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Shooty 24.12.2007 16:23

Zitat:

Wie ist es denn, wenn man, z.B. bei einem Fußballspiel nicht nur Spielszenen fotografiert, sondern auch Fans auf der Tribüne, um die Stimmung festzuhalten. Da wird auch mal ein Fan einzeln aufgenommen. Später kommen alle Bilder auf meine Homepage unter einen Link zum Spiel. Das heißt, alle Bilder sind immer als Teil des ganzen Spiels und dem Drumherum zu erkennen. Wie sieht es denn in dem Fall aus?

Gruß, Wolfgang
Meines Wissens Gruppenfotos erlaubt, weil Gruppe
Spieler erlaubt, weil öffendliches Leben
Einzelne Fans NICHT erlaubt, weil einzelne person ^^

ManniC 24.12.2007 16:24

So Mädels - nun coolt mal down (zumindestens die, die auf Drehzahl sind ;) - und insbesondere die, die sich oben im Ton vergriffen haben):

(1)

An Shooty die dringende Bitte, sich bei Beiträgen an die Forumsgepflogenheiten, die Regeln zu halten. Ich habe nicht unbedingt Lust (a) solches Gefrickel zu lesen oder/und (b) erforderlichenfalls zu evakuieren oder/und (c) im Wiederholungsfall mit einer gelben oder sogar intensivfarbigeren Karte zu reagieren. Deine Reaktion auf meinen ersten Hinweis fand ich megadaneben - vielleicht denkst Du einmal darüber nach.

(2)

An die die sich oben im Ton vergriffen haben: Laßt es bitte künftig sein, zumindestens an der Oberfläche dieses Forums.

(3)

An die, die nichts zum Thread-Thema beizutragen haben: Haltet Euch doch einfach in solchen Fällen mal raus.

(4)

Und nun bitte in diesem Thread zu dem Stil zurück (einschließlich der Groß-/Kleinschreibung ;) ), der dieses Forum auszeichnet.

Danke.

Eyebecks 24.12.2007 16:26

@Shooty:
Mir sind da keine Gesetze bekannt, aber man keinen einen rechtlichen Anspruch ja auch aus dem GG begründen. Geht sowieso zivilrechtlich und dort gibt kein Analogieverbot, wie im Strafrecht (soll heißen, man kann Normen auf bestimmte Sachverhalte anpassen, was im Strafrecht verboten ist).

@Wolli: Bei Fan-Portraits brauchst Du die Zustimmung. Wenn Du die halbe Tribüne ablichtest, dann wohl nicht. Würde ich jedenfalls so auslegen (Gesunder Menschenverstand, nicht rechtlich begründet).

Dimagier_Horst 24.12.2007 16:31

Zitat:

Zitat von Shooty (Beitrag 580030)
das das eigendliche bilder machen strafbar wäre .....

So war es vor der Gesetzesnovelle. Und weil man genau diese Lücke schließen wollte, ist in einigen Fällen, die zu sehr in die persönlichen, schutzwürdigen Interessen des Fotografierten eingreifen, schon das Fotografieren verboten. Ein herbeigerufener Vollzugsbeamter kann dann ohne weiteres das Speichermedium einziehen, das Löschen des Bildes in der Kamera ist ja, wie wir alle wissen, wirkungslos.

Sonnenkind 24.12.2007 16:32

Sagt mal gibt es hier keine Regeln mehr?
Der Kerl sagt im ersten Satz klipp und klar, daß er die Forumsregeln BEWUSST mißachtet.
Und Ihr sagt 5 Seiten lang "bitte, bitte"? Weil Weihnachten ist oder was?

Und die Antwort auf die Fragen, mit denen Ihr Euch solche Mühe gebt?
Vergebene Liebesmüh, da ist er wahrscheinlch genauso ignorant wie mit den Forumsregeln.
Warum also Zeit damit verschwenden?

@Manni
Den hätte ich samt Beitrag bereits nach dem ersten Satz -wie nanntest Du es so schön - evakuiert.
Und sorry wegen Deinem Punkt 4 (der mit dem raushalten), aber irgendwann muß man das Kind ja mal beim Namen nennen.

Jens N. 24.12.2007 16:35

Zitat:

Zitat von Somnium (Beitrag 580005)
Und da ich eben nicht weiß wen sie verabschiedet hat, ob das für sie ärger geben könnte und ich natürlich auch keine erlaubniss hatte ist das Bild dann im Papierkorb gelandet. Schade, aber eben Pech gehabt.

Wobei Papierkorb schon etwas drastisch ist. Mal ehrlich (bei aller Mühe, sich an geltende Gesetze und auch die Regeln der Höflichkeit zu halten): wenn man ein Bild mehr oder weniger unbemerkt macht und das dann quasi zur privaten "Nutzung" behält, ist das zwar vielleicht auch nicht ganz koscher, aber "wo kein Kläger, da kein Richter". D.h. ich hätte das Bild behalten (für mich), aber natürlich nicht veröffentlicht.

Ich fotografiere (u.a. aus diesen Gründen) eher selten Menschen, aber hier und da ein Schnappschuss kommt auch schonmal vor. Wenn ich dann hinterher nicht frage, dann bleibt das Bild aber auch unter Verschluss.

Ich selber werde übrigens auch nicht gerne von fremden Leuten fotografiert oder gefilmt (in Zeiten von Video- und Fotohandies allerdings teils schwer durchzusetzen, die wenigsten sind sich der Thematik auch überhaupt bewusst oder es interessiert einfach nicht). Eigentlich ist das IMO vor allem eine Frage der Höflichkeit wie gesagt.

Zitat:

Zitat von Wolli (Beitrag 580039)
Wie ist es denn, wenn man, z.B. bei einem Fußballspiel nicht nur Spielszenen fotografiert, sondern auch Fans auf der Tribüne, um die Stimmung festzuhalten.

Bei vielen Fans auf einmal eher kein Problem -> "Beiwerk".

Zitat:

Da wird auch mal ein Fan einzeln aufgenommen. Später kommen alle Bilder auf meine Homepage unter einen Link zum Spiel. Das heißt, alle Bilder sind immer als Teil des ganzen Spiels und dem Drumherum zu erkennen. Wie sieht es denn in dem Fall aus?
Das ist allerdings ein Problem. Bei den Sportlern ist das was anderes, da die im Moment "Personen des öffentlichen Interesses" sind (oder man das zumindest so auslegen kann - jeder hat ja sicher schonmal auf irgendeiner Veranstaltung beteiligte Sportler, Künstler ... fotografiert), die Zuschauer haben aber immer noch das Recht am eigenen Bild. Wie gesagt, bei privater Verwendung eher unkritisch (einfach weil's niemand weiß - das macht es zwar nicht richtiger, aber es schützt halt vor Konsequenzen), aber wenn das Bild auf 'ner HP ausgestellt wird, hebt auch der Zusammenhang mit der Veranstaltung nicht das Persönlichkeitsrecht auf (soweit ich weiß, Jurist bin ich nicht).

Es ist allerdings so, daß all das in der Praxis nicht unbedingt so streng gehandhabt wird, wie es in den Gesetzen geregelt ist (deswegen sollte man es aber trotzdem nicht unbedingt drauf ankommen lassen). Man könnte ja z.B. auch sagen, daß der einzelne Fan in der TV-Übertragung ebenfalls in seinem Recht verletzt wird. Der Unterschied besteht aber meines Wissens nach darin, daß der Fan darauf in irgendwelchen Aushängen hingeweisen wird und stillschweigend sein Einverständnis gibt. Die Übertragung ist ja auch offiziell genehmigt und bezahlt - was bei dir nicht der Fall sein dürfte. Wenn du eine Genehmigung des Veranstalters hast, sieht das vielleicht auch wieder anders aus.

EDIT: zu langsam :roll:

Schlaudenker.de 24.12.2007 16:46

Zitat:

Zitat von Shooty (Beitrag 580036)
Im Moment interessiert mich nur aus ob jemand mir was kann, wenn ich ihn mal im vorbeigehen auf der straße knipse ^^

Ja, kann er, habe ich auch gerade erst gelernt: "Es ist aber auch denkbar, daß bestimmte Menschen durch das Fotografieren als solches bereits so stark in ihrer Persönlichkeit eingeschränkt werden, daß Schadensersatz oder Schmerzensgeld fällig wird. Denkbar ist das etwa bei Personen, die aus religiösen Gründen eine Abbildung von sich ablehnen oder bei kranken Menschen, bei denen die Aufnahme zu schweren psychischen oder physischen Störungen führen kann."

Es steht aber nirgens etwas davon, dass man ein Bild löschen muß.

@baerlichkeit: Danke für den Link.

@Eyebecks: Ich meinte nicht Bildnis vs. Foto sondern fotografieren vs. verbreiten. Bei citebite.com steht u.A.: Die Paragraphen 22 bis 50 des KunstUrhG beschäftigen sich nicht mit der Frage, ob die Aufnahme einer Person erlaubt ist.

Es gibt hier nämlich zwei unterschiedliche Fragen:

1. Wann darf man Personen fotografieren und wann nicht? Und
2. darf man diese Bilder verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen?

Bei citebite.com steht auch: "Wenn jemand in der Öffentlichkeit oder auch im privaten Kreis zu erkennen gibt, daß er nicht abgebildet werden will, ist es eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn der Fotograf trotzdem auf den Auslöser seiner Kamera drückt. Hier ist es übrigens auch gleichgültig, ob überhaupt ein Film in der Kamera ist." Das finde ich interessant, wußte ich auch noch nicht.

baerlichkeit 24.12.2007 17:05

Nur zur Klarstellung:

Citebite markiert ja nur... Originalartikel ist hier: http://www.image-scene.de/news/artikel.php?news_ID=1020

Gruß

Schmiddi 24.12.2007 17:05

Ich muss gestehen - mir ist die Rechtslage vollkommen wurscht: wenn ich wen knipse, und die/der mich dann bittet/auffordert das Bild zu löschen, dann ist es ein Gebot der Höflichkeit, dieser Bitte nachzukommen. Völlig unabhängig davon, ob die/der mir nun "was anhängen" könnte...

Weihnachtliche Grüße,
Andreas

Shooty 24.12.2007 17:15

Zitat:

Ich muss gestehen - mir ist die Rechtslage vollkommen wurscht: wenn ich wen knipse, und die/der mich dann bittet/auffordert das Bild zu löschen, dann ist es ein Gebot der Höflichkeit, dieser Bitte nachzukommen. Völlig unabhängig davon, ob die/der mir nun "was anhängen" könnte...
Das ist klar.
Prinzipiell wird auch nicht oft passieren, das jemand auf dich zukommt, und dich beschimpft, das du ihn fotografiert hast.
Ich erinner mich aber an eine erzählung, bei der einem Fotografierenden die Kamera aus der hand gerissen wurde, Die Chipkarte entnommen und dann gerademal draufgetreten wurde, nur weil derjenige dachte er würde Fotografiert werden.

bin selbst ein kleiner gesetzesjunki, und weis gerne was ich darf, und was ich nicht darf.
(weil die meisten einfach nicht wissen was man darf, und sich alles an den haaren herbei ziehen)

Prinzipiell steht aber auch für mich an erster stelle Fragen!!
Und natürlich der gesunde Menschenverstand ^^


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