Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechte an Bildern, Bilderrechte, Nutzung v. Bildern?
1stdigital
30.07.2008, 12:23
Guten Tag Gemeinde,
ich wende mich hilfesuchend an Euch!
Vor sechs/sieben Jahren habe ich eine Internetseite eingerichtet, welche ein Produkt der Hansemerkur Versicherungen bewerben sollte. Es ging um den "Knirps&Co.", eine wirklich gute Kinder-Rundum-Versicherung. Dabei habe ich die Fotos, welche auf diesem Prospekt vorhanden waren, gescannt und genutzt. Ende 2004 bin ich von den Versicherungen weg, habe aber dummerweise :evil: diese Seite weiter bezahlt und nicht gelöscht.
Jetzt habe ich, indirekt ueber die HanseMerkur, eine Rechnung von GettyImages bekommen und soll fuer ein Bild, an dem Getty 2006 erst die Lizenzrechte erworben hat, 1.200,00 EURO abdruecken. Es gab keinen vorherigen Kontakt, obwohl ich als Inhaber des Domainnamens zu finden war.
Einfach ignorieren geht nicht, weiss ich. Dumm war auch diese Seite bestehen zu lassen, JA! Das Geld habe ich nicht uebrig. Rechtsschutz habe ich.
Vielleicht kann mir jemand Hinweise geben wo ich suchen muss um ein paar Antworten zu finden oder anderweitige Tipps.
Bei der HanseMerkur habe ich schon die Suche nach diesen alten Prospekten in "Auftrag" gegeben.
Mit ferundlichen Grueszen
+++
andreas
+++
Helfen kann ich Dir zwar nicht, aber eine Frage habe ich.
So wie sich das für mich anhört, hast Du wohl nichts Schriftliches über die Nutzungsrechte an den Bildern. Oder hattest Du einen Vertrag, in dem die Nutzungsrechte zeitlich oder sonstwie eingeschränkt waren (z.B. nur während der Firmenzugehörigkeit)?
rmaa-ismng
30.07.2008, 12:31
Servus erstmal,
Ich würde jetzt behautpen wollen das Du da schlechte Karten hast. Ich bin zwar kein Anwalt, aber nach allem was ich bisher zu diesem Thema gelesen oder gehört habe bist Du wohl in der Pflicht.
Hier der Link! (http://www.law-blog.de/184/fotorecht-spezial-teil-5-anspruche-des-verletzten-fotografen/)
AlexDragon
30.07.2008, 12:33
Ich bin zwar kein Anwalt, aber nach allem was ich bisher zu diesem Thema gelesen oder gehört habe bist Du wohl in der Pflicht.
Genau den, den Anwalt, würde ich sofort einschalten - Alles andere wird nichts bringen ;)
rmaa-ismng
30.07.2008, 12:35
Natürlich, sofort! Und bei Rechtschutz sowieso!! :top:
Hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall eines Bekannten der einen Stadtplan sehr leicht abgeändert ins Netz gestellt hatte. Die veranschlagte Schadenssumme liegt hier bei 10.000 Eur. Insofern finde ich den Preis von Getty sogar eigentlich noch fair, soviel würdest Du je nach Auflage etc. auch regulär bezahlen.
Dennoch würde ich eine außergerichtliche Einigung anbieten, inkl. teilweisem Schuldanerkenntnis. Evtl. die Versicherung ins Boot holen, da die ja hoffentlich die Bildrechte erstanden hat und Du denen evtl. Abschlüsse generiert hast...
Unterm Strich ist natürlich das Einscannen und Publizieren von Bildern außerhalb jeglicher Nutzungsrechte, aber das weißt Du ja... :-)
Im Übrigen würde ich eher direkt zum Anwalt, als erst unterschiedlichste Meinungen im Internet zu lesen. Direkt Hilfe wirst Du auch nicht bekommen, da ein Beratungsverbot existiert. Insofern wird alles was Du lesen wirst vage bleiben (müssen).
Viel Glück!
1stdigital
30.07.2008, 12:39
BadMan,
ich habe, naiv und im guten Glauben an eine normale Menschheit, fuer diese Bilder keine Lizenzen erworben, da sie ja zu diesem Zeitpunkt auf einem offiziellen Prospekt der HanseMerkur zu finden waren.
+++
rmaa-ismng,
Dir erst mal Danke fuer den Link
und
AlexDragon,
Danke fuer die Bestaetigung des Links.
+++
andreas
+++
rmaa-ismng
30.07.2008, 12:42
Anbieten einer außergerichtlen Einigung nur mit Anwalt! Das kann der besser!!
Ich würde in so einem Falle nichts ohne Anwalt machen :!:
Hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall eines Bekannten der einen Stadtplan sehr leicht abgeändert ins Netz gestellt hatte.
Holla, da schaue ich gerade mal auf meine Seite und sehe, dass ich da noch ein paar aus meinem Reiseführer abfotografierte Karten mit meinen eingezeichneten Reiserouten hatte, damals in Unkenntnis der rechtlichen Lage eingestellt.
ich kenne einen Fall, ging um eine Anfahrtsbeschreibung die eine Karte enthielt. Rechtschutz hat nix bezahlt, wurde dann ohne Anwalt geklärt. Allerdings wollten die gottseidank nur ca. 800€.
Also, erst mal klären ob die Versicherung überhaupt bezahlt. Im schlimmsten Fall mußt Du zahlen und hast noch Anwaltskosten.
Schwieriges Thema, leider.
Nimm die Beratung eines Anwalts in Anspruch. Diesen Rat der Forumskollegen würde ich absolut unterstützen.
Allerdings solltest du versuchen eine gütliche Einigung herbeizuführen. Oft trifft man auch auf der Gegenseite auf "Menschen" mit denen man sprechen kann.
Wenn du gleich über deinen Anwalt lospolterst, heißt das unter Umständen auch für die Gegenseite harte Bandagen.
Natürlich musst du aufpassen keine unbedachten Äusserungen zu machen. Deshalb vorher mit dem Anwalt absprechen.
1stdigital
30.07.2008, 13:05
cq,
ja, das mit dem Anwalt ist mir denn klar. Allerdings hege ich Hoffnungen hier ohne "Schaden" rauszukommen.
Interessieren wuerde mich allerdings mal sowieso, wie die "Gemeinde" ueber diese Art von "Gelderwerb" denkt?
Muss ich jetzt eigene Photos mit meiner Tochter, welche eine auffaellige Brille traegt, als veraendertes, verfaelschtes Photo betrachten und auch an irgend so eine gierige Anwaltsbude, Abmahnverein, reiche Kollektionssammler Lizenzgebuehren abdruecken weil diese zu faul sind einer ehrlichen Arbeit nachzugehen?
Versteht das nicht falsch, wenn eine echtes Kunstwerk existiert, welches der Oeffentlichkeit zugaengig ist, es somit auch oeffentliches Interesse etc. gibt dann soll der Verfasser, Maler, Fotograf etc. auch sein Geld dafuer bekommen. Aber einfach irgendl welche Rechte erwerben, Suchmaschine an und dann abkassieren mit voellig unbekannten Bildern? Neeee, da hoert fuer mich schon lange das Verstaendnis dieser Geschaeftswelt auf.
+++
andreas
+++
Sag denen doch mal im Umkehrschluß, daß Du eine kostenlose Werbung für das unternehmen geschaltet hast.
Aber das ist wirklich ein heißes Thema, ich überleg auch immer, ob ich mein Bildchen von der D7d und der A700 besser durch ein anderes ersetze.
konzertpix.de
30.07.2008, 13:14
Ich vermute mal, daß das ganze anders abgelaufen sein dürfte, als man sich im Moment so eben vorstellt.
Der Typ, der das Prospektfoto seinerzeit gemacht hatte und für die Verwendung in dem Prospekt auch freigegeben hatte (das Du anschließend fürs Web noch abgescannt hast), wird zwei Jahre später eben dieses Bild einer Bildagentur - in diesem Fall wohl gettyimages - zur Verfügung gestellt haben. Da diese Agentur wiederum nichts vom zeitlichen Verlauf weiß, ist es jetzt nach dem Auffinden des Bildes durch die Agentur zu dieser für dich unangenehmen Situation gekommen.
Es wäre alles kein Problem, wenn es ein Schriftstück des Fotografen gäbe, das Dir bestätigt, daß das gescannte Bild für diesen Verwendungszweck der Online-Veröffentlichung von ihm freigegeben wurde - schon vor der Übergabe an die Bildagentur. So, wie ich das sehe, existiert so ein Blatt allerdings nicht.
Tja, und das habt ihr nun zu klären. Entweder außergerichtlich oder vor dem Kadi.
Ein wenig geschickt für dich wäre, wenn Du nachweisen kannst, daß die Seite schon seit langem online ist - länger, als die Agentur die Bildrechte besitzt. Das solltest Du aber mit einem Anwalt überdenken. Nicht, daß dann von der Agentur noch zwei weitere Jahre Nutzungsausfall angerechnet werden, weil das Bild damals ohne dein Wissen schon Teil ihres Bildbestandes gewesen ist...
Auf alle Fälle drücke ich dir die Daumen, daß es für dich glimpflich ausgehen wird !
LG, Rainer
Aber einfach irgendl welche Rechte erwerben, Suchmaschine an und dann abkassieren mit voellig unbekannten Bildern?
Na, ganz so einfach ist es ja auch nicht.
Bevor du für ein fremdes Bild abkassieren kannst, musst Du ja erst einmal die Exklusivrechte daran besitzen. Und die musst Du selber ja erst einmal für viel oder sehr viel Geld erwerben.
Bei den eigenen Bildern sieht es da schon wieder anders aus. Da hat es sich ja wirklich schon zur Geschäftsidee entwickelt, Bilder ins Netz zu stellen und dann die Unwissenheit der Leute auszunutzen und für heruntergeladene und anderweitig genutze Bilder abzukassieren.
Tja so ist die Welt...
Dem vorher geschriebenen ist nichts hinzuzufügen - ausser das Du Dir genau überlegen solltest Deine Rechtschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Die führen eine Strichliste so das Du bei einem vielleicht noch kommenden Ernstfall keinen Schutz mehr haben könntest oder zukünftig keine neue Versicherung mehr findest.
Bei einem Streitwert von 1200 € sind die Anwaltskosten nicht besonders gravierend.
Ja wo bleiben denn jetzt die Forenjuristen?? :cool:
Allerdings hege ich Hoffnungen hier ohne "Schaden" rauszukommen.
Entschuldigung, die Hoffnung muss ich Dir nehmen. Alles andere wäre ein riesen Glück. Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt. Es geht hier um Schadensminimierung.
Interessieren wuerde mich allerdings mal sowieso, wie die "Gemeinde" ueber diese Art von "Gelderwerb" denkt?
Es ist ein Gelderwerb wie jeder andere auch. Der Fotograf macht ein Bild und will an dieser Leistung verdienen. Ob er das nun an Getty verkauft oder sonstwohin ist egal. Und da kann man sich nicht einfach bedienen. Denn dann würde der Fotograf kein Geld verdienen. Klar wäre es netter, wenn der Fotograf Dich anschreiben würde etc. Aber das Geschäft ist hart genug. Ich sag nur Microstock etc.
Muss ich jetzt eigene Photos mit meiner Tochter, welche eine auffaellige Brille traegt, als veraendertes, verfaelschtes Photo betrachten und auch an irgend so eine gierige Anwaltsbude, Abmahnverein, reiche Kollektionssammler Lizenzgebuehren abdruecken weil diese zu faul sind einer ehrlichen Arbeit nachzugehen?
Hmm? Wenn Du das Foto Deiner Tochter machst, dann hat damit niemand anders was zu tun. Die Brille wäre Beiwerk. Und ehrlich ist die Arbeit von getty schon...
Versteht das nicht falsch, wenn eine echtes Kunstwerk existiert, welches der Oeffentlichkeit zugaengig ist, es somit auch oeffentliches Interesse etc. gibt dann soll der Verfasser, Maler, Fotograf etc. auch sein Geld dafuer bekommen.
Und was ist ein echtes Kunstwerk Deiner Meinung nach? Wieso ist handwerkliche Arbeit nicht schützenswert? Das deutsche Urheberrecht ist hier schwammig, aber das ändert nichts an derm Gedanken des "Diebstals".
Aber einfach irgendl welche Rechte erwerben, Suchmaschine an und dann abkassieren mit voellig unbekannten Bildern? Neeee, da hoert fuer mich schon lange das Verstaendnis dieser Geschaeftswelt auf.
Entschuldige meine harten Worte. Aber dann fehlt Dir einfach das Verständnis für die Geschäftswelt. Was Du hier machst ist Unterstellung ("Irgendwelche Rechte", "Suchmaschine"), der Fehler liegt bei Dir. Da würde ich mir mehr Eingeständnis wünschen. Dann könnte man auch ein Entgegenkommen der Gegenseite erwarten. Aber mit dieser Einstellung und der eher geringen Summe (im Vergleich zu anderen Abmahnungen) würde ich bezweifeln, dass das was wird.
Dennoch rate ich Dir abermals zu einem fähigen Anwalt zu gehen, der sich evtl. noch ein wenig in dem Gebiet auskennt und sich mit dem zu beraten. Wie gesagt, alles andere bringt nix. Und schon gar nicht hier...
Gruß
christophe
Ach: PS:
Dummheit schutzt vor Strafe nicht. Information was man darf, ist vorher Pflicht.
Ich würde auf gar keinen Fall mein gutes Geld noch dem schlechten hinterher werfen. Der Anwalt kann Dir auch nicht helfen und weshalb Du leider eine Urheberrechtsverletzung begangen hast interessiert GettyImages gar nicht. Freu Dich, dass Du nur 1200 Euronen berappen sollst - die Lizenzgebühr für Fotos die über Jahre unberechtigt genutzt werden sind eigentlich horrend.
Zahlen und nie wieder Material benutzen das nicht von Dir selbst stammt. Wenn Du nicht zahlen kannst vereinbare eine Ratenzahlung mit GettyImages. Sie sind übrigens nicht dafür bekannt, sich die Butter vom Brot nehmen zu lassen.
Und was die Rechtsschutzversicherung angeht, falls du verlierst hattest du die längste Zeit eine.
Schwierig, schwierig. Bei Nichtbezahlung folgt anscheinend automatisch eine Abmahnung.
Da gibt es anscheinend eine richtige Abmahnwelle.
Hier mal ein paar Links zum Thema: Klick! (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,547234,00.html), Klick! (http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/christian-weiner-ll-m.-medienrecht-804689/blog/15/3341/abmahnung-durch-die-englische-bildagentur-getty-images-wegen-unberechtigter-nutzung-von-getty-images-fotos), Klick! (http://www.123recht.net/Abmahnung-oder-Rechnung-von-Getty-Images-erhalten__a26116.html).
Vielleicht hilft es ja ein bisschen, sich für eine der Möglichkeiten zu entscheiden: Gleich bezahlen, Rechnung vom Anwalt prüfen lassen, oder die Abmahnung abwarten und dann weitere Schritte zu unternehmen.
Ich will hier auch noch meinen Senf dazugeben:
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du die Website IM AUFTRAG deines damaligen Arbeitgebers, der Versicherung eingerichtet. Mit einem Foto, dass aus einem offiziellen Prospekt von ihnen stammte. Ich nehme an, dass du damals davon ausgegangen bist, dass die Hansemerkur die Bildrechte an den Fotos im Prospekt besitzt, oder? (Und wenn nicht, würde ich es auf jeden Fall behaupten!:)) Im Idealfall hättest du damals als Arbeitnehmer von deinem Vorgesetzten den Auftrag erhalten, das Prospektfoto einzuscannen und zu verwenden....
Du könntest in dem Fall versuchen, dich mit deinem Ex-Arbeitgeber zu einigen, dass sie für den Schaden aufkommen oder mindestens einen Teil davon bezahlen. Wenn die Bildrechte damals offiziell vorhanden waren für Druck und Onlineveröffentlichung, würde ich evtl. sogar versuchen, die Rechnung von Getty anzufechten. Dabei dürfte dann aber auch noch eine nicht unwesentliche Rolle spielen, wieso du die Website nicht gekündigt hast und wozu du sie sonst noch gebraucht hast.
Wenn Getty Images die Bildrechte erworben hat, nachdem du die Website eingestellt hast (immer vorausgesetzt, die Bildrechte lagen bei der Versicherung vor), könnte sich dort auch noch ein Hintertürchen für dich auftun.
Dein Nachteil dürfte einfach sein: Getty hat viiiiieeeele gut bezahlte Anwälte, die sich vermutlich fast ausschliesslich mit Bild/Urheberrecht befassen. Du wirst dir vermutlich maximal einen leisten könne und der ist dann wahrscheinlich auf Scheidungsrecht oder so spezialisiert....:crazy:
Dein Nachteil dürfte einfach sein: Getty hat viiiiieeeele gut bezahlte Anwälte, die sich vermutlich fast ausschliesslich mit Bild/Urheberrecht befassen. Du wirst dir vermutlich maximal einen leisten könne und der ist dann wahrscheinlich auf Scheidungsrecht oder so spezialisiert....:crazy:
Es ist wohl die Kanzlei Waldorf (http://de.wikipedia.org/wiki/Kanzlei_Waldorf). Als Anwalt würde ich da natürlich nur einen nehmen, der auf Urheber- und Medienrecht spezialisiert ist.
Wenn Du nicht sofort zahlst sondern das Schreiben der Anwälte abwartest kommt deren Gebühr auch noch dazu, sind über 700 Euro.