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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Rechte an Bildern, Bilderrechte, Nutzung v. Bildern?
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Alt 30.07.2008, 12:23   #1
1stdigital
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Berlin
Beiträge: 77
Rechte an Bildern, Bilderrechte, Nutzung v. Bildern?

Guten Tag Gemeinde,

ich wende mich hilfesuchend an Euch!

Vor sechs/sieben Jahren habe ich eine Internetseite eingerichtet, welche ein Produkt der Hansemerkur Versicherungen bewerben sollte. Es ging um den "Knirps&Co.", eine wirklich gute Kinder-Rundum-Versicherung. Dabei habe ich die Fotos, welche auf diesem Prospekt vorhanden waren, gescannt und genutzt. Ende 2004 bin ich von den Versicherungen weg, habe aber dummerweise diese Seite weiter bezahlt und nicht gelöscht.

Jetzt habe ich, indirekt ueber die HanseMerkur, eine Rechnung von GettyImages bekommen und soll fuer ein Bild, an dem Getty 2006 erst die Lizenzrechte erworben hat, 1.200,00 EURO abdruecken. Es gab keinen vorherigen Kontakt, obwohl ich als Inhaber des Domainnamens zu finden war.

Einfach ignorieren geht nicht, weiss ich. Dumm war auch diese Seite bestehen zu lassen, JA! Das Geld habe ich nicht uebrig. Rechtsschutz habe ich.

Vielleicht kann mir jemand Hinweise geben wo ich suchen muss um ein paar Antworten zu finden oder anderweitige Tipps.

Bei der HanseMerkur habe ich schon die Suche nach diesen alten Prospekten in "Auftrag" gegeben.

Mit ferundlichen Grueszen

+++
andreas
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__________________
+++
... manchmal brauch man halt etwas glueck!
+++
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Alt 30.07.2008, 12:31   #2
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Helfen kann ich Dir zwar nicht, aber eine Frage habe ich.

So wie sich das für mich anhört, hast Du wohl nichts Schriftliches über die Nutzungsrechte an den Bildern. Oder hattest Du einen Vertrag, in dem die Nutzungsrechte zeitlich oder sonstwie eingeschränkt waren (z.B. nur während der Firmenzugehörigkeit)?
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 12:31   #3
rmaa-ismng
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
Servus erstmal,

Ich würde jetzt behautpen wollen das Du da schlechte Karten hast. Ich bin zwar kein Anwalt, aber nach allem was ich bisher zu diesem Thema gelesen oder gehört habe bist Du wohl in der Pflicht.



Hier der Link!
rmaa-ismng ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 12:33   #4
AlexDragon
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 18.12.2003
Ort: Direkt neben Köln (=
Beiträge: 7.701
Zitat:
Ich bin zwar kein Anwalt, aber nach allem was ich bisher zu diesem Thema gelesen oder gehört habe bist Du wohl in der Pflicht.
Genau den, den Anwalt, würde ich sofort einschalten - Alles andere wird nichts bringen
AlexDragon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 12:35   #5
rmaa-ismng
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
Natürlich, sofort! Und bei Rechtschutz sowieso!!
rmaa-ismng ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 30.07.2008, 12:39   #6
1stdigital

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Berlin
Beiträge: 77
BadMan,

ich habe, naiv und im guten Glauben an eine normale Menschheit, fuer diese Bilder keine Lizenzen erworben, da sie ja zu diesem Zeitpunkt auf einem offiziellen Prospekt der HanseMerkur zu finden waren.

+++

rmaa-ismng,

Dir erst mal Danke fuer den Link

und

AlexDragon,

Danke fuer die Bestaetigung des Links.


+++
andreas
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1stdigital ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 12:42   #7
rmaa-ismng
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
Anbieten einer außergerichtlen Einigung nur mit Anwalt! Das kann der besser!!

Ich würde in so einem Falle nichts ohne Anwalt machen
rmaa-ismng ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 12:58   #8
hanito
 
 
Registriert seit: 08.09.2005
Beiträge: 2.895
ich kenne einen Fall, ging um eine Anfahrtsbeschreibung die eine Karte enthielt. Rechtschutz hat nix bezahlt, wurde dann ohne Anwalt geklärt. Allerdings wollten die gottseidank nur ca. 800€.

Also, erst mal klären ob die Versicherung überhaupt bezahlt. Im schlimmsten Fall mußt Du zahlen und hast noch Anwaltskosten.

Schwieriges Thema, leider.
hanito ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 12:59   #9
CB450
 
 
Registriert seit: 17.06.2004
Ort: OBB
Beiträge: 6.744
Nimm die Beratung eines Anwalts in Anspruch. Diesen Rat der Forumskollegen würde ich absolut unterstützen.
Allerdings solltest du versuchen eine gütliche Einigung herbeizuführen. Oft trifft man auch auf der Gegenseite auf "Menschen" mit denen man sprechen kann.
Wenn du gleich über deinen Anwalt lospolterst, heißt das unter Umständen auch für die Gegenseite harte Bandagen.
Natürlich musst du aufpassen keine unbedachten Äusserungen zu machen. Deshalb vorher mit dem Anwalt absprechen.
__________________
Schöne Grüsse,
Peter

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CB450 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2008, 13:05   #10
1stdigital

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Berlin
Beiträge: 77
cq,

ja, das mit dem Anwalt ist mir denn klar. Allerdings hege ich Hoffnungen hier ohne "Schaden" rauszukommen.

Interessieren wuerde mich allerdings mal sowieso, wie die "Gemeinde" ueber diese Art von "Gelderwerb" denkt?

Muss ich jetzt eigene Photos mit meiner Tochter, welche eine auffaellige Brille traegt, als veraendertes, verfaelschtes Photo betrachten und auch an irgend so eine gierige Anwaltsbude, Abmahnverein, reiche Kollektionssammler Lizenzgebuehren abdruecken weil diese zu faul sind einer ehrlichen Arbeit nachzugehen?

Versteht das nicht falsch, wenn eine echtes Kunstwerk existiert, welches der Oeffentlichkeit zugaengig ist, es somit auch oeffentliches Interesse etc. gibt dann soll der Verfasser, Maler, Fotograf etc. auch sein Geld dafuer bekommen. Aber einfach irgendl welche Rechte erwerben, Suchmaschine an und dann abkassieren mit voellig unbekannten Bildern? Neeee, da hoert fuer mich schon lange das Verstaendnis dieser Geschaeftswelt auf.

+++
andreas
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