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Ex-Arbeitgeber
Ich will hier auch noch meinen Senf dazugeben:
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du die Website IM AUFTRAG deines damaligen Arbeitgebers, der Versicherung eingerichtet. Mit einem Foto, dass aus einem offiziellen Prospekt von ihnen stammte. Ich nehme an, dass du damals davon ausgegangen bist, dass die Hansemerkur die Bildrechte an den Fotos im Prospekt besitzt, oder? (Und wenn nicht, würde ich es auf jeden Fall behaupten!:)) Im Idealfall hättest du damals als Arbeitnehmer von deinem Vorgesetzten den Auftrag erhalten, das Prospektfoto einzuscannen und zu verwenden.... Du könntest in dem Fall versuchen, dich mit deinem Ex-Arbeitgeber zu einigen, dass sie für den Schaden aufkommen oder mindestens einen Teil davon bezahlen. Wenn die Bildrechte damals offiziell vorhanden waren für Druck und Onlineveröffentlichung, würde ich evtl. sogar versuchen, die Rechnung von Getty anzufechten. Dabei dürfte dann aber auch noch eine nicht unwesentliche Rolle spielen, wieso du die Website nicht gekündigt hast und wozu du sie sonst noch gebraucht hast. Wenn Getty Images die Bildrechte erworben hat, nachdem du die Website eingestellt hast (immer vorausgesetzt, die Bildrechte lagen bei der Versicherung vor), könnte sich dort auch noch ein Hintertürchen für dich auftun. Dein Nachteil dürfte einfach sein: Getty hat viiiiieeeele gut bezahlte Anwälte, die sich vermutlich fast ausschliesslich mit Bild/Urheberrecht befassen. Du wirst dir vermutlich maximal einen leisten könne und der ist dann wahrscheinlich auf Scheidungsrecht oder so spezialisiert....:crazy: |
Zitat:
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Wenn Du nicht sofort zahlst sondern das Schreiben der Anwälte abwartest kommt deren Gebühr auch noch dazu, sind über 700 Euro.
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