Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf ich eine Rechnung schreiben?
Phillip Reeve
15.09.2009, 17:43
Hall liebe Forumsgemeinde,
mir wurde eben angeboten Fotos in einer Disko zu machen, Vorraussetzung wär aber, dass ich eine Rechnung schreibe.
Als angehender Student von 21 Jahren habe ich mit sowas keine Erfahrungen und wollte fragen, ob mir wer Auskunft geben kann, ob ich eine Rechnung schreiben kann und was für Vorraussetzungen ich dafür evtl. erfüllen muss.
Danke :)
So weit ich weiß, darfst Du das, darfst nur keine Mehrwertsteuer ausweisen.
So habe ich es jedenfalls gemacht.
So weit ich weiß, darfst Du das, darfst nur keine Mehrwertsteuer ausweisen.
So habe ich es jedenfalls gemacht.
Korrekt - und beim Finanzamt einreichen mit dem Lohn/Einkommensteurausgleich, auch wenn man Srudent ist.
PeterHadTrapp
15.09.2009, 18:25
Genau so ist es. Du kannst eine Rechnung schreiben, ohne Mehrwertsteuer auszuweisen. Die Rechnung dient dem Kunden für seine Buchführung und Dir dafür, deine zusätzlichen Einnahmen im Rahmen Deiner Steuererklärung korrekt anzugeben.
Die Freigrenzen für solche Nebeneinnahmen sind ziemlich hoch, sodass Dir da sicher kein Nachteil entsteht.
Phillip Reeve
16.09.2009, 15:06
vielen Dank für eure schnellen und kompetenten Antworten :)
Der Freibetrag liegt bei 256 Euro pro Jahr. Siehe §22b Nr. 3 Einkommensteuergesetz.
Sollte es mehr sein, sollte es in der Einkommensteuererklärung eigentlich über die Anlage SO (sonstige Einkünfte) eingetragen werden, es gibt dort allerdings keine Eintragungsmöglichkeit. Du kannst dann eine formlose Angabe der Einkünfte beilegen.
agent-dj
16.09.2009, 16:18
Nur mal so in den Raum geworfen... ist es denn dann nicht auch notwendig Gewerbe anzumelden?
erwinkfoto
16.09.2009, 21:32
Nur mal so in den Raum geworfen... ist es denn dann nicht auch notwendig Gewerbe anzumelden?
Ich glaube nicht umbedingt..., aber das Glauben ist eh für die Kirche gedacht, nicht fürs Forum ;)
Vielleicht hat jemand da Ahnung...
Es gibt bestimmt ein Rahmen für gelegentliche "Shooters" und ein bestimmten Betrag den man überschreiten muss um sich als "gewerblich" eintragen zu müssen...
....
Erwin K.
Berlinspotter
16.09.2009, 22:08
Nein, das ist Kleinstgewerbe. Es sei denn, Du hast vor, mehr als 25.000 im Jahr zu machen.
Fotograf fällt unter Künstler. Kriegst eine Steuernummer dafür und gut ist. Geht mir als Autor genauso. Musste dafür kein Gewerbe anmelden.
Nein, das ist Kleinstgewerbe. Es sei denn, Du hast vor, mehr als 25.000 im Jahr zu machen.
Fotograf fällt unter Künstler. Kriegst eine Steuernummer dafür und gut ist. Geht mir als Autor genauso. Musste dafür kein Gewerbe anmelden.
Korrekt! Allerdings kann man den Fotograf auch journalistisch auslegen und mit einem findigen Steuerberater funktioniert dann evtl. auch der Status Freiberufler - hängt aber leider auch vom Finanzamt und vom Sacharbeiter ab. Die mittlere Mondfeuchte und ob es in der Serengeti gerade regnet spielt auch ein Rolle - habe ich zumindest manchmal den Eindruck :D. Als Freiberufler spart man sich die Gewerbesteuer, erlangt aber trotzdem die Vorsteuerabzugsfähigkeit (was für ein Wort).
Grüße,
Jörg
Die Rechnung muss eine Rechnungsnummer haben, deine Steuernummer und ohne MwSt. Die rechnungsnummer einfach durchnummerieren z.B. 01/2009.... Der Rest wurde schon geschrieben. Gruß Jupp
speedy12
19.09.2009, 10:18
Und wenn du immer noch nicht sicher bist, was zu tun ist, ruf einfach mal beim Finanzamt an und frag nach. Die sind i.d.R. sehr hilfsbereit!
Greets, speedy