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astronautix 13.04.2006 09:32

Zitat:

Zitat von XxJakeBluesxX
Neuigkeiten:
Einer Ratenzahlung hat die T-Com zwar nicht zugestimmt da die sowas nach eigener Aussagen nicht machen, aber sie werden die Summe erst in 2 - 3 Monaten abbuchen. Das heißt dass ich jetzt erstmal sparen muss und nicht zum Usertreffen nach Dresden kommen werde.

Das ist aber alles sehr unangenhem. Zum einen das mit der T-Com Rechnung und zum anderen,
dass Du deswegen nicht nach Dresden fahren kannst.

Hauptsache ist aber, Du kommt mit einem blauen Auge aus der Sache raus.

twolf 13.04.2006 10:24

Zitat:

Zitat von astronautix
Zitat:

Zitat von XxJakeBluesxX
Neuigkeiten:
Einer Ratenzahlung hat die T-Com zwar nicht zugestimmt da die sowas nach eigener Aussagen nicht machen, aber sie werden die Summe erst in 2 - 3 Monaten abbuchen. Das heißt dass ich jetzt erstmal sparen muss und nicht zum Usertreffen nach Dresden kommen werde.

Das ist aber alles sehr unangenhem. Zum einen das mit der T-Com Rechnung und zum anderen,
dass Du deswegen nicht nach Dresden fahren kannst.

Hauptsache ist aber, Du kommt mit einem blauen Auge aus der Sache raus.

Da würde ich noch mal die telekom angehen wegen ratenzahlung, denn auch die Telekom weiss das das mit denn eintreiben von den Geld nicht so einfach ist. Auch hilft manchaml ein freundlicher aber bestimter Brief an die Geschäftsleitung. :roll:

Peanuts 13.04.2006 10:57

Ein Anspruch kann verwirkt sein bevor Verjährung eintritt, aber die Betonung liegt auf "kann".

Wie ein Gericht in so einem Fall einer angemahnten Rechnung entscheiden würde, ist absolut nicht vorher zu sehen. Ich würde sogar behaupten, die Chancen stehen schlechter als 50%.

XxJakeBluesxX 18.04.2006 15:36

Hatte heute einen Anruf einer Telekom Mitarbeiterin auf meinem AB. Sie teilte mir mit dass die Telekom nun doch bereit ist den Betrag in 4 Monatsraten zu kassieren. Das macht 4x 118,20 Euro zahlbar ab dem 24. April. :)

Das ist mir lieber als in 2 - 3 Monaten den vollen Betrag zu zahlen... :top:

twolf 18.04.2006 15:47

naa also, ein bischen aufschub.

hosand 18.04.2006 17:28

:top:

Sunny 18.04.2006 19:23

Zitat:

Zitat von XxJakeBluesxX
Hatte heute einen Anruf einer Telekom Mitarbeiterin auf meinem AB. Sie teilte mir mit dass die Telekom nun doch bereit ist den Betrag in 4 Monatsraten zu kassieren. Das macht 4x 118,20 Euro zahlbar ab dem 24. April. :)

Das ist mir lieber als in 2 - 3 Monaten den vollen Betrag zu zahlen... :top:

Na denn etwas sparen und bald ist alles vorbei :top:

XxJakeBluesxX 18.04.2006 20:24

Zitat:

Zitat von Sunny
Na denn etwas sparen und bald ist alles vorbei :top:

Deswegen werde ich ja nicht nach Dresden kommen. :roll:

U.Schaffmeister 18.04.2006 23:24

Ein kleiner Tipp: Schau mal auf die Rechnung und die Einspruchsfrist gegen die Rechnung. Wenn die Teledoof Dir nur eine begrenzte Zeit den Einspruch gewährt, kann sie im Gegenzug nicht selbst vorherige Rechnungsbeträge nachträglich ändern.

Zudem ist die T-Doof Dir gegenüber in der Nachweispflicht. Fordere doch mal das "Prüfprotokoll" für den nun berechneten Zeitraum an (es könnte ja sein das Du in der Zeit gar nicht online warst, weil es gar nicht funktionierte :-)

Begründung deines Widerspruchs gegen die Rechnung: Nach genauer Prüfung bittest Du die Telekom nun den Nachweis der Berechtigung Ihrer Ansprüche zu führen. (auch hier unbedingt die Frist beachten, siehe oben!)

Sollte die T-Doof dir tatsächlich Verbindungen älter als 6 Monate oder überhaupt Verbindungen bei einer DSL Flat nachweisen können, und dir gegenüber bestätigen, dann sofort damit zurück. Die Daten dürfen Sie nämlich nicht haben :-)

Und immer daran denken. Hier hat die T-doof auch einen Fehler gemacht und es kann jetzt nicht dir obliegen diesen alleine auszubaden.

Weiterer Tipp: Je mehr man die schriftlich nervt, desto eher schreiben sie aus Kulanz gut (da irgendwann die Bearbeitung der Reklas in keinem Verhältnis mehr zum erzielbaren Gewinn steht).

Auch die Anmerkung von jubilee hilft ggf:
Zitat:

Claudio hat doch gekündigt, oder?
Wenn doch da nichts mehr abgebucht wird, dann kann das doch auch heißen das die Kündigung anerkannt ist
Dabei aber immer freundlich, aber bestimmt bleiben ... Für 350 EUR lohnt sich der Einsatz.

P.S. So eindeutig wie manche hier schreiben, und z.T. mit Vorwürfen belasten, ist es nun wirklich nicht. Selbst wenn ich etwas für 10 EUR kaufe, mit 20 EUR bezahle und auf 50 EUR rausbekomme, bin ich gemäß BGB nicht verpflichtet diesen Fehler aufzudecken. Moralisch gesehen mag dies gegenüber dem Verkäufer allerdings geboten sein.

hosand 19.04.2006 09:03

Zitat:

Zitat von schaffmeister
Ein kleiner Tipp: Schau mal auf die Rechnung und die Einspruchsfrist gegen die Rechnung. Wenn die Teledoof Dir nur eine begrenzte Zeit den Einspruch gewährt, kann sie im Gegenzug nicht selbst vorherige Rechnungsbeträge nachträglich ändern.

Die Einspruchsfrist ist doch immer begrenzt ;) :) Üblich sind bei Telekom 8 Wochen.

Zitat:

Zitat von schaffmeister
Zudem ist die T-Doof Dir gegenüber in der Nachweispflicht. Fordere doch mal das "Prüfprotokoll" für den nun berechneten Zeitraum an (es könnte ja sein das Du in der Zeit gar nicht online warst, weil es gar nicht funktionierte :-)
Begründung deines Widerspruchs gegen die Rechnung: Nach genauer Prüfung bittest Du die Telekom nun den Nachweis der Berechtigung Ihrer Ansprüche zu führen. (auch hier unbedingt die Frist beachten, siehe oben!)

Sollte die T-Doof dir tatsächlich Verbindungen älter als 6 Monate oder überhaupt Verbindungen bei einer DSL Flat nachweisen können, und dir gegenüber bestätigen, dann sofort damit zurück. Die Daten dürfen Sie nämlich nicht haben :-)

Verbindungsdaten haben sie bestimmt nicht mehr. Es geht aber ausschließlich um den Anschluss und nicht um Verbindungsaufkommen. Der Nachweis ergibt sich einerseits aus dem gültigen Vertrag (liegt ja keine schr.Bestätigung der Kündigung vor) und ggf. dem Nachweis / Behauptung, das es keine längere Störung an dem Anschluß gegeben hat. Dafür werden keine Verbindungsdaten benötigt. Mit Blick auf die AGB, zweifele ich auch an der rechtlichen Pflicht der T-Com dies nachzuweisen.

Lt. AGB hätte man bei einer Störung mind. einmal mit einer 14-tägigen Frist den defekten Anschluß anmahnen müssen, um die T-Com wegen geschuldeter Leistung in Verzug setzen zu können und in der Konsequenz vom Vertrag zurücktreten zu können.

Zitat:

Zitat von schaffmeister
Und immer daran denken. Hier hat die T-doof auch einen Fehler gemacht und es kann jetzt nicht dir obliegen diesen alleine auszubaden.

Deswegen auch keine Mahngebühren, keine Zinsen und Angebot zur Ratenzahlung.

Zitat:

Zitat von schaffmeister
Weiterer Tipp: Je mehr man die schriftlich nervt, desto eher schreiben sie aus Kulanz gut (da irgendwann die Bearbeitung der Reklas in keinem Verhältnis mehr zum erzielbaren Gewinn steht).

Auch die Anmerkung von jubilee hilft ggf:
Zitat:

Claudio hat doch gekündigt, oder?
Wenn doch da nichts mehr abgebucht wird, dann kann das doch auch heißen das die Kündigung anerkannt ist
Dabei aber immer freundlich, aber bestimmt bleiben ... Für 350 EUR lohnt sich der Einsatz.

P.S. So eindeutig wie manche hier schreiben, und z.T. mit Vorwürfen belasten, ist es nun wirklich nicht. Selbst wenn ich etwas für 10 EUR kaufe, mit 20 EUR bezahle und auf 50 EUR rausbekomme, bin ich gemäß BGB nicht verpflichtet diesen Fehler aufzudecken. Moralisch gesehen mag dies gegenüber dem Verkäufer allerdings geboten sein.

Wenn man so eine Disskussion anfängt, wird es wohl keine Ratenzahlung geben und zu hoffen dass der Telekom der Aufwand zu hoch wird.... Darauf würde ich mich nicht verlassen.

Wie schon mal gesagt, ich bin kein Anwalt o.ä alle Angaben basieren auf Erfahrung, gesunden Menschenverstand und Literatur.


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