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Ich verstehe Euren Unmut nicht ganz.
Vor der Gesetzesänderung zum 1.1.02 gab es eine Gewährleistungszeit von 6 Monaten. Der Käufer mußte beweisen, daß der Mangel bereits bei der Übergabe des Objektes an ihn vorhanden war. Nun beträgt die Gewährleistungszeit 24 Monate und es wird davon ausgegangen, daß der Mangel bereits von Anfang an vorhanden war, wenn er in den ersten 6 Monaten auftritt. Der Verkäufer hat jetzt das Problem, das Gegenteil zu beweisen. Ab dem 7. Monat liegt die Beweislast beim Käufer, wie sie es nach der alten Gesetzeslage von Anfang an war. Was ist nun verbraucherfreundlicher? Und wie schon andere gesagt haben: Diese Gewährleistungsregeln nicht mit der Garantie verwechseln, die der Hersteller eines Produktes gibt. Er kann seine Garantiezusage so gestalten, wie er es möchte. Gruß Echidna |
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Garantie ist eine einseitige Willenserklärung, die z.B. ein Hersteller nach Gutdünken herausgibt; hat nichts mit einem Gesetz zu tun. Es ist eine freiwillige Leistung, die ein Hersteller nach Gutsherrenart einem Verbraucher gewähren kann, aber nicht muss.
Du meinst vielleicht die Gewährleistung. Und die deutschen Gesetze zur Gewährleistung sind eine Umsetzung von Richtlinien, die Brüssel herausgegeben hat. Die Gewährleistung nimmt nur den Verkäufer in die Pflicht, ein Hersteller hat mit der Gewährleistung gegenüber einem Endverbraucher nichts zu tun. Das steht etwa 2-3 mal in jedem Grantiegewährleistungsthread ;) , deswegen hatte ich es nicht mehr explizit erläutert. |
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Diese hübschen Sätze in ebay "Privatverkauf nach EU-Recht blabla..." sind Humbug. Zur Zeit funktioniert etwas nicht, sonst könnte ich dir einen Link zu einem Thread schicken. Gruß Armin |
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