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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sportreportage - Eine kleine rechtliche Frage


Stempelfix
17.04.2009, 21:23
Mahlzeit liebe Gemeinde,

wie Ihr anhand einiger Bilder gesehen habt, bin ich ein Freund des Pferdesports...

Gelegentlich mache ich auch Bilder im Auftrag von Pferdebesitzern, gelegentlich kommen auch Anfragen der Art "Sie haben doch fotografiert, kann ich Bilder bekommen..." So...

Die ganze Sache mache ich nicht gewerblich, ich habe auch nicht vor in dieses Geschäft einzusteigen, jedoch möchte ich gerne eine Webseite platzieren, auf der ich meine Pferdesportbilder von Trabrennen zeigen möchte. Meine Freude daran ist es, wenn mich Pferdebesitzer und wie neulich eine junge Fahrerin nach ihrem ersten Sieg nach Bildern fragen und sie sich freuen, wenn ich ihnen gute Bilder präsentieren kann.

Ich zähle mal auf:

1.) Das darf ich, ganz klar... Es ist Reportagefotografie von öffentlichen Veranstaltungen, Fahrer und Pferde treten gewissermaßen auf und stehen so im Blickpunkt und Interesse der Öffentlichkeit. Das Recht am eigenen Bild kann mir also nicht zum Verhängnis werden...

2.) Mir könnte Ärger ins Haus stehen wenn ich Fotografen, die das gleiche wie ich "gewerblich" tun, verdrießen sollte...

3.) Was muss ich noch beachten?

Für Anmerkungen und Anregungen bin ich dankbar...

Gruß, Uwe

amateur
17.04.2009, 23:08
Hi,

mit 1. hast Du erst einmal recht.

Du müsstest aber noch die Hausordnung/das Hausrecht der Trabrennbahn berücksichtigen, da das ganze ja wahrscheinlich kein öffentlicher Grund ist, auf dem das ganze stattfindet. Die könnten z.B. Publikationen verbieten, so wie das ja auch einige Zoos machen.

Viele Grüße

Stephan

Pittisoft
17.04.2009, 23:26
Hi,

mit 1. hast Du erst einmal recht.

Du müsstest aber noch die Hausordnung/das Hausrecht der Trabrennbahn berücksichtigen, da das ganze ja wahrscheinlich kein öffentlicher Grund ist, auf dem das ganze stattfindet. Die könnten z.B. Publikationen verbieten, so wie das ja auch einige Zoos machen.

Viele Grüße

Stephan


da hilft ein nettes Gespräch mit dem Veranstalter der dich dann sozusagen akkreditieren müsste für die Veranstaltung.

eggett
17.04.2009, 23:42
Penibel gesagt:

Du solltest auf der Seite Deine fehlende Gewinnerzielungsabsicht kund tun. Einfach auf die Fotografie als Dein privates Hobby hinweisen, und/oder den Verkauf der Bilder ausschließen. Keine Visitenkarten beim Rennen verteilen. Keine Termine auf der Seite nennen, wo Du wann dort bist.

Dazu von den an Deinen Bildern Interessierten nicht einen einzigen Cent annehmen. Nicht für Porto, nicht für CD-Rohlinge. Nichts, was auch nur geringen Wert hat. Wer was haben will, bekommt es komplett kostenlos oder gar nicht. Dann kann Dich auch keiner der angesprochenen Profis wegen Annahme von Sachwerten in die Falle locken. Wenn er das denn überhaupt vorhat, kommt auf Deine Bildqualität im Vergleich an.

Einen Schrieb des Veranstalters, dass er der privaten Veröffentlichung zustimmt, sollte kein Problem und sinnvoll sein.

der_knipser
18.04.2009, 00:01
Penibel gesagt:
....
Einen Schrieb des Veranstalters, dass er der privaten Veröffentlichung zustimmt, ....
Nachgefragt: Gibt es eine "private Veröffentlichung" von Bildern? Sind das nicht Begriffe, die sich gegenseitig ausschließen?

eggett
18.04.2009, 00:06
Nachgefragt: Gibt es eine "private Veröffentlichung" von Bildern? Sind das nicht Begriffe, die sich gegenseitig ausschließen?

Privat heißt: nichtkommerzielle Seite ohne besagte Gewinnerzielungsabsicht.

Das Gegenteil wäre halt gewerbliche/kommerzielle Veröffentlichung auf Internetpräsenzen mit Verkaufsangeboten, Werbung etc.

gpo
18.04.2009, 00:12
Moin

gleich vorweg....bin Profi und KEIN Rechtsberater:cool:
habe aber genug "Pferde vor der Apotheke....blablabla"

so das ich mir erlaube ein paar Eckdaten deiner Frage zu markieren;):top::roll:
da ich genug in meinen fotografischem Berufsleben dazu erlebt habe:


Die ganze Sache mache ich nicht gewerblich,

# das spielt erstmal keine Rolle....falls sich eine "Rechtsverletzung" herausstellt



Ich zähle mal auf:

1.) Das darf ich, ganz klar... Es ist Reportagefotografie von öffentlichen Veranstaltungen, Fahrer und Pferde treten gewissermaßen auf und stehen so im Blickpunkt und Interesse der Öffentlichkeit. Das Recht am eigenen Bild kann mir also nicht zum Verhängnis werden...

was du "öffentlich nennst"...ist eine kommerzielle Veranstaltung und...
dort bestimmt der Veranstalter die Regeln...

du wirst "private Bilder" machen dürfen aber....
du willst sie unter Umständen...."veröffentlichen" :roll: und das ist ein anderer Schuh!


2.) Mir könnte Ärger ins Haus stehen wenn ich Fotografen, die das gleiche wie ich "gewerblich" tun, verdrießen sollte...

das sehe ich erstmal nicht als ein Hauptproblem an...
denn kaum ein Berufsfotograf hat die Zeit (und Lust) jedesmal alle einschlägigen Websites zu kontrollieren:?:
(wobei ich ausgerechnet das einmal gemacht hatte und....fündig wurde:top::top::top:)

was bleibt ist der Veranstalter....der Rechte geltend machen kann(und auch macht!)


3.) Was muss ich noch beachten?

den Veranstalter fragen....und die "rausgepickten Opfer"....schriftlich bestätigen lassen:top:


Für Anmerkungen und Anregungen bin ich dankbar...
Gruß, Uwe

ich betone nochmal...
ich bin weder Rechtsverdreher noch Besserwisser...
muste mir aber des öfteren schon watschen abholen in ähnlicher Sache...

und mache sowas nur noch ...komplett und OHNE Haken und Ösen:cry:

dein Problem...Veröffentlichung auf DEINER Website :roll:
faktisch wäre es das gleiche wie...Flyer oder Prospekte drucken.
Mfg gpo

gpo
18.04.2009, 00:19
Privat heißt: nichtkommerzielle Seite ohne besagte Gewinnerzielungsabsicht.

Das Gegenteil wäre halt gewerbliche/kommerzielle Veröffentlichung auf Internetpräsenzen mit Verkaufsangeboten, Werbung etc.

Richtig.....aber
wenn du dick und fett...PRIVATE HOMEPAGE drüber schreibst....
dann aber Bildmaterial zeigts(veröffentlichst) was eventuell Urheberechte verletzt...
dann hast du ....ein Problem ;)....ein großes Problem :cool:
Mfg gpo

Stempelfix
18.04.2009, 05:25
Richtig.....aber
wenn du dick und fett...PRIVATE HOMEPAGE drüber schreibst....
dann aber Bildmaterial zeigts(veröffentlichst) was eventuell Urheberechte verletzt...
dann hast du ....ein Problem ;)....ein großes Problem :cool:
Mfg gpo


Dann würde fast jedes Reportagefoto einer Veranstaltung, sofern es nicht von einem akkreditierten Fotografen stammt, rechtswidrig veröffentlicht. :roll: *grübel*

Für Bilder aus Zoos und die Flugzeugspotterbilder würde das gleiche gelten... :roll:

Hmmm, hmm...

Gruß, Uwe

BadMan
18.04.2009, 08:40
Für Bilder aus Zoos und die Flugzeugspotterbilder würde das gleiche gelten... :roll:

So ist es auch. Es gilt halt das Hausrecht.
Aus diesem Grund habe ich z.B. sämtliche Fotos vom Aquazoo Düsseldorf wieder vom Netz genomen, da mir auch auf Nachfrage eine nichtkommerzielle Veröffentlichung auf meiner privaten Homepage untersagt wurde.

Daher einfach im Zweifelsfall nachfragen. Für Zoos gibt es da ja zum Glück eine Liste als ersten Anhaltspunkt oder und die meisten machen ja auch überhaupt keine Probleme und haben das auch in den AGBs auf ihrer Seite stehen.

Bei kommerzieller Nutzung sieht das Ganze dann aber wieder ganz anders aus.

eggett
18.04.2009, 08:53
dein Problem...Veröffentlichung auf DEINER Website[/B] :roll:
faktisch wäre es das gleiche wie...Flyer oder Prospekte drucken.
Mfg gpo

Nein, Finanzämter machen durchaus einen Unterschied, ob man etwas online stellt, oder dafür mit Visitenkarten, Flyern oder Prospekten dafür Werbung macht.

Es ist immer eine Sache des Aufwandes und der Verhältnismäßigkeit. Bei Flyern könnte der subjektiv beurteilende Finanzbeamte durchaus sagen, dass dieser Aufwand private Interessen übersteigt, und Gewerbsmäßigkeit unterstellen.

wenn du dick und fett...PRIVATE HOMEPAGE drüber schreibst....
dann aber Bildmaterial zeigts(veröffentlichst) was eventuell Urheberechte verletzt...
dann hast du ....ein Problem ....ein großes Problem

Richtig. Das ist die urheberrechtliche Seite. Wobei man erwähnen sollte, dass ein Pferderennen nicht primär nur eine Show für die Zuschauer ist, sondern es schlichtweg ums Geld der Wetter geht.

Aufpassen würde ich persönlich aber, wenn irgendwelche Zuschauer erkennbar sind. Manche wollen vielleicht nicht unbedingt bei solchen Veranstaltungen gesehen werden ;)

gpo
18.04.2009, 11:46
Nein, Finanzämter machen durchaus einen Unterschied, ob man etwas online stellt, oder dafür mit Visitenkarten, Flyern oder Prospekten dafür Werbung macht.
;)

Lieber eggett...

JEDER darf hier "was sagen"....
es sollte in solchen Fällen aber an die RICHTIGE Adresse gehen!

deine "Finanzämter" haben in diesem Fall die gleiche Funktion wie.....der TÜV
wenn dein Wagen gerade durch ist.....du trotzdem an der nächsten Ecke einen Bums baust....
wirst du den TÜV nicht verklagen können:roll:;):top:

Finanzämter kümmern sich nur.....

das Geld per Steuern reinkommt....
die interessiert es nicht die Bohne was an einer HP===> privat sei
....das betrifft aber NICHT.....das Urheberrecht :!:


das Problem heute ist...
alle wissen das mit Fotografie Geld zu machen ist,
und sei sicher wenn sich auch nur eine Person dort wieder erkennt,
vielleicht noch mit dem "Liebchen" im Arm....
dann gehts los :P

damit das klar ist, MIR passt dieses Verhalten auch nicht....
aber schon am verpacktem Reichstag konnte man sehen was da abgeht.:roll:

Mfg gpo

eggett
19.04.2009, 12:04
@ gpo

Uwe fragte:

Was muss ich noch beachten?

und das betrifft auch das Finanzamt, dass neben der Beachtung des Urheberrechts durch andere Institutionen eben sehr wohl einen Unterschied macht, ob man Bilder auf seine Homepage packt, oder aber Flyer/Prospekte mit einem kommerziellen Inhalt druckt.

Dein

dein Problem...Veröffentlichung auf DEINER Website[/b]
faktisch wäre es das gleiche wie...Flyer oder Prospekte drucken.

ist nur eine Seite der Medaille. Auf finanzamtstechnischer Seite spielen Flyer, Prospekte und Visitenkarten sehr wohl eine Rolle. Das wollte ich unterscheiden, bevor irgendwer denkt, das wäre eins ...

die interessiert es nicht die Bohne was an einer HP===> privat sei

Da wäre ich mir aber nicht so sicher. Der Pferderennsport basiert auf kommerziellen Pferdewetten - da hat der Staat sehr wohl ein weit geöffnetes Auge drauf, was da so getrieben wird. ODer mit anderen Worten - man ist nicht allein dort ;)

JEDER darf hier "was sagen"....
es sollte in solchen Fällen aber an die RICHTIGE Adresse gehen!

Das Problem ist, dass man bei Deinen Posts nie so ganz weiß, was Du mit Deinem 3 bis 5-Wort-Sätzen so genau ausdrücken willst ;)

binbald
19.04.2009, 12:20
Dann würde fast jedes Reportagefoto einer Veranstaltung, sofern es nicht von einem akkreditierten Fotografen stammt, rechtswidrig veröffentlicht.
Nein, die Veröffentlichung in Tagespresse, Magazinen, Nachrichten, etc. kann sehr oft auch ohne Akkreditierung erfolgen (in Extremfällen auch gegen den erklärten Willen des Veranstalters oder Betroffenen), weil das allgemein-öffentliche Informationsrecht Vorrang haben kann. Du bist jedoch keine Institution, Presse, Zeitung, etc., sondern eine Privatperson ohne meinungsbildende Öffentlichkeitsfunktion, und da ändert auch ein Internetseitchen nichts dran.
Deswegen bist Du abhängig, Reportagen nicht unbedingt.

Tommyknocker
19.04.2009, 17:19
Da bin ich mal gespannt, wie du gegen den willen eines veranstalters auf einer veranstaltung fotografierst und dann noch straffrei diese Bilder veröffentlichst... Und zum Thema Recht am eigenen Bild, das wird meist in den AGBs des jeweiligen Veranstalters geregelt. Meines Wissens erklärt man sich beim Großteil der Veranstaltungen mit dem Erwerb der Eintrittskarten, spätestens beim Eintritt auf das Gelände der Veranstaltung einverstanden, das man fotografiert und diese Bilder veröffentlicht werden.

binbald
19.04.2009, 17:28
z.B. § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG

gpo
19.04.2009, 21:24
Moin
@eggett....lies (dein)mal Beitrag 11....DU selber hast mit dem Finanzamt angefangen:roll::cry::lol:

wenn du mein Geschreibsel nicht verstehst...
liegt es vielleicht auch darin,
wie man sich selber so darstellt :P

was in diesem Fall einzig wichtig ist ....
....steht in den Statuten des Veranstalters

und was der T.O. daraus macht :?: :cool:
Mfg gpo

Stempelfix
19.04.2009, 22:01
Du bist jedoch keine Institution, Presse, Zeitung, etc., sondern eine Privatperson ohne meinungsbildende Öffentlichkeitsfunktion, und da ändert auch ein Internetseitchen nichts dran.


Ich frage mich, warum hier das Diminutiv verwendet wird? Ich bin übrigens heilfroh, daß ich nicht die Presse bin... :lol:

Da bin ich mal gespannt, wie du gegen den willen eines veranstalters auf einer veranstaltung fotografierst und dann noch straffrei diese Bilder veröffentlichst... Und zum Thema Recht am eigenen Bild, das wird meist in den AGBs des jeweiligen Veranstalters geregelt. Meines Wissens erklärt man sich beim Großteil der Veranstaltungen mit dem Erwerb der Eintrittskarten, spätestens beim Eintritt auf das Gelände der Veranstaltung einverstanden, das man fotografiert und diese Bilder veröffentlicht werden.

Im expliziten Falle fotografiere ich dort schon lange, sogar mit Zutritt zum Innenraum, den mir zwar niemand ausdrücklich erlaubt, aber auch nicht untersagt hat... ich gehe also von konkludentem Verhalten seitens des Veranstalters aus... wahrscheinlich ist man froh, daß sich überhaupt noch jemand für diesen Sport interessiert. Eintrittskarten mit aufgedruckten AGB gibt es übrigens nicht, der Eintritt ist frei...

Ich veröffentliche also mal hier, mal da, in jenem oder diesem Forum... die Sache soll aber ein wenig System bekommen, in Form eines Internetseitchens... und zwar rein non-kommerziell, ohne jede Geschäftsabsicht...

Hmm, wenn wir ehrlich sein wollen, ist jede Spotterhomepage sicherlich rechtswidrig... ich glaube kaum ein Flugzeugspotter hat Property-Releases von Flughafenbetreibern geschweige denn Airlines...

*grübel*

:roll: Stempelfix

P.S.: ausserdem zankt Euch nicht untereinander, ich wollte nur einen Rat bzw. eine Einschätzung der Sachlage. :cool:

Schmiddi
19.04.2009, 22:15
Hmm, wenn wir ehrlich sein wollen, ist jede Spotterhomepage sicherlich rechtswidrig... ich glaube kaum ein Flugzeugspotter hat Property-Releases von Flughafenbetreibern geschweige denn Airlines...

Da ich dem auch nachgehe: solange ich einen Flieger in der Luft außerhalb des Flughafens ablichte, hat die Airline Pech gehabt. Wobei die das gelassen sehen - gerade bei Sonderlackierungen nehmen die das gerne als Werbung mit. Schließlich soll das gesehen werden :D Einige schreiben den Namen der Airline inzwischen groooß drunter, damit man auch lesen kann, was man da abgelichtet hat...

Auf dem Gelände kann das anders aussehen - die Pariser Flughäfen haben (hatten mal, kenne den aktuellen Stand nicht) das Fotografieren innerhalb des Zaunes zum Beispiel explizit verboten (Kampf dem Terror, keine anderen Gründe - aber es gibt weiters Fotos von dort, also kümmerts die lokalen Kollegen scheinbar nicht), in manchen Ländern gilt das landesweit (in Griechenland landet man wegen Spionage schnell im Knast, wenn der Platz - was häufig der Fall ist - auch militärisch genutzt wird).
In Düsseldorf ists verboten, wenn man dienstlich auf dem Vorfeld ist. Von den Terassen und während der Führungen ists OK, solange nur für private Zwecke. Will man kommerziell nutzen, muss man Genehmigung einholen (ist kostenpflichtig!).
In allen diesen Fällen besteht aber ein Fotografierverbot - es geht nie um die Veröffentlichung.

Viele Grüße,
Andreas

eggett
19.04.2009, 22:31
Moin
@eggett....lies (dein)mal Beitrag 11....DU selber hast mit dem Finanzamt angefangen:roll::cry::lol:


Meine Güte, gpo ...

Ist das denn wirklich so schwer? Das:

Nein, Finanzämter machen durchaus einen Unterschied, ob man etwas online stellt, oder dafür mit Visitenkarten, Flyern oder Prospekten dafür Werbung macht.

sollte einfach nur heißen, dass neben der Bedeutung für das Urheberrecht, zusätzlich darauf geachtet werden muss, dass Finanzämter sehr wohl einen Unterschied zwischen Veröffentlichung auf der Homepage oder auf Flyern machen.

wenn du mein Geschreibsel nicht verstehst...
liegt es vielleicht auch darin,
wie man sich selber so darstellt :P

Bist schon ein lustig Kerlchen :top: :lol: Immer wieder ein Genuss. Ehrlich :cool:

Tommyknocker
19.04.2009, 23:39
Klar, gibt es keine Eintrittskarten (auf denen die AGBs übrigens seltenst abgedruckt sind, nur am Eingang zur Veranstaltung aushängen), dann ist das auch keine geschlossene Veranstaltung und man gibt natürlich auch kein Einverständniss zum Fotografiertwerden ab.

Zum Thema Spotten, mein Arbeitgeber, der Flughafen München, schreibt in seiner Hausordnung (die ja jeder anerkennt, der das Gelände des Flughafens betritt und dazu gehört auch schon die Zubringerstraße), das das Fotografieren generell erstmal verboten ist. Und zwar egal was und überall auf dem Gelände. Geahndet wird's natürlich nicht, solang es nicht gewerblich wird. Wer da ganz sicher gehen will, der holt sich einfach eine Genehmigung, reicht meist eine Mail bzw. ein Anruf.
Bei militärischen Maschinen bzw. Fliegerhorsten ist es generell verboten, in den Bereich des Fliegerhorstes hineinzufotografieren. Maschinen, die ausserhalb des Zauns sind, dürfen frei geknippst und veröffentlicht werden. Laut Aussage von mehreren Presseoffizieren (und die kennen sich aus, wie ich meine).

gpo
20.04.2009, 11:13
Meine Güte, gpo ...



sollte einfach nur heißen, dass neben der Bedeutung für das Urheberrecht, zusätzlich darauf geachtet werden muss, dass Finanzämter sehr wohl einen Unterschied zwischen Veröffentlichung auf der Homepage oder auf Flyern machen.

bist schon ein lustig Kerlchen :top: :lol: Immer wieder ein Genuss. Ehrlich :cool:

eggett....ich finde es "NICHT Lustig"

wenn Fakten per Internet verbreitet werden...die schlicht:

1) mit der Anfangsfrage nix zu tun haben
2) dann nur (gewerbliche) Berufsfotografen angeht...was hier nicht der Fall ist
3) und es...kompletter Käse ist!!!

also nochmal von vorn...
mit Abschluß 2009 bin ich genau 30 Jahre selbstständig....
muss mich wie üblich dem Finanzamt erklären...

und das Finazamt interessiert nur....ob ich meine Steuern pünklich zahle!!!
ja...ich hatte Steuerprüfungen:top::top::top:
das lief eine Woche lang....
JEDER Beleg wurde gefilzt und mehrfach umgedreht und auch diskutiert....

es spielt überhaupt KEINE Rolle....ob die Verwendung ein Flyer, ein Prospekt(was das gleiche ist!) oder eine Homepage ist:cool:

da das ganze im Zusammenhang mit dem Urheberrecht hier genannt wurde...
kann also von mir behauptet werden, egal ob du es lustig findest oder nicht...
das du hier komplett....daneben liegst :top::evil::cool:

selbst in einem Rechtsstreit über (Urheber-)Rechte....
wird sich das Finanzamt NICHT einmischen:P

was aber passieren kann....
wenn irgendwo Steuerprüfungen(Cross) stattfinden...
und dort "merkwürdige Belege" auftauchen, das dann das Finanzamt weiterverfolgt:top::top:
und sei sicher, die vom Finanzamt freuen sich immer richtig wenn sie Belege unbekannter Herkunft finden,
die nicht richtig deklariert sind, dazu noch irgendein Hobbykram draufhaben!


wenn das nun ausgerechnet ein Hobbyist ist der "seine Rechte gegen Geld " verkauft,
ist es für das Finanzamt kein Rechteproblem sondern ein...."Steuerproblem"
was verfolgt wird ;)
Mfg gpo

katz123
20.04.2009, 13:09
Nein, die Veröffentlichung in Tagespresse, Magazinen, Nachrichten, etc. kann sehr oft auch ohne Akkreditierung erfolgen (in Extremfällen auch gegen den erklärten Willen des Veranstalters oder Betroffenen), weil das allgemein-öffentliche Informationsrecht Vorrang haben kann. Du bist jedoch keine Institution, Presse, Zeitung, etc., sondern eine Privatperson ohne meinungsbildende Öffentlichkeitsfunktion, und da ändert auch ein Internetseitchen nichts dran.
Deswegen bist Du abhängig, Reportagen nicht unbedingt.


Was ist eine Institution mit meinungsbildende Öffentlichkeitsfunktion? Sicherlich die Bildzeitung! Aber warum nicht das private Homepagechen? Die Pressefreiheit gilt doch nicht nur für die Bildzeitung. Warscheinlich irre ich da.

Was ist mit Internetzeitungen, wo jeder veröffentlichen kann? Haben die eine meinungsbildende Öffentlichkeitsfunktion?

klaeuser
20.04.2009, 13:26
Was ist eine Institution mit meinungsbildende Öffentlichkeitsfunktion? Sicherlich die Bildzeitung! Aber warum nicht das private Homepagechen? Die Pressefreiheit gilt doch nicht nur für die Bildzeitung. Warscheinlich irre ich da.

Was ist mit Internetzeitungen, wo jeder veröffentlichen kann? Haben die eine meinungsbildende Öffentlichkeitsfunktion?

Die "Bild" darf sich auch gar nicht mehr Zeitung nennen. Von daher ist es da auch essig mit der meinungsbildende Öffentlichkeitsfunktion.

Wenn Du mal darauf achtest steht bei dem ...blatt nix mehr von Zeitung drauf.

eggett
20.04.2009, 15:30
selbst in einem Rechtsstreit über (Urheber-)Rechte....
wird sich das Finanzamt NICHT einmischen:P



Natürlich nicht!

Muss man Dir das denn mit dem Hammer einbimsen, dass das eine


ZUSÄTZLICHE


Info war? :roll:


Was an meinem letzten Post:

sollte einfach nur heißen, dass neben der Bedeutung für das Urheberrecht, zusätzlich darauf geachtet werden muss, dass Finanzämter sehr wohl einen Unterschied zwischen Veröffentlichung auf der Homepage oder auf Flyern machen.

ist nun zu hoch für Dich?

Was Du seit 30 Jahren mit dem Finanzamt hast, interessiert nicht die Bohne. Steuertechnisch bist Du auch nicht geadelt, weil, die Betriebsprüfer Deine Tankquittungen durchgesehen haben.


Uwe hat gefragt, was er sonst noch beachten sollte, das ist eine Antwort darauf.

Um Dir seinen Post nochmal vor Augen zu führen:

Zitat von Stempelfix

1.) Das darf ich, ganz klar... Es ist Reportagefotografie von öffentlichen Veranstaltungen, Fahrer und Pferde treten gewissermaßen auf und stehen so im Blickpunkt und Interesse der Öffentlichkeit. Das Recht am eigenen Bild kann mir also nicht zum Verhängnis werden...

2.) Mir könnte Ärger ins Haus stehen wenn ich Fotografen, die das gleiche wie ich "gewerblich" tun, verdrießen sollte...

3.) Was muss ich noch beachten?

Für Anmerkungen und Anregungen bin ich dankbar...



Wo siehst Du da eine reine Auslegung der Frage auf das Urheberrecht?

es spielt überhaupt KEINE Rolle....ob die Verwendung ein Flyer, ein Prospekt(was das gleiche ist!) oder eine Homepage ist

Selbst in urheberrechtlicher Hinsicht ist auch das ein Unterschied. Flyer und Prospekte haben normalerweise einen gewerblichen (werbenden) Hintergrund, werden wie das Verteilen von Visitenkarten als Angebot gewertet. Das kann deutlich teurer werden als die bloße Abmahnung wegen eines hochgeladenen Fotos auf einer privaten Homepage.

dann nur (gewerbliche) Berufsfotografen angeht...was hier nicht der Fall ist

Das Finanzamt geht also nur Berufsfotografen was an. Aja :roll: :lol:

Die Pferdebesitzer sind meist gewerblich ausgerichtet. Die bekommen anscheinend Fotos von Uwe. Da sollte man sich absichern, denn Finanzämter sind schnell bei der Sache, gewerbliche Umstände anzunehmen, da das Geld bringt ...

Den Joke muss ich unbedingt mal meinem Onkel erzählen, der ist seines Zeichens Betriebsprüfer ;)