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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachbarrechte Bäume an Grundstücksgrenze


bjoern.mai@gmx.de
25.08.2009, 14:05
hallo,
auf meinem Grundstück stehen seit ca. 50- 60 Jahren hohe Bäume, ca. 10-15m hoch, die mit ihren Ästen in Nachbars Grundstück ragen.
Kann mein Nachbar von mir verlangen, das ich die Äste, die in seinen Garten ragen 1. auf meine Kosten wegnehme oder 2. er dafür sorgt, das sie wegkommen, und mir die Arbeit dann in Rechnung stellt ???
Habe ihm angeboten, wenn die Äste ihn stören, er sie gerne wegnehmen kann, will er auch machen, er will aber nicht auf den Kosten dafür sitzen bleiben.

Weiß jemand ne Antwort ???

Danke in Vorraus ans Forum !

spider pm
25.08.2009, 14:15
moin

hmm - wenn es weiterhilft - ich lese mich auch immer schwer da durch ;


http://sh.juris.de/sh/NachbG_SH_rahmen.htm

pierre

guenter_w
25.08.2009, 14:27
...auf meinem Grundstück stehen seit ca. 50- 60 Jahren hohe Bäume, ca. 10-15m hoch, die mit ihren Ästen in Nachbars Grundstück ragen.
Kann mein Nachbar von mir verlangen, das ich die Äste, die in seinen Garten ragen 1. auf meine Kosten wegnehme oder 2. er dafür sorgt, das sie wegkommen, und mir die Arbeit dann in Rechnung stellt ???
...
Obwohl jedes Bundesland ein anderes Nachbarschaftsrecht hat, dürfte er mit seiner Forderung etliche Jahrzehnte zu spät kommen...

Verlangen kann er gar nichts, wegnehmen darf er auch nichts. Ein, zwei Bierchen zusammen trinken, möglichst mit Wissen der lokal gültigen Rechtslage und dann eine gutnachbarschaftliche Einigung suchen! Alternative: Knallerbsenstrauch!

MD800
25.08.2009, 14:53
Schau auch mal in die örtliche Baumsatzung. Evt. darf an geschützten Bäumen nur wenig oder fast gar nichts abgesägt werden.

Grüße
Uwe

Gordonshumway71
25.08.2009, 15:02
Sag mal Björn, in schönster Regelmässigkeit kommst Du hier im Forum an und brauchst irgendwelche Rechtsberatung.

Habt ihr keinen Anwalt bei euch oder bekommst Du Dich mit jedem in die Haare ? ;););)

Ich würde auch mal in die Satzung schauen. Ansonsten erinnert mich das an die uralte Allianzwerbung.... klick (http://www.youtube.com/watch?v=x4lJNHtaBjc)

austriaka
25.08.2009, 15:08
hier steht, dass du zurückschneiden musst, was über seinen Zaun ragt:
Den Rückschnitt grenzüberragender Zweige regelt § 910 BGB als Selbsthilferecht. Voraussetzung ist, dass dem Nachbarn angemessene Frist gesetzt wird grenzüberragende Zweige abzuschneiden, ca. 4 bis 6 Wochen. Wenn aufgrund des Umfangs der Arbeiten oder technischer Schwierigkeiten oder aus gesundheitlichen Gründen die Selbsthilfe nicht zumutbar ist, kann auf Beseitigung des Überhangs geklagt werden, § 906 BGB analog. Der Beseitigungsanspruch und der Anspruch auf Selbsthilfe verjähren nicht, § 924 BGB.
http://www.haus-und-grund-nds.de/archiv/faq/nachbarrecht-pflanzen.htm#ueberhang

bjoern.mai@gmx.de
25.08.2009, 15:08
eigentlich sind es immer die Anderen, die was von mir wollen, ich habe eher den Part des Reagierenden

guenter_w
25.08.2009, 15:12
natürlich musst du zurückschneiden, was über seinen Zaun ragt:

http://www.haus-und-grund-nds.de/archiv/faq/nachbarrecht-pflanzen.htm#ueberhang
Achtung! Es ist schon sehr sinnvoll, wenn der Gesetzgeber Rechtsberatung nur den Anwälten überlässt. Denn dieser Rat hier war a)unvollständig, b)falsch und c)fahrlässig, denn der Frager könne sich an den Beantworter halten...

austriaka
25.08.2009, 15:13
eigentlich sind es immer die Anderen, die was von mir wollen, ich habe eher den Part des Reagierenden

Ich meine aber schon, dass dein Nachbar hier Recht haben könnte...
Natürlich sollte man sich um des guten Einvernehmens willen um eine gutnachbarschaftliche Lösung bemühen (gemeinsames Absägen und entsorgen mit anschließendem Bier & Grillen oder so). Wenn ich den von mir genannten Link richtig weitergelesen habe, bist du verpflichtet, den Überhang auf 2,5m Höhe beseitigen und diese Pflicht verjährt auch nicht. Wenn ihr das gütlich regelt, reichen ihm vielleicht auch 2m (oder so hoch du mit einer Säge halt kommst)

austriaka
25.08.2009, 15:18
Achtung! Es ist schon sehr sinnvoll, wenn der Gesetzgeber Rechtsberatung nur den Anwälten überlässt. Denn dieser Rat hier war a)unvollständig, b)falsch und c)fahrlässig, denn der Frager könne sich an den Beantworter halten...

ok, hast ja recht, ich kann natürlich keine Rechtsauskunft geben. Habe aber eigentlich nur den Text zitiert... Was ist daran falsch? (Interessiert mich wirklich, wir haben hier den ähnlichen Fall, aber nette Nachbarn)

binbald
25.08.2009, 15:21
Es gibt zudem einen sogenannten Bestandsschutz, der gilt mal drei, mal sechs Jahre. Und je von Bundesland zu Bundesland sind da nur ganze Bäume gemeint, mal sind's auch zentrale Äste, mal musst Du das selber machen, mal darf's der Nachbar eigenständig tun, mal darfst noch nicht mal Du selber auf Deinem Grundstück was dran tun. So etwas ist ein ganz heikles Thema, bei dem ich mich nicht auf Rat in den Foren verlassen würde. Such die gütliche Einigung mit dem Nachbarn, das ist wirklich das Beste. Und wenn die Zweige schon wegmüssen, dann würde ich das am liebsten selbst machen (so Du weißt, wie das geht), denn da ist schnell auch mal der ganze Baum ruiniert und stirbt in den nächsten Jahren ab.

guenter_w
25.08.2009, 15:31
ok, hast ja recht, ich kann natürlich keine Rechtsauskunft geben. Habe aber eigentlich nur den Text zitiert... Was ist daran falsch? (Interessiert mich wirklich, wir haben hier den ähnlichen Fall, aber nette Nachbarn)
Du hast nur einen Teil zitiert ohne auf die Frage der Überhanghöhe einzugehen, ohne die Frage des eventuellen Bestandsschutzes und die Verjährungsfrage zu erwähnen usw. Dein zweiter Beitrag hat natürlich einiges korrigiert, dennoch ist in allen Rechtsfragen grundsätzlich Vorsicht geboten. Absolute Antworten sind nur selten möglich, eine ganze "Anwaltsindustrie" lebt hervorragend von vormals gedachten Eindeutigkeiten...

alberich
25.08.2009, 15:34
(gemeinsames Absägen und entsorgen mit anschließendem Bier & Grillen oder so).

Bäume sollte man nur beschneiden wenn sie kein Laub tragen, da sie sonst erheblichen Schaden nehmen können, die Wundheilung sehr viel länger dauert, und der Baum dann möglicherweise gar keinen "anständigen" Callus bilden kann, je nach Größe der zu entfernenden Äste. Darum passieren solche Entastungen auch in der Regel in den Wintermonaten. Also dann eher mit gemeinsamem Punsch oder so.....

Anaxaboras
25.08.2009, 15:39
Mmh,

ich würde mal sagen: Die meisten von uns sind keine Rechtsgelehrten. Da fällt es natürlich ungleich schwerer, eine hilfreiche Antwort zu geben als auf die Frage - sagen wir mal - nach einem Makro-Objektiv. Und die Juristen unter uns können hier auch nur sehr vage Auskunft geben, da gibt es halt rechtliche Regelungen/Beschränkungen.

In meinen Augen wird dem TO nichts anderes übrig bleiben, als einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Rechtsfragen sind halt ungleich schwerer zu klären als Probleme rund um die Fotografie :D.

Martin

bjoern.mai@gmx.de
25.08.2009, 15:43
die Bäume ( 3 Stück ) stehen auf meiner Seite dicht an der Grenze und stehen schon immer da, der Nachbar nutzt sein Haus nur als Ferienhaus ca. 3-4 Wochen im Jahr und möchte dann, wenn er hier seinen Urlaub macht, auch mal morgens die Sonne in seinem Garten haben, meine Bäume nehmen Ihm bis ca. 13 Uhr von Osten her die Sonne, danach hat er Sonne von Süden her.
Außerdem möchte er sein Haus gerne verkaufen und durch einen Sonnendurchstrahlten Garten aufwerten, also nicht soviel Schatten bis Mittags haben.
Sein Rasen würde natürlich auch durch den Schatten vermoosen.

Hier mal ein Bild:
http://picasaweb.google.de/bjoern.maigmx.de/Bilder2#5373895858582764962

Links die Einfahrt und der Friesenwall unsere Seite, roter Weg und Heckentor Nachbar.
Dahinter dann der Überhang der Bäume

gpo
25.08.2009, 15:58
eigentlich sind es immer die Anderen, die was von mir wollen, ich habe eher den Part des Reagierenden

Moin

DAS kenne ich auch und...habe den Spieß umgedreht :top:

die Sache läuft ja sehr häufig so, das man keinen Ärger will und kleinbei gibt aber...
Nachbarn sind auch Wiederholungstäter und garantiert kommt irgendwann die nächste Forderung:evil:

Leider sind ALLE Verordenungen fürn Axxx, weil der Einzelfall immer "etwas anders liegt" Beispiel:

Mein Großes Grundstück wurde in den 60ern mal getrennt,
auf dem anderen Teil ein haus mit 9 Eigentümer gebaut und...letztlich zu nah an mich dran!

die Teilung betraf auch eine 150jahre Buche die exakt bei mir steht, aber im laufe der Jahre wunderbar Richtung Süden(Nachbarn) auswächst :top:
deren Haus steht schon immer deutlich "unter der möglichen Baumkrone" und...
die Buche wächst in deren Dachstuhl...Folge, sie nörgeln rum:P

Alternativ gab es aber auch Grenzbepflanzungen von denen...die ich gerne geändert haben möchte...da hatten sie sich jahrelang geweigert :top:

Nun bin ich ja als Querdenker bekannt, nicht nur fotografisch gesehen und habe einen Anlass genommen....sie zu verklagen:top::top::top:
A) sie hatte OHNE meine Genehmigung an der Buche geschnippelt:evil:
B) sie hatten mir ungefragt die Rechnung geschickt:evil:
C) sie gingen NICHT auf vergleichende Vorschläge ein:evil:

ich nahm nun Punkt A) zum Anlass und habe gedroht...
das wiederum ließ sie alle "fürchterlich erschrecken"...sie wachten also auf:top: und...
ich wurde nach endlich 10 Jahren mal "zum Gespräch beim Hausvorstand " eingeladen...

da habe ich Forderung und Gegenvorschläge miteinander verrechnet mit der Folge das SIE nun einen Gärnter beauftragen musten....die Grenze neu zu beschneiden,
und jeder trägt seine Kosten selbst...:top:
bei mir waren es ein paar Eigenstunden...bei Nachbarn(9Eigentümer) dann eine fast 5stellige Summe weil bisher nie was gemacht wurde...

seitdem Grüßen sie mich alle:top:

Da ich bedingt durch die L-Lage gesamt 5 Nachbarn habe mit gesamt 21 Eigentümern/Wohnungen...
kann man sich gut vorstellen das da noch einiges an Potentional im argen liegt....
aber die Methode GEBEN und NEHMEN läuft bis jetzt ganz gut :top::cool:
(wobei Grundlage die Gesetze in HH sind)
Mfg gpo

Roland_Deschain
25.08.2009, 15:59
Geh mal in das Forum auf recht.de, da haben die Leute bestimmt mehr Ahnung als hier von der Materie ;)
Aber wenn du es wirklich genau wissen willst, wirst du wohl um einen Anwalt nicht herumkommen, da scheint doch zu viel regionales mit reinzuspielen.
Im Allgemeinen würde ich aber anraten, den Anwalt als letzte Option von der Kette zu lassen, das ist einer guten Nachbarschaft in den seltensten Fällen dienlich. Sich informieren ist natürlich wichtig, damit du deinem Nachbarn vernünftig gegenübertreten kannst, aber ich würd doch versuchen, das soweit es geht privat zu regeln.

bjoern.mai@gmx.de
25.08.2009, 16:16
Schau auch mal in die örtliche Baumsatzung. Evt. darf an geschützten Bäumen nur wenig oder fast gar nichts abgesägt werden.

Grüße
Uwe

nach Auskunft beim Bürgermeister gibt es keine örtliche Baumsatzung bei uns im Dorf.

Itscha
25.08.2009, 16:22
Achtung! Es ist schon sehr sinnvoll, wenn der Gesetzgeber Rechtsberatung nur den Anwälten überlässt. Denn dieser Rat hier war a)unvollständig, b)falsch und c)fahrlässig, denn der Frager könne sich an den Beantworter halten...

Naja, aber dein Rat ist auch etwas kurz gesprungen...:cool:

Dein Hinweis, dass der Gesetzgeber die Rechtsberatung sinnvoller Weise den Anwälten überläßt, trifft den Nagel allerdings auf den Kopf.
Kostenfrei und informativ dürfte vorher aber eine telefonische Nachfrage beim zuständigen Amtsgericht (Rechtsantragstelle) sein, wo man relativ sicher an jemanden gerät, der auch die landesspezifischen Nachbarschaftsrichtlinien kennt.

In Rheinland-Pfalz z.B. könnte man nach 50-60 Jahren nicht mehr die Entfernung der Bäume verlangen, auch wenn diese nicht den notwendigen Abstand zum Nachbargrundstück "einhalten". Die Entfernung überhängender Äste hat damit aber direkt nichts zu tun. Das ist eine andere Baustelle.

binbald
25.08.2009, 16:29
Na, da wird's ja gleich nochmal komplizierter. Verschattung ist im Allgemeinen (!!!) keine Qualitätsminderung, aber gerade da kommt es auf die konkrete Lage vor Ort an.
Außerdem steht das ja laut Bild eher in freier Natur draußen und auch nicht gerade in dicht besiedeltem Gebiet, was die Sachlage auch nochmal verändert.
Entweder gütlich einigen, oder echt den Rechtsanwalt nehmen für eine präzise Sachauskunft.

bjoern.mai@gmx.de
04.10.2009, 12:51
So, hier nun ein Gerichtsbeschluß, der bei mir zutreffend ist:

Wachsen Bäume auf einem Grundstück in einem solchen Umfang, dass der Nachbar nur noch wenig Sonne mitbekommt, so hat er dies- da naturgegeben- hinzunehmen.
Erst bei völliger Verschattung, so das Landgericht Berlin, müsse der Baumbesitzer zur Säge greifen.
Ein fällen solcher Bäume könne im Übrigen allenfalls in den ersten fünf Jahren nach der Anpflanzung verlangt werden; danach hätten die Bäume ohnehin Bestandsschutz.
( Landgericht Berlin, AZ:57 S 82/08 )

Danke nochmal an alle für eure Mühe bei den Antworten.

Stürmische Grüße vonner Küste, Björn