PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : A1 im Urlaub konfisziert


Opti
26.07.2004, 13:21
Ich melde mich mit einem schlechten Erlebnis zurück aus dem Urlaub:

Ich hatte mit der Familie Bootsurlaub auf der Peene geplant. Boot in Malchin ausgeliehen, in drei Tagen über Demmin, Loitz und Jarmen nach Anklam gekommen. Super Wasserwanderrastplatz und einen Besichtigung mit Einkauf in Anklam getätigt.

Überrascht war ich, dass Offenbar Otto Lilienthal in Anklam seine Flugversuche gemacht hat. Jedenfalls ist am Marktplatz ein stilvolles Lilienthal-Denkmal und angrenzend ein Lilienthal-Einkaufszentrum. Dort gingen wir 'rein.

Drinnen war ein Transparent mit dem Titel Lilienthal-Center angebracht. Ich stütze mich aufs Geländer auf und knipse das Transparent, sozusagen als künftige Bildüberschrift für den Urlaubstag. Da kommt ein Mann eines Sicherheitsdienstes auf mich zugeschossen. Fotografieren verboten. Ich denk, ich spinne. Ich erkläre ihm, dass ich zwar keine Personen ablichten und veröffentlichen darf, wohl aber in öffentlichen Gebäuden Sachaufnahmen machen darf. In diesem Augenblick kommt ihm ein Kollege zuhilfe "Gibt es Schwierigkeiten?" sagt er zum Wachmann und - zack- reißt er mir die Kamera samt Riemen aus der Hand.

Nach wortreichem Streit rufe ich die Polizei. Als sie nach ca. 25 min. eintrifft, kennen sich die Polizeibeamten und die Wachmänner offenbar aus alten beruflichen Zeiten - so jedenfalls die herzliche Begrüßung untereinander. Nach langen Auseinandersetzungen bestätigen die Polizisten das Fotografierverbot: "Wenn der Wachschutz das untersagt, dann ist das so." Auf die Fragen nach Rechtsgrundlagen konnten die Polizisten keinen klaren deutschen Satz hervorbringen. Das einzige, was mir gelingt, ist, eine handschriftliche Quittung vom Wachdienst nach tel. Rücksprache mit der Wachdienstleitung zu erwirken, da ich andernfalls von ungerechtfertigter Bereicherung und Diebstahl seitens des Wachdienstes sprach und Konsequenzen androhte. Und nach längerer Diskussion bekam ich auch eine "Vorgangsnummer" von der Polizei.

Am Sonnabend von der Reise zurückgekehrt, nun heute zum Anwalt, um ein deutliches Schreiben mit Anwaltskopfbogen zu erwirken. Zweite Enttäuschung:

Der Anwalt führt mit mir ein Beratungsgespräch (Rechnung folgt) und bittet mich die Stichworte aufzuschreiben. Das Schreiben an den Wachschutz kann ich doch wohl selber schreiben, im Sinne einer beiderseits gütlichen Verständigung ohne juristisches Verfahren.

Ich weiß jetzt nicht, ob der Verlust der A1 oder des darin befindlichen randvollen MD schwerer wiegt. Auch weiß ich nicht worüber ich mich mehr ärgeren soll - über den Wachschutz/Polizei oder den arbeitsmüden Anwalt.

Jedenfalls habe ich soeben zwei Briefe an den Wachschutz und die Polizeibehörde abgelassen, nachdem meine Frau beim Kontrollesen an einigen Stellen meinte, ich solle doch etwas diplomatischer formulieren, was mir schwerfällt..

Ich koche jedenfalls vor Wut :!:


PS: Die Bootsfahrt auf der Peene war aber eine feine Sache, was ich noch erwähnen wollte.

Basti
26.07.2004, 13:37
Nochmal langsam bitte, kannst du mir als nicht Ortskundiger sagen wo du gewesen bist? War das in Deutschland?
Wenn das D war dann würde ich sofort ab und Anzeige erstatten, auch für die beiden Polzeispezies (solch ein Verhalter kenn ich nur von Bayrischen Hinterlandsherifs ;-) ) kann das ziemlich eng werden.
Gab es am Eingang eine Tafel auf dem das Fotografierverbot angeschlagen war?
Basti

Dat Ei
26.07.2004, 13:42
Hey Opti,

dumm gelaufen. Im übrigen hat die Polizei Recht, daß Dir der Wachdienst das Photographieren auf dem Privatgrundstück untersagen kann. Das Gebäude mag zwar öffentlichen zugänglich sein, das heißt aber nicht, daß es damit öffentliches Gelände ist. Das Photographierverbot obliegt halt dem Hausrecht des Betreibers oder Besitzers.

Dat Ei

Opti
26.07.2004, 13:48
Also, das Ganze ist sehr wohl in Deutschland passiert.

Die Peene fließt von Mecklenburg nach Vorpommern. Der Ort Anklam liegt ca. 10 km vom Stettiner Haff entfernt. Entfernung zur Ostsee 15 km.

Soweit zur Orientierung. Vielleicht lebt ein User dort ?

Nein, ein Hinweis auf ein Fotografierverbot habe ich nicht gesehen. In dem Objekt waren ein Netto-Markt, ein Modegeschäft und viele kleinere Läden.

skorpion54
26.07.2004, 13:48
Ich kann deine Wut sehr gut verstehen.

Da macht man ahnungslos ein "unbedeutenes" Foto und dann kommen da 2 "Möchte-Gern-Sheriffs", die wahrscheinlich nur darauf warten, ihre Macht anzuwenden. Und wenn die dann auch noch von der örtlichen Polizei gedeckt werden, dann kann einem schon mal das Faß überlaufen.

Ich würde dir empfehlen, dich an die nächste größere Zeitung zu wenden. Von wegen Umgang mit Touristen und so. Das gleiche dann auch noch an den Stadtrat. Die sollten doch Interesse daran haben.

Wie auch immer, ich wünsche dir viel Glück.

Basti
26.07.2004, 13:51
Also ich seh ein das dir der dortige Wachdienst das fotografieren untersagen kann, er darf aber nicht die Kamera konfeszieren bzw. einfach behalten. Sie können die herausgabe des Filmmaterials oder die löschung des Speichers verlangen, aber die Kamera ist immer noch dein Eigentum!
Basti

Opti
26.07.2004, 13:58
Löschung des Speichers :?: Das überlebe ich nicht. Da sind ca. 400 Urlaubserinnerungsfotos und das doofe Lilienthal-Bild drauf. Hoffentlich kann man darauf bestehen, dass nur das eine Bild gelöscht wird.

blondl
26.07.2004, 14:02
Hei Opti,

was solche Betreiber immer scheuen ist die Öffentlichkeit und wenn sie dort mit negativen Erfahrungen in Verbindung gebracht werden.

Deshalb, denke ich, neben allen rechtsstaatlichen Mitteln, auch die Öffentlichkeit zu informieren was dir in dem "Laden" zu gestossen ist und wie du behandelt worden bist. Am besten schon wie weiter oben empfohlen mit einer lokalen Zeitung und dem Stadtrat.

Und gelöschte Daten lassen sich wieder herstellen, dafür gibts im Netz frei Tools...

Opti
26.07.2004, 14:07
Danke für die Ratschläge :!:

Jerichos
26.07.2004, 14:10
@Opti:
Also ohne Dir nahetreten zu wollen, aber ich bin der Meinung, dass das Wachpersonal erst aufgrund Deiner Trotzreaktion so gehandhabt haben. Wenn Du gleich eingelenkt und vor den Augen des Personals das Bild gelöscht hättest, dann wär es wohl nicht so weit gekommen.
Wenn die sich aber natürlich provoziert fühlen, dann schalten die auf stur.
Ob Sie Dir aber die Kamera haben abnehmen dürfen, das weiß ich nicht. Aber die Kamera ist doch nicht verloren. Konfisziert heißt ja nicht, dass Du sie nie wieder siehst.
Ich würd dort anrufen, mich mit dem Verantwortenlichen verbinden lassen und mich bei dem entschuldigen. Das hilft meist mehr als Drohbriefe vom Anwalt. ;)

Teddy
26.07.2004, 14:23
Hallo Opti,

du solltest auf keine Fall vergessen darauf zu bestehen, dass nur das eine Bild gelöscht wird. Bleibt das
unerwähnt, ist es für die Bearbeitenden sicherlich einfacher auf die Schnelle die Karte zu formatieren
und dir dies dann mitzuteilen.

joki
26.07.2004, 15:31
Wenn die Karte gelöscht oder formatiert wird - kein Problem.

Pc-Inspector Smart Recovers hilft.

Würde ich bedenkenlos löschen lassen... :top:

Dat Ei
26.07.2004, 15:35
Würde ich bedenkenlos löschen lassen... :top:

Und wenn sie clever sind, löschen sie unwiederbringlich... Auf das Spiel würde ich mich nicht einlassen.

Dat Ei

Ditmar
26.07.2004, 15:44
Das mit der Öffentlichkeit ist doch keine schlechte Idee, denn das tut denen am meisten weh! Denn es ist nun mal so das man in MV sehr stark vom Tourismus lebt, und es gibt wohl ehemalige "Scheriffs", die nicht in den Staatsdienst aufgenommen wurden, die sich immer noch wie vor über 15 Jahren aufführen.

tgroesschen
26.07.2004, 15:56
Hi!

Ich selbst war vor 2 Wochen im OL-Museum in Anklam.
Foten ist dort kein Problem, aber ES KOSTET EXTRA zum Eintritt.

Habe meine Zusatzkarte bekommen und konnte in voller Ausrüstung
foten....

Aber trotzdem: So eine Saubande.... :evil: :flop:

SO TOLL IST DAS OL-MUSEUM AUCH NICHT :evil:

Ditmar
26.07.2004, 16:08
Es ging hier glaube ich nicht um das "Museum", sonder einem Einkaufszentrum?
Trotzdem ist dieses die schlechteste Werbung die man für Seine Stadt machen kann, die doch auch sehr stark vom Tourismusgeschäft abhängt, heist Arbeitsplätze. Dieses scheint aber diesen Sicherheitscheriffs egal zu sein, und vielleicht haben diese ja auch einen Freibrief nach §???? (Jagdschein), der genaue fällt mir nicht ein.

Klaus.Opel
26.07.2004, 17:22
Hallo Opti,

Ich erkläre ihm, dass ich zwar keine Personen ablichten und veröffentlichen darf, wohl aber in öffentlichen Gebäuden Sachaufnahmen machen darf.
hier irrst Du.

Grundsätzlich ist nach dem Urheberrechtsgesetz jede Vervielfältigung/Wiedergabe fremder Kunstwerke verboten.

Ausnahme ist z.B. §59(1) UrhG

Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
Das ist hier aber nicht gegeben und es gibt auch keinen anderen Ausnahmetatbestand im UrhG, der Dir Recht gäbe.

Also: kleine Brötchen backen, Entschuldigung schreiben und darauf hoffen, dass keine Unterlassungsklage nachkommt.

Klaus

Ditmar
26.07.2004, 18:09
Man müßte Anklam als Ausflugsziel einfach meiden! Und so interessanst ist diese Ort ja nun wirklich nicht das man dort hin müßte.

Dat Ei
26.07.2004, 18:14
Was soll dieses Geplärre?!? Wie würdet Ihr reagieren, wenn jemand einfach auf Eurem Grundstück photen würde und dann auch noch keck würde, wenn man ihn auffordert, dies zu unterlassen? Die Betreiber haben Hausrecht! Opti lag daneben - passiert nun mal. Aber deswegen die Schuld bei dem Ort oder dem eh schon strukturschwachen MV zu suchen, ist wahrlich der falsche Ansatz.

Dat Ei

hbert
26.07.2004, 18:37
Ganz so einfach sollte man es sich aber auch nicht machen.

Schließlich hätte man ja seitens der Betreiber anbieten können, eine Genehmigung nachzukaufen. Nach einem Hinweis auf das Verbot wäre Opti vielleicht dazu bereit gewesen?!

Überdies bezieht sich der Gestzestext nicht auf das private Fotoalbum. Es gibt ganz sicher einige Aktenzeichen.

Und übereifriges Sicherheitspersonal ist ja nichts neues. Bei dem Durchschnittsverdienst muß man sich seine Bestätigung wohl auf andere Weise holen.

Ditmar
26.07.2004, 19:15
hier plärrt doch keiner, und ich bin oft in Brandenburg und MV, sehr schöne Landschaft, und viel Natur!
Und Anklam (kenne ich schon), kann ich wahrlich drauf verzichten!

Es kommt immer auf die Art & Weise an, wie mann sein Hausrecht durchsetzt, aber sicher nicht mit solchen übereifrigen Sicherheitsleuten.

Sunny
26.07.2004, 19:28
@all,

ich bin zwar kein Mod, aber jetzt darf ich empfehlen, cool down :shock:

choch236
26.07.2004, 20:17
Also egal , ob Opti richtig gehandelt hat oder nicht - ein PRIVATER Wachdienst darf privates Eigentum NICHT konfiszieren ! Diese Willkür wurde auch den damaligen "Scharzen Sheriffs" in München klar untersagt !

Klaus.Opel
26.07.2004, 21:52
Hallo hbert,
Nach einem Hinweis auf das Verbot wäre Opti vielleicht dazu bereit gewesen?!
Opti hat auf den Hinweis damit reagiert, dass er gesagt hat, er dürfe das.

Überdies bezieht sich der Gestzestext nicht auf das private Fotoalbum.
Wie kommst Du auf das glatte Eis?

Klaus

hbert
26.07.2004, 23:19
Wie kommst Du auf das glatte Eis?

Naja: Das Hausrecht kann der Betreiber natürlich auch dahingehend ausübern, daß er fotografieren verbietet. Klar. Aber das ist nicht im Urheberrecht geregelt. Dort ist nur die Verbreitung / Vervielfältigung geregelt.

Mit dem Urheberrecht (Medienrecht) hatte ich schon einige Zusammenstöße.

Klaus.Opel
27.07.2004, 00:13
Hallo hbert,

Naja: Das Hausrecht kann der Betreiber natürlich auch dahingehend ausübern, daß er fotografieren verbietet. Klar. Aber das ist nicht im Urheberrecht geregelt. Dort ist nur die Verbreitung / Vervielfältigung geregelt.
Das Anfertigen einer Fotografie von einem unter das Urheberrecht fallenden Werk ist eine Form der Vervielfältigung dieses Werkes.

Wäre das nicht so, würde die Ausnahmeregelung von §59 UrhG ins Leere laufen, da diese ja gerade unter bestimmten Voraussetzungen u.a. die Vervielfältigung durch Lichtbild allgemein gestattet.

Dass bei einem 3-dimensionalen Kunstwerk die Vervielfältigung durch Photografie ein eher unvollständiges Ergebnis liefert, steht auf einem anderen Blatt.

Klaus

helmut-online
27.07.2004, 00:25
Kann man nicht den Wachdienst bzw. die private Stelle, die die Quittung ausgestellt hat, einfach mit Fristsetzung zur umgehenden Herausgabe der Kamera inklusive aller Teile auffordern?
Wenn dies nicht geschieht, dürfte doch der Tatbestand der Unterschlagung gegeben sein!
Allerdings, wenn dann die Bilder gelöscht sind und/oder die Kamera beschädigt ist, wird es sicherlich rechtlich sehr schwierig. Die Sachlage ist zwar klar, aber was man dann davon beweisbar durchsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Insofern hat der Anwalt wohl recht und man kommt - trotz aller verständlichen Wut - mit einem höflichen Schreiben am besten an den Betreiber des Einkaufszentrums wohl weiter. Sicherlich sollte man hier die rüde Behandlung durch den Wachdienst und auch unterschwellig den möglichen Tatbestand der Unterschlagung deutlich machen. Eine Kopie an die Stadt schadet sicherlich auch nicht.
Gruß Helmut

Cougarman
27.07.2004, 01:34
Was es nicht alles gibt, ich bin platt. :shock:

Wenn Sie meinen das Sie hier der Oberförster sind....
naguut, dann stelle ich das Reh eben wieder auf.

Mike_T
27.07.2004, 02:24
In diesem Augenblick kommt ihm ein Kollege zuhilfe "Gibt es Schwierigkeiten?" sagt er zum Wachmann und - zack- reißt er mir die Kamera samt Riemen aus der Hand.


Da er dich nicht aufgefordert hat, ihm die Kamera zu geben, würde ich mich einmal bei dessen Vorgesetzten kräftig beschweren bzw. ggf. bei der Polizei eine Anzeige wegen Diebstahls machen.

Ich meine, wo kommen wir denn hin?

Der kann dir ja nicht einfach deine Kamera wegnehmen. Und wenn die dir alle Bilder gelöscht haben, dann würde ich sie auf Schadensersatz klagen, weil die Urlaubsfotos haben für dich ja auch einen bestimmten Wert.

In meinen Augen ist das eine bodenlose Frechheit, wie es ärger nicht mehr geht. Anzeigen bzw. verklagen!!!

eddy 1991
27.07.2004, 07:03
Nochmal langsam bitte, kannst du mir als nicht Ortskundiger sagen wo du gewesen bist? War das in Deutschland?
Wenn das D war dann würde ich sofort ab und Anzeige erstatten, auch für die beiden Polzeispezies (solch ein Verhalter kenn ich nur von Bayrischen Hinterlandsherifs ;-) ) kann das ziemlich eng werden.
Gab es am Eingang eine Tafel auf dem das Fotografierverbot angeschlagen war?
Basti

Bitte immer sachlich bleiben, wer hat da was gegen die Bayern :shock:

Ditmar
27.07.2004, 08:28
@Opti,
lege doch das nächste malö in Berlin an, hier darf man in den Einkaus-Centern wie PP-Arkaden etc. fotografieren!

pumapaul
27.07.2004, 09:17
hallo opti,
erstmal meine herzliche anteilnahme für diese blöde geschichte. ich möchte hier nicht schon gesagtes wiederholen, nur so viel: das mit dem wegreissen der kamera würde ich so nicht im raum stehen lassen. und einen neuen anwalt würde ich mir suchen. selbst wenn er der meinung ist, dass der juristische weg der schwerere sein sollte, gehört es m. e. zum service, einem freundlichen schreiben durch den offiziellen kopf ein wenig mehr bedeutung zu geben. meine anwältin macht das so. okay, mit der bin ich verheiratet, aber sie hält derartige unbürokratische hilfestellungen für alle mandanten für eine selbstverständlichkeit.
viele grüsse aus dem bergischen
michael

Hotzi
27.07.2004, 11:00
Ich sehe das wie Pumapaul.

Ich persönlich wäre dort nicht ohne meine CAM weggegangen, und wenn man mich abführen lassen hätte...

Ich bin zwar kein Anwalt, aber dass ein Hausrecht das Abnehmen der Kamera deckt, da glaub ich nicht so recht dran.

Dann mal viel Glück bei der Wiederbeschaffung.

PS: Gibts Daten von der Location und dem Wachdienst ? URLs, Emailadressen oder so?

Gruss

Hotzi

Opti
27.07.2004, 11:15
Hallo, erst mal vielen Dank für eure liebe Anteilnahme und die wichtigen rechtlichen und sonstigen Hinweise.

Ich denke, es sind genug Hinweise eingegangen. Wenn sich etwas neues ergibt, werde ich es berichten.

Dat Ei
27.07.2004, 11:18
Ich bin zwar kein Anwalt, aber dass ein Hausrecht das Abnehmen der Kamera deckt, da glaub ich nicht so recht dran.

Bevor der Eindruck entsteht, daß ich mit dem in die Diskussion eingeworfenen Hausrecht die Sicherstellung der Kamera begründe, möchte ich das nochmal etwas klarer stellen. Aufgrund des Hausrechts kann der Besitzer/Betreiber das Photographieren untersagen, d.h. die Argumentation, daß man im öffentlichen Raum photen kann, was man will, ist damit ausgehebelt. Die Beurteilung der Sicherstellung der Kamera ist nochmal 'ne ganz eigene Nummer. Hier bin ich auch der Meinung, daß diese Verfahrensweise eher grenzfällig, wenn nicht sogar ungesetzlich ist.

Dat Ei

Cougarman
27.07.2004, 11:28
Hat denn nun der Wachdienst oder die Polizei die Kamera "eingesackt" ?
Ich denke mir das dies ein erheblicher Unterschied ist.
Da sich Opti anscheinend uneinsichtig zeigte und lieber weiter mit den Herrschaften gestritten hätte.
Wäre es durchaus im "Rahmen", das die Polizei die Kamera erstmal mitnimmt.
Aber normalerweise bekommt man es ohne Umstände wieder zurück.

Der Wachdienst darf dies aber sicherlich nicht.

Opti
27.07.2004, 12:19
Die Kamera befand sich bei meinem Weggang im kleinen Büroraum des Wachdienstes. Der Polizeibeamte meinte, ich könne mich mit der "Bitte um Rückgabe" an den Wachdienst/Betreiber des Einkaufszentrums wenden.

Die Beteiligten machten jedoch den Eindruck, als sei die Wegnahme der Kamera die "zulässige Strafe" für das verbotene Fotografieren. Das hat mich so sehr aufgeregt.

Eine einigermaßen rechtlich korrekte Ausdrucksweise, wie ich sie von Brandenburgischen Polizeibeamten kenne, kannten weder Wachdienst noch Polizisten. Motto "Weil das verboten war, bist Du die Kamera los"

Mike_T
27.07.2004, 12:35
Also meiner Meinung nach ist das wirklich schon kriminell.

Ein Verwarngeld wegen unerlaubten fotografieren lass ich mir einreden, aber das Abnehmen einer Kamera im Wert von 700€ ist Diebstahl.

Ich mein, wenn du wo falsch parkst wird dir dein Auto ja auch nicht für immer abgenommen.

Einfach den Anwalt einschalten.

Hotzi
27.07.2004, 12:38
Lol, krass

Wenn Du die Kamera wieder hast, würde ich checken, wie man denen an die Karre fahren kann, sofern sich eine eventuell gesetzeswidrige Tat auch nachweisen lässt.

Zum Beispiel könnte ja der Wachmann ne neue CAM gebraucht haben, und die Polizisten haben ihm sogar noch geholfen... rein theoretisch natürlich....

Gruss

Hotzi

Opti
27.07.2004, 13:10
Erst mal ist mir das volle MD das wichtigste. Meine liebe Frau hat in guter Absicht nun Tag für Tag andere Familien- und Freundeszweige zum nachurlaublichen Grillen eingeladen - und ich Trottel hab' keine Bilder ...

Ich musste die Geschichte schon so oft erzählen - mir reichts wirklich.

Speed
27.07.2004, 16:32
Ich verstehe die Welt nicht mehr,

selbst hier im Forum gibt es Meinungen, dass in einem Staat wie dem unseren es einfach möglich ist, mit einem Ausweis zu winken und Dinge einfach zu konfiszieren. Unglaublich! Ein Wachmann ist Privatmann wie wir alle und kann niemals mein Eigentum einfach wegnehmen. Dieses kann nur die Polizei und sie darf auch mein geistiges Eigentum, das nämlich meine Bilder auch nicht so einfach zerstören. Ein solches Verhalten ist nach meinem Verständnis sogar strafbar. Ich würde gegen die Wachleute Anzeige erstatten. Fraglich bleibt ob überhaupt durch Fotografieren Urheberrechte verletzt werden. Sonst könnte man von keiner Stadt mehr eine Aufnahme machen, weil das Urheberrecht gilt uabhängig vom Ort, wo ich befinde. (privat oder öffentlich) Und in diese Einrichtungen wird auch noch mein Geld gepumpt, da wäre wohl ein Kurs in Sachen Grundrechte eher angebracht. Ich denke das Museum werde ich sicherlich nie betreten. :flop: :flop: :flop:

lifeguard
27.07.2004, 16:34
Zu dem Löschen und dem Wiederherstellen mit smart Recovery: Das funktioniert auch nicht immer. Meine Freundin hatte ihre Bilder gelöscht und nichts neues auf der Karte gespeichert. 30% der Bilder waren beschädigt oder nicht lesbar. Also sollte man dies nur im Notfall machen...

hbert
27.07.2004, 16:34
Richtigstellung? Es geht hier um das Einkaufszentrum nicht um das Museum, oder?

Dat Ei
27.07.2004, 16:39
@Speed

Nunja, hbert hat schon drauf hingewiesen, daß es ein Einkaufszentrum und kein Museum war. Des weiteren hat bis dato keiner in derm Thread die Konfiszierung der Kamera gut geheißen. Vielleicht hilft ein erneutes, ruhiges und vollständiges Lesen des Threads dabei, die Welt wieder zu verstehen.

Dat Ei

Hansevogel
27.07.2004, 22:07
Zu dem Löschen und dem Wiederherstellen mit smart Recovery: Das funktioniert auch nicht immer.
Richtig! Darum nehme ich FileRecovery, das funktioniert zu 95%, oder besser.

Gruß: Hansevogel

Hol-G
27.07.2004, 22:55
Was es nicht alles gibt, ich bin platt. :shock:

Wenn Sie meinen das Sie hier der Oberförster sind....
naguut, dann stelle ich das Reh eben wieder auf.

...aufgrund des Oberförsterspruches von Cougarman muß ich immernoch schmunzeln, aber ansonsten ist das alles natürlich extrem ärgerlich! Aus eigener Erfahrung kann ich voll nachvollziehen, daß man in einer solchen Situation schnell aus der Haut fahren kann und sich damit alles nur noch zu seinem eigenen Nachteil verschlimmert.

Das wird sicher wieder alles wieder in Ordnung kommen...aber meistens macht dabei auch der Ton die Musik.
Ich würde da erstmal nicht mit einem Anwalt auflaufen...dann löschen Dir die Jungs aus reiner Boshaftigkeit Deine Fotos.

Ich denke, daß wir alle sehr gespannt auf den Ausgang der Geschichte sind...bis dahin...Kopf hoch!

Gruß, Hol-G

Speed
28.07.2004, 14:06
[quote="Jerichos"]@Opti:
Also ohne Dir nahetreten zu wollen, aber ich bin der Meinung, dass das Wachpersonal erst aufgrund Deiner Trotzreaktion so gehandhabt haben. Wenn Du gleich eingelenkt und vor den Augen des Personals das Bild gelöscht hättest, dann wär es wohl nicht so weit gekommen.]

Also ohne jemanden anzugreifen... Ich lese schon gut durch....Hier sehe ich doch etwas wie Verständnis für die Reaktion der Wachleute, welche als reine Privatpersonen keinerlei Recht haben irgendwas zu konfiszieren, auch die Polizei darf nur wenn höherrangige Rechte (Waffen--->Leib und Leben) bedroht sind!! Alles andere ist schlicht eine Straftat! Rein rechtlich dürfen Wachleute, soweit ich weiß, nur bitten das Foto zu löschen und bei Weigerung die Personalien verlangen oder durch die Polizei diese feststellen zu lassen, ein Hausverbot aussprechen (geht auch ohne Gründe), und Anzeige wegen Verletzung des Urheberrechts erstatten, alles andere ist ILLEGAL! Auch die Polizei darf die Kamera nicht einfach wegnehmen oder einfach löschen, denn in diesem Fall wird mein Urheberrecht an allen anderen Fotos verletzt, die Wegnahme ist in fast jedem Fall nicht rechtlich gedeckt. Also ich hoffe auf jeden Fall das die Kamera ungelöscht zurückkommt und die Wachleute eine Nachschulung erhalten. Gruß an alle und aufpassen, wenn man im Kaufhaus Fotos macht

Opti
28.07.2004, 14:15
Nur zur Information:
Auf dem aufgehängten Transparent stand "Lilienthal-Center Anklam". Es war keine Auslage eines Einzelgeschäftes o.ä.

Hotzi
28.07.2004, 14:15
Tja, manche sind halt der Meinung "Der Ton macht die Musik".

Ich persönlich meine: Aussage ist erstmal Aussage, unabhängig vom Ton.

Und unabhängig vom Ton ist ne Straftat und Straftat, usw usf, jemanden zu sagen: "Selbst schuld, wärest Du freundlicher gewesen" kann ich persönlich nicht nachvollziehen, denn demjenigen nun den schwarzen Peter zuschieben zu wollen, der der Dumme in der ganzen Geschichte ist, ist Blödsinn, egal wie sein Ton war. Wir leben ja angeblich im Rechtsstaat und nicht irgendwo, wo aus Launen heraus das Gesetz ausser Kraft gesetzt werden kann, oder "Du warst net freundlich" -> nun gelten für Dich die Gesetze nicht mehr, bist nun vogelfrei oder sowas.

Alles bloss Arschkriecherei von Leuten, die ihre Aggressionen mit Freundlichkeit überspielen...

Nochmal zur Wiederholung: Das ist meine persönliche Meinung

Tja so verschieden sind die Leute eben...

Gruss

Hotzi

Hol-G
29.07.2004, 11:27
"Der Ton macht die Musik" bezog sich auf die Wiederbeschaffung, nicht auf den Vorgang ansich!
Man kann doch erstmal den freundlichen Weg gehen und wenn das nix bringt, kann man doch den harten Gang einlegen.

Ich neige auch immer dazu, gleich einen Cholerischen Anfall zu bekommen...hat mich in den meisten Fällen kein Stück weitergebracht...eher im Gegenteil!

Hier gehts jetzt auch nicht um "Arschkriecherei", sondern eher um die verschiedenen Wege, die ausprobiert werden könnten.

Wenn mir einer mit'nem Anwalt wegen irgendeiner Geschichte kommen würde, dann würde ich die Situation auch künstlich herauszögern...nur damit sich der andere noch mehr ärgert!

So sind Leute...verschieden!

Opti
29.07.2004, 14:39
Als Review 10 Tage danach bleiben folgende "Schäden":

1. eine derzeit nicht verfügbare A1

2. derzeit keine Urlaubsbilder

3. einen immer noch diesbezüglich verschreckten Sohn (8 J.) ... nach dem Motto: Papa hat was gemacht, was doch nicht schlecht war ... aber es war unsichtbar verboten. Der Eindruck der Wachmänner (beide gut 2m groß) auf meinen Sohn war gewaltig: Sie konnten Papa die Kamera wegnehmen. Die Folge sind bei ihm Alpträume trotz regelmäßiger Gespräche mit ihm darüber.

Im übrigen habe ich im erweiterten Familien- und Freundeskreis kaum Menschen, die mit mir der Auffassung sind, dass Wachleute einer privaten Firma keine Sonderrechte haben. Deren Auftreten wirkt offenbar ...

Gerade rief meine Frau von zu Hause an: Es liegt heute ein Brief von der Polizeidirektion Anklam im Briefkasten. Bin auf heute Abend sehr gespannt...

Unter www.mvnet.de/cgi-bin/polizei-mv/frame_st.pl?pdankl fand ich schon mal unter dem Luftbild "Die Polizeidirektion Anklam gewährleistet für 255.000 Einwohner und Tausende Touristen Sicherheit und Ordnung."

Das kann doch nur gut sein .... :shock: :top:

Frank Seifert
29.07.2004, 14:41
Hallo,

wenn ich das alles so lese komme ich zu dem Schluß das ich meine Kamera und auch die Videosachen schleunigst verkaufen sollte, solange ich noch was dafür bekomme. Wenn man das so liest kommt man unweigerlich zu der Erkenntnis das auser im eigenen Besitz zu fotografieren eine Straftat ist, da irgenjemanden gehört es ja immer oder haben wir noch Volkseigentum. Armes Deutschland, gute Nacht.

PS: kauft euch keinen VW!!!

Hotzi
29.07.2004, 14:44
@Frank Seifert

Jo bei Rinnetal würde ich eh nix kaufen, vor daher keinen VW...


@Opti:

Halt uns aufm Laufenden !!!

hbert
29.07.2004, 14:59
Hallo Opti,

sag das deinen Leuten: Ein privater Sicherheitsdienst verfügt zunächst mal über die gleichen Rechte, über die JEDE Privatperson verfügt. Zusätzlich kann ein damit beauftragter Sicherheitsdienst (oder jede andere Person) über das sog. Hausrecht (§ 858 Abs. 1 BGB) verfügen.

Der entsprechende Paragraph wird "Jedermannsparagraph" genannt:

§ 127
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.


Es gibt kein Gesetz, daß es dem Sicherheitsdienst erlauben würde, deine Kamera zu beschlagnahmen!

Allerdings wäre es natürlich denkbar, daß dies die Polizei auf ihre Kappe genommen hat. Dann hätten die dir aber eine detailierte Bestätigung darüber ausstellen müssen.

Alles andere IST NICHT KOSCHER !!

hbert
29.07.2004, 15:05
Ach ja: Solltest du feststellen, daß deine Bilder gelöscht wurden oder die dich noch weiter ärgern wollen, ärgere zurück:

Jeder Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes muss über eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) (sog. "Leumundsparagraph") verfügen. Das war nicht immer so, und ein sehr großer Prozentsatz der Sicherheitsdienste ignoriert dies, da diese Genehmigung nur durch eine entsprechende Schulung und auch finanziellen Aufwand zu erlangen ist.

Find doch mal raus, ob die Herrn Aufpasser (deren Namen du hoffentlich hast?!) sowas haben.

Skywalker
29.07.2004, 22:27
Hi Optio, den Brief schon gelesen ?
Bin schon gespannt und wünsche dir viel Glück

Opti
30.07.2004, 08:15
Also, der Brief enthielt einen Bescheid über eine Summe von 15 Euro mit anhängender Zahlkarte. Die entsprechende Position (Grundlage) war auf der Rückseite mit der merkwürdigen Kombination "Verwarngeld/Gebühr/Verwahrung" erklärt. Als Zeuge war der Name eines Polizeiobermeisters angegeben. Dann stand noch der zugefügte Satz darunter "Der strittige Gegenstand (Fotoapparat) kann nach Eingang der Summe bei der Polizeidirektion Anklam in Empfang genommen werden."

Daraufhin bei der Polizeidirektion angerufen, da ich keine Lust hatte, bis Anklam zu fahren. Für die Antwort benötigte der Polizeibeamte zwei 5- minütige Rücksprachen und antwortete, dass ich die Summe um 10 Euro erhöhen solle und unter Zahlungsgrund "Porto" hinzufügen sollte. Dann würde mir die Kamera zugeschickt. Auf meine Frage, ob es sich nun um eine Verwarnung oder eine Gebühr handelte, benötigte er weitere 10 Minuten, um sich den Vorgang anzusehen und äußerte: "Ja, das ist wohl dumm gelaufen. Verwarnt worden sind Sie nicht. Aber irgend eine Gebühr müssen wir verlangen; sie sei ja auch sehr gering. Machen Sie sich keine Sorgen, wir werden drei mal die Woche in das Lilienthalcenter gerufen. Alles Mistfälle."

Habe daraufhin 25 Euro online überwiesen und werde wohl noch eine Woche warten müssen auf die Kamera. Habe vermieden, nach dem Zustand der Speicherkarte zu fragen .... denn wenn der Polizist erst an den Knöpfen drückt ... lieber nicht.

Am Wochenende ist 5-Stunden-Regatta im Segelverein. Da ist sowieso die D70 an der Reihe.

kay
30.07.2004, 08:59
Kann nicht mal einer die beklemmenden Umstände dieses Falls der Geschäftsführung des Lilienthalcenters mitteilen? Vielleicht reicht eine URL auf diesen Thread (oder einfach ausgedruckt per Post). Jeder vernünftige Geschäftsführer würde ganz schnell was an seinem Wachdienst ändern. "Drei mal die Woche" die Polizei zu "Mistfällen" gerufen, daß kann für ein Einkaufszentrum nicht wünschenswert sein.

Wer Kontakt zur Fachpresse hat (ColorFoto usw.) sollte den jetzt nutzen. Der Fall verdient einen Artikel, das ist für alle interessant.

Und Opti: Du hast meine volle Anteilnahme. Ich hätte vermutlich wie Du reagiert - bin ich froh, daß mir das nicht passiert ist.

Trotzdem Bon Dimage
Kay

Hotzi
30.07.2004, 09:06
Komische Sache, die A1 wurde vom Wachdienst unrechtmäßig beschlagnahmt und kann nur bei der Polizeit (hatte die dazu ein Recht) abgeholt werden ?

Das passt Alles nicht zusammen. Ich würde nach dem Erhalt der Kamera irgendwas in die Wege leiten, zum Beispiel einen Strafantrag gegen den Wachdienst und ne Dienstaufsichtsbeschwerde.

Gruss

Hotzi

Opti
30.07.2004, 09:55
Hotzi, das macht alles viel Ärger und Arbeit. Ich habe wenig Freizeit und möchte im Leben die positiven Seiten erleben. Erst mal warte ich die A1 ab.

Vielleicht hatten die Herren (Wachdienst und Polizist) das Problem, dass die Kamera ja nicht behalten werden konnte, sie nun zurückzugeben. Die Polizei (wurde von mir gerufen) hat sich dabei wenig hilfreich verhalten und lässt sich offenbar als öffentliche Verwahranstalt benutzen. Wenn sie genug Personal haben .... :mad:

Hotzi
30.07.2004, 10:02
Tja, wenn ich soviel Ärger hätte, gäbs von mir auch Ärger zurück.

pagestin
30.07.2004, 10:04
Seht euch vielleicht mal diesen Artikel

http://www.zeit.de/2004/11/Anklam_1

in der Zeit an. Hier wird über die versch. Probleme dieses Ortes berichtet. Eigentlich sollte man hier zu jedem Gast besonders freundlich sein.

Für mich hat diese ganze Aktion einen unguten Beigeschmack. So will ich mich auch nicht behandeln lassen. Egal, ob der Ton vielleicht mal zu laut war.
Als mögl. Reiseziel hat dieser Ort für mich einfach einen Malus - auch wenn sonst niemand etwas dafür kann.


pagestin

Christoph63
30.07.2004, 11:35
Ich würde keinen Cent bezahlen und SOFORT einen Anwalt nehmen.
Ziel: Rückgabe der Kamera umsonst, Nutzungsausfall der unrechtmäßig durch Privatpersonen (!) entwendeten Kamera, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizisten wegen Untätigkeit oder sonst was.

Das ist ja echt der Gipfel, diese Stasi-VoPo-Mentalität irgendwelcher unqualifizierten Wichtigtuer!

Ich hätte allerdings auch sofort darauf hingewirkt, das betreffende Bild zu löschen. Und als zweites wäre ich in Anwesenheit der Polizisten und einer weiteren Person (Ehefrau oder so als Zeuge) zu dem GF von dem Einkaufszentrum gegangen.

Ohne Zeuge hast du schlechte Karten.

Dat Ei
30.07.2004, 11:43
Das ist ja echt der Gipfel, diese Stasi-VoPo-Mentalität irgendwelcher unqualifizierten Wichtigtuer.

Diese Bemerkung ist mindestens genau so unqualifiziert, wie möglicherweise das Vorgehen der Herren. Mit solchen Bemerkungen bewegt man sich selber auf einen ganz dünnen Brett. Unrecht wurde noch nie durch Unrecht beglichen! Also bitte etwas vorsichtiger forumulieren hier, sonst seh ich mich gezwungen, den Thread zu schliessen.

Dat Ei

Hotzi
30.07.2004, 11:46
Wobei sowas ja im Osten normal ist. Geile Pauschalisierung gell, ich sehs aber so, jedesmal wenn ich mal in meine Heimat fahre (komme ja selber aus Dunkeldeutschland) kann ich mir nur an den Kopf greifen, über die geilen Verhältnisse da.

Und keine Widerrede, ich werde meine Vorurteile behalten.

Gruss

Hotzi

Dat Ei
30.07.2004, 11:57
Bevor wir hier alle Anklamer, Ostdeutschen, Sicherheitskräfte und Polizisten in Sippenhaft nehmen, gönne ich uns mal eine Auszeit in dem Thread.

Dat Ei