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Teddy 26.07.2004 14:23

Hallo Opti,

du solltest auf keine Fall vergessen darauf zu bestehen, dass nur das eine Bild gelöscht wird. Bleibt das
unerwähnt, ist es für die Bearbeitenden sicherlich einfacher auf die Schnelle die Karte zu formatieren
und dir dies dann mitzuteilen.

joki 26.07.2004 15:31

Wenn die Karte gelöscht oder formatiert wird - kein Problem.

Pc-Inspector Smart Recovers hilft.

Würde ich bedenkenlos löschen lassen... :top:

Dat Ei 26.07.2004 15:35

Zitat:

Zitat von joki
Würde ich bedenkenlos löschen lassen... :top:

Und wenn sie clever sind, löschen sie unwiederbringlich... Auf das Spiel würde ich mich nicht einlassen.

Dat Ei

Ditmar 26.07.2004 15:44

Das mit der Öffentlichkeit ist doch keine schlechte Idee, denn das tut denen am meisten weh! Denn es ist nun mal so das man in MV sehr stark vom Tourismus lebt, und es gibt wohl ehemalige "Scheriffs", die nicht in den Staatsdienst aufgenommen wurden, die sich immer noch wie vor über 15 Jahren aufführen.

tgroesschen 26.07.2004 15:56

Hi!

Ich selbst war vor 2 Wochen im OL-Museum in Anklam.
Foten ist dort kein Problem, aber ES KOSTET EXTRA zum Eintritt.

Habe meine Zusatzkarte bekommen und konnte in voller Ausrüstung
foten....

Aber trotzdem: So eine Saubande.... :evil: :flop:

SO TOLL IST DAS OL-MUSEUM AUCH NICHT :evil:

Ditmar 26.07.2004 16:08

Es ging hier glaube ich nicht um das "Museum", sonder einem Einkaufszentrum?
Trotzdem ist dieses die schlechteste Werbung die man für Seine Stadt machen kann, die doch auch sehr stark vom Tourismusgeschäft abhängt, heist Arbeitsplätze. Dieses scheint aber diesen Sicherheitscheriffs egal zu sein, und vielleicht haben diese ja auch einen Freibrief nach §???? (Jagdschein), der genaue fällt mir nicht ein.

Klaus.Opel 26.07.2004 17:22

Re: A1 im Urlaub konfisziert
 
Hallo Opti,

Zitat:

Zitat von Opti
Ich erkläre ihm, dass ich zwar keine Personen ablichten und veröffentlichen darf, wohl aber in öffentlichen Gebäuden Sachaufnahmen machen darf.

hier irrst Du.

Grundsätzlich ist nach dem Urheberrechtsgesetz jede Vervielfältigung/Wiedergabe fremder Kunstwerke verboten.

Ausnahme ist z.B. §59(1) UrhG

Zitat:

Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
Das ist hier aber nicht gegeben und es gibt auch keinen anderen Ausnahmetatbestand im UrhG, der Dir Recht gäbe.

Also: kleine Brötchen backen, Entschuldigung schreiben und darauf hoffen, dass keine Unterlassungsklage nachkommt.

Klaus

Ditmar 26.07.2004 18:09

Man müßte Anklam als Ausflugsziel einfach meiden! Und so interessanst ist diese Ort ja nun wirklich nicht das man dort hin müßte.

Dat Ei 26.07.2004 18:14

Was soll dieses Geplärre?!? Wie würdet Ihr reagieren, wenn jemand einfach auf Eurem Grundstück photen würde und dann auch noch keck würde, wenn man ihn auffordert, dies zu unterlassen? Die Betreiber haben Hausrecht! Opti lag daneben - passiert nun mal. Aber deswegen die Schuld bei dem Ort oder dem eh schon strukturschwachen MV zu suchen, ist wahrlich der falsche Ansatz.

Dat Ei

hbert 26.07.2004 18:37

Ganz so einfach sollte man es sich aber auch nicht machen.

Schließlich hätte man ja seitens der Betreiber anbieten können, eine Genehmigung nachzukaufen. Nach einem Hinweis auf das Verbot wäre Opti vielleicht dazu bereit gewesen?!

Überdies bezieht sich der Gestzestext nicht auf das private Fotoalbum. Es gibt ganz sicher einige Aktenzeichen.

Und übereifriges Sicherheitspersonal ist ja nichts neues. Bei dem Durchschnittsverdienst muß man sich seine Bestätigung wohl auf andere Weise holen.


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