Sonnenkind |
19.04.2006 17:54 |
Zitat:
Wenn die Teledoof Dir nur eine begrenzte Zeit den Einspruch gewährt, kann sie im Gegenzug nicht selbst vorherige Rechnungsbeträge nachträglich ändern.
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:lol: hmpf! Wo hast Du denn das her? Die Telekom legt ja auch keinen Einspruch ein - denn die ist ja der Ansicht die Rechnung ist richtig! Er soll nachzahlen
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