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CB450 30.07.2008 12:59

Nimm die Beratung eines Anwalts in Anspruch. Diesen Rat der Forumskollegen würde ich absolut unterstützen.
Allerdings solltest du versuchen eine gütliche Einigung herbeizuführen. Oft trifft man auch auf der Gegenseite auf "Menschen" mit denen man sprechen kann.
Wenn du gleich über deinen Anwalt lospolterst, heißt das unter Umständen auch für die Gegenseite harte Bandagen.
Natürlich musst du aufpassen keine unbedachten Äusserungen zu machen. Deshalb vorher mit dem Anwalt absprechen.

1stdigital 30.07.2008 13:05

cq,

ja, das mit dem Anwalt ist mir denn klar. Allerdings hege ich Hoffnungen hier ohne "Schaden" rauszukommen.

Interessieren wuerde mich allerdings mal sowieso, wie die "Gemeinde" ueber diese Art von "Gelderwerb" denkt?

Muss ich jetzt eigene Photos mit meiner Tochter, welche eine auffaellige Brille traegt, als veraendertes, verfaelschtes Photo betrachten und auch an irgend so eine gierige Anwaltsbude, Abmahnverein, reiche Kollektionssammler Lizenzgebuehren abdruecken weil diese zu faul sind einer ehrlichen Arbeit nachzugehen?

Versteht das nicht falsch, wenn eine echtes Kunstwerk existiert, welches der Oeffentlichkeit zugaengig ist, es somit auch oeffentliches Interesse etc. gibt dann soll der Verfasser, Maler, Fotograf etc. auch sein Geld dafuer bekommen. Aber einfach irgendl welche Rechte erwerben, Suchmaschine an und dann abkassieren mit voellig unbekannten Bildern? Neeee, da hoert fuer mich schon lange das Verstaendnis dieser Geschaeftswelt auf.

+++
andreas
+++

Irmi 30.07.2008 13:10

Sag denen doch mal im Umkehrschluß, daß Du eine kostenlose Werbung für das unternehmen geschaltet hast.

Aber das ist wirklich ein heißes Thema, ich überleg auch immer, ob ich mein Bildchen von der D7d und der A700 besser durch ein anderes ersetze.

konzertpix.de 30.07.2008 13:14

Ich vermute mal, daß das ganze anders abgelaufen sein dürfte, als man sich im Moment so eben vorstellt.

Der Typ, der das Prospektfoto seinerzeit gemacht hatte und für die Verwendung in dem Prospekt auch freigegeben hatte (das Du anschließend fürs Web noch abgescannt hast), wird zwei Jahre später eben dieses Bild einer Bildagentur - in diesem Fall wohl gettyimages - zur Verfügung gestellt haben. Da diese Agentur wiederum nichts vom zeitlichen Verlauf weiß, ist es jetzt nach dem Auffinden des Bildes durch die Agentur zu dieser für dich unangenehmen Situation gekommen.

Es wäre alles kein Problem, wenn es ein Schriftstück des Fotografen gäbe, das Dir bestätigt, daß das gescannte Bild für diesen Verwendungszweck der Online-Veröffentlichung von ihm freigegeben wurde - schon vor der Übergabe an die Bildagentur. So, wie ich das sehe, existiert so ein Blatt allerdings nicht.

Tja, und das habt ihr nun zu klären. Entweder außergerichtlich oder vor dem Kadi.

Ein wenig geschickt für dich wäre, wenn Du nachweisen kannst, daß die Seite schon seit langem online ist - länger, als die Agentur die Bildrechte besitzt. Das solltest Du aber mit einem Anwalt überdenken. Nicht, daß dann von der Agentur noch zwei weitere Jahre Nutzungsausfall angerechnet werden, weil das Bild damals ohne dein Wissen schon Teil ihres Bildbestandes gewesen ist...

Auf alle Fälle drücke ich dir die Daumen, daß es für dich glimpflich ausgehen wird !

LG, Rainer

BadMan 30.07.2008 13:17

Zitat:

Zitat von 1stdigital (Beitrag 687955)
Aber einfach irgendl welche Rechte erwerben, Suchmaschine an und dann abkassieren mit voellig unbekannten Bildern?

Na, ganz so einfach ist es ja auch nicht.
Bevor du für ein fremdes Bild abkassieren kannst, musst Du ja erst einmal die Exklusivrechte daran besitzen. Und die musst Du selber ja erst einmal für viel oder sehr viel Geld erwerben.

Bei den eigenen Bildern sieht es da schon wieder anders aus. Da hat es sich ja wirklich schon zur Geschäftsidee entwickelt, Bilder ins Netz zu stellen und dann die Unwissenheit der Leute auszunutzen und für heruntergeladene und anderweitig genutze Bilder abzukassieren.

joki 30.07.2008 13:17

Tja so ist die Welt...

Dem vorher geschriebenen ist nichts hinzuzufügen - ausser das Du Dir genau überlegen solltest Deine Rechtschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Die führen eine Strichliste so das Du bei einem vielleicht noch kommenden Ernstfall keinen Schutz mehr haben könntest oder zukünftig keine neue Versicherung mehr findest.

Bei einem Streitwert von 1200 € sind die Anwaltskosten nicht besonders gravierend.

Ja wo bleiben denn jetzt die Forenjuristen?? :cool:

jameek 30.07.2008 13:34

Zitat:

Zitat von 1stdigital (Beitrag 687955)
Allerdings hege ich Hoffnungen hier ohne "Schaden" rauszukommen.

Entschuldigung, die Hoffnung muss ich Dir nehmen. Alles andere wäre ein riesen Glück. Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt. Es geht hier um Schadensminimierung.

Zitat:

Zitat von 1stdigital (Beitrag 687955)
Interessieren wuerde mich allerdings mal sowieso, wie die "Gemeinde" ueber diese Art von "Gelderwerb" denkt?

Es ist ein Gelderwerb wie jeder andere auch. Der Fotograf macht ein Bild und will an dieser Leistung verdienen. Ob er das nun an Getty verkauft oder sonstwohin ist egal. Und da kann man sich nicht einfach bedienen. Denn dann würde der Fotograf kein Geld verdienen. Klar wäre es netter, wenn der Fotograf Dich anschreiben würde etc. Aber das Geschäft ist hart genug. Ich sag nur Microstock etc.

Zitat:

Zitat von 1stdigital (Beitrag 687955)
Muss ich jetzt eigene Photos mit meiner Tochter, welche eine auffaellige Brille traegt, als veraendertes, verfaelschtes Photo betrachten und auch an irgend so eine gierige Anwaltsbude, Abmahnverein, reiche Kollektionssammler Lizenzgebuehren abdruecken weil diese zu faul sind einer ehrlichen Arbeit nachzugehen?

Hmm? Wenn Du das Foto Deiner Tochter machst, dann hat damit niemand anders was zu tun. Die Brille wäre Beiwerk. Und ehrlich ist die Arbeit von getty schon...

Zitat:

Zitat von 1stdigital (Beitrag 687955)
Versteht das nicht falsch, wenn eine echtes Kunstwerk existiert, welches der Oeffentlichkeit zugaengig ist, es somit auch oeffentliches Interesse etc. gibt dann soll der Verfasser, Maler, Fotograf etc. auch sein Geld dafuer bekommen.

Und was ist ein echtes Kunstwerk Deiner Meinung nach? Wieso ist handwerkliche Arbeit nicht schützenswert? Das deutsche Urheberrecht ist hier schwammig, aber das ändert nichts an derm Gedanken des "Diebstals".

Zitat:

Zitat von 1stdigital (Beitrag 687955)
Aber einfach irgendl welche Rechte erwerben, Suchmaschine an und dann abkassieren mit voellig unbekannten Bildern? Neeee, da hoert fuer mich schon lange das Verstaendnis dieser Geschaeftswelt auf.

Entschuldige meine harten Worte. Aber dann fehlt Dir einfach das Verständnis für die Geschäftswelt. Was Du hier machst ist Unterstellung ("Irgendwelche Rechte", "Suchmaschine"), der Fehler liegt bei Dir. Da würde ich mir mehr Eingeständnis wünschen. Dann könnte man auch ein Entgegenkommen der Gegenseite erwarten. Aber mit dieser Einstellung und der eher geringen Summe (im Vergleich zu anderen Abmahnungen) würde ich bezweifeln, dass das was wird.

Dennoch rate ich Dir abermals zu einem fähigen Anwalt zu gehen, der sich evtl. noch ein wenig in dem Gebiet auskennt und sich mit dem zu beraten. Wie gesagt, alles andere bringt nix. Und schon gar nicht hier...
Gruß
christophe

Ach: PS:
Dummheit schutzt vor Strafe nicht. Information was man darf, ist vorher Pflicht.

Regine 30.07.2008 13:46

Ich würde auf gar keinen Fall mein gutes Geld noch dem schlechten hinterher werfen. Der Anwalt kann Dir auch nicht helfen und weshalb Du leider eine Urheberrechtsverletzung begangen hast interessiert GettyImages gar nicht. Freu Dich, dass Du nur 1200 Euronen berappen sollst - die Lizenzgebühr für Fotos die über Jahre unberechtigt genutzt werden sind eigentlich horrend.

Zahlen und nie wieder Material benutzen das nicht von Dir selbst stammt. Wenn Du nicht zahlen kannst vereinbare eine Ratenzahlung mit GettyImages. Sie sind übrigens nicht dafür bekannt, sich die Butter vom Brot nehmen zu lassen.

oskar13 30.07.2008 13:47

Und was die Rechtsschutzversicherung angeht, falls du verlierst hattest du die längste Zeit eine.

BeHo 30.07.2008 14:17

Schwierig, schwierig. Bei Nichtbezahlung folgt anscheinend automatisch eine Abmahnung.

Da gibt es anscheinend eine richtige Abmahnwelle.

Hier mal ein paar Links zum Thema: Klick!, Klick!, Klick!.

Vielleicht hilft es ja ein bisschen, sich für eine der Möglichkeiten zu entscheiden: Gleich bezahlen, Rechnung vom Anwalt prüfen lassen, oder die Abmahnung abwarten und dann weitere Schritte zu unternehmen.


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