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Spieler erlaubt, weil öffendliches Leben Einzelne Fans NICHT erlaubt, weil einzelne person ^^ |
So Mädels - nun coolt mal down (zumindestens die, die auf Drehzahl sind ;) - und insbesondere die, die sich oben im Ton vergriffen haben):
(1) An Shooty die dringende Bitte, sich bei Beiträgen an die Forumsgepflogenheiten, die Regeln zu halten. Ich habe nicht unbedingt Lust (a) solches Gefrickel zu lesen oder/und (b) erforderlichenfalls zu evakuieren oder/und (c) im Wiederholungsfall mit einer gelben oder sogar intensivfarbigeren Karte zu reagieren. Deine Reaktion auf meinen ersten Hinweis fand ich megadaneben - vielleicht denkst Du einmal darüber nach. (2) An die die sich oben im Ton vergriffen haben: Laßt es bitte künftig sein, zumindestens an der Oberfläche dieses Forums. (3) An die, die nichts zum Thread-Thema beizutragen haben: Haltet Euch doch einfach in solchen Fällen mal raus. (4) Und nun bitte in diesem Thread zu dem Stil zurück (einschließlich der Groß-/Kleinschreibung ;) ), der dieses Forum auszeichnet. Danke. |
@Shooty:
Mir sind da keine Gesetze bekannt, aber man keinen einen rechtlichen Anspruch ja auch aus dem GG begründen. Geht sowieso zivilrechtlich und dort gibt kein Analogieverbot, wie im Strafrecht (soll heißen, man kann Normen auf bestimmte Sachverhalte anpassen, was im Strafrecht verboten ist). @Wolli: Bei Fan-Portraits brauchst Du die Zustimmung. Wenn Du die halbe Tribüne ablichtest, dann wohl nicht. Würde ich jedenfalls so auslegen (Gesunder Menschenverstand, nicht rechtlich begründet). |
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Sagt mal gibt es hier keine Regeln mehr?
Der Kerl sagt im ersten Satz klipp und klar, daß er die Forumsregeln BEWUSST mißachtet. Und Ihr sagt 5 Seiten lang "bitte, bitte"? Weil Weihnachten ist oder was? Und die Antwort auf die Fragen, mit denen Ihr Euch solche Mühe gebt? Vergebene Liebesmüh, da ist er wahrscheinlch genauso ignorant wie mit den Forumsregeln. Warum also Zeit damit verschwenden? @Manni Den hätte ich samt Beitrag bereits nach dem ersten Satz -wie nanntest Du es so schön - evakuiert. Und sorry wegen Deinem Punkt 4 (der mit dem raushalten), aber irgendwann muß man das Kind ja mal beim Namen nennen. |
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Ich fotografiere (u.a. aus diesen Gründen) eher selten Menschen, aber hier und da ein Schnappschuss kommt auch schonmal vor. Wenn ich dann hinterher nicht frage, dann bleibt das Bild aber auch unter Verschluss. Ich selber werde übrigens auch nicht gerne von fremden Leuten fotografiert oder gefilmt (in Zeiten von Video- und Fotohandies allerdings teils schwer durchzusetzen, die wenigsten sind sich der Thematik auch überhaupt bewusst oder es interessiert einfach nicht). Eigentlich ist das IMO vor allem eine Frage der Höflichkeit wie gesagt. Zitat:
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Es ist allerdings so, daß all das in der Praxis nicht unbedingt so streng gehandhabt wird, wie es in den Gesetzen geregelt ist (deswegen sollte man es aber trotzdem nicht unbedingt drauf ankommen lassen). Man könnte ja z.B. auch sagen, daß der einzelne Fan in der TV-Übertragung ebenfalls in seinem Recht verletzt wird. Der Unterschied besteht aber meines Wissens nach darin, daß der Fan darauf in irgendwelchen Aushängen hingeweisen wird und stillschweigend sein Einverständnis gibt. Die Übertragung ist ja auch offiziell genehmigt und bezahlt - was bei dir nicht der Fall sein dürfte. Wenn du eine Genehmigung des Veranstalters hast, sieht das vielleicht auch wieder anders aus. EDIT: zu langsam :roll: |
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Es steht aber nirgens etwas davon, dass man ein Bild löschen muß. @baerlichkeit: Danke für den Link. @Eyebecks: Ich meinte nicht Bildnis vs. Foto sondern fotografieren vs. verbreiten. Bei citebite.com steht u.A.: Die Paragraphen 22 bis 50 des KunstUrhG beschäftigen sich nicht mit der Frage, ob die Aufnahme einer Person erlaubt ist. Es gibt hier nämlich zwei unterschiedliche Fragen: 1. Wann darf man Personen fotografieren und wann nicht? Und 2. darf man diese Bilder verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen? Bei citebite.com steht auch: "Wenn jemand in der Öffentlichkeit oder auch im privaten Kreis zu erkennen gibt, daß er nicht abgebildet werden will, ist es eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn der Fotograf trotzdem auf den Auslöser seiner Kamera drückt. Hier ist es übrigens auch gleichgültig, ob überhaupt ein Film in der Kamera ist." Das finde ich interessant, wußte ich auch noch nicht. |
Nur zur Klarstellung:
Citebite markiert ja nur... Originalartikel ist hier: http://www.image-scene.de/news/artikel.php?news_ID=1020 Gruß |
Ich muss gestehen - mir ist die Rechtslage vollkommen wurscht: wenn ich wen knipse, und die/der mich dann bittet/auffordert das Bild zu löschen, dann ist es ein Gebot der Höflichkeit, dieser Bitte nachzukommen. Völlig unabhängig davon, ob die/der mir nun "was anhängen" könnte...
Weihnachtliche Grüße, Andreas |
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Prinzipiell wird auch nicht oft passieren, das jemand auf dich zukommt, und dich beschimpft, das du ihn fotografiert hast. Ich erinner mich aber an eine erzählung, bei der einem Fotografierenden die Kamera aus der hand gerissen wurde, Die Chipkarte entnommen und dann gerademal draufgetreten wurde, nur weil derjenige dachte er würde Fotografiert werden. bin selbst ein kleiner gesetzesjunki, und weis gerne was ich darf, und was ich nicht darf. (weil die meisten einfach nicht wissen was man darf, und sich alles an den haaren herbei ziehen) Prinzipiell steht aber auch für mich an erster stelle Fragen!! Und natürlich der gesunde Menschenverstand ^^ |
Ich schließe mich Schmiddis Meinung voll und ganz an. Es ist weniger eine rechtliche Frage, als vielmehr eine Frage des Anstands, der Höflichkeit und des guten Miteinander.
@Schlaudenker: Wie in dem Artikel schon geschrieben steht, ist das fotografieren selbst nicht immer eindeutig geregelt (abgesehen vom §201a StGB in bestimmten Situationen), aber es ist und bleibt halt ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten, der sich dann, wie Du ja auch selbst schreibst, schon gegen das bloße Fotografieren rechtlich wehren kann. Frohe Weihnachten. |
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Du wirst in manchen Fällen lange und vergeblich nach Gesetzestexten suchen können und nichts konkretes finden. Ganz einfach, weil es nicht konkret und in allen Einzelheiten geregelt ist. Was meinst Du, warum in Prozessen, in Urteilen oder auch in Revisionsbegründungen so oft auf alte (und sich teilweise widersprechende) Urteile verwiesen wird ? Und nur so nebenbei (kann ich mir nicht verkneifen): Als Gesetzesjunkie solltest Du Dich auch an die Regeln dieses Forums halten. Ist eigentlich nicht so schwer. |
Bei Straßenbahnen sollte man auch vorsichtig sein. :D
In Krefeld hab ich mal an einer Endhaltestelle Fotos gemacht und wurde von der Fahrerin daraufhin wutentbrannt mit ihrem Proviant beworfen (Coca Cola Light 1,5l). Anschließend sprang sie in ihre Bahn, verließ 12 Minuten zu früh im rasanten Tempo die Endstelle, so das ich kurzzeitig noch das Gefühl hatte auch noch die Chance auf Bilder einer entgleisten Straßenbahn zu bekommen... Dabei hab ich ganz ehrlich weder "ihre" Bahn drauf gehabt, noch sie selbst. Ich hab nur die etwas seltsame Gleisanlage mitten unter einer betonierten Hochstraße fotografiert, da das ganze grad durch die Sonne ziemlich gespenstisch aussah. |
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Eigentlich ist es doch ganz einfach (zumindest für mich). Was ich veröffentlichen darf/dürfte, wird fotografiert. Was ich nicht veröffentlichen dürfte, wird eben nicht fotografiert. Da ich auch nicht in jeder Situation fotografiert werden möchte, also auf dem Recht am eigenen Bild pochen würde, muss ich es anderen ja erst recht zugestehen, die ich im Zweifel nicht kenne. Und die Argumentation, es werde ja nicht veröffentlicht, sondern nur für den eigenen Privatgebrauch fotografiert, hat für mich was "spannermäßiges". Denn damit liessen sich auch heimliche Fotos auf der Damentoilette rechtfertigen. Gruß Echidna |
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Ja, aber was soll ich mit nem Bild das ich nicht zeigen darf? Und ich will mir auch keine Liste anlegen welche Archivbilder ok sind, welche nicht. Von daher hab ichs dann lieber gelöscht. Meinen Spaß die Szene gut einzufangen hatte ich ja. |
Moin,
auch meinen Senf dazu... als Punkteschreiber:D Einige hier haben ind er Tat ein Problem!!! es kann nicht sein, das man irgendwo in der Öffentlichkeit "unbewust", aber wie wir hören, dann doch "bewust"....abgeschossen werden! und ich würde mich nicht mit "löschen zufrieden geben", denn löschen kann man rückgängig machen, das unterscheidet die analoge Zeit, wo wenn der Film raus war nichts mehr ging! ....heißt es würde richtig Ärger geben. Vergessen wird auch, das Bahnhöfe, Flughäfen, Objekte eben....ein Hausrecht haben, wo in der Regel geklärt ist , ob man oder ob man nicht! DAS zu ignorieren, wie einige es offenbar ohne Probleme machen, oder propagieren halte ich ebenso für bedenklich, denn es wird damit zukünftig ALLEN Fotografen ohne Unterschied nur noch schwerer gemacht! Schaut euch Portraits an, oder auch Bilder direkt von Menschen, weltweit und überall, fast alle Fotografen gehen auf die Leute VORHER zu und fragen, das gehört sich einfach so, wer es nicht macht, muss sich nicht wundern...eventuell attakiert zu werden! Im laufe der Zeit sind mir natürlich diverse Sachen auch untergekommen, und rausgekommen bin ich ausschließlich nur durch Freudlichkeit und Zurückhaltung! Nur offensichtlich hat die Handygeneration damit ein Problem.... aber ich habe immer ein Problem mit meinen fast 100Kilo:D wenn ich zufällig auf so ein Handy falle...kann man damit nix mehr löschen:roll::cool::oops: Mfg gpo |
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Kennst du das Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." oder ist dir das genauso unbekannt wie gewisse andere Regeln. Nur weil du nicht weist, wen oder was von wo aus du nicht fotografieren darfst, ist es für dich noch lange nicht erlaubt. Und Hinweisschilder, die deine Unwissenheit berücksichtigen sollen, müssen auch nicht überall angebracht werden, wo du dich vielleicht irgendwann einmal aufhalten solltest. Akzeptiere einfach die Meinung anderer, wenn sie nicht auf deinen Bildern verewigt werden möchten. Nur so ist ein richtiger Umgang mit den Menschen in deiner Umgebung möglich. Ich stelle mir mal vor, dass speziell DU das Objekt der Begierde bist und von einer großen Menge an Hobbyfotografen auf deren Speicherkarten gebannt wirst ohne zu wissen, was die dann damit alles veranstalten könnten. |
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wenns mir gerade in die kompositin passt. Da ich aber sowiso fast niemanden um Erlaubniss frage (ich geh auch nich extra an leute ran um die seperat zu knipsen, auser sie sind von meiner reisegruppe oder so und wissen eben das ich fote ..), und wenn dann weis ich das einfach brauch ich auch keine Liste! is doch ganz einfach. Zitat:
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NEIN hab ich nicht ^^ |
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@Dimagier_Horst Danke schön, Du bist ein feiner Mensch und egal was es auch ist, Du weißt immer Rat. Was bin ich froh, Dich zu kennen! :top: Leute, Leute, bitte lieber denken als prügeln! Frohe Weihnachten! Liebe Grüße aus dem Badischen :) Elke |
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GPO: trotz vieler Punkte ... auf den Punkt gebracht :top:
Shooty: ich habe auch vor Berliner U-Bahnhöfe zu fotografieren. da gibt es einige, die mir gefallen. Angerufen, gefragt, geklärt. Wo sollen denn etwa auf Bahnhöfen die Hausordnungen hängen? Das ist doch etwas komisch zu erwarten, dass einem das direkt vor die Füße fällt. Es ist so (deine Brücke). Wenn ich mit meiner Liebsten schmusend auf einer Brücke stehe, und merke, shooty hält mit einem Tele drauf, dann werde ich dich ansprechen. (was tu ja bis dahin nicht getan haben dürftest ;)) Und dann auch auf die Löschung der Bilder bestehen! (wobei gpos Einwand mit der Wiederherstellung natürlich auch noch ein Aspekt ist). Ich denke aber, dem Wunsch würdest auch du dann nachkommen, oder nicht? Wenn du da aber stehst, mit einem WW und die halbe Stadt aufnimmst bin ich Beiwerk ;) Vielleicht lasse ich mir das Bild zeigen, aber ich will eh nie auf Fotos, da will ich schon mal gar nicht auf fremde! Grüße Andreas |
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das hab ich nun schon mehrfach erwähnt! So ist einfach das Gesetz! und da steht eben, das man nur Gewerblich eine erlaubniss braucht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Da kann ich nix dazu, das es Gesetzlich so ist, das das da hängen muss. Zitat:
Ich meine wirklich einfach nur Menschen die mir im vorbeilaufen vor die lisne kommen, wie mit dem WW. Weil man es einfach nicht vermeiden kann. Einfach weil die Straßen so voll sind, das es nicht anders geht! Ums nochmal klar zu sagen. Niemans würde ich Menschen ohne ihre Einwilligung vorher gezielt auspicken und Foten! Eine Menschenmasse ist da etwas anderes. Oder Eben solche, die einfach nicht Motiv sind, aber auf meinem Motiv rumrennen. Man kann einfach nicht eine Brücke absperren, nur weil man sie Foten will. (wobei ich das manchmal auch gerne machen würde ^^) edit: Es ging mir hier bei dem Topic auch eigendlich nur um die Rechtliche seite, die ich gerne wissen würde. Glaube einige haben gerade den eindruck ich würde als Paparazi alle möglichen Menschen die der Straße abschießen. *G* Dem ist aber nicht so ;) .... ich mag nochnichtmal Fotos mit Menschen besonders ^^ (ausnahme sind leute, die ich eben auch Privat kenne ... aber da is das ja alles kein problem :D ) |
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Foto- und Drehgenehmigungen Für alle gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen in unseren Fahrzeugen (U-Bahn, Tram, Bus) oder den Betriebsanlagen (U-Bahnhöfe, MVG Museum, Infopoints, Werkstätten etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung. Spontane Schnappschüsse (ohne Stativ), für ausschließlich private Zwecke liegen im Ermessen unseres Betriebspersonals, werden aber normalerweise nicht beanstandet. ? Tja, "ausschließlich private Zwecke"..ob da eine Veröffentlichung im Web noch gedeckt ist? Und noch eine Bitte: Wenn das Gesetz so einfach ist, dann nenn doch bitte einmal die entsprechenden Paragraphen und Gesetzestexte. Immer nur betonen, wie blöd alle sind, dass sie nicht verstehen, dass es GESETZLICH vorgeschrieben ist, eine Hausordnung auszuhängen, wird doch auf die Dauer langweilig. |
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das steht da nich! Zitat:
Will ich net und hab ich nie behauptet ..... wobei das dann meiner meinung nach auch nicht Gewerblich, also erlaubt wäre ;) is doch klar ...... is das den so schwer zu verstehn ^^ Zitat:
Nen kumpel studiert Jura und von dem hab ich das. Werde ihn mal genau fragen wo das steht ;) aber langsam müssten es doch mal die Leute kapieren, das ich das schon zich mal geschrieben hab und nich immer wieder darauf hinweisen will oder ? |
sach mal shooty...
was redest du dich da um Kopf und Kragen??? wir alle wollen weniger Bürokratie, wei wollen alle keine Überwachung bis auf die Compikiste... nur Leute wie du offensichtlich haben noch nicht ALLES gelernt??? Und Gewalt... ist allgegenwertig, nicht nur gegen Fotografen und solche die sich dafür halten, du kannst wegen Kleinigkeiten was aufs maul bekommen, schneller als dir lieb ist! Die Frage ist nur...bin ich dann in deiner Nähe, und schreite mildernt ein??? Gewalt ist da und war immer schon da, vor über 50 Jahren ausgehend von diesem Land, davor auch von anderen Europäischen Staaten, lese die Geschichtsbücher, Schlacht bei Salamis, Alexander der Große... immer gab es reichlich auf die Mütze wenns dem Nachbarn gefiel! Heute... ist es Gott sein Dank etwas anders, aber gegenwärtig, durch Selbstbomber, oder Selbstflieger.... es ist noch nicht zu ende!!! Ich rate dir dringend, deine "Ofenrohre" im Zaum zu halten und weder hier noch sonstwo den "Wilden" zu mokieren.... Deine Rechte die du für dich reklamierst.... gelten auch für andere, und ich hätte keinen Bock auf deiner Chipkarte, ungefragt verewigt zu werden.... nur weil du ein "kleines gesellschaftsliches Problem" hast Mfg gpo |
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zweitens werde ich mich jetzt hier ausklinken. Deine anmaßende und unverschämte Art des Schreibens reicht mir jetzt wirklich. Dir gehen Hinweise auf die Rechtslage anscheinend ohnehin am Popo vorbei, wenn sie nicht Deiner Meinung entsprechen oder Du sie nicht verstehst. Mach also einfach weiter und hoffe darauf, dass es auch in Zukunft gut geht. |
Shooty, Deine juristischen Annahmen sind falsch. Lass Dir das mal richtig von Deinem studierenden Freund erklären. Und versuch gpo's Ansatz zu verstehen! Im übrigen solltest Du Dich daran gewöhnen, dass der Fotograf der absonderliche Kauz ist, der das Leben der "Normalen" stört.
Ansonsten sehr nahe am <°)))>< |
Also GPO,
deine Kurven die du da so in deinen Beiträgen beschreibst sind schon abgefahren :crazy: :top: Aber ich glaube der shooty, auch wenn er fürchterlich schreibt ;), hat es doch eh etwas anders gemeint, sagt er doch, er fotografiere die Menschen nicht direkt. Dein Einwand GPO, dass man natürlich irgendwann auch mal an den falschen geraten könnte, man stelle sich den russischen Mafiaboss vor, den man mit seiner Geliebten fotografiert, ist allerdings wirklich nicht zu verachten. Aber die Kurve zu Alexander dem Großen finde ich trotzdem nicht :mrgreen: Grüße Andreas |
Ich habe auch keinen Bock mehr auf Dein andauerndes geflame und Deine Unbelehrbarkeit. Weshalb startest Du denn überhaupt einen Thread, wenn Du Aussagen Anderer einfach nicht akzeptieren willst?! Vielleicht erwischst Du "aus Versehen" mal irgendeine Dumpfbacke mit Deinem WW-Brückenfoto, der dann genauso auf Deine Argumente eingeht, wie Du auf die Argumente der Forumsmitglieder, die Dir mit ihren Antworten nur helfen wollten.
Sei's drum. |
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___________________________ und den beitrag von Eyebecks hab ich nun auch nimmer zuende gelesen. mir isses echt gerade zu doof ;) Glaube hier versteht jeder immer nur das, was er verstehen will. (Wie baerlichkeit geschrieben hat). Villeicht hab ich auch was nicht richtig verstanden oder missverstanden. Es mag sein, das es einen Unterschied zwischen Realität da drausen und Rechtlichen dingen, also Gesetzen gibt (GANZ BESTIMMT SOGAR !!!! das weis ich selbst) Ich wollte hier eben das Rechtliche Diskutieren, und nicht das Ethische. Da ich nun aber eigendlich alles weis, was ich wissen wollte (Danke an die, die mir so toll weitergeholfen haben mit "Gesetzestexten und auslegungen") höre ich für den moment auf an der Diskussion teilzunehmen. Wenn ich genaueres zu dem Aushang der Hausordnung weis melde ich mich villeicht nochmal (wenns neuigkeiten sind). danke und bis in anderen Beiträgen (oder bis im RL) Shooty |
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Edit: Zu Bahnhöfen gab's mal im anderen Thread (haste den mal gelesen?) einen Link: Zitat:
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:arrow: CLICK War es dieser? |
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Auf das Gesetz zum Zwang eines Aushanges der Hausordnung warte ich jedenfalls auch weiterhin mit Spannung. Und komm mir dann nicht mit irgendwelchen Verordnungen, Satzungen oder alten Urteilen.... |
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§ 305 (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss 1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und 2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist. ------------------------------------------------------------------------------ (Meiner Meinung nach wichtige Pasage Fett hervorgehoben) Die Idee dahinter ist, das beim betreten eines Privaten, aber öffendlich zugänglichen Ortes, eine konkludente Zustimmung erfolgt, sich an die Nutzungsbedingengen bzw die Hausordnung zu halten. Konkludent wird also ein Vertrag zwichen "Besitzer der Örtlichkeit" und Benutzer geschlossen. Es gibt nochmal einen Passus in dem steht, wie genau so ein Aushang aussehen muss (nicht zu kleine schriftart, darf hängen wo er will, usw ....). Dad find ich aber leider gerade nimmer .... wurde mir vorhin von meinem Kumpel aber auch vorgelesen. |
@Shooty:
Und was haben die AGB's nun mit der Hausordnung gemeinsam??? |
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ich meinte ein Privates Gelände, welches öffendlich zugänglich ist ;) |
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Nicht falsch verstehen! Mich interessiert das auch brennend und ich würde gern wissen ob Du mit Deiner Aussage Recht hast. Der Auszug den Du da präsentiert hast dreht sich aber eben leider nur um AGB's ... |
Also meiner meinung, und der des Jura Studenten (was nicht die Wahrheit sein muss) ist eben die, das konkludent ein Vertrag geschlossen wird, zwichen Nutzer und Besitzer.
Die Nutzungsbedingungen sind dabei eben Die "Hausordnung", die man aber auch ABGs nenne kann. Der Begriff Nutzungsbedingungen und ABGs sind unserer Meinung nach identisch, und werden auch oft als Identich benutzt. der Zusammenhand zwichen Nutzungsbedingungen und Hausordnung .... hmmmm ...... ICH würde sagen das ist das gleiche. ICH bin aber weder Jurist, noch kann ich anderes machen, als das zu lesen und es auszulegen ....... ^^ Ihr kennt ja nun meine sichtweise davon. Villeicht äusert sich jemand, der das wirklich fundiert be- oder wiederlegen kann (nicht mit "ich bin der Meinung" sondern mit §xxx .......) ^^ |
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