Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem bei Ebay
Hallo Forum,
ich habe vor kurzem bei Ebay RAM-Speicher verkauft.
Die Speicher waren 100% in Ordnung als ich sie vor einiger Zeit ausgebaut habe. Danach lagen sie ca. 4 Monate in der OVP im Schrank (weder große Wärmeschwankungen oder Feuchtigkeit), bis ich sie jetzt bei EBAY verkauft habe. Habe auch in meinem Angebot darauf hingewiesen, dass es sich um einen Verkauf von Privat handelt, dass es gebrauchte Ware ist und dass ich keinerlei Gewährleistung o.ä geben kann.
Jetzt kommt das Problem:
Ich habe das Päckchen mit Hermes verschickt, d.h. ich habe es bei einem Laden abgegeben, der diesen Hermes-Service anbietet. Eingereicht habe ich es an einem Freitag (Donnerstag kam die Einzahlung auf mein Konto), Montag kam die Beschwerde, dass noch nichts da sei (das war schonmal der erste Grund, warum ich mich ärgere, kommt aber noch besser...), letztendlich ist dann die Sendung am Mittwoch oder Donnerstag da gewesen.
Am Abend erreichte mich dann die Mitteilung des Käufers, dass er die Riegel in seinem PC verbaut habe, diese aber nicht funktionieren. Da war ich schonmal ein wenig verblüfft, den bei mir war alles i.O., dass der Käufer dann aber noch mit Rücknahme und Polizei anfing brachte mich aber dann endgültig zum platzen.
Habe sofort bei Ebay angerufen und der Herr am Telefon sagte mir, dass ich soweit im Recht sei, dass ich, wenn ich nicht absichtlich defekte Ware verkauft habe (na sicher, macht mir auch soviel Spaß mit dem Käufer zu streiten), auf den Hinweis der verweigerten Gewährleistung bestehen soll.
Da der Ebay-Mensch aber sicherlich kein Anwalt ist und sich wahrscheinlich auch nicht so auskennt, habe ich nun die Hoffnung hier etwas Hilfe zu bekommen.
Soll ich auf mein Recht bestehen (ich habe definitiv intakte Ware verkauft) oder die defekte Ware zurücknehmen, in die Tonne kloppen und auf dem Verlust sitzen bleiben? :cry:
Vielen Dank für Hilfe (und sorry für den langen Text)
Dominik
Im Grunde genommen bist du auf der richtigen Seite.
Jedoch habe ich mal m.E. irgendwo gelesen das wenn man einwandfrei funktionierende Ware anbietet auch eine Art von Gewährleistung bieten muss-auch als privater.
Da man ausdrücklich drauf hinweist das die Ware funktionsfähig ist.
Aber wie gesagt,irgendwo gelsen-und im Netz steht viel Müll.
Frag doch Montag am besten einfach mal nen Anwalt für IT-Recht,dann bist du auf der sicheren Seite.
Natürlich kann es sein das der Käufer den RAM geplättet hat,oder auch beim Transport was kaputt gegangen ist.
Das segte mir auch schon der Ebay-Mann. Es kann nur so sein, dass beim Transport oder beim Einbau die Dinger kaputt gegangen sind. Ich habe die sehr vorsichtig ausgebaut und ein Erdungskabel benutzt, da die Rams gegen elektrostatische Entladung oft recht empfindlich sind (obwohl es sich um Corsair XMS handelt, die dicke Währmeleitbleche haben).
Mit dem Anwalt ist halt blöd, da ich Student bin und nicht auf dem Geld sitze.
Habe nur keine Lust, zerstörte Rams zurückzubekommen, wenn ich funktionierende verschickt habe.
Solange die Ware der Beschreibung entspricht, bist du im Recht. Tut sie es nicht, bist du es nicht mehr... Die Frage ist hier dann, wieso die Ware nicht funktioniert (ich schätze mal, der Käufer hat vllt auch was falsch angeschlossen :? ). Das müsstet ihr dann noch klären... :(
Verbraucherzentrale? Vllt. wissen die Rat?
Bescheidene Situation,da ist guter Rat teuer.
naja, gerade beim RAM-Einsetzen kann man am all-thumbs-day schon mal was kaputt machen... Oder dass bei so vielen unterschiedlichen RAM-Typen Dein Riegel einfach nicht bei ihm laufen kann...
Ich würde gar nichts machen. Je nachdem wie Du die Ware beschrieben hast, kann er evtl. geltend machen, dass die Lieferung nicht der Beschreibung entspricht. Aber dann ist er in der Nachweispflicht und muss Dir nachweisen, dass die Riegel schon von Dir her defekt waren.
Insofern würde ich das ruhig sehen, Dich auf Deinem reinen Gewissen ausruhen, ihm aber als gütliche Einigung anbieten, dass er es zurückschickt, Du ihm den Kaufpreis erstattest, wenn sie tatsächlich defekt sind (dann bleibst Du halt auf dem Porto sitzen), aber ansonsten: soll er doch mal aktiv werden....
Ich glaube auch kaum das sich ein Rechtsstreit um 20 Euro lohnt.
Mach es doch so wie binbald geschrieben hat,warte einfach was passiert.
Nur immer schön höflich und sachlich bleiben-was vielen Ebayern sehr schwer fällt.
Hier hab ich etwas gefunden mit Rechtstippsbei ebay-Problemen.
http://www.stern.de/digital/online/ebay-tipps-wie-kommen-sie-zu-ihrem-recht-1505316.html
Ich würde erst mal fragen ob er die Verpackung auf Transportschäden geprüft hat,
welche Erfahrung er mit dem Einbau solcher Speicher hat u.s.w.
Seinerseits gleich mit Polizei zu drohen ist jedenfalls heisse Luft.
Gruß
Thomas
Stempelfix
22.11.2009, 07:20
Ich glaube auch kaum das sich ein Rechtsstreit um 20 Euro lohnt.
Mach es doch so wie binbald geschrieben hat,warte einfach was passiert.
Nur immer schön höflich und sachlich bleiben-was vielen Ebayern sehr schwer fällt.
Mal Hand auf´s Herz... um welchen Betrag geht es? Sind es tatsächlich ein paar Euro, wie im Zitat gemutmaßt?
Wegen eines vergleichsweise niedrigen Betrages würde ich mich a) nicht herumärgern, b) würde ich nicht wollen, daß jemand auf mich sauer ist, und c) kann es sein daß der jenige wirklich nichts falsch gemacht hat, und nun enttäuscht ist, auch weil er vielleicht ebenfalls nicht gerade auf dem Geld sitzt.
Ich würde die Dinger zurücknehmen... man hat seine Ruhe und ein gutes Gewissen, das ist doch auch was! :top:
Gruß, Uwe
Tommyknocker
22.11.2009, 08:20
Ich würde sie mir zurückschicken lassen und dann erstmal selber testen, ob sie denn defekt sind. Sind sie defekt, bekommt er die Kohle wieder, sind sie es nicht, Pech für ihn. Ist doch die übliche Vorgehensweise.
Über eine negative Bewertung wirst Du dich wohl so oder so freuen dürfen, so wie Du den Typen beschreibst. :(
About Schmidt
22.11.2009, 09:39
Hallo,
wenn du dir sicher bist, dass du korrekte Ware versendet hast, würde ich mich entspannt zurücklehnen. Ich glaube nicht, dass du in der Beweispflicht bist. Eher der Käufer, der sie ja wie gesagt, beim Einbau zerstört haben kann. Selbst einem Prozess kannst du beruhigt entgegen sehen. Wenn du als Studentin kein Vermögen hast, bekämst du im Fall der Fälle Prozesskostenhilfe und ich glaube nicht dass er sich für 20 Euro so weit aus dem Fenster lehnt. Ich würde jetzt auf keinen Fall Zugeständnisse machen, das kann dir im Ernstfall negativ ausgelegt und als Eingeständnis gewertet werden.
Gruß Wolfgang
Und könnte es sein, dass der Speicher einfach nicht an seinem PC funktioniert, weil es ein falscher ist..:roll:
Stempelfix
22.11.2009, 11:50
Auch die vorherige Aussage ist durchaus richtig...
Riskier keine schlechte Bewertung, ärgere Dich nicht rum... Faust inne Tasche, der Klügere gibt nach... nimm die Ware zurück.
Auch wenn Du im Recht bist. Man fühlt sich besser danach.
Gruß, Uwe
fallobst
22.11.2009, 12:11
Hallo
Manchmal ist es mit Computerteilen sehr mysteriös.
Vor ca. 2 Jahren habe ich aus dem PC meines Sohnes ein Paar funktionierende Nanya RAMs ausgebaut und auch bei Ebay verkauft. Die RAMs waren nie auffällig, nie ein Bluescreen.
Der Käufer war auch aus Berlin und hat durch seinen Vater die Dinger abholen lassen.
Ein paar Tage später die Email, die RAMs seien kaputt. Da stand ich auch vor dem Problem wie du jetzt.
So wie du war/bin ich hundertprozentig sicher, funktionierende RAMs vekauft zu haben.
Mir hat damals geholfen, das Nanya 10 Jahre Garantie gab. Ich habe geholfen, die Firma ausfindig zu machen, die Nanya übernommen hatte und der Käufer hat die Teile dann nach Frankreich geschickt. Nach kurzer Zeit bekam er neue RAMs zugeschickt.
Die eingeschickten waren wirklich defekt. Ich weiß bis heute nicht, was da genau war und ob der Käufer beim Einbau etwas falsch gemacht hat und die RAMs beim Einbau kaputt gingen.
Es ist auch hier schwer zu sagen, wer da letzlich Schuld hat.
Ist noch Garantie auf dem RAMs? Ich hatte das Glück mit den 10 Jahren.
Wenn nicht, dann lohnt es bei dem Preis nicht, Rechtwege einzuschlagen, da begibt man sich in Gottes Hand, du weißt nie wie es ausgeht und hast evtl. nur noch Zusatzkosten. Weise auf die unklare Beweissituation hin und biete einen Vergleich an. In der Art, das jeder die Hälfte des Schaden trägt, und du also die Hälfte zurück überweist.
Für beide Seiten gilt wohl, mit dem Kopf durch die Wand um jeden Preis bringt nichts.
Niemandem droht er Untergang wegen des strittigen Betrags.
Mach' einen Punkt und genieß den Sonntag.
Es grüßt Matthias
Traumtraegerin
22.11.2009, 12:39
... dass der Käufer dann aber noch mit Rücknahme und Polizei anfing brachte mich aber dann endgültig zum platzen.
Habe sofort bei Ebay angerufen und der Herr am Telefon sagte mir, dass ich soweit im Recht sei, dass ich, wenn ich nicht absichtlich defekte Ware verkauft habe (na sicher, macht mir auch soviel Spaß mit dem Käufer zu streiten), auf den Hinweis der verweigerten Gewährleistung bestehen soll.
Da der Ebay-Mensch aber sicherlich kein Anwalt ist und sich wahrscheinlich auch nicht so auskennt, habe ich nun die Hoffnung hier etwas Hilfe zu bekommen.
Vermutlich bezog sich der Hinweis des Ebay-Mitarbeiters auf die Drohung, die Polizei einzuschalten. Wenn du nicht absichtlich defekte Ware verkauft hast, dann liegt kein Straftatbestand vor und die Angelegenheit kann nur zivilrechtlich geregelt werden. Wie weit nun der Hinweis auf verweigerte Gewährleistung vor einer Klage schützt, kann ich auch nicht sagen. Auf der anderen Seite ist es fraglich, ob sich der Käufer tatsächlich wegen eines (wahrscheinlich) geringen Betrages die Mühe machen wird, eine Klage einzureichen. Vielleicht glaubt er, wenn er die Polizei einschaltet, kommt er um eine zivilrechtliche Klage und die damit verbundenen Kosten herum. :?::?: Immerhin besteht auch die Möglichkeit, dass er einen Prozess verliert und dann wird es teuer für ihn.
Wenn du als Student kein Geld für einen Anwalt hast, gibt es auch die Möglichkeit, dich an die öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) zu wenden. Dort sitzen Juristen, die ehrenamtlich tätig sind. Es kostet im Vergleich zu einem Rechtsanwalt wenig, wenn es für dich nicht sogar ganz kostenlos ist.
Bei einem derart ungeduldigen Käufer musst du allerdings mit einer schlechten Beurteilung rechnen, kannst dich auch gar nicht "revanchieren" :evil:
Daher wäre es vielleicht sinnvoll, die Ware zurückzunehmen und daheim unter Zeugen auszupacken und zu testen. Sind sie tatsächlich kaputt, musst du wohl in den sauren Apfel beißen und ihm das Geld erstatten, um keinen weiteren Ärger zu bekommen. Sollte sich herausstellen, dass alles in Ordnung ist, schickst du sie ihm (auf seine Kosten) zurück und wünscht ihm noch ein "schickes Leben" ;)
Ich drücke dir die Daumen, dass du einen guten Weg findest, die Angelegenheit zu regeln.
...Ist noch Garantie auf dem RAMs? Ich hatte das Glück mit den 10 Jahren.
...
Mach' einen Punkt und genieß den Sonntag.
Es grüßt Matthias
Übrigens, auch Corsair gibt 10 Jahre eingeschränkte Herstellergarantie (http://www.corsair.com/warranty/default.aspx), vielleicht ist das eine Lösung? Wobei die Garantieabwicklung durch den Erstkäufer erfolgen müsste.
Da ich langsam ganz schön angefressen bin und am liebsten die ganze Sache vergessen will, beisse ich jetzt in den sauren Apfel und nehme die Dinger zurück. Werde dann mal testen ob tatsächlich ein defekt vorliegt und ggf. über die Garantie den Schaden wiedergutmachen. Der klügere gibt nach. Danke nochmal für eure Hilfe.
Was ich aus der ganzen Sache lernen sollte weiß ich noch nicht so genau.
Schönes Wochenende noch
Mit dem Anwalt ist halt blöd, da ich Student bin und nicht auf dem Geld sitze.
Nur für den Fall, dass du es wirklich mal brauchst: Bei vielen Unis bietet der AStA kostenlose Rechtsberatung an. Bei uns ist das über eine Rechtsanwältin, die einmal die Woche Sprechstunde hat und für alle Probleme ein offenes Ohr bietet.
Und nein, wegen 20€ würde ich da nicht hingehen. ;-)
Tobi
Eyebecks
22.11.2009, 17:25
Wie ist das eigentlich, wenn ich von privat zu privat gebrauchte Sachen verkaufe?
Nun, eigentlich ist das nicht so kompliziert.
1. Beschreibe Deine Ware ordentlich (Fotos und möglichst detaillierte Beschreibung).
2. Teste die Ware vorher, wenn das möglich ist. Ansonsten als defekt verkaufen und darauf hinweisen, dass die Ware vor Monaten funktionierte, jetzt aber nicht mehr überprüft werden kann.
3. Schließe die Gewährleistung aus. Nicht mit dem Ebay-typischen Geschwafel, sondern lediglich mit einem Satz wie "Jegliche Gewährleistung wird ausgeschlossen" - das reicht völlig aus. Nur Unternehmer können die Gewährleistung nicht ganz ausschließen und können die Gewährleistung bei gebrauchter Ware höchstens auf 12 Monate begrenzen.
4. Versende erst nach Zahlungseingang.
5. Versende nur versicherte Pakete (bzw. Pakete mit Zustellungsnachweis, was aber aufs gleiche rauskommt; auch Einschreiben sind versichert (bis 20 Euro, glaube ich)) und verpacke Deine Ware ordentlich.
Und welche Probleme können jetzt auf mich als Verkäufer zukommen?
1. Die Ware geht auf dem Transportweg verloren oder wird beschädigt:
Lösung: Problem des Käufers. Gefahrübergang ist bei Übergabe an den Spediteur. Die Transportversicherung wird dem Käufer den Schaden regulieren.
2. Der Käufer behauptet, dass die Ware defekt ist:
Lösung: Wenn keine arglistige Täuschung begangen wurde (z.B. absichtlich defekte Ware als einwandfrei angeboten), hat der Käufer keinen Gewährleistungsanspruch. Solange der Käufer nicht beweisen kann (Gutachten), dass tatsächlich ein Defekt vor dem Versenden vorgelegen haben muss, kann man sich entspannt zurücklehnen.
Es gibt noch viel mehr mögliche Probleme, aber die beiden oben genannten, sind wohl die am häufigsten auftretenden Probleme.
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Zurück zum Thema: Gerade bei RAM gibt es sehr häufig Inkompatibilitäten - der Speicher kann völlig in Ordnung sein, verträgt sich nur nicht mit anderen Komponenten im PC (Mainboard, andere Speichermodule). Als ich noch im EDV-Einzelhandel gearbeitet habe, habe ich täglich Speicher umgetauscht, weil er nicht kompatibel war.
Ich hätte den Speicher nicht zurückgenommen.
3. Schließe die Gewährleistung aus. Nicht mit dem Ebay-typischen Geschwafel, sondern lediglich mit einem Satz wie "Jegliche Gewährleistung wird ausgeschlossen" - das reicht völlig aus. Nur Unternehmer können die Gewährleistung nicht ganz ausschließen und können die Gewährleistung bei gebrauchter Ware höchstens auf 12 Monate begrenzen.
3a. Gib keine Garantie! Dadurch wird nämlich der Gewährleistungsausschluss nichtig.
Tobi
3. Schließe die Gewährleistung aus. Nicht mit dem Ebay-typischen Geschwafel, sondern lediglich mit einem Satz wie "Jegliche Gewährleistung wird ausgeschlossen" - das reicht völlig aus.
Stimmt.
Ich habe vor ein paar Tagen mit einem guten Freund genau wegen dieses "Geschwaffels" telefoniert. Er - seines Zeichens Fachanwalt für solche Geschichten - meinte es reiche folgender Passus komplett aus:
"Privatverkauf. Gewährleistung ausgeschlossen.".
Nicht mehr, nicht weniger. Alles andere mit EU-Recht und so weiter ist blablabla und total unsinnig.
Nur so als Hinweis ;).
See ya, Maic.