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About Schmidt 23.04.2011 17:53

Zitat:

Zitat von Giovanni (Beitrag 1170921)
Ich finde übrigens nicht, dass du irgendwelche Metallplättchen reinigen solltest. Es ist Aufgabe des Herstellers, dir eine fehlerfreie, funktionierende Kamera zu liefern. Wenn ich einen Staubsauger kaufe, erwarte ich schließlich auch, dass dieser beim Auspacken nicht mit Dreck verstopft ist, sondern ich setze den Beutel ein, schließe den Schlauch an, stecke das Stromkabel ein und schalte an. Wenn dann nichts geht, ist er defekt.

So ist es,
also am besten noch heute zurückbringen und umtauschen, darauf würde ich bestehen, auf einschicken würde ich mich nicht einlassen.

Gruß Wolfgang

DerKruemel 24.04.2011 01:13

Kommt auf die Kulanz des Händlers an, ein Umtauschrecht gibt es nämlich nicht ;)

usch 24.04.2011 02:01

So? Das BGB ist da aber anderer Meinung.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html

Sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart worden ist, hat erst einmal der Käufer die Wahl, ob er ein funktionierendes neues Gerät haben will oder das vorhandene reparieren läßt.

Allerdings steht nicht im Gesetz, daß der Verkäufer dann auf der Stelle ins Regal greifen und eine andere Kamera herausrücken muß (vielleicht hat er ja auch gar kein zweites Exemplar), er kann z.B. auch ein Austauschgerät beim Hersteller anfordern. Ein Umtausch geht also nicht notwendigerweise schneller als eine Reparatur, es geht halt nur darum, daß an Kamera/Objektiv noch nicht von Dritten herumgeschraubt worden ist.

Dirkle 24.04.2011 06:01

Berichte mal wie es ausgegangen ist, bzw weitergeht!

Dirk


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