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Doch, sie haben gewarnt! Das wurde heute auch oft genug in den Medien erwähnt. Und hier ein Beitrag eines vermutlich betroffenen Users aus einem anderen Forum. Der Beitrag stammt vom 3. Mai 2013. Also kam da nichts unangekündigt. Und jeder der davon betroffen ist sollte sich jetzt fragen: Warum? Aber wahrscheinlich ist die Einsicht bei den Betroffenen sowieso nicht vorhanden.
So! Ich gehe jetzt erstmal bei Amazon bestellen... :P |
Welcher Händler in Saarbrücken
Hallo About Schmidt,
da ich mir atuell eine neue Sony Kamera zulegen will, bin ich sehr daran interressiert den Namen des Händlers in Saarbrücken zu erfahren. In voraus schon mal Danke Rainer aus Kirkel Zitat:
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Ich finde den Weg von Amazon korrekt.
Es ist zwar in vielen Bereichen so, dass man sich nicht ausreichend vorher informieren oder orientieren kann. Da geht es um alles, wo Größen, Farben und Materialien ins Spiel kommen. Ich hatte erst kürzlich für mich selbst mal wieder das Thema durchdacht und musste für mich von der S/W-Meinung abrücken. Dennoch finde ich es gut, wenn der Größte mal eine klare Linie zieht. bydey |
Ich finde die Problematik hat hier zwei Seiten, sofern die Kunden erst nach 14 Tagen zurück schicken greift nicht mehr das Fernabsatzgesetz und Amazon hat dank der AGB die Sache im der Hand. Wenn aber jemand immer die Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware wahrt, so hat Amazon hier keine Handhabe und würde gegen geltendes Recht verstoßen.
Insofern wird diese Massnahme nicht wirklich wirken. :flop: |
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Und bei jeder Bestellung habe ich nach deutschem Gesetz das Recht die Ware zurück zu senden. Ohne Angabe von Gründen. Und hierdurch darf mir Aufgrund von AGB oder dem "Hausrecht" ein Nachteil entstehen? Das Sperren wäre völlig willkürlich. Wo liegt die Grenze? Bei 1 Produkt pro Tag/Woche/Monat? Das AGB deutsche Recht brechen können ich auch schwer glauben. Eine Sperre wäre nur bei einem Verstoß gegen die AGB von Amazon möglich, der Verstoß selbst aber wird mir als Privatperson durch das Fernabsatzgesetz erlaubt. Ich glaube die Antwort darauf ist nicht mit einem Satz zu beantworten. Es müsste wohl jemand dagegen Klagen damit wir eine Antwort erhalten. Im Endeffekt ist es mir egal, ich meide den Fluss eh so gut es geht. Ich kauf gerne "offline":top: |
Ich finde es nicht gut, wenn Gesetzeslücken, wie sie zum Beispiel im Neuland Internet (quote von Frau Merkel) entstehen können, zu Lasten eines Geschäftspartners oder der Allgemeinheit missbraucht werden.
Daher begrüsse ich den Vorstoss Amazons. Jetzt muss man mal abwarten, ob irgendjemand dagegen klagt. Der Verbraucherschutz sicher nicht. ;) Ein einzelner, der sich immer drei neue Kameras zum Spielen und Zurücksenden kommen lässt, wird wohl auch die Füße stillhalten. Dinge, die ich im Fachhandel vor Kauf unbedingt ausprobieren und anfassen möchte, kaufe ich auch dort. Mein Fotofachhandel hat übrigens konkurrenzfähige Preise zu beispielsweise Amazon. Aber auch ansonsten würde ich dort kaufen, wo ich gut beraten wurde. Es gibt aber auch viele Dinge, die man so online kaufen kann. Hier nutze ich Amazon sehr gerne. Professionelle automatisierte Abwicklung und schnelle Lieferungen begeistern mich. Es ist auch so, dass ich trotz komfortabler Grosstadtausstattung mit Ladengeschäften längst nicht mehr wüsste, wo ich das bekomme, was Amazon alles anbietet. Zumindest hätte ich ein paar Stunden Laufzeit. Hier ist es ein wahnsinniger Vorteil, bei Amazon stöbern und Kundenbewertungen lesen zu können. soweit so gut. Ich bin also bekennender Anhänger der beiden Fraktionen "schütze den Fachhandel" und "schütze Amazon". ;) |
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Gruß André |
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Ich würde aber darauf wetten, dass Amazon kein Problem mit 1-2 Rücksendungen pro sagen wir mal 10 Bestellungen hat.Klamotten, Schuhe etc mal ausgenommen. |
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