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Da ist genau das gleiche fällig, steuerrechtlich ist die Schweiz = China.
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der Zoll bei uns öffnet jedes Paket / Päckchen, was aus der Schweiz kommt. Bei Chinazeugs habe ich schon mal öfters Glück gehabt. Bei der Schweiz nie :shock: |
Zitat:
Das "zu niedrig" deklarieren birgt übrigens ein weiteres Risiko. Im Verlustfall (Transport) hat man keine ausreichende Versicherung. Rainer |
Zitat:
Martin |
Ging mir mal genauso:
Objektiv für 28 Euro zzgl. Versand 10 Euro aus der Schweiz ... zzgl Zoll und EUst zzgl 30 km Fahrt (einfach) zum Zollamt Weilheim. War kein Schnäppchen mehr ... Andererseits -- vor Jahren passiert: Objektiv aus Hong Kong für xxx Euro zzgl. 20 Euro Versand ... beim Zoll durchgerutscht, Glück gehabt! Wenn ich keine Anweisungen gebe, wie der Verkäufer das Teil deklarieren soll, und der das dann unzutreffend als Geschenk oder Warenrücksendung bezeichnet, kann man doch mir daraus keinen Strick drehen, oder? Oder bin ich verpflichtet, eine solcherart "durchgerutschte" Sendung zum nächsten HZA zu bringen ("Hallo, Sie haben da was übersehen ... :shock: ) ??? Wie weit reichen denn da die Mitwirkungspflichten des Käufers? Gruß Helmut Edit: Uiii, OT ... 201 |
Zitat:
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Eben, wenn die keine Papiere vorgelegt bekommen, kriegste die Ware nicht. Basta.
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Ich würde keinesfalls das Risiko eingehen, dazu lese ich auch schon zu lange im eBay Sicherheitsforum mit.
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Zitat:
Sorry der musste raus, den bei unserem Zollamt gibt es zur Zeit nur Mädels.:top: |
Lassssssssssss die Finger davon..
schönen Gruß |
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