Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tamron 90mm f/2.8 aus China???
Hab gerade bei Ebay gesehen, dass das "Tamron SP AF 90mm f/2.8 Di Macro" für 290E von Chinahändlern verkaut wird.
z.B. Artikelnummer: 350236270721
Der Preis ist ja nicht schlecht, aber würdet ihr es kaufen oder besser nicht?
Handelt es sich überhaupt um Originale? (Aber der Preis ist ja jetzt auch nicht sooo viel billiger)
Garantie würde man eh über Tamron selbst bekommen, oder?
Also verlockend ist es, aber ich habe so und so gerade das Geld nicht übrig.
Also eher theoretische Fragen, die ich hier stelle...
...also gibts freiwillige als Versuchskaninchen:D?
Hab gerade bei Ebay gesehen, dass das "Tamron SP AF 90mm f/2.8 Di Macro" für 290E von Chinahändlern verkaut wird.
Ein vom Chinesen verkautes möchte ich mir nicht mehr kaufen. :lol:
Aber Spass beiseite der Kauf lohnt sich nicht, da noch Zoll und Einfuhrumsatzsteuer hinzukommen.
Und Tamron wird Dir auch keine Garantie gewähren.
mir nicht mehr
Das heist du hast schon Erfahrung diesbezüglich? Oder war das Ironie:?:
Steuer hab ich nicht bedacht (Aber die deklarieren es bestimmt als Geschenk mit 10E Wert - oder so?!)
Naja, wie gesagt:
ich habe so und so gerade das Geld nicht übrig.
alberich
17.11.2010, 02:16
Steuer hab ich nicht bedacht (Aber die deklarieren es bestimmt als Geschenk mit 10E Wert - oder so?!)
Die können deklarieren was immer sie wollen. Der Zoll muss es nicht glauben und tut das in der Regel auch nicht.
Nimm es aus der Birne.:D
Selbst wenn sie es falsch deklarieren: das ist ein gefährliches Spiel, bei dem m.W.n. auch die Ware vom Zoll einbehalten werden kann, d.h. dann sitzt man da mit gewaschenem Hals.
Dennoch gibt es einige solcher Händler, die teils sehr günstige Preise anbieten. Manche versprechen auch, ggf. anfallende Einfuhrkosten zu vergüten - ob das dann auch so ist weiß ich nicht. Einfach mal die Bewertungen lesen.
Ich würde wegen des Risikos und größeren Aufwands einfach lassen, so groß ist die Ersparnis ja auch wieder nicht.
Hab grad noch mal genauer gelesen:
The ordered item may be subject to customs import tax when it enters your country. For more information about the tax rate, please check with your local customs department before purchase.
We are pleased to declare the item as refurbished or used camera parts with a low monetary value. Please do let us know the amount you want it to be declared.
Also evtl. doch nicht so das Schnäppchen. Gut dass ich s mir momentan eh nicht leisten kann/sollte.
Steuer hab ich nicht bedacht (Aber die deklarieren es bestimmt als Geschenk mit 10E Wert - oder so?!)
Vergiß das gleich wieder. Der Zoll will grundsätzlich einen Kaufnachweis von Dir sehen. Oder man fragt Dich, wie Du bezahlt hast. Und dann wird man einen Kontoauszug sehen wollen.
Und an ein Geschenk im Wert von 10€ von einem Händler, wer soll den bitte an so einen Blödsinn glauben. Der Zoll sicher nicht. Sollte sich dann in dem Paket mit dem angeblichen Geschenk eine Rechnung befinden, dann ... Und wenn keine Rechnung drin ist. Viel Spaß wenn Du beweisen sollst, daß es sich um ein Geschenk handelt.
Und rechne schon mal mit einer Anzeige, wenn Dich der Zoll fragt, was das Objektiv gekostet hat, und Du dann eine falsche Aussage machst. Das ist sofort eine Straftat: Steuerhinterziehung. Da gibts auch keine Bagatellgrenze.
Auf ein Objektiv werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von etwa 27% fällig, wenn Du aus dem Nicht-EU-Ausland einführst. Ach ja, die 27% zahlst Du auch auf die Versandkosten. Dem Zoll rutscht ein Objektiv dieses Wertes in der Regel nicht durch.
Wenn Du im Nicht-EU-Ausland kaufst, bleibe immer schön ehrlich und schlage einfach vorher Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf den Preis und den Versand auf.
Und Garantie hast Du bei den meisten Herstellern auch nicht, wenn Du einführst.
Rainer
P.S.
Das nennt man Beihilfe zur Steuerhinterziehung:
We are pleased to declare the item as refurbished or used camera parts with a low monetary value. Please do let us know the amount you want it to be declared.
About Schmidt
17.11.2010, 06:21
Ein gebrauchtes kaufen ist da sicherer. ;)
Gruß Wolfgang
Der Zoll fischt auch Pakete ohne Wertangabe raus ;) Man muß auf jeden Fall irgendwas mitbringen, womit man die Zahlung nachweisen kann. Der Zoll öffnet auch sehr viele Pakete (sieht man am Zollklebeband). Selbst meine 10€ Neopren-Kamerahülle (incl. Porto) hatten sie ausgepackt, dann aber normal zugestellt. Da war an Wert 6€ angegeben, der Rest war Porto.
phootobern
17.11.2010, 10:24
Muss ja nicht immer China sein, mann darf auch mal die kleinen Nachbarn unterstützen :-)
http://www.ricardo.ch/kaufen/foto-und-optik/foto-zubehoer/objektive-autofokus/sony/sehr-schoenes-sigma-105mm-f28-ex-dg-makro/v/an625633352/
http://www.ricardo.ch/kaufen/foto-und-optik/foto-zubehoer/objektive-autofokus/sony/sony-makro-objektiv-f-28100-macro-55mm-auch-fuer-minolta/v/an623626282/
Gruss Markus
Da ist genau das gleiche fällig, steuerrechtlich ist die Schweiz = China.
Da ist genau das gleiche fällig, steuerrechtlich ist die Schweiz = China.
die Schweiz ist schlimmer als China.
der Zoll bei uns öffnet jedes Paket / Päckchen, was aus der Schweiz kommt.
Bei Chinazeugs habe ich schon mal öfters Glück gehabt.
Bei der Schweiz nie :shock:
...Bei Chinazeugs habe ich schon mal öfters Glück gehabt.
...
Also "Glück" gehabt, habe ich bisher nur bei Waren, die augenscheinlich günstig sind und bei denen es plausibel erscheint, daß sie unterhalb der Freigrenze von 22€ liegen. Das ist halt bei vielem Chinazubehör der Fall.
Das "zu niedrig" deklarieren birgt übrigens ein weiteres Risiko. Im Verlustfall (Transport) hat man keine ausreichende Versicherung.
Rainer
Anaxaboras
17.11.2010, 13:46
Da ist genau das gleiche fällig, steuerrechtlich ist die Schweiz = China.
Was die Anbieter aus der Schweiz in unserer "Biete"-Rubrik übrigens gerne verschweigen. Mir hat das vor Jahren einmal ein gebraucht gekauftes Ofenrohr um gut 70 Euro verteuert. Gar nicht zu reden von der ellenlangen Fahrt zum zuständigen Zollpostamt.
Martin
alpine-helmut
17.11.2010, 14:33
Ging mir mal genauso:
Objektiv für 28 Euro zzgl. Versand 10 Euro aus der Schweiz
... zzgl Zoll und EUst zzgl 30 km Fahrt (einfach) zum Zollamt Weilheim.
War kein Schnäppchen mehr ...
Andererseits -- vor Jahren passiert: Objektiv aus Hong Kong für xxx Euro zzgl. 20 Euro Versand
... beim Zoll durchgerutscht, Glück gehabt!
Wenn ich keine Anweisungen gebe, wie der Verkäufer das Teil deklarieren soll,
und der das dann unzutreffend als Geschenk oder Warenrücksendung bezeichnet,
kann man doch mir daraus keinen Strick drehen, oder?
Oder bin ich verpflichtet, eine solcherart "durchgerutschte" Sendung zum nächsten HZA zu bringen ("Hallo, Sie haben da was übersehen ... :shock: ) ???
Wie weit reichen denn da die Mitwirkungspflichten des Käufers?
Gruß
Helmut
Edit: Uiii, OT ...
201
Wenn ich keine Anweisungen gebe, wie der Verkäufer das Teil deklarieren soll,
und der das dann unzutreffend als Geschenk oder Warenrücksendung bezeichnet,
kann man doch mir daraus keinen Strick drehen, oder?
Wie bereits beschrieben wurde, musst du im Zweifel (der bei einem neuwertigen Objektiv aus China sicher vorhanden und auch begründbar sein wird) eine Rechnung o.ä. beibringen, damit der Zoll den Wert und damit die Einfuhrkosten ermitteln kann. Willst oder kannst du das nicht, kann die Ware einbehalten werden - ob es noch weitere Konsequenzen haben kann weiß ich nicht, aber der Verlust des Geldes UND der Ware dürfte eh schmerzhaft genug sein. Die Jungs beim Zoll sind auch nicht doof und wissen schon ganz genau, daß sowas immer wieder versucht wird.
Eben, wenn die keine Papiere vorgelegt bekommen, kriegste die Ware nicht. Basta.
Ich würde keinesfalls das Risiko eingehen, dazu lese ich auch schon zu lange im eBay Sicherheitsforum mit.
Die Jungs beim Zoll
Die Mädels aber auch nicht.:lol:
Sorry der musste raus, den bei unserem Zollamt gibt es zur Zeit nur Mädels.:top:
Lassssssssssss die Finger davon..
schönen Gruß
alpine-helmut
17.11.2010, 19:43
Wie bereits beschrieben wurde, musst du im Zweifel (der bei einem neuwertigen Objektiv aus China sicher vorhanden und auch begründbar sein wird) eine Rechnung o.ä. beibringen, damit der Zoll den Wert und damit die Einfuhrkosten ermitteln kann. Willst oder kannst du das nicht, kann die Ware einbehalten werden - ob es noch weitere Konsequenzen haben kann weiß ich nicht, aber der Verlust des Geldes UND der Ware dürfte eh schmerzhaft genug sein. Die Jungs beim Zoll sind auch nicht doof und wissen schon ganz genau, daß sowas immer wieder versucht wird.
Danke für die Ausführungen, aber ganz scheinst Du meine Frage nicht verstanden zu haben.
Es ist für mich selbstverständlich, beim Zoll abzuholende Sendungen mit Zahlungsnachweis auszulösen, darum ging es mir auch nicht.
Lieber hole ich Sachen beim Zollamt ab und löhne die Abgaben, als dass ich die bestellte Ware (und das dafür schon bezahlte Geld) in den Wind schreib!
Meine Frage ist aber:
Wenn der Verkäufer die Sendung -- ohne mein Zutun -- falsch deklariert hat und die Lieferung mit dem grünen Aufkleber ("von zollamtlicher Behandlung befreit") bei mir zoll- und steuerfrei ankommt, besteht dann für mich irgendeine Verpflichtung, die Einfuhr quasi nachzudeklarieren?
Gruß
Helmut
mrieglhofer
17.11.2010, 20:43
1) Wollen die nicht nur die Rechnung, sondern tlw. die Überweisung oder die Ebay Nummer. Gerade wenn der Anbieter noch aktiv ist, sieht man ja dann genau, was du bezahlt hast.
2) Du kannst ja nicht beurteilen, ob und wie das verzollt o.ä. werden soll. Wenn also der Verkäufer das als "gift" deklariert und es rutscht durch, brauchst sicher nichts zu tun. Auch könntest du damit ja eingereist sein und damit eine höhere Freigrenze gehabt haben.
Wenn du aber mit dem Ding dann wieder ins Ausland und fährst und zurückkommst, kann es aber passieren, dass die die Rechnung und Verzollung sehen wollen. Und dann wird es interessant:
Wenn sie dich fragen, "ob du etwas mithast, was du bei der Ausreise noch nicht mithattest", ist es ja keine falsche Antwort, da das Ding schon mitausgereist ist. Aber da hängts wohl dann genau von der Frage ab und irgendwie ist der Humor der Truppe auch nicht so stark ausgeprägt. Und das Risiko hast zumindest 7 Jahre (Aufbewahrungspflicht).
jottlieb
17.11.2010, 20:54
Ich hab bisher nur gegenteilige Erfahrungen gemacht. Egal was bestellt, egal wo bestellt, egal welcher (deklarierter) Wert - ich musste noch nie eine Ware vom Zoll abholen und nachzahlen. Und das bei mindestens einem dutzend Bestellungen.
DonFredo
17.11.2010, 21:35
....Meine Frage ist aber:
Wenn der Verkäufer die Sendung -- ohne mein Zutun -- falsch deklariert hat und die Lieferung mit dem grünen Aufkleber ("von zollamtlicher Behandlung befreit") bei mir zoll- und steuerfrei ankommt, besteht dann für mich irgendeine Verpflichtung, die Einfuhr quasi nachzudeklarieren? ...
Hallo Helmut,
auch wenn mrieglhofer was kurz zur Aufbewahrungspflicht geschrieben hat, dann hier noch mein Statement:
Das ist zu empfehlen, denn spätestens bei Deiner Urlaubsrückkehr aus einem Nicht-EU-Land warten die Damen und Herren in der grünen Uniform und dürfen auch nach Jahren den Kaufnachweis verlangen.
Viel Spass bei dabei... ;)
Hallo Helmut,
auch wenn mrieglhofer was kurz zur Aufbewahrungspflicht geschrieben hat, dann hier noch mein Statement:
Das ist zu empfehlen, denn spätestens bei Deiner Urlaubsrückkehr aus einem Nicht-EU-Land warten die Damen und Herren in der grünen Uniform und dürfen auch nach Jahren den Kaufnachweis verlangen.
Viel Spaß bei dabei... ;)
Einen Kaufnachweis braucht man nicht !
Dann dürftest du ja kein Geschenk mit in den Urlaub nehmen.
Nach einem Tipp von den netten Damen beim Zoll.
Macht man eine Aufstellung der Teile,die Du ausführst. Mit dem ganzen Krempel und der Aufstellung gehst Du zum Zollamt. Dort bei der Ausfuhrabteilung gibt es dann noch ein Formular. Das wird dann abgestempelt und somit kannst Du unbehelligt mit den Teilen wieder aus und einreisen. Man kann das zur Not auch noch beim Zoll am Flughafen machen.
Dies sollte man auch machen, wenn man etwas im Paket verschicken muß, z. B. Reparatur.
Meine Frage ist aber:
Wenn der Verkäufer die Sendung -- ohne mein Zutun -- falsch deklariert hat und die Lieferung mit dem grünen Aufkleber ("von zollamtlicher Behandlung befreit") bei mir zoll- und steuerfrei ankommt, besteht dann für mich irgendeine Verpflichtung, die Einfuhr quasi nachzudeklarieren?
Aha, war vorher irgendwie anders gestellt die Frage.
Auf die Frage kann ich dir keine fundierte Antwort geben fürchte ich, aber nach meinem Laienverständnis müsstest du das wohl denke ich - einfach deshalb, weil sich am Sachverhalt ja nichts ändert, es ist dem Zoll nur eben nicht aufgefallen. Strenggenommen wäre es halt Zollbetrug AFAIK. Stellt sich die Frage, ob es dir um den moralischen (darf man das?) oder den praktischen (wird man erwischt, hat man mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen?) Aspekt geht ;) Ich meine, da kannst du auch gleich fragen, ob Schwarzarbeit oder Versicherungsbetrug Unrecht sind: ja, aber es machen trotzdem viele und kommen damit durch. Daß viele damit durchkommen, ist aber denke ich keine vernünftige Antwort auf die Frage. Oder anders: besteht eine Verpflichtung, sich an die Verkehrsregeln zu halten (Geschwindigkeitsbeschränkungen z.B.), auch wenn niemand eine Verstoß mitbekommen würde? Ja, sicher.
Deshalb finde ich es auch immer etwas merkwürdig, wenn in Foren ausposaunt wird, was so alles durch den Zoll "gerutscht" ist - angeblich liest der Zoll auch gerne mal in Foren und geht solchen Sachen nach. Ob das stimmt weiß ich nicht, vielleicht ist das auch eine ähnliche Verschwörungstheorie, wie sie zur GEZ kursieren.
Aber davon mal abgesehen: die Wahrscheinlichkeit, daß sowas teures wie ein Objektiv, geschickt von einem (wahrscheinlich ohnehin bekannten) Händler so als Geschenk "durchrutscht" ist meiner Erfahrung nach eh gering. Das hängt vielleicht vom jeweils zuständigen Zollamt, deren Arbeitsbelastung usw. ab, aber bei mir sind immer nur Sachen so durchgegangen, die eh unter der Freigrenze waren (und auch entsprechend deklariert). Was teurer war, durfte ich immer beim Zollamt "auslösen" - da mir das klar war, habe ich die Zusatzkosten aber schon vorher drauf gerechnet. Dann gibt's erst gar keine bösen Überraschungen oder solche Fragen. Für das Geld gibt's dann auch immerhin ganz viel Papierkram dabei ;)
Ich hab bisher nur gegenteilige Erfahrungen gemacht. Egal was bestellt, egal wo bestellt, egal welcher (deklarierter) Wert - ich musste noch nie eine Ware vom Zoll abholen und nachzahlen. Und das bei mindestens einem dutzend Bestellungen.
Manche Paketdienste regeln auch den ganzen Zollkram für einen, aber das Geld muß natürlich trotzdem irgendwo her kommen. Bleibt die Frage, welchen Wert die Sachen so hatten - daß es da Freigrenzen gibt, ist bekannt? Und die kann man auch mal ein wenig überschreiten: wenn die Höhe von Zoll/Einfuhrsteuer unter einem gewissen Betrag liegt, dann wird man auch nicht zur Kasse gebeten, weil sich der Aufwand einfach nicht lohnt (hatte ich mal bei 'ner Tasche für knapp 30 Euro und damals lag die Freigrenze noch bei 22 Euro, zum Zoll musste ich zwar, Rechnung vorzeigen, Sendung öffnen usw., aber ich musste halt nix zahlen). Wenn ein Objektiv, eine Kamera o.ä. für ein paar hundert Euro von außerhalb der EU richtig deklariert ohne jede Forderung durchgegangen ist, wäre das aber schon merkwürdig. Bei günstigem Kleinkram ist das hingegen völlig normal.
alpine-helmut
18.11.2010, 10:14
Strenggenommen wäre es halt Zollbetrug AFAIK
Setzt Betrug nicht ein aktives Handeln meinerseits voraus?
Im Augenblick der Einfuhr habe ich doch ja gar keine Möglichkeit, die ordnungsgemäße Verzollung zu gewährleisten, weil das doch Sache des Versenders oder des Transporteurs ist?
Ist das wirklich so verwerflich, wenn ich mich darauf verlasse, dass die das schon richtig machen werden?
Kann ich nicht darauf vertrauen, dass der Zoll/das Grenzpostamt sich schon was dabei gedacht haben, als sie den grünen Aufkleber auf das Päckchen gepappt haben?
Oder macht man sich etwa schon strafbar, wenn man bei einem Versender bestellt, der in seinem Angebot so eine "kreative Klausel" stehen hat (we will declare this item as a gift ...)?
Das mit den Reisen ins Ausland ist für mich jetzt nicht so einschlägig, weil ich eigentlich nicht so weit verreise. Gut -- die Schweiz könnte mal ein Problem werden, aber sonst ...
Aber danke schon mal für deine Ausführungen!
Gruß
Helmut
Setzt Betrug nicht ein aktives Handeln meinerseits voraus?
Oder eben ein nicht-Handeln. Das mit dem Betrug lege jetzt mal nicht auf die Goldwaage und insgesamt bin ich mir wie gesagt auch nicht sicher. Aber deine Frage war ja, ob du verpflichtet bist, es selbst zu nachzudeklarieren. Und das bist du glaube ich.
Also schicken lassen, Mehrwertsteuer und Zoll zahlen, lohnt sich denke ich nicht wirklich. Aber Mitbringen aus dem Urlaub finde ich vernünftiger, erst Recht wo sie jetzt den Freibetrag auf über 400.- € angehoben haben...
bernd.udo
18.11.2010, 19:58
Habe mir eins gebraucht für 280,--€ hier aus dem Forum
gekauft, alles bestens. Würde ich Dir auch empfehlen,
als ellenlang zu warten und wie sieht es aus, wenn es nicht
funzt?:flop:
Gruß Udo