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screwdriver 09.12.2014 19:10

Zitat:

Zitat von fremdverwalteter (Beitrag 1653799)
Dort fiel der Begriff Panoramafreiheit.


Das ist etwas ganz anderes und hat mit dem "Recht am eigenen Bild" nichts zu tun.

BeHo 09.12.2014 19:41

Zitat:

Zitat von Kopernikus1966 (Beitrag 1653947)
[...]In der Öffentlichkeit sollte man *keinerlei* Anspruch auf Privatheit durchsetzen können.[...]

Außerhalb der eigenen Wohnung sollen dann wohl auch alle Freiwild für Spanner sein? :roll:

Aber mit dem "Benimm Dich" hast Du recht. Zum guten Benehmen gehört auch, keine Menschen bloßzustellen. Und ob sich jemand durch ein Foto von sich bloßgestellt fühlt, kann nur die abgebildete Person selbst beurteilen.

Nur wenn Leute meinen, dass ihnen etwas nichts ausmacht, sollen sie bitte nicht davon ausgehen, dass das alle so empfinden.

Karsten in Altona 09.12.2014 22:15

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 1653575)
Ganz offene Frage: Warum nicht?

Stephan

Das ist eine sehr gute Frage! :top:

Ich glaube, wenn ich es schaffen würde in einer Situation aufgenommen zu werden, die es der Kunstszene nach Wert erscheint das Ergebnis in eine Kunstausstellung auszustellen, dann wäre ich da wohl eher stolz drauf, als das ich peinlich berührt wäre, oder meine Privatsphäre verletzt sehen würde.

About Schmidt 10.12.2014 07:03

Zitat:

Zitat von Karsten in Altona (Beitrag 1654045)
Das ist eine sehr gute Frage! :top:

Ich glaube, wenn ich es schaffen würde in einer Situation aufgenommen zu werden, die es der Kunstszene nach Wert erscheint das Ergebnis in eine Kunstausstellung auszustellen, dann wäre ich da wohl eher stolz drauf, als das ich peinlich berührt wäre, oder meine Privatsphäre verletzt sehen würde.

Bleibt die Frage, was ist Kunst ;)

alpine-helmut 10.12.2014 07:19

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 1653817)
Das habe ich anders in Erinnerung: Das Fotografieren ist erlaubt, das Veröffentlichen nicht.

Das ändert sich durch die Gesetzesänderung, die als Reaktion auf den Fall Edathy derzeit durchs Parlament gewinkt wird.
Will sich ja keiner gegen eine Verschärfung der Regeln positionieren, wenn es um Kinderpornographie geht:
Zitat:

Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, ... herstellt oder überträgt.
(Hervorhebung von mir)

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 1653817)
Demnächst wird auch das Zuhören verboten.

Wird wohl auch noch soweit kommen ...

cat_on_leaf 10.12.2014 08:51

Zitat:

Zitat von Karsten in Altona (Beitrag 1654045)
.....Ich glaube, wenn ich es schaffen würde in einer Situation aufgenommen zu werden, die es der Kunstszene nach Wert erscheint das Ergebnis in eine Kunstausstellung auszustellen, dann wäre ich da wohl eher stolz drauf, als das ich peinlich berührt wäre, oder meine Privatsphäre verletzt sehen würde.

Da geht es mir genau anders herum. Ich möchte ganz klar entscheiden wer mich irgendwo ausstellt und zeigt. Bei einem ungefragten Bild wäre ICH sehr peinlich berührt.

fremdverwalteter 10.12.2014 09:10

Zitat:

screwdriver zum Begriff Panoramafreiheit: "Das ist etwas ganz anderes und hat mit dem "Recht am eigenen Bild" nichts zu tun."
Moin,

naja, nicht ganz:

WIKIPEDIA: "Zwar ist das Veröffentlichen von Abbildungen von Personen ohne deren Einwilligung durch § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG) verboten, allerdings wird diese Regelung durch § 23 KunstUrhG teilweise aufgehoben: Ohne Einwilligung erlaubt sind unter anderem „Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“ und „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“.

Dies findest Du unter dem Begriff "Panoramafreiheit" bei WIKIPEDIA. Das Foto, welches ich meinte, stellte eine weitwinklig aufgenommene Straßenecke mit einem Café dar. Also viel Gebäude, Tische, Stühle und Menschen, die Zeitung lasen oder Kaffee tranken. Niemand, der von mir porträtiert wurde, allerdings einige, die natürlich zu erkennen sind. Wenn das schon nicht mehr möglich sein soll, dann dürfte auf der Straße niemand mehr sein Smartphone zücken, seine Billigknipse hochhalten, geschweige denn mit einem Tele rumhantieren. Dass ich ein solches Foto, bevor ich damit etwas mache (veröffentliche), daraufhin abklopfe, ob es Menschen verunglimpft, das versteht sich für mich von selbst.

Zitat:

alpine-helmut: "Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, ... herstellt oder überträgt."
Du hast das Wort "hergestellt" hervorgehoben. Dazu musst Du aus meiner Sicht aber den Passus "...die geeignet sind, dem Ansehen ... zu schaden" auch hervorheben. Ansonsten ist das Herstellen von Fotos grundsätzlich erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich untersagt wird. So kenne ich das, oder liege ich falsch?

Gruß Dirk

meshua 10.12.2014 09:42

Zitat:

Zitat von alpine-helmut (Beitrag 1654094)
Das ändert sich durch die Gesetzesänderung, die als Reaktion auf den Fall Edathy derzeit durchs Parlament gewinkt wird.
Will sich ja keiner gegen eine Verschärfung der Regeln positionieren, wenn es um Kinderpornographie geht.

Ich nehme an mein Ironiedetektor ist heute etwas dejustiert - denn es glaubt doch niemand ernsthaft daß so ein Gesetz genau aus dem Grunde "KiPo" erlassen wird. Wie aktuell die Freiheit deswegen oder under dem Deckmäntelchen "Terrorismus" getreten und ausgehölt wird ist einfach nur zum k&/%$)§.

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1653986)
Außerhalb der eigenen Wohnung sollen dann wohl auch alle Freiwild für Spanner sein? :roll:

Bist du doch schon längst: Und sag jetzt nicht, die Überwachung auf öffentlichen Plätzen, in Bahnen oder Geschäften ist dir noch nicht aufgefallen? Weisst du was mit diesen Aufnahmen tatsächlich passiert? Bist du dir sicher, daß diese nach 24h *stets* gelöscht werden und nicht doch länger auf einem Datenträger schlummern und via $Dataleak eines Tages im Internet der Welt zur Schau gestellt werden :?:

Wenn man sich der Öffentlichkeit nicht zeigen möchte, setzt man sich eine Papiertüte auf (noch peinlicher, ne?) oder verlässt seine privaten vier Wände nicht (mehr). "Benimm dich"! Zum Glück dienen meine Bilder in der Öffentlichkeit ausschließlich der Terrorismusbekämpfung - was denn sonst :P

Grüße, meshua

juergendiener 10.12.2014 10:30

alpine-helmut hat es korrekt zitiert: das HERSTELLEN des Fotos ist bereits untersagt.

In der Praxis ist es wie mit dem Datenschutz: es gibt Gesetze, aber praktisch wird was ganz anderes gelebt.

Melde mal Deine Kamera zur Reparatur an. Was glaubst Du, auf wie vielen Servern WELTWEIT Deine Daten dann gespeichert werden, ohne Einwilligung.

So ist es auch mit dem Fotografieren. Insbesondere durch die Handys ist es doch unmöglich, diese Gesetzeslage einzuhalten.

Wenn aber jemand seine Rechte in Anspruch nimmt, wird er Recht bekommen. Auf Unterlassung kann jeder klagen und wird in der Regel auch Recht bekommen. Schadensersatz sieht schon wieder anders aus. Der Schaden muss erst mal nachgewiesen werden.

Und ansonsten lassen wir die Kirche doch mal im Dorf. Was wir so abfotografieren, ist weit weg von Kunst, da wird doch niemand stolz sein, ohne sein Wissen veröffentlicht zu werden.

Auf meiner Homepage habe ich alle Streets enfernt. Wenn ich Fotos mache, dann frage ich mittlerweile vorher (hat durchaus seinen Reiz).

der_knipser 10.12.2014 10:44

Zitat:

Zitat von juergendiener (Beitrag 1654129)
... korrekt zitiert: das HERSTELLEN des Fotos ist bereits untersagt.

Aber Du hast es nicht korrekt zitiert, indem Du einen wesentlichen Bestandteil des Satzes weggelassen hast, nämlich die Bedingung, an die das Nichtherstellen eines Bildes geknüpft ist.


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