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fallobst 12.09.2010 21:39

Es soll ja Leute in den USA gegeben haben die nach dem Aufkommen von Mikrowellen ihre vierbeinigen Freunde darein zum Trocknen gestellt hatten....
Die haben dann auch versucht, den Hersteller für ihr Verhalten haftbar zu machen, denn es stand ebenfalls nicht im Bedienheft, dass man keine Pudel in der Mikrowelle trocknet.
Die Streulichtscheibe ist Plastik, wer das bedenkt ist in dem Fall im Vorteil.
Du hast hier einfach Lehrgeld für mangelnde Überlegung gezahlt. Sei froh, dass du schon eine Reparatur auf Garantie hattest und mach' jetzt nicht andere für deine Fehler verantwortlich und jammere hier rum.
Ich empfehle dir die Seite 80 des Handbuches.
Zitat:
Verwenden Sie den Blitz nicht öfter als 20Mal in schneller Abfolge.....
Nachdem Sie das Blitzgerät bis an die Leistungsgrenze verwendet haben, sollten Sie es 10 Minuten abkühlen lassen.

Wie hieß es doch etwas weiter oben? Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Und nun kannst du über dich nachdenken und dein vorwurfsvolles Gejammer über die schlechten Sony Blitzgeräte.

Es grüßt Matthias

Nachtrag: Ich muss das mit einer Reparatur auf Garantie zurück nehmen, du hattest bemerkt, dass du 180€ bezahlt hast. Das heißt dann allerdings, dass die Leute von Geissler ausgeschlossen hatten, dass der Defekt von Beginn an beim Gerät vorlag, denn sonst wäre es ein Gewährleistungsfall gewesen.

mrieglhofer 12.09.2010 22:03

Zitat:

Ich empfehle dir die Seite 80 des Handbuches.
Zitat:
Verwenden Sie den Blitz nicht öfter als 20Mal in schneller Abfolge.....
Hat mich zwar gewundert, steht aber nur beim 58er, nicht beim 56er. Wohl weil der 58er einen Wärmesensor hat ;-)

Zitat:

Und nun kannst du über dich nachdenken und dein vorwurfsvolles Gejammer über die schlechten Sony Blitzgeräte.
Hier muß man sich schon die Frage stellen, warum dann Sony einen Wärmesensor einbaut, der das Gerät abschaltet, wenn man danach eh nur 20mal blitzen darf (na ja 40 mal bei 1/32). So wie beschrieben 20 mal blitzen mit 10 min Pause oder 40mal bei 1/32 wäre das Gerät im praktischen Einsatz schlichtweg nutzlos.
Die Aussage ist aber soundso ein Schwachsinn, weil bei 40 mal 1/32 ist gerade ein Vollblitz draußen und das Gerät merkt das noch gar nicht. Das dient halt nur zur juristischen Absicherung.

Und hier muß man Sony schon klar vorhalten, dass sie
a) offensichtlich nicht mal ihrem Spitzenmodell eine halbwegs sinnvolle Nutzung zutraut
b) Mist gebaut hat, dass die Abschaltung, die i.a. bei den meisten Events eh viel zu früh erfolgt, hier aber offensichtlich nicht korrekt funkntioniert hat.

Das mit den Beschränkungen steht übrigens bei Quantum mit 36 Fullflash und dann 10 Minuten Pause, wenn nicht vom Blitzhersteller anders angegeben. Das ist im Gegensatz zum Sony auch ein durchaus praktikabler Wert, da man da auch mal eine Session indirekt mit höherer Leistung machen kann.

Stoney 13.09.2010 10:33

Zitat:

Zitat von fallobst (Beitrag 1070701)
Nachtrag: Ich muss das mit einer Reparatur auf Garantie zurück nehmen, du hattest bemerkt, dass du 180€ bezahlt hast. Das heißt dann allerdings, dass die Leute von Geissler ausgeschlossen hatten, dass der Defekt von Beginn an beim Gerät vorlag, denn sonst wäre es ein Gewährleistungsfall gewesen.

Geissler hat mit Gewährleistung nichts zu schaffen, diese Leistung bietet der Händler!

fallobst 13.09.2010 11:57

Zitat:

Zitat von Stoney (Beitrag 1070854)
Geissler hat mit Gewährleistung nichts zu schaffen, diese Leistung bietet der Händler!

Nicht immer heißt Garantie- oder Gewährleistungsanspruch auch Geräteumtausch.
Mein HVL-5600HS war mal defekt, da habe ich ihn mit der Garantiekarte zu Runtime geschickt und die Reparatur war für mich kostenfrei.
Letzten Endes ist ja Garantie bzw. Gewährleistung Sache der Hersteller, der Händler vermittelt diese Leistung nur. In meinem Beispiel dann eben Runtime als anerkannte Garantiewerkstatt des Herstellers.
Oder sehe ich das falsch? Aber darum geht es hier ja nicht, es soll nur eine kleine Ergänzung sein.

Es grüßt Matthias

DonFredo 13.09.2010 12:05

Guten Tag,

da es hier ausschließlich um den Blitz geht, gehöhrt es auch in das entsprechende Unterforum.

**schubbs**

WB-Joe 13.09.2010 12:54

Zitat:

Zitat von mahzell (Beitrag 1070687)
Unsere Fotografen arbeiten bei großen Events am roten Teppich und schießen mit dem normalen SB800/900 oder 580EXII 2000-3000 Bilder mit Blitz in einer Stunde. Dabei sind auch längere Serien bei 5 Bilder die Sekunde mit Blitz kein Problem.

Der SB800 ist gelegentlich heiß geworden und hat den Reflektor verformt. Beim SB900 gibts einen Überhitzungsschutz, wobei sich der Blitz einfach abschaltet, wenns ihm zu heiß wird, was auf Termine allerdings kein Spaß ist.

Natürlich gehen solche Blitzeinsätze nur mit Quantum Akkupacks, das ist richtig, aber die Blitze ansich sind "normale" Serienware.

Gerade der SB800 war ja für seine Abrauchqualitäten bekannt, deshalb wurde in den SB900 die zuschaltbare Temperatursicherung implementiert.

5 Bilder/s sind ja nicht das Problem, das schaff ich bei Teilleistung mit fast jedem Blitz solange eine zusätzliche Stromversorgung dranhängt. Selbst 20 Jahre alte 5200i mit EP1 haben da kein Problem......
Wird der Blitz mit annähernd voller Leitung genutzt bekommt jedes Kompaktblitzgerät der Welt damit Schwierigkeiten weil es für diese Belastung nicht ausgelegt ist.
Ein weiterer Punkt ist die Umgebungstemperatur, je höher diese ist desto schneller kommt das Innenleben des Blitzes thermische Probleme.

Die temperaturabschaltung ist im SB900, einschließlich Anzeige, vom Benutzer abzuschalten. Eine Zwangsdeaktivierung wie beim HVL58 gibts beim SB 900 (zumindest bei meinem Exemplar) nicht. Auch bei 8 Bildern/s nicht......

Anaxaboras 13.09.2010 13:17

Zitat:

Zitat von WB-Joe (Beitrag 1070582)
Das hält, mit Verlaub gesagt, kein Aufsteckblitzgerät der Welt aus!!!:flop::flop::flop:

Nach 15 Blitzen mit voller Leistung ist eine Pause von 10 Minuten einzulegen!
Eine derartige Nutzung wie du sie beschreibst wird von keiner Garantie oder sonstwas abgedeckt.

Hallo Reinhard,

woher hast du diese Info? Das würde mich schon "brennend" interessieren - vor allem auch die Sache mit der Garantie :cool:.

Martin

Stoney 13.09.2010 13:43

Zitat:

Zitat von fallobst (Beitrag 1070885)
Letzten Endes ist ja Garantie bzw. Gewährleistung Sache der Hersteller, der Händler vermittelt diese Leistung nur. In meinem Beispiel dann eben Runtime als anerkannte Garantiewerkstatt des Herstellers.
Oder sehe ich das falsch?

Ja, das siehst Du falsch. Garantie ist eine Leistung des Herstellers. Gewährleistung ist eine Leistung des Händlers.

konzertpix.de 13.09.2010 14:38

Ausriß aus dem aktuellen Handbuch zum 58er-Sonyblitz, Seite 16 oben:

Zitat:

Anzeige OVERHEAT

Bei Überhitzung wird der Betrieb automatisch eingestellt, wenn die Temperatur des Geräts aufgrund von Dauerblitzen oder wegen des Einsatzes bei hohen Umgebungstemperaturen ansteigt.
  • Die Anzeige OVERHEAT blinkt, wenn eine Überhitzung festgestellt wurde.
  • Der Blitzlichtbetrieb wird so lange eingestellt, bis die Gerätetemperatur wieder auf akzeptablem Niveau liegt.
  • Stellen Sie den Schalter POWER auf OFF, und lassen Sie das Gerät ungefähr 10 Minuten abkühlen.

Denkbar wäre, daß sich diese Overheat-Anzeige durch Entfernen und Wiedereinsetzen der Akkus resetten läßt und der Blitz anschließend "normal" funktioniert, dann aber die Scheibe stresst. Ist der Weitwinkel-Vorsatz dazu noch angebracht, ergibt sich zusätzlicher Wärmestau, vielleicht war ja so eine Konstellation gegeben.

Darüberhinaus findet sich auf Seite 80 der bereits erwähnte Hinweis:
Zitat:

Verwenden Sie das Blitzlicht nicht öfter als 20 Mal in schneller Abfolge, um eine Überhitzung und Leistungseinbußen der Kamera und des Blitzgeräts zu vermeiden. (bei Leistungsstufe 1/32, 40 Mal nacheinander.)
Nachdem Sie das Blitzgerät bis an diese Leistungsgrenze verwendet haben, sollten Sie es 10 Minuten abkühlen lassen.
Eigentlich sollte sich der 58er nicht aus dem Tritt bringen lassen und von selber abschalten. Warum das in diesem Fall nicht eingetreten ist, kann ich natürlich nicht sagen - da ist dann wohl der Service gefordert.

LG, Rainer

mrieglhofer 13.09.2010 15:57

Wie schon weiter oben:

Das darf nicht passieren, wenn ein overheat Sensor verbaut ist (außer es malt jemand die Streuscheibe an), daher liegt hier wohl wahrscheinlich ein Gerätefehler vor.

Die zitierte Einschränkung würde einen sinnvollen und üblichen Betrieb des Blitzes verhindern und das Gerät für seinen Zweck untauglich machen. Daher ist eine solche Einschränkung, die ja von einem Konsumenten nicht erwartet werden kann, wahrcheinlich rechtlich gar nicht wirksam.

Wenn ich bei einem Event wie der Erstkommunion nach 20 Bilder 10 Minuten Pause machen müßte, käme ich mit gesamt 120 Bildern von 40 Kindern nach Hause. Scheinbar traut Sony seinen Blitzen keinen professionellen Einsatz zu.


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