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hier plärrt doch keiner, und ich bin oft in Brandenburg und MV, sehr schöne Landschaft, und viel Natur!
Und Anklam (kenne ich schon), kann ich wahrlich drauf verzichten! Es kommt immer auf die Art & Weise an, wie mann sein Hausrecht durchsetzt, aber sicher nicht mit solchen übereifrigen Sicherheitsleuten. |
@all,
ich bin zwar kein Mod, aber jetzt darf ich empfehlen, cool down :shock: |
Also egal , ob Opti richtig gehandelt hat oder nicht - ein PRIVATER Wachdienst darf privates Eigentum NICHT konfiszieren ! Diese Willkür wurde auch den damaligen "Scharzen Sheriffs" in München klar untersagt !
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Hallo hbert,
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Klaus |
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Mit dem Urheberrecht (Medienrecht) hatte ich schon einige Zusammenstöße. |
Hallo hbert,
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Wäre das nicht so, würde die Ausnahmeregelung von §59 UrhG ins Leere laufen, da diese ja gerade unter bestimmten Voraussetzungen u.a. die Vervielfältigung durch Lichtbild allgemein gestattet. Dass bei einem 3-dimensionalen Kunstwerk die Vervielfältigung durch Photografie ein eher unvollständiges Ergebnis liefert, steht auf einem anderen Blatt. Klaus |
Kann man nicht den Wachdienst bzw. die private Stelle, die die Quittung ausgestellt hat, einfach mit Fristsetzung zur umgehenden Herausgabe der Kamera inklusive aller Teile auffordern?
Wenn dies nicht geschieht, dürfte doch der Tatbestand der Unterschlagung gegeben sein! Allerdings, wenn dann die Bilder gelöscht sind und/oder die Kamera beschädigt ist, wird es sicherlich rechtlich sehr schwierig. Die Sachlage ist zwar klar, aber was man dann davon beweisbar durchsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt. Insofern hat der Anwalt wohl recht und man kommt - trotz aller verständlichen Wut - mit einem höflichen Schreiben am besten an den Betreiber des Einkaufszentrums wohl weiter. Sicherlich sollte man hier die rüde Behandlung durch den Wachdienst und auch unterschwellig den möglichen Tatbestand der Unterschlagung deutlich machen. Eine Kopie an die Stadt schadet sicherlich auch nicht. Gruß Helmut |
Was es nicht alles gibt, ich bin platt. :shock:
Wenn Sie meinen das Sie hier der Oberförster sind.... naguut, dann stelle ich das Reh eben wieder auf. |
Re: A1 im Urlaub konfisziert
Zitat:
Ich meine, wo kommen wir denn hin? Der kann dir ja nicht einfach deine Kamera wegnehmen. Und wenn die dir alle Bilder gelöscht haben, dann würde ich sie auf Schadensersatz klagen, weil die Urlaubsfotos haben für dich ja auch einen bestimmten Wert. In meinen Augen ist das eine bodenlose Frechheit, wie es ärger nicht mehr geht. Anzeigen bzw. verklagen!!! |
Zitat:
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