![]() |
Zitat:
LG Alex Der fast immer sagt was Er denkt :top: auch wenn das den Einen oder Anderen manchmal auch stören mag ! |
Zitat:
bei der polizei ist es mir auch schonmal passiert das ich gefragt hab und die aussage war "solange keine gesichter in nahaufnahme zu erkennen sind is das ok" da war ich auch happy ;) und nein ich will da nichts veröffendlichen oder so. es geht ja nur um bilder für mich. und ich werd auch nich nach jedem 0 8 15 bild die leute fragen ob ich das veröffendlichen kann, einfach weil ichs nich will und mich auch selbst über meine bilder freue :D kennt jemand noch eine "ausnahme" wie bei polizisten im dienst? ich frag mich immernoch wie das mit den bahnbeamten ist. Im Bahnhoof und so könnte das einleuchtend sein, weil eben Bahngelände, und deren regeln. |
Zitat:
Zitat:
Klar kann man das erstmal ruhig besprechen, aber wenn jemand ein Bild von mir machen würde das ich nicht will und auch nicht erlaube, dann sorg ich schon für mein recht. :) Allerdings, die Gefahr das sowas vorkommt ist recht gering. ;) |
Zitat:
zu Deinem Schreibstil: ein Text ist viel einfacher zu lesen, wenn man Rechtschreibung und Zeichensetzung beachtet. Und so viel schwieriger, als bloß willkürlich auf den Tasten rumzuhauen ist das doch auch nicht, oder? Das ist ja hier immerhin ein Forum und kein Chat. Zu dem §201a StGB: Dieser ist eine Ergänzung zum schon lange existenten und von mir auch schon zitierten Kunsturhebergesetz. Im StGB werden Paparazzi-Aufnahmen und quasi die privaten "Sex-Tapes" :) und deren Verbreitung explizit unter Strafe gestellt. So verstehe ich ihn jedenfalls. Also Klartext: Nein, Du darfst nicht einfach Leute fotografieren, wie es Dir passt. Prinzipiell brauchst Du die Zustimmung der Abgelichteten Person, es sei denn, dass die Person nur unwesentliches Beiwerk ist (Passant vor dem Brandenburger Tor) oder Personen des öffentlichen Lebens / Zeitgeschichte (z.B. Promis, Politiker, u.U. Sportler) sind. Gruß Eyebecks |
Zitat:
Mal einer der mich versteht :D Ich verschärfe mal dein Bahn-Beispiel... (auf mich trifft das dann natürlich nicht mehr zu :lol:) Angenommen du hast eine richtig gutaussehende Freundin im Schlepptau, schick angezogen, vielleicht ein kurzer Rock, und ein Typ fängt an die mit nem weißen Riesen aus der Ferne zu fotografieren... da ist es mir doch egal ob der die Bilder im Netz veröffentlicht, ich will auch nicht, dass der sich später am Rechner mit den Bildern ne Freude macht (wie gesagt, verschärftes Beispiel). Ich bin jetzt weder eine Frau, noch trage ich Röcke, aber Portraits von mir hat keiner von mir ungefragt/unbemerkt auf seinem Rechner zu haben. Früher sagt man dazu "spannen" (wieder verschäft und dramatisiert ausgedrückt). Wenn es jetzt zum Beispiel jemand aus dem Forum ist, den ich nicht kenne, der aber durchaus ein tolles Bild von mir gezaubert hat (wie Thomas von den beiden am Zug), kann ja nach einem netten Gespräch immer noch abgesprochen werden, ob er das behalten darf. Dann will ich das aber natürlich auch sehen und haben! Gruß Andreas |
Zitat:
Meinst Du die Schlümpfe (privater Sicherheitsdienst)? Oder die Bundespolizei, die an Bahnhöfen zuständig ist? Und jetzt mal wirklich: Gib Dir doch wenigstens ein bisschen Mühe beim schreiben, wenn Dir hier schon soviele sagen, dass es störend ist. Und gerne verweise ich auf die Forumsregeln diesbezüglich: Was muss ich sonst noch beachten? Verzichte sowohl in Deinem Beitrag als auch vor allem in der Überschrift auf fortlaufende GROSSBUCHSTABEN, durchgängige Kleinschreibung sowie auf sonstige Eyecatcher wie mehrere Ausrufe- oder Fragezeichen sowie sonstiges Zeichengemüse. |
Zitat:
Der wird es nicht mehr lernen, dafür scheint Ihm einiges zu fehlen. Für mich sind solche Menschen nicht nur ignorant, sondern einfach nur Dumm!:evil: Und das ist noch die Abgemilderte Form dessen was ich eigentlich schreiben wollte. |
ja ich meine diese Bahnsicherheitsdienst Menschen.
|
Zitat:
Zitat:
|
Im Kunsturhebergesetz...
Aber es gibt ja auch das konkludente Handeln. Wenn jemand bemerkt, dass er fotografiert wird und dem nicht widerspricht, ist dies quasi wie eine stillschweigende Zustimmung zu werten (die auch noch widerrufen werden könnte). |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:37 Uhr. |