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Ditmar 26.07.2004 19:15

hier plärrt doch keiner, und ich bin oft in Brandenburg und MV, sehr schöne Landschaft, und viel Natur!
Und Anklam (kenne ich schon), kann ich wahrlich drauf verzichten!

Es kommt immer auf die Art & Weise an, wie mann sein Hausrecht durchsetzt, aber sicher nicht mit solchen übereifrigen Sicherheitsleuten.

Sunny 26.07.2004 19:28

@all,

ich bin zwar kein Mod, aber jetzt darf ich empfehlen, cool down :shock:

choch236 26.07.2004 20:17

Also egal , ob Opti richtig gehandelt hat oder nicht - ein PRIVATER Wachdienst darf privates Eigentum NICHT konfiszieren ! Diese Willkür wurde auch den damaligen "Scharzen Sheriffs" in München klar untersagt !

Klaus.Opel 26.07.2004 21:52

Hallo hbert,
Zitat:

Zitat von hbert
Nach einem Hinweis auf das Verbot wäre Opti vielleicht dazu bereit gewesen?!

Opti hat auf den Hinweis damit reagiert, dass er gesagt hat, er dürfe das.

Zitat:

Zitat von hbert
Überdies bezieht sich der Gestzestext nicht auf das private Fotoalbum.

Wie kommst Du auf das glatte Eis?

Klaus

hbert 26.07.2004 23:19

Zitat:

Wie kommst Du auf das glatte Eis?
Naja: Das Hausrecht kann der Betreiber natürlich auch dahingehend ausübern, daß er fotografieren verbietet. Klar. Aber das ist nicht im Urheberrecht geregelt. Dort ist nur die Verbreitung / Vervielfältigung geregelt.

Mit dem Urheberrecht (Medienrecht) hatte ich schon einige Zusammenstöße.

Klaus.Opel 27.07.2004 00:13

Hallo hbert,

Zitat:

Zitat von hbert
Naja: Das Hausrecht kann der Betreiber natürlich auch dahingehend ausübern, daß er fotografieren verbietet. Klar. Aber das ist nicht im Urheberrecht geregelt. Dort ist nur die Verbreitung / Vervielfältigung geregelt.

Das Anfertigen einer Fotografie von einem unter das Urheberrecht fallenden Werk ist eine Form der Vervielfältigung dieses Werkes.

Wäre das nicht so, würde die Ausnahmeregelung von §59 UrhG ins Leere laufen, da diese ja gerade unter bestimmten Voraussetzungen u.a. die Vervielfältigung durch Lichtbild allgemein gestattet.

Dass bei einem 3-dimensionalen Kunstwerk die Vervielfältigung durch Photografie ein eher unvollständiges Ergebnis liefert, steht auf einem anderen Blatt.

Klaus

helmut-online 27.07.2004 00:25

Kann man nicht den Wachdienst bzw. die private Stelle, die die Quittung ausgestellt hat, einfach mit Fristsetzung zur umgehenden Herausgabe der Kamera inklusive aller Teile auffordern?
Wenn dies nicht geschieht, dürfte doch der Tatbestand der Unterschlagung gegeben sein!
Allerdings, wenn dann die Bilder gelöscht sind und/oder die Kamera beschädigt ist, wird es sicherlich rechtlich sehr schwierig. Die Sachlage ist zwar klar, aber was man dann davon beweisbar durchsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Insofern hat der Anwalt wohl recht und man kommt - trotz aller verständlichen Wut - mit einem höflichen Schreiben am besten an den Betreiber des Einkaufszentrums wohl weiter. Sicherlich sollte man hier die rüde Behandlung durch den Wachdienst und auch unterschwellig den möglichen Tatbestand der Unterschlagung deutlich machen. Eine Kopie an die Stadt schadet sicherlich auch nicht.
Gruß Helmut

Cougarman 27.07.2004 01:34

Was es nicht alles gibt, ich bin platt. :shock:

Wenn Sie meinen das Sie hier der Oberförster sind....
naguut, dann stelle ich das Reh eben wieder auf.

Mike_T 27.07.2004 02:24

Re: A1 im Urlaub konfisziert
 
Zitat:

Zitat von Opti
In diesem Augenblick kommt ihm ein Kollege zuhilfe "Gibt es Schwierigkeiten?" sagt er zum Wachmann und - zack- reißt er mir die Kamera samt Riemen aus der Hand.

Da er dich nicht aufgefordert hat, ihm die Kamera zu geben, würde ich mich einmal bei dessen Vorgesetzten kräftig beschweren bzw. ggf. bei der Polizei eine Anzeige wegen Diebstahls machen.

Ich meine, wo kommen wir denn hin?

Der kann dir ja nicht einfach deine Kamera wegnehmen. Und wenn die dir alle Bilder gelöscht haben, dann würde ich sie auf Schadensersatz klagen, weil die Urlaubsfotos haben für dich ja auch einen bestimmten Wert.

In meinen Augen ist das eine bodenlose Frechheit, wie es ärger nicht mehr geht. Anzeigen bzw. verklagen!!!

eddy 1991 27.07.2004 07:03

Zitat:

Zitat von Basti
Nochmal langsam bitte, kannst du mir als nicht Ortskundiger sagen wo du gewesen bist? War das in Deutschland?
Wenn das D war dann würde ich sofort ab und Anzeige erstatten, auch für die beiden Polzeispezies (solch ein Verhalter kenn ich nur von Bayrischen Hinterlandsherifs ;-) ) kann das ziemlich eng werden.
Gab es am Eingang eine Tafel auf dem das Fotografierverbot angeschlagen war?
Basti

Bitte immer sachlich bleiben, wer hat da was gegen die Bayern :shock:


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