Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie weit geht das Persönlichkeitsrecht?
Sonnenkind
24.04.2008, 17:40
Nehmen wir an, eine Person hat auf einem bestimmten Grundstück/ in einem bestimmten Anwesen Hausverbot. Trotzdem begeht bzw. befährt er dieses Grundstück immer wieder zu nachtschlafener Zeit mit viel Lärm (Hausfriedensbruch? Ruhestörung?)
Nehmen wir weiter an, diese Person wird bei Ihrem Tun zu Beweis- und Dokumentationszwecken fotografiert. Die Bilder würden lediglich der Polizei im Rahmen einer Anzeige übergeben.
Kann sich die fotografierte Person auf Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte berufen?
guenter_w
24.04.2008, 18:02
Nö!
Nee, da kannst DU dich nicht drauf berufen... :lol:
Aber: Selbst gemachte Fotos haben m.W.N. keinen Beweischarakter, sondern können nur als Indiz gewertet werden.
Und Persönlichkeitsrechte greifen ja eigentlich nur da, wo eine Veröffentlichung stattfindet, bzw. werden erst dann verletzt...
Sonnenkind
24.04.2008, 18:35
Nee, da kannst DU dich nicht drauf berufen... :lol:
Ich sowieso nicht, ich bin der Fotograf ;-)
Bei den Fotos geht es vor allem um ein Mopedkennzeichen, weniger um die Visage...
@günter
Danke für die klare Aussage. Geht es ein bissel fundierter?
guenter_w
25.04.2008, 18:09
Das Foto an sich ist kein Beweismittel, sicherer geht das mit einer Zeugenaussage. Insgesamt untermauert das Foto die Aussage. Persönlichkeitsrechte werden nicht durch eine Aufnahme verletzt, sondern nur durch Veröffentlichung. Staatsanwaltschaft bzw. Polizei gelten nicht als Öffentlichkeit. Wenn das Grundstück durch einen Zaun/Mauer und Tor umfriedet ist, begeht der Täter einen Hausfriedensbruch nach dem StGB. Ist der Zugang aber offen, dann ist das mit dem Hausfriedensbruch nicht so gerichtsfest. Wenn die "Störung der öffentlichen Ordnung" auf Privatgrund stattfindet, kann man dies durch ein Foto mit-dokumentieren.
Frag doch am besten Mal bei unseren Freunden und Helfern direkt nach! ;)
Frag doch am besten Mal bei unseren Freunden und Helfern direkt nach! ;)
Was hat den Runtime damit zu tun? :shock:
*Duck und weg*
PS: Rechtshilfe und Verbindliche aussagen sollte man sich niemals in nem Forum suchen....
Sonnenkind
26.04.2008, 08:53
PS: Rechtshilfe und Verbindliche aussagen sollte man sich niemals in nem Forum suchen....
Darum geht es ja nicht! Der Betreffende meint, sich mit dem Argument "Verletzung der Persönlichkeitsrechte" wehren zu können. Mich hat interessiert, ob Ihr dies genauso lächerlich einschätzt, wie ich das tue...
...vielleicht treibt ihn das schlechte Gewissen ;)
Ich teile die Meinung von guenter_w
Darum geht es ja nicht! Der Betreffende meint, sich mit dem Argument "Verletzung der Persönlichkeitsrechte" wehren zu können. Mich hat interessiert, ob Ihr dies genauso lächerlich einschätzt, wie ich das tue...
Ok, als Meinungsumfrage ist das sicher legitim. Gefährlich wird es nur, wenn du auf der Unterstützung deiner Meinung durchs Forum etwas aufbaust, sowas ist einfach extrem riskant. Rechtsprechung und Rechtsgefühl liegen doch oft weit auseinander....
Sonnenkind
26.04.2008, 18:43
Ok, als Meinungsumfrage ist das sicher legitim. Gefährlich wird es nur, wenn du auf der Unterstützung deiner Meinung durchs Forum etwas aufbaust, sowas ist einfach extrem riskant. Rechtsprechung und Rechtsgefühl liegen doch oft weit auseinander....
Schon klar! Konkret geht es um einen Zeitungsausträger, der meint, mit seinem knatternden Moped sonntags morgens um 4.30 Uhr in den (offenen) Hof fahren zu müssen. Das schallt wie Hund!
Auf freundliche Bitten hat er nicht reagiert - sein Verlag hatte ihn vor einem Jahr abgemahnt und er meint jetzt anscheinend, das ist vergessen. Fotos dienen als Beweis (Kennzeichen des Mopeds). Habe dem Verlag mitgeteilt, Fotos zu haben und eine Anzeige durchzuziehen, falls sich nichts ändert. Das hat er jetzt mit einem Brief gekontert.
Ist ein starrsinniger Rentner, dem offenbar nicht bewusst ist, dass er bei einer Straftat fotografiert wurde, denn inzwischen hat er Hausverbot.
Naja, letzte Woche hat er es gelassen...