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CB450 08.12.2014 19:21

In diesem speziellen Fall geht es wohl darum, ob die Kunstfreiheit über dem Persönlichkeitsrecht steht.
Ich bin sehr gespannt wie das ausgeht.

Persönlich finde ich es auch nicht schön ungefragt fotografiert und auch noch veröffentlicht zu werden.
Auf der anderen Seite sehe ich mir diese Streetfotografien sehr gerne an. :D
Ich möchte das nicht entscheiden müssen.

VG,
Peter

About Schmidt 08.12.2014 19:21

Habe ich dann hier auch etwas falsch gemacht? Ich sah die Dame von weitem auf das Parkhaus zusteuern und habe gewartet,
Zitat:

bis die Dame nahe heran war und diese dann explizit mit Wollen und Wissen fotografiert. ;)

Bild in der Galerie

Und nun:roll:
Gruß Wolfgang

screwdriver 08.12.2014 19:23

Zitat:

Zitat von Stefan79gn (Beitrag 1653606)
Heißt dass das man bei Streetfotografie niemand erkennen darf auf dem Bild?

Zumindest sollte man das vor einer Veröffentlichung ernsthaft in Erwägung ziehen.

Das Fotografieren als Solches bemerkt das "Opfer" ja oft gar nicht. Aber wenn doch, und du wirst darauf angesprochen: Alle Trümpfe liegen bei der fotografierten Person. Denn selbst das darfst du "eigentlich" nicht mal.

Oder du fotografierst fürs Archiv deiner Enkel. Die dürfen das dann laaaaaaaange nach dem Ableben der Personen dann veröffentlichen.

kilosierra 08.12.2014 19:27

Komisch, hier in Frankreich scheint es sowas wie eine "angenommene Zustimmung" zu geben. Wenn die Person deutlich in die Kamera guckt und nicht so aussieht, als hätte sie was dagegen, dann kann das als künstlerisches Foto durchgehen. Eher nicht bei Fotos für Werbung.
Besser ist es aber immer, die Person nachher anzusprechen und unterschreiben zu lassen.

Oder man fotografiert keine Menschen mehr.
Das heisst, fotografieren darf man ja, nur nicht veröffentlichen. Wenn das Bild dann in 100 Jahren im Museum landet, kräht kein Hahn mehr danach. :lol:

screwdriver 08.12.2014 19:28

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1653615)
Habe ich dann hier auch etwas falsch gemacht? Ich sah die Dame von weitem auf das Parkhaus zusteuern und habe gewartet,
'bis die Dame nahe heran war und diese dann explizit mit Wollen und Wissen fotografiert. ;)'

Wenn die sich auf dem Bild wiedererkennt oder sogar jmd anders die da erkennt: A-Karte.
Ich sehe aber eine realistische Chance, dass dies kaum passieren wird.;)

jqsch 08.12.2014 19:49

In Amerika ist die Freiheit der Kunst ein höherrangiges Gut als das Recht am eigenen Bild. Daher dürfen die Bilder dort veröffentlicht und m.E. auch vermarktet werden.

Ausnahmen: Polizisten und Sicherheitsbeamte im Ausüben ihrer Tätigkeit

juergendiener 08.12.2014 19:51

Zitat:

Zitat von screwdriver (Beitrag 1653617)
Zumindest sollte man das vor einer Veröffentlichung ernsthaft in Erwägung ziehen.

Das Fotografieren als Solches bemerkt das "Opfer" ja oft gar nicht. Aber wenn doch, und du wirst darauf angesprochen: Alle Trümpfe liegen bei der fotografierten Person. Denn selbst das darfst du "eigentlich" nicht mal.

Oder du fotografierst fürs Archiv deiner Enkel. Die dürfen das dann laaaaaaaange nach dem Ableben der Personen dann veröffentlichen.

Es ist ja noch schlimmer. Du darfst ohne Zustimmung nicht fotografieren.
Das bedeutet: fotografieren und danach fragen, ob das OK war, ist im Prinzip schon nicht gestattet.

embe 08.12.2014 20:58

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1653615)
Habe ich dann hier auch etwas falsch gemacht? Ich sah die Dame von weitem auf das Parkhaus zusteuern und habe gewartet,
...

Na, jedenfalls standest Du in der Auffahrt, und das ist eigentlich nicht erlaubt im Parkhaus am Badischen Bahnhof! :D

Aber ich denke bei diesem Bild würde es die Person schwer haben, darzulegen, dass tatsächlich sie da abgebildet ist, oder?
Von daher wohl nix 'falschgemacht'. Geht auch ein wenig in Richtung von einer von chefboss Fragen im Rechstfragensammelthread (Fotograf Deutscher, Ort Schweiz, Motiv ?, veröffentlicht im SUF - welches (nationale?) Recht gilt).

KSO 08.12.2014 21:27

Unabhängig wie die Rechtslage ist, empfinde ich die Vorgehensweise des "Künstlers" etwas gegen den erklärten Wille einer dargestellten Person durchzusetzen, als recht unsensibel, also irgendwie unkünstlerisch....
Die Person wird zu einem Objekt, für ein toll komponiertes Bild degradiert und nicht mehr als Subjekt angesehen, welches eigene Rechte und Gefühle hat.

@jqsch: Bei so einem Fall wie hier, hätte die Frau in USA also keine Chance auf Erfolg?
Wenn ja, wäre das ja die Rettung für das Genre Street. ;)

Neonsquare 08.12.2014 21:29

Zitat:

Zitat von KSO (Beitrag 1653666)
Unabhängig wie die Rechtslage ist, empfinde ich die Vorgehensweise des "Künstlers" etwas gegen den erklärten Wille einer dargestellten Person durchzusetzen, als recht unsensibel, also irgendwie unkünstlerisch....

Naja - mit dem Willen der Person würde sich die Frage eher gar nicht stellen oder? ;)


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