des Zufalls".
Nachdem diese Systeme ja letztlich den Geschäftserfolg verbessern sollen, funktionieren diese sehr gut bzw. wird bei Fehlern sehr schnell reagiert. Trotzdem kann es Kollateralschäden geben. Aber ein nettes Schreiben mit Hinweis auf die bisherigen Umsätze sollte das Probleme lösen. Und andere Händler gibts ja für Notfälle auch noch.

erwinkfoto 05.08.2013 00:12

Zitat:

Zitat von mrieglhofer (Beitrag 1473742)
Geschäftserfolg

gibt's nur, wenn die Konkurrenz mindestens so schlechte Geschäftsbedingungen vorzuweisen hat. Und das hat sie nicht. :P
Zum einen finde ich es gut.
Zum anderen total käse, dass damit auch "Normale" Kunden verprellt werden könnten.

amateur 05.08.2013 00:35

Zitat:

Zitat von mrieglhofer (Beitrag 1473742)
Aber ein nettes Schreiben mit Hinweis auf die bisherigen Umsätze sollte das Probleme lösen. Und andere Händler gibts ja für Notfälle auch noch.

Hat es aber in einigen beschriebenen Fällen nicht. Dort kamen Standardantworten, dass man leider nach der erfolgten Sperrung keinerlei Hinweise mehr bearbeite.

Und andere Händler gibt es für z.B. den Kindle nicht. Sie sperren ja nicht nur den klassischen Versand, sondern das komplette Konto. So einfach ist es also nicht.

Stephan

Butsu 05.08.2013 06:35

Darf Amazon Konten sperren?
 
Hier die Auskunft eines Rechtsanwalts (Welt, 5. August S. 13):

http://www.welt.de/print/die_welt/fi...n-sperren.html

Meine persoenliche Bewertung folgt aber der meiner divesen Vor-Kommentatoren...

mrieglhofer 05.08.2013 08:22

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 1473771)
Hat es aber in einigen beschriebenen Fällen nicht. Dort kamen Standardantworten, dass man leider nach der erfolgten Sperrung keinerlei Hinweise mehr bearbeite.

Und andere Händler gibt es für z.B. den Kindle nicht. Sie sperren ja nicht nur den klassischen Versand, sondern das komplette Konto. So einfach ist es also nicht.

Stephan

Kontosperrung dahingehend, dass die Nutzung gekaufter Dinge nicht mehr möglich ist, halte ich auch für nicht legal. Ich möchte nicht Amazon verteidigen, weil ich die Vorgangsweise auch nicht besonders klug oder treffsicher halte. Ich hätte eher ein Nutzungsentgelte von der Rückerstattung abgezogen. Wäre sicher wirksamer, aber da müsste dann im jedem Fall die rückgesendete Ware geprüft werden. Und das kostet ja auch. Aber ich sehe auch nicht ein, warum ich die Kosten für ein paar asoziale übernewhmen soll.
Nebenbei hätte ich nie einen Kindle gekauft, wenn man die totale Abhängigkeit nicht einfach umgehen könnte. Leider versteht die Politik das nicht und die Gesetze schützen da nicht den Konsumenten. Braucht ja so eine Firma nur Pleite gehen. Zumindest dürfte die Umgehung des Kopierschutzes zur Weiterverwendung in einem solchen Fall nicht verboten werden.

oskar13 05.08.2013 16:11

Und schon melden sich Abzocker. Ich habe heute eine erkennbare Fakemail bekommen dass ich eine Rechnung nicht bezahlt habe und sie werden ein "Inkass"Büro beauftragen falls ich nicht bezahle. An diesem Tag habe ich aber nichts bestellt.
Bei Amazon hab ich geschaut, die schreiben nur man soll die Mail löschen und keine Links öffnen. Es ist nicht nötig Amazon extra zu verständigen.

Cylophis 05.08.2013 16:22

Zitat:

Zitat von Butsu (Beitrag 1473787)
Hier die Auskunft eines Rechtsanwalts (Welt, 5. August S. 13):

http://www.welt.de/print/die_welt/fi...n-sperren.html

Meine persoenliche Bewertung folgt aber der meiner divesen Vor-Kommentatoren...

Also doch so wie ich darüber gedacht habe.

Rein rechtlich hat es Amazon hier nicht leicht.

Mal abwarten ob sich hier noch etwas passiert.

stecki99 05.08.2013 16:36

Zitat:

Zitat von Cylophis (Beitrag 1474004)
Also doch so wie ich darüber gedacht habe.

Nein! Im zweiten Satz steht doch das Ausschlaggebende. Amazon darf selbst entscheiden, mit wem sie Verträge abschließen.

Zitat:

Zitat von Cylophis (Beitrag 1474004)
Rein rechtlich hat es Amazon hier nicht leicht.

Doch! Amazon hat nichts unrechtes getan, da sie den Kunden das Recht an der Rückgabe nicht verwehrt haben. Sie haben sich lediglich, nach einer Anhäufung dieser Rückgaben, dazu entschieden, keine weitere Verträge mit den betroffenen Kunden abzuschließen. Dagegen gibt es rechtlich rein gar nichts einzuwenden. Auch hier verweise ich wieder auf den zweiten Satz in dem Artikel.

Zitat:

Zitat von Cylophis (Beitrag 1474004)
Mal abwarten ob sich hier noch etwas passiert.

Was soll passieren? Die betroffenen Hunde werden bellen und die Kaufmoral in Deutschland wird sich hoffentlich zum Positiven verändern. Wie ich schon mal gepostet habe: Es müssten viel mehr Händler diesen Schritt gehen. Nicht nur Onlinehändler.


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