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HeinS 25.01.2004 22:49

@Dat Ei
Würde ich auch so sehen.Der Preisvorteil resultiert ja aus dem Vorhandensein der Vorversion.
Beste Grüsse Heinz

andys 25.01.2004 22:55

Zitat:

Zitat von Tina
Hallo DatEi,

ich denke, hier liegst Du mal falsch. Wenn ich ein Upgrade erwerbe, dann darf ich das sowieso nur, wenn ich eine Vor-Vollversion besitze, auf die ich aufsetze.
Wenn ich also die Vollversion 6.0 habe, dann ein upgrade auf 7 und anschliessend eins auf CS gekauft habe, dann kann ich das upgrade auf 7 problemlos verkaufen.
Der Käüfer muss dann eben auch eine Vorversion haben.

Das ist doch vollkommen in Ordnung.

Viele Grüße
Tina

Ich meine nein. Die nächste Version lässt sich ja ohne vorige Version nicht aufspielen. Die Neuere sucht nach der Vorversion, oder man muss die alte Nummer mit eingeben. Juristisch heißt das, dass 2 x die gleichen Nummern auf 2 Rechnern läuft, was nicht zulässig ist.

Andys

Tina 25.01.2004 22:58

Hallo Andys,

das stimmt auch wieder nicht. Im konkreten Fall kann ich CS sowohl auf die 7.0 als auch auf 6.0 aufsetzen, beide sind auch absolut upgradeberechtigt :)

Viele Grüße
Tina

andys 25.01.2004 23:08

Zitat:

Zitat von Tina
Hallo Andys,

das stimmt auch wieder nicht. Im konkreten Fall kann ich CS sowohl auf die 7.0 als auch auf 6.0 aufsetzen, beide sind auch absolut upgradeberechtigt :)

Viele Grüße
Tina

Wenn Du das so siehst, kannst Du das Problem ja noch einfacher lösen. Das Programm darf nicht zur gleichen Zeit auf zwei Rechnern laufen. Dann müßt Ihr Euch einigen, wer am Tag und wer in der Nacht arbeitet.

Andys

andys 25.01.2004 23:25

Ich habe gerade im Vertrag von Adobe nachgesehen. In Punkt 4.4 steht dass ein Verkauf nur dann Möglich ist, wenn das komplette Paket, mit Updates, Upgrades Schriften usw mitverkauft wird. Es darf davon nichts auf dem Rechner stehen bleiben.

Andys

Tina 25.01.2004 23:28

ähm, irgendwie versteht mich keiner ! Wenn ich mein 7.0 update verkaufe und mir CS hole, setze ich sowieso alles neu auf. Dann nehme ich meine 6er Vollversion und haue das CS-update drüber. Da ist dann von meinem alten 7er update nichts mehr auf der Platte, und das ist vollkommen ok !

Viele Grüße
Tina

Dat Ei 25.01.2004 23:33

Hey Tina,

die Frage ist, ob Du überhaupt das Update alleine verkaufen darfst.

Dat Ei

TorstenG 25.01.2004 23:43

Zitat:

Zitat von andys
Ich habe gerade im Vertrag von Adobe nachgesehen. In Punkt 4.4 steht dass ein Verkauf nur dann Möglich ist, wenn das komplette Paket, mit Updates, Upgrades Schriften usw mitverkauft wird. Es darf davon nichts auf dem Rechner stehen bleiben.

Ob das wirklich so richtig (im Sinne des Rechts) ist? Schließlich wollten schon andere den (Weiter-)Verkauf ihrer Software verhindern, kamen aber nicht durch! (Speziell OEM)

Tina 25.01.2004 23:47

natürlich darf ich das update allein verkaufen. Ich habs ja auch ohne Nachweis im Laden gekauft !

Viele Grüße
Tina

Dat Ei 25.01.2004 23:50

Zitat:

Zitat von Tina
natürlich darf ich das update allein verkaufen.

Wir kommen da auf juristisches Glatteis. Wenn ich Dir das Recht geben würde, eines meiner Bilder gegen ein Entgelt in einem Druckwerk zu verwenden, darfst Du dann dieses Recht weiter veräußern? Mhm...

Dat Ei


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