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screwdriver 08.12.2014 21:32

Zitat:

Zitat von KSO (Beitrag 1653666)
...nicht mehr als Subjekt angesehen, welches eigene Rechte und Gefühle hat.

Tolles Oximoron :crazy: :top:

Zitat:

Bei so einem Fall wie hier, hätte die Frau in USA also keine Chance auf Erfolg?
Ja.

About Schmidt 09.12.2014 07:18

Zitat:

Zitat von embe (Beitrag 1653652)
Na, jedenfalls standest Du in der Auffahrt, und das ist eigentlich nicht erlaubt im Parkhaus am Badischen Bahnhof! :D

:top:
Und ich kenne sogar den Typ, der neben mir als Schatten zu sehen ist. :crazy:

Ich denke, so eng brauchen wir das nicht zu sehen. Wenn man ein Bild in die Ausstellung bringen, Werbung machen oder damit Geld verdienen will, dann sieht das schon anders aus. Natürlich ist das immer eine Einschränkung der Kunst.
In letzter Zeit habe ich mich sehr mit Gottfried Helnwein beschäftigt, den viele vermutlich nur von Plattencovern (Skorpions, Ramstein) kennen. Helnwein malt Fotorealistisch, was wenn er, oder andere Künstler die das beherrschen, eine Person aus dem Gedanken heraus malen?

Gruß Wolfgang

Ellersiek 09.12.2014 08:35

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1653778)
... was wenn er, oder andere Künstler die das beherrschen, eine Person aus dem Gedanken heraus malen

Und was, wenn ich durch Farbveränderungen und andere Bildbearbeitungen die nicht als Beiwerk zu sehenden Personen so verändere, dass sie sich nicht eindeutig identifizieren können?

Es wird dann sehr wahrscheinlich auf den Richter ankommen.

Gruß
Ralf

fremdverwalteter 09.12.2014 09:36

Moin,

dunkel in Erinnerung habe ich noch einen Workshop vom Alpha-Festival 2011. Dort fiel der Begriff Panoramafreiheit. Für mein Verständnis bedeutet dies: Wenn ich eine Straßenszene fotografiere und darauf sind Menschen zu erkennen, allerdings nicht als Hauptmotiv, dann ist dies ein Foto, welches ich machen (sowieso!), aber auch veröffentlichen darf. Die Personen sind dann als Beiwerk zu betrachten, die eigentliche Straßenszene z.B. mit einer Ampel oder einem Zebrastreifen oder was weiß ich ist das Hauptmotiv. Es kommt für mein Verständnis darauf an, wie die gesamte Bildkomposition wirkt, wirkt sie nur wegen der erkennbaren Person, dann ist das sicher problematisch.

Ich hatte mal den Fall, dass ich eine Straßenecke mit einem Café fotografierte, also sehr weitwinklig. Natürlich saßen vor dem Café Leute. Ein Mann kam auf mich zu und wies mich darauf hin, dass ich ihn nicht fotografieren dürfe. Ich antwortete ihm: Erstens ist das falsch, ich darf auf der Straße im öffentlichen Raum alles fotografieren, und zweitens "Sie sind nur Beiwerk!". (Letzteres sagte ich nur zu ihm, weil er relativ aggressiv war, ansonsten wäre das mir unhöflich gewesen.) Ich erklärte ihm dann noch, dass mich die Straßenecke und nicht er interessiere und er gern aus dem Bild gehen könnte. Das glättete die Wogen und er ging wieder zu seinem Kaffee.

Um auf das Eingangsposting und das betreffende Bild zurückzukommen. Leider kennen wir das Foto ja nicht, dann könnten wir darüber noch detaillierter diskutieren, aber so wie es beschrieben wurde, klingt es ja fast nach einem Porträt in Bewegung. Auf jeden Fall scheint diese Frau das Hauptmiotiv zu sein, und das ist sicher problematisch, wenn es veröffentlicht werden soll.

Gruß Dirk

juergendiener 09.12.2014 10:07

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 1653787)
Und was, wenn ich durch Farbveränderungen und andere Bildbearbeitungen die nicht als Beiwerk zu sehenden Personen so verändere, dass sie sich nicht eindeutig identifizieren können?

Es wird dann sehr wahrscheinlich auf den Richter ankommen.

Gruß
Ralf

Wird es nicht meiner Meinung nicht. Das Foto zu MACHEN ist bereits untersagt. Eine nachträgliche Einwilligung ist nicht statthaft.
Wenn also die Grundlage für die Verfremdung das gemachte Foto ohne Einwilligung ist, dann wäre das "Kunstwerk" nicht entstanden. Eine Unterlassungsklage hätte wohl Erfolg.

Etwas anderes ist es, "aus dem Kopf" zu malen. Da müsste die Person nachweisen, dass sie auf dem Gemälde gemeint ist. Das sehe ich durch künstlerische Freiheit geschützt.

Ellersiek 09.12.2014 10:13

Zitat:

Zitat von juergendiener (Beitrag 1653813)
...Das Foto zu MACHEN ist bereits untersagt...

Das habe ich anders in Erinnerung: Das Fotografieren ist erlaubt, das Veröffentlichen nicht. Wäre ja auch sehr mühsam, im öffentlichen Raum erst von jeden, der auf der Aufnahme womöglich mehr als Beiwerk ist, die Genehmigung einzuholen.

Persönlichkeitsrecht hin- oder her: Man kann es auch übertreiben. Demnächst wird auch das Zuhören verboten.

Gruß
Ralf

Ellersiek 09.12.2014 11:07

Ich hatte in Berlin mal folgende Aufnahme gemacht:

Bild in der Galerie
Leider habe ich mich damals nicht getraut, den Passanten anzusprechen. So konnte ich dieses Bild nicht weiter verwerten. Habe mich geärgert und für die Zukunft gelernt.

Das Original ist somit für mich unbrauchbar - diese bearbeitete Version würde ich da schon etwas anders einstufen.

Es ist und bleibt eine Grauzone. Wenn die Gerichte dazu übergehen, die Persönlichkeitsrechte höher zu stellen, dann wird es, zu mindestens in Deutschland, immer schwieriger Streetaufnahmen zu machen.

Gruß
Ralf

Kopernikus1966 09.12.2014 17:40

*Ich* sehe das halt relativ einfach:

Wenn jemand in meine *Privatsphäre* eindringt, sollte das ethisch und auch strafrechtlich *zumindest* mit Körperverletzung gleichgesetzt werden.
Anders gesagt: Privatsphäre schlägt Kunst!

In der Öffentlichkeit sollte man *keinerlei* Anspruch auf Privatheit durchsetzen können. Wie man´s halt früher auch gemacht hat: "Benimm dich, wenn fremde Leute zuschauen!"
Hier: Künstlerische Freiheit schlägt *sowieso* nicht vorhandene Privatsphäre!

kilosierra 09.12.2014 18:27

Hi Kopernikus

Da bin ich völlig einverstanden.
Privatsphäre im öffentlichen Raum ist für mich ein Widerspruch.
Erst fragen und dann fotografieren geht gar nicht, dann ist nichts mehr echt.

Kerstin

KSO 09.12.2014 18:28

@Kopernikus: Gehört jetzt ein Portrait von Dir, aufgenommen auf einer öffentlichen Strasse, zur Privatsphäre oder zur Öffentlichkeit?


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