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Zitat:
also am besten noch heute zurückbringen und umtauschen, darauf würde ich bestehen, auf einschicken würde ich mich nicht einlassen. Gruß Wolfgang |
Kommt auf die Kulanz des Händlers an, ein Umtauschrecht gibt es nämlich nicht ;)
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So? Das BGB ist da aber anderer Meinung.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html Sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart worden ist, hat erst einmal der Käufer die Wahl, ob er ein funktionierendes neues Gerät haben will oder das vorhandene reparieren läßt. Allerdings steht nicht im Gesetz, daß der Verkäufer dann auf der Stelle ins Regal greifen und eine andere Kamera herausrücken muß (vielleicht hat er ja auch gar kein zweites Exemplar), er kann z.B. auch ein Austauschgerät beim Hersteller anfordern. Ein Umtausch geht also nicht notwendigerweise schneller als eine Reparatur, es geht halt nur darum, daß an Kamera/Objektiv noch nicht von Dritten herumgeschraubt worden ist. |
Berichte mal wie es ausgegangen ist, bzw weitergeht!
Dirk |
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