![]() |
Zitat:
Rückgaberecht hast Du bei fehlerhafter Ware generell, sofern nicht Wissentlich so gekauft. Was der Käufer Dir zusichert, ist solange irrelevant, solange Du nicht weißt, daß er dazu steht. Was hast Du davon, wenn er Dir ein Rückgaberecht zusichert und sich dann trotzdem sperrt? |
Zitat:
Jemand der dir arglistig Schrott andreht wird sich natürlich eher weigern. |
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
Zitat:
Der Händler/Hersteller kann das aber nicht verweigern ausser er hat es in seinen Garantiebedingungen explizit ausgeschlossen (was Sigma ja zu tun scheint, zumindest für die erweiterte 3-Jahres-Garantie). ciao Frank |
Mag sein, mit diesen Feinheiten kenne ich mich nicht aus. Ich kann nur sagen, in der Praxis hatte ich noch nie Probleme mit der Garantie eines Geräts, nur weil ich nicht der Erstbesitzer war. Da war zwar auch noch nichts von Sigma dabei, aber auch dazu gibt es ja entsprechende Berichte. Auch die Geschichten mit "ausgefüllter Garantiekarte" usw. werden in der Praxis meist wesentlich lockerer gehandhabt, als in den Garantiebedingungen beschrieben. Wer etwas bei MM und co. kauft, hat ja auch nicht immer eine personalistierte Rechnung und eine vom Händler ausgefüllte/abgestempelte Garantiekarte habe ich persönlich selten gesehen.
Tamron schrieb mir auf Anfrage sogar einmal, daß sie ein Objektiv sogar ohne jede Rechnung/Garantiekarte annehmen würden, weil es damals nachweislich jünger als zwei Jahre war und dementsprechend innerhalb der Garantiezeit sein müsse. In Anspruch nehmen musste ich das jedoch nicht, also keine Ahnung ob das wirklich geklappt hätte. |
Beim Verkauf braucht der Verkäufer nur den Garantie/Gewährleistungsanspruch an Dich als sein Rechtsnachfolger abzutreten (am besten schriftlich, kostet ihn ja nix ;) ).
Dann kann in den Garantiebedingungen des Herstellers stehen was will, als Rechtsnachfolger des Verkäufers muß er Dich exakt genauso behandeln, wie den Verkäufer selbst. |
Falsch ist, dass die Garantie auf den Gebrauchtkäufer übertragen werden kann. Die Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung, da kann der Hersteller in seinen Bedingungen festschreiben, was er zulässt und was nicht. Wenn da steht, dass die Garantie nicht übertragbar ist, dann ist sie es auch nicht.
Richtig ist, dass Sigma diese Garantiebedingungen wohl eher kulant auslegt: Ich hatte an meinem gebraucht gekauftem EX 70-200/2.8 DG massive Probleme mit der optischen Leistung, nachdem ich von der D70 auf die D80 und später die D200 gewechselt bin. Ich habe daraufhin das Objektiv samt Fehlerbschreibung, Garantiekarte und Originalrechnung mit namentlicher Nennung des Erstkäufers zum Service geschickt. Ca. 10-14 Tage später hatte ich das Objektiv neu justiert wieder zuhause liegen. Die Justage wurde für mich vollkommen kostenlos als "Garantiereparatur" ausgeführt! Im vorliegenden Fall würde ich die Antwort von Sigma abwarten. Vielleicht ist es hier ja auch mit einer relativ simplen Justage gehalten. |
Nach meinen Erfahrungen ist Sigma im Service einer der kulantesten Hersteller die ich kenne... Mit Nikon hatte ich da bisher mehr Stress. Der Sigma-Service war beide Male, als ich sie in Anspruch genommen habe superfix und superschnell. Und beide Male hatte ich Rechnungen, die nicht auf meinen Namen ausgestellt waren - ergo: Wart erstmal ab, was Sigma nun macht.
Gruß, katmai. |
Wegen der Garantie/Gewährleistung habe ich ja auch unter 2 vorgeschlagen, er möge den Verkäufer auffordern den Garantiefall für Ihn übernehmen, dann ist der mit der ganzen Übertragungsgeschichte aussen vor.
Drücke Dir die Daumen und hoffe auf ein gutes Ende für Dich und Dein Objektiv Gruß Wolfgang |
Zitat:
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:42 Uhr. |