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Das Gesetz ist ja auch über 100 Jahre alt... Da steht "Bildnisse". Was könnte das wohl sein?!
Edit: Wobei Du natürlich nicht Unrecht hast. Über die Herstellung steht in den §§22-24 nichts, aber im §37 wieder wird auch von widerrechtlich hergestellten Exemplaren gesprochen. Außerdem ist das Ablichten einer Person ein Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Grundgesetz). |
Schau mal hier Torsten...
http://pages.citebite.com/d1g1e4s2sbmy Man kann es wohl erst mal "versuchen", aber sobald der Fotografierte seinen Unmut kundtut musst du aufhören/Bilder löschen... Grüße |
Also ich hab mir das nochmal durchgelesen, und lese daraus, das es umd VERÖFFENDLICHEN geht.
hab nirgends gelesen, das das eigendliche bilder machen strafbar wäre ..... nur in diesem einen zusatz, das es das eben nicht ist?! *confused* |
Wohl nicht strafbar, aber wenn der Beamte oder sonst wer dann zu dir kommt, und darum bittet es zu unterlassen, sollte man das tun. So verstehe ich das jedenfalls.
Grüße |
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Die Frage, ob man Personen ohne ihre Einwilligung überhaupt fotografieren darf, ist nicht in einem Spezialgesetz geregelt, sondern bestimmt sich nach dem jeder Person zustehenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Die Rechtsprechung hat für das Fotografieren von Personen den Grundsatz aufgestellt, daß grundsätzlich nicht bei jeder Aufnahme einer Person deren Einwilligung nötig ist. Allerdings hat der Fotograf es zu respektieren, wenn eine Person nicht fotografiert werden will. Wenn jemand in der Öffentlichkeit oder auch im privaten Kreis zu erkennen gibt, daß er nicht abgebildet werden will, ist es eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn der Fotograf trotzdem auf den Auslöser seiner Kamera drückt. (Zitiert von http://pages.citebite.com/d1g1e4s2sbmy) -> Übrigens sehr interessant und gut verständlich geschrieben. |
Zitat:
Im Moment interessiert mich nur aus ob jemand mir was kann, wenn ich ihn mal im vorbeigehen auf der straße knipse ^^ Das ist seltsam das man das niergends KLAR nachlesen kann. Veröffendlichen ist klar ..... da heisst es nein. interessanterweise steht da aber auch, das wenn ein verdacht auf veröffendlichung bestelt, zb weil der schonmal ein bild veröffendlicht hat von der person, das man auf sofortige vernichtung bestehen kann. @Eyebecks Genau sowas hab ich gesucht ! Leider ist diese quelle wieder so, das ICH ihr nicht 100% vertrauen kann, weils eben kein gesetzestext ist, und schon ausgelegt wurde. Langsam glaub ich aber auch das es da nix eindeutig geregelt gibt :( |
Verstehe ich nicht...
Ist doch egal wo du fotografierst... wenn jemand daraufhin sagt, nö, ich will nicht, musst du es lassen. Gruß |
Wie ist es denn, wenn man, z.B. bei einem Fußballspiel nicht nur Spielszenen fotografiert, sondern auch Fans auf der Tribüne, um die Stimmung festzuhalten. Da wird auch mal ein Fan einzeln aufgenommen. Später kommen alle Bilder auf meine Homepage unter einen Link zum Spiel. Das heißt, alle Bilder sind immer als Teil des ganzen Spiels und dem Drumherum zu erkennen. Wie sieht es denn in dem Fall aus?
Gruß, Wolfgang |
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