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StefH 17.11.2010 10:41

Da ist genau das gleiche fällig, steuerrechtlich ist die Schweiz = China.

klaga 17.11.2010 11:58

Zitat:

Zitat von StefH (Beitrag 1104494)
Da ist genau das gleiche fällig, steuerrechtlich ist die Schweiz = China.

die Schweiz ist schlimmer als China.
der Zoll bei uns öffnet jedes Paket / Päckchen, was aus der Schweiz kommt.
Bei Chinazeugs habe ich schon mal öfters Glück gehabt.
Bei der Schweiz nie :shock:

RainerV 17.11.2010 12:07

Zitat:

Zitat von klaga (Beitrag 1104516)
...Bei Chinazeugs habe ich schon mal öfters Glück gehabt.
...

Also "Glück" gehabt, habe ich bisher nur bei Waren, die augenscheinlich günstig sind und bei denen es plausibel erscheint, daß sie unterhalb der Freigrenze von 22€ liegen. Das ist halt bei vielem Chinazubehör der Fall.

Das "zu niedrig" deklarieren birgt übrigens ein weiteres Risiko. Im Verlustfall (Transport) hat man keine ausreichende Versicherung.

Rainer

Anaxaboras 17.11.2010 13:46

Zitat:

Zitat von StefH (Beitrag 1104494)
Da ist genau das gleiche fällig, steuerrechtlich ist die Schweiz = China.

Was die Anbieter aus der Schweiz in unserer "Biete"-Rubrik übrigens gerne verschweigen. Mir hat das vor Jahren einmal ein gebraucht gekauftes Ofenrohr um gut 70 Euro verteuert. Gar nicht zu reden von der ellenlangen Fahrt zum zuständigen Zollpostamt.

Martin

alpine-helmut 17.11.2010 14:33

Ging mir mal genauso:

Objektiv für 28 Euro zzgl. Versand 10 Euro aus der Schweiz
... zzgl Zoll und EUst zzgl 30 km Fahrt (einfach) zum Zollamt Weilheim.

War kein Schnäppchen mehr ...

Andererseits -- vor Jahren passiert: Objektiv aus Hong Kong für xxx Euro zzgl. 20 Euro Versand
... beim Zoll durchgerutscht, Glück gehabt!

Wenn ich keine Anweisungen gebe, wie der Verkäufer das Teil deklarieren soll,
und der das dann unzutreffend als Geschenk oder Warenrücksendung bezeichnet,
kann man doch mir daraus keinen Strick drehen, oder?

Oder bin ich verpflichtet, eine solcherart "durchgerutschte" Sendung zum nächsten HZA zu bringen ("Hallo, Sie haben da was übersehen ... :shock: ) ???

Wie weit reichen denn da die Mitwirkungspflichten des Käufers?

Gruß

Helmut

Edit: Uiii, OT ...

201

Jens N. 17.11.2010 14:42

Zitat:

Zitat von alpine-helmut (Beitrag 1104560)
Wenn ich keine Anweisungen gebe, wie der Verkäufer das Teil deklarieren soll,
und der das dann unzutreffend als Geschenk oder Warenrücksendung bezeichnet,
kann man doch mir daraus keinen Strick drehen, oder?

Wie bereits beschrieben wurde, musst du im Zweifel (der bei einem neuwertigen Objektiv aus China sicher vorhanden und auch begründbar sein wird) eine Rechnung o.ä. beibringen, damit der Zoll den Wert und damit die Einfuhrkosten ermitteln kann. Willst oder kannst du das nicht, kann die Ware einbehalten werden - ob es noch weitere Konsequenzen haben kann weiß ich nicht, aber der Verlust des Geldes UND der Ware dürfte eh schmerzhaft genug sein. Die Jungs beim Zoll sind auch nicht doof und wissen schon ganz genau, daß sowas immer wieder versucht wird.

StefH 17.11.2010 15:11

Eben, wenn die keine Papiere vorgelegt bekommen, kriegste die Ware nicht. Basta.

pewebe 17.11.2010 17:14

Ich würde keinesfalls das Risiko eingehen, dazu lese ich auch schon zu lange im eBay Sicherheitsforum mit.

klaga 17.11.2010 18:04

Zitat:

Zitat von Jens N. (Beitrag 1104563)
Die Jungs beim Zoll

Die Mädels aber auch nicht.:lol:

Sorry der musste raus, den bei unserem Zollamt gibt es zur Zeit nur Mädels.:top:

wurbach 17.11.2010 18:44

Lassssssssssss die Finger davon..
schönen Gruß


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