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Generell empfiehlt es sich schon deshalb, den Händler einzuschalten, weil er nach mehrfachen (gleichartigen) Reparatur(-versuch)en einen Umtausch/Wandlung/Rücknahme etc. durchführen muß. Aber nur, wenn Du IHM die Gelegenheit gibst, den Mangel zu beseitigen. Das ihm dann nix anderes einfällt, als das Ding (auf seine Kosten) ebenfalls zu Runtime zu schicken, ist sein Problem. Die Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels hatte er dann ja. |
Hallo,
nun, mit dem Händler zu sprechen ist immer eine gute Idee die nichts kostet und schaden tut es auch nicht. Was Err58 angeht - auch hier ist es alles andere als falsch den Händler zu kontaktieren. Runtime macht nichts "pauschal" in dieser Richtung d.h die Kamera wird nur dann angesehen/ repariert wenn einer die hinschickt und schreibt "ich habe Fehler ABC festgestellt...". Kommt aber Kamera mit "können Sie bitte prüfen ob sie Err58 hat..." so wird nichts gemacht und sie geht zurück (Aussage von Runtime). Jetzt Kostenfaktor - meine 7D ist gerade 12 Monate und 2 Wochen alt gewesen als die USB Schnitstelle kaputt gegangen ist. Alles eingepackt uns ab nach Bremen. Nach 2 Wochen kam Kostenvoranschlag weil Garantie 12 Monate. Dann gig (uff doch ganz schnell) 1,5 Wochen hin und her, wer die Kosten dafür trägt. Zuerst ist es dumm für den Händler, da die Lage ist wie folgt: Ich hatte immer mit dem Mail/ Telefonkontakt (Versandhandel) ob ich oder er das Gerät schickt. Also Gerät hin. In Fehlerbeschreibung "Elektronik muß ausgetauscht werden". Vor 3 Monaten hatte ich andere Probleme. Diagnose/ Reparatur "Elektroniktausch". So jetzt wird zuerst Händler die Kosten decken sonst will Runtime nichts machen, dann wird er sich das wohl von Runtime wieder holen können da solche Fehler/ Reparaturbeschreibungen nicht zulässig sind. Es ist "schön" für mich da die Chance besteht, dass ich meine Kamera nach 4 Wochen wider sehen werde. Hätte ich den Händler nicht kontaktiert so musste ich den Theater mitmachen was jetzt der Händler hat. Also immer schön Händler involvieren :top: |
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Zu Deiner Geschichte: Wenn irgendjemand außer Dir selbst die Kosten übernimmt ist es reine Kulanz! Garantie abgelaufen + Kamera bei Kauf ok = Kunde zahlt Reparatur ! |
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der war zu beheben. Das ist keine Kulanz! Zitat:
Du schriebst weiter oben: Zitat:
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Also war die Garantie gar nicht abgelaufen, sondern Du hattest auf die erste Reparatur wiederum eine Garantie bekommen und die lief sehr wohl noch! |
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So wenn Du jetzt sagst, Deine Kamera hatte keine derartigen Verhalten gezeigt, so war RunTime auch nicht verpflichtet da etwas zu machen. Das sie das gemacht haben, na ja ich glaube so unter uns egal wie RunTime sich verhält Blumen bekommen die keine. Aber um wieder on-Topic zu sein. Beide haben wir mit unseren Erafhrungen festgestellt, dass Händler zu informieren schon mal nicht schaden kann und wegen der rechtlichen Lage sogar von Vorteil ist. |
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Ist das wirklich so schwer...? Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die beim Kauf schon vorhanden waren. Das muß deshalb kein Defekt sein. Wenn sie Dir ein Auto verkaufen, mit angegebener Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h und sie verscherbeln Dir Reifen mit, mit denen Du aber nur 160 km/h fahren darfst, ist das auch ein Mangel, ohne daß was defekt ist. Also MÜSSEN sie den Mangel abstellen. Ob die sich dann als Samariter hinstellen und einen auf kulant machen oder mit den Zähnen knirschen, weil sie wissen, sie haben den Schwarzen Peter ist mir im Endeffekt völlig schnuppe. Ich habe jedenfalls von Anfang an klar gemacht, daß ich nicht locker lasse. Das haben sie dann auch gleich kapiert. Im Übrigen geht es bei der Haftung um KoMi (höchstens noch Sony, da müßte man die Verträge kennen), aber nicht um Runtime. Ich kann von Runtime auch nur Gutes berichten. Und ehrlich gesagt, habe ich auch nicht geglaubt, daß die Ärger machen. Die reparieren die Cam, KoMi zahlt und Runtime hat einen Auftrag. Die diskutieren ja nicht mit KoMi drei Stunden über jede Cam, ob sie sollen oder nicht. Nur, Lobeshymnen auf KoMi sind fehl am Platz. Die Ersatzteilversorgung war unter aller Kanone (auch bei den A1-CCDs) und jetzt präsentieren sie eine "großzügige" Lösung des ERR58-Problems. Großzügig für sie, denn nun warten alle, ob der Fehler überhaupt auftritt und machen es nicht wie ich. Ich konnte sogar (zu diesem Zeitpunkt) gar nicht anders, sonst hätte ich meine Ansprüche verloren. Was glaubst Du eigentlich, warum mein Händler mich so unterstützt hat? Ich hatte noch vier Wochen Garantie (= KoMi´s Bier) und anschliessend hätte der Händler (= Gewährleistung) die berühmte A****-Karte. Der wußte genau, daß ich recht habe! |
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Gruß |
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