Hallo,
gibts es eigentlich einen nennenswerten Unterschied zwischen in Deutschland gekauften importierten A1 und in Deutschland gekauften europ. A1??
Gerät / Garantie ??
Gruß
Mannie
Zephram Cochrane
15.05.2004, 13:03
Hallo Mannie,
zur Kamera selber kann ich nicht viel sagen, denke aber, dass da keine gravieenden Unterschiede sein werden. Ausser vielleicht die Stecker bei den Ladegeräten.
Aber ich habe die CHIP: Foto-Video 06/04 vor mir liegen, da geht es u.A. auch um Kamerakauf im Ausland. Ich tippe dir mal den Artikel über die Rechtslage ab:
RECHTSLAGE
KAMERA KAUF IM AUSLAND-OHNE GARANTIE?
Geht bei einer im Ausland erworbenen Kamera etwas kaputt oder gibt es sonst rechtlichen Ärger, kann der Auslandkauf sich als nachteilig herausstellen. Wenn Sie Rechte geltend machen, ist es zu unterscheiden zwischen Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer und Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller.
GEWÄHRLEISTUNG: Nicht nur die unterschiedlichen Rechtsordnungen vor allem außerhalb der EU stellen eine Hürde dar. Selbst wenn Ansprüche bestehen, wird ihre erfolgreiche Geltungsmachung aber in vielen Fällen scheitern.
Stellt sich ein Verkäufer stur, wird man an einer Klage unter Einschaltung eines lokalen Anwalts kaum vorbeikommen. Neben den Kosten für Anwalt und Gericht besteht im selbst im Falle des Erfolges vor Gericht die Gefahr, dass die Vollstreckung nicht reibungslos vonstatten geht.
Auch wenn man seine Rechtsverfolgungskosten unter Umständen vom Verkäufer zurückverlangen kann, muss man meist vorstrecken. Grenzüberweisende Rechtsverfolgung lohnt bei kleineren Beträgen im Allgemeinen nicht.
GARANTIE: Eine Garantie wird grundsätzlich freiwillig vom Hersteller eingeräumt. Welche Rechte sich aus ihr ergeben, steht in der Garantieerklärung. Diese sollten sie gründlich studieren, bevor Sie kaufen, Achten sie darauf, dass alle Formalien, wie etwa ein Stempel des Verkäufers auf der Urkunde eingehalten werden.
Die Garantie kann im Regelfall bei jedem Vertragshändler oder in jeder Vertragswerkstatt des Herstellers geltend gemacht werden, also auch in Deutschland. Unter Umständen können Sie gegen Zuzahlung die Garantie auch noch erweitern oder verlängern.
SO GEHEN SIE VOR: Wenn die Kamera kaputt geht, wird es meist lohnender sein, aus der Garantie gegen den Hersteller anstatt gegen den Verkäufer vorzugehen. Lesen Sie in der Garantieerklärung nach, an wen sie sich wenden müssen.
Dennoch kann es nicht schaden, den Verkäufer vorab zu kontaktieren. Wird die Kamera verschickt, versichern sie das Paket und verlangen sie einen Empfangsnachweiß. Empfehlenswert: Vorher Beweise für das Vorliegen des Fehlers sichern - sei es durch Zeugen oder Fotos.
Ich weiss nicht, ob es das ist, was du wissen willst, aber vielleicht hilft es dir schon etwas weiter...!
LG
MIM
Hallo,
gibts es eigentlich einen nennenswerten Unterschied zwischen in Deutschland gekauften importierten A1 und in Deutschland gekauften europ. A1??
Gerät / Garantie ??
Gruß
Mannie
Hallo Mannie
Es besteht laut Aussagen hier im Forum kaum ein Unterschied zwischen beiden. Die 1jährige Garantie von Minolta gilt Weltweit, die 2jährige Gewährleistung hat der Händler zu erfüllen und der einzige Unterschied ist die Firmware, die in Europa mit 'E' und in USA mit'U' endet. Die sind nicht kompatibel,dass heisst, wenn Du eine 'U' Version hast, musst Du die Updates in 'U' aufspielen. Von den Funktionen ist alles gleich.
Grüsse, Heinz