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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Darf ich eine Rechnung schreiben?
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Alt 15.09.2009, 17:43   #1
Phillip Reeve
Gast
 
 
Beiträge: n/a
Darf ich eine Rechnung schreiben?

Hall liebe Forumsgemeinde,
mir wurde eben angeboten Fotos in einer Disko zu machen, Vorraussetzung wär aber, dass ich eine Rechnung schreibe.
Als angehender Student von 21 Jahren habe ich mit sowas keine Erfahrungen und wollte fragen, ob mir wer Auskunft geben kann, ob ich eine Rechnung schreiben kann und was für Vorraussetzungen ich dafür evtl. erfüllen muss.
Danke
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Alt 15.09.2009, 17:56   #2
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
So weit ich weiß, darfst Du das, darfst nur keine Mehrwertsteuer ausweisen.
So habe ich es jedenfalls gemacht.
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2009, 18:02   #3
erich_k
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 6.296
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
So weit ich weiß, darfst Du das, darfst nur keine Mehrwertsteuer ausweisen.
So habe ich es jedenfalls gemacht.
Korrekt - und beim Finanzamt einreichen mit dem Lohn/Einkommensteurausgleich, auch wenn man Srudent ist.
__________________
Meine HP
erich_k ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2009, 18:25   #4
PeterHadTrapp
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: in Sichtweite der Wasserkuppe
Beiträge: 28.341
Genau so ist es. Du kannst eine Rechnung schreiben, ohne Mehrwertsteuer auszuweisen. Die Rechnung dient dem Kunden für seine Buchführung und Dir dafür, deine zusätzlichen Einnahmen im Rahmen Deiner Steuererklärung korrekt anzugeben.
Die Freigrenzen für solche Nebeneinnahmen sind ziemlich hoch, sodass Dir da sicher kein Nachteil entsteht.
PeterHadTrapp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2009, 15:06   #5
Phillip Reeve
Gast
 
 
Beiträge: n/a
vielen Dank für eure schnellen und kompetenten Antworten
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Alt 16.09.2009, 15:11   #6
Irmi
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.238
Der Freibetrag liegt bei 256 Euro pro Jahr. Siehe §22b Nr. 3 Einkommensteuergesetz.
Sollte es mehr sein, sollte es in der Einkommensteuererklärung eigentlich über die Anlage SO (sonstige Einkünfte) eingetragen werden, es gibt dort allerdings keine Eintragungsmöglichkeit. Du kannst dann eine formlose Angabe der Einkünfte beilegen.
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei
Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation
Irmi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2009, 16:18   #7
agent-dj
 
 
Registriert seit: 09.01.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 148
Nur mal so in den Raum geworfen... ist es denn dann nicht auch notwendig Gewerbe anzumelden?
agent-dj ist offline   Mit Zitat antworten
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