U.Schaffmeister |
18.04.2006 23:24 |
Ein kleiner Tipp: Schau mal auf die Rechnung und die Einspruchsfrist gegen die Rechnung. Wenn die Teledoof Dir nur eine begrenzte Zeit den Einspruch gewährt, kann sie im Gegenzug nicht selbst vorherige Rechnungsbeträge nachträglich ändern.
Zudem ist die T-Doof Dir gegenüber in der Nachweispflicht. Fordere doch mal das "Prüfprotokoll" für den nun berechneten Zeitraum an (es könnte ja sein das Du in der Zeit gar nicht online warst, weil es gar nicht funktionierte :-)
Begründung deines Widerspruchs gegen die Rechnung: Nach genauer Prüfung bittest Du die Telekom nun den Nachweis der Berechtigung Ihrer Ansprüche zu führen. (auch hier unbedingt die Frist beachten, siehe oben!)
Sollte die T-Doof dir tatsächlich Verbindungen älter als 6 Monate oder überhaupt Verbindungen bei einer DSL Flat nachweisen können, und dir gegenüber bestätigen, dann sofort damit zurück. Die Daten dürfen Sie nämlich nicht haben :-)
Und immer daran denken. Hier hat die T-doof auch einen Fehler gemacht und es kann jetzt nicht dir obliegen diesen alleine auszubaden.
Weiterer Tipp: Je mehr man die schriftlich nervt, desto eher schreiben sie aus Kulanz gut (da irgendwann die Bearbeitung der Reklas in keinem Verhältnis mehr zum erzielbaren Gewinn steht).
Auch die Anmerkung von jubilee hilft ggf:
Zitat:
Claudio hat doch gekündigt, oder?
Wenn doch da nichts mehr abgebucht wird, dann kann das doch auch heißen das die Kündigung anerkannt ist
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Dabei aber immer freundlich, aber bestimmt bleiben ... Für 350 EUR lohnt sich der Einsatz.
P.S. So eindeutig wie manche hier schreiben, und z.T. mit Vorwürfen belasten, ist es nun wirklich nicht. Selbst wenn ich etwas für 10 EUR kaufe, mit 20 EUR bezahle und auf 50 EUR rausbekomme, bin ich gemäß BGB nicht verpflichtet diesen Fehler aufzudecken. Moralisch gesehen mag dies gegenüber dem Verkäufer allerdings geboten sein.
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