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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Foten, was darf man (Berufsgruppen) ?


Shooty
24.12.2007, 13:42
FALLS IHR SCHREIBEN WOLLT,DAS IHR MEINEN TEXT NICHT LESEN WOLLT LASST ES BITTE! ICH ERKENNE EIN NICHTANTWORTEN AUF DIESEN BEITRAG ALS "Du kannst net richtig schreiben" ODER WAHLWEISE "schreib groß und klein","Du schreibst müll" oder "Nix du schreiben können" AN !!!!!

DANKE !

ich weis das es schon einige rechtliche infos zum foten gibt.
ich war letztens in der U-Bahn und hab vorher natürlich die Nutzungsbedingungen durchgelesen.
da stand, das ich für gewerbliche aufnahmen (foto video bla) ne genehmigung brauche ....
ich bin nicht gewerblich, also darf ich foten :D
habe ich dann auch gemacht, und unter anderem auch 2 bahnbeamte.
einer davon kam dann auf mich zu und meinte ich dürfte ihn nicht fotografieren. ich soll das bild sofort löschen.
bild war sowiso *******e wegen zu langer belichtungszeit und war auch schon längst vom chip ^^ aber egal.
ich sagte ihm also das ich ihm meine bilder nicht zeigen werde und das ich das bild schon gelöscht hab. (bilder werde ich generell nur der polizei zeigen sagte ich ihm)

hab mich dann später noch mit 2 anderen bahnbeamten total nett unterhalten, wärend wir den, der mich so angemault hatte in der ecke liegen gelassen hatten *G* (die anderen waren total nett, aber leider wussten die auch nix davon das ich privat fotos machen darf, erst als ichs ihnen gezeigt hab ^^)

naja nun meine frage:
die beamten waren der meinung, das man sie im dienst sowiso nicht knipsen dürfte.
(sie hatten ja auch schon unrecht das sie behaupteten, das man generell eine genehmigung da unten brauch)

gibt es also berufsgruppen, die man nicht foten darf?
bei bahnleuten auf dem Bahngelände kann ich mir das vorstellen, solange es in den nutzungsbedingungen ausgehängt ist ...... da steht aber nunmal nichts.
darf ich also in meinen rechten eingeschränkt sein ohne das zu wissen?
und stimmt meine vorstellung, das ich auf der straße jeden fotografieren darf, solange ich auf öffendlichem gelände bin?

wäre supper wenn mir da jemand helfen könnte!
ihr könnt auch gerne schreiben was ihr "denkt" aber wenn es nur halbwissen ist, so wie bei mir schreibt es bitte dazu ^^

hier noch ein paar meiner infos, bei denen ich gerne wüsste ob die stimmen:
Von öffendlichen plätzen darf man gebäude fotografieren und diese bilder veröffendlichen.
Bilder auf denen Personen klar zu erkennen sind, bzw herausstechen, brauchen eine genehmigung von dieser Person zur veröffendlichung.
Personengruppen, bei denen keine Person eindeutig heraussticht bzw die Personen als "masse" zu erkennen sind, dürfen veröffendlicht werden (alles auf der straße).

mich interessiert dieses rechtliche enorm, weil es doch oft passiert, das jemand meint ich dürfte dies oder das nicht .... wenn ich mich da nicht auskenne darf ich bald garnichtmehr fotografieren ;)

Somnium
24.12.2007, 13:54
Schonmal was vom recht am eigenen Bild (http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild) gehört? Das sollte vielleicht erste Fragen klären.

ManniC
24.12.2007, 13:59
Sorry Shooty wenn ich hier so an Weihnachten offiziell dazwischen haue:

Ich lese Deinen Beitrag erst dann komplett, wenn er den Forenregeln entspricht:
Verzichte sowohl in Deinem Beitrag als auch vor allem in der Überschrift auf fortlaufende GROSSBUCHSTABEN, durchgängige Kleinschreibung sowie auf sonstige Eyecatcher wie mehrere Ausrufe- oder Fragezeichen sowie sonstiges Zeichengemüse....just my 2 cts ;)

Shooty
24.12.2007, 14:00
jahahaaaaaa aber das sagt ja nur was über meine rechte an meinen bildern aus.
nicht über rechte bilder überhaupt machen zu dürfen ;)

zb in einkaufscentern is foten generell meistens verboten.
wie schaut das mit berufsgruppen aus ....

Sorry Shooty wenn ich hier so an Weihnachten offiziell dazwischen haue:

Ich lese Deinen Beitrag erst dann komplett, wenn er den Forenregeln entspricht:

ok ;)
dann ließt es einer weniger :D
trotzdem frohe weihnachten manni !

Jens N.
24.12.2007, 14:06
jahahaaaaaa aber das sagt ja nur was über meine rechte an meinen bildern aus.
nicht über rechte bilder überhaupt machen zu dürfen ;)

Nein, lies dir den Link vielleicht mal durch, nicht nur die Überschrift.

wie schaut das mit berufsgruppen aus ....

Das hat mit Berufsgruppen nichts zu tun, du darfst nicht einfach fremde Leute (wenn sie mehr oder weniger das Hauptmotiv und gut erkennbar sind) "abschiessen" -> Recht am eigenen Bild.

Und "foten" darf man sowieso nicht, bei dem Wort dreht sich mir der Magen um :P

Somnium
24.12.2007, 14:08
Und "foten" darf sowieso nicht, bei dem Wort dreht sich mir der Magen um :P

Wer fotet bekommt was auf die Pfoten. :D

Ansonsten ist es egal ob Bahnbeamter, Schreiner, Pfarrer oder Puffmutter, wer nicht will der will nicht. Und wer nicht will der muss nicht. Und du musst dann reagieren, ansonsten kommt das mit der Polizei schneller als du ahnst. ;)

Eyebecks
24.12.2007, 14:09
Wenn Du Dir das Kunsturhebergesetz (§§22-24, 30-50) mal anschaust, wirst Du erkennen, dass es da schon eindeutig darum geht, wenn man fotografieren darf und unter welchen Umständen. Darauf wird nämlich auch in dem Wikipedia-Artikel verwiesen. Hier (http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/index.html) gibt's das zu lesen.

Die Shift-Taste liegt übrigens jeweils über der Strg-Taste. Sie zu benutzen erleichtert das Lesen von Texten doch ungemein. :)

Frohe Weihnachten.

Ditmar
24.12.2007, 14:24
jahahaaaaaa aber das sagt ja nur was über meine rechte an meinen bildern aus.
nicht über rechte bilder überhaupt machen zu dürfen ;)

zb in einkaufscentern is foten generell meistens verboten.
wie schaut das mit berufsgruppen aus ....



ok ;)
dann ließt es einer weniger :D
trotzdem frohe weihnachten manni !

Nicht nur einer, ich empfinde Deine Schreibe grenzt schon fast an Körperverletzung.:flop::flop::flop:

Schlaudenker.de
24.12.2007, 14:30
Der entscheidende Absatz dürfte der nach "Ursprünglich war das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, in der Öffentlichkeit nicht verboten." sein:

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#Erstellen_von_Bildern

konzertpix.de
24.12.2007, 14:32
Ich hab's lesen ebenfalls aufgegeben. Wer so einen Text schreibt, braucht nicht erwarten, daß man als Leser sich mehr damit beschäftigt als der Verfasser.

Frohe Weihnachten !
Rainer

Gordonshumway71
24.12.2007, 14:38
Ich hab's lesen ebenfalls aufgegeben. Wer so einen Text schreibt, braucht nicht erwarten, daß man als Leser sich mehr damit beschäftigt als der Verfasser.

Frohe Weihnachten !
Rainer

@ Rainer :top::top:

Nach 2 Sätzen wars bei mir ebenfalls rum. Und wenn dann auch noch einer so stur reagiert, dann isses mir wirklich wurscht, ob ihm geholfen wird, oder nicht.

Grüße

Frank

Dimagier_Horst
24.12.2007, 15:02
gibt es also berufsgruppen, die man nicht foten darf?
Ja, gibt es. Polizisten in Uniform bzw. Polizisten im Einsatz (also auch nicht uniformierte) dürfen nicht fotografiert werden, auch nicht als Beiwerk einer Strassenszene. Ausnahmeregelungen gibt es für die Presse.

Allen Buchstaben-, Satzzeichen- und Wortfetischisten eine fröhliche Weihnacht, auf das eine große Flasche Baldrian unter dem Baum liege....;)

joki
24.12.2007, 15:20
Und dann mal ruhig Blut und langsam mitte junge Pferde.

Shooty hat bestimmt schon den Baum geschmückt und zur Belohnung Glühwein verabreicht bekommen. :D

Morge isser bestimmt wieder normal, findet die richtigen Tasten und :oops:

Also feiert heute das Fest der Liebe und morgen hammer uns wieder alle lieb...:cool:

Somnium
24.12.2007, 15:22
Ja, gibt es. Polizisten in Uniform bzw. Polizisten im Einsatz (also auch nicht uniformierte) dürfen nicht fotografiert werden, auch nicht als Beiwerk einer Strassenszene. Ausnahmeregelungen gibt es für die Presse.

Wobei, wenn man fragt geht sowas auch. Ich hab schon das ein odere andere Polizei Bild auf Demos geschossen, ich hab mir das zumindest immer "abnicken" lassen und gut wars.
Im Endeffekt isses wie so oft im leben die Story mit dem Wald, den Bäumen und dem Schall... ;)

baerlichkeit
24.12.2007, 15:22
Also,
mir sagt der gesunde Menschenverstand: ich fotografiere nicht einfach die Leute...

Wenn, dann muss das so ablaufen:
- entweder man macht ein unbeobachtetes Bild (Street halt) und fragt dann um Erlaubnis
- oder an klärt das vorher ab, wenn es die Situation erfordert.

Ich bin für beides wohl (noch) zu schüchtern, und mache das (noch) nicht...

Bei Konzerten oder so ist das natürlich was anderes, oder wenn ich meine Freundin im Getümmel ablichte, aber ich würde wirklich nie auf die Idee kommen sowas dann im Internet rumzuzeigen. (aber das hatte Shooty ja wohl auch nicht vor)

Wenn mich jemand fotografiert (was ich mir aber eher nicht vorstellen kann, so interessant bin ich nicht), ich das merke und der keine Anstalten macht mich zu fragen/davon zu unterrichten, kann der sich aber was anhören!

Übrigens sind die einzigen Ausnahmen "Menschen des öffentlichen Lebens". Aber wohl auch nicht wenn die sich privat am Strand rumtreiben.

Na ja,
Gruß Andreas

Schlaudenker.de
24.12.2007, 15:27
Wenn mich jemand fotografiert ..., ich das merke und der keine Anstalten macht mich zu fragen/davon zu unterrichten, kann der sich aber was anhören!

Was denn? Da wäre ich gern dabei. Ich würde dann (je nach Tonfall, siehe Wald ^^) vermutlich weghören, außer Du würdest handgreiflich.

klaeuser
24.12.2007, 15:28
Sorry Shooty wenn ich hier so an Weihnachten offiziell dazwischen haue:

Ich lese Deinen Beitrag erst dann komplett, wenn er den Forenregeln entspricht:
...just my 2 cts ;)

jahahaaaaaa aber das sagt ja nur was über meine rechte an meinen bildern aus.
nicht über rechte bilder überhaupt machen zu dürfen ;)

zb in einkaufscentern is foten generell meistens verboten.
wie schaut das mit berufsgruppen aus ....



ok ;)
dann ließt es einer weniger :D
trotzdem frohe weihnachten manni !


2 Leute weniger ;)

Frohe Weihnachten allerseits :D

Shooty
24.12.2007, 15:30
ich bitte einmal mal alle, die meinen text nicht lesen wollen sich hier nicht zu äusern, das sie den text nicht gelesen haben.
das macht für die, die mitreden wollen alles einfacher :)

alle die jetzt NICHT schreiben mögen den schreibstiel gerade nicht und wollen auch nichts davon lesen! ok ?! ^^

Am 30. Juli 2004 trat jedoch § 201 a („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft, der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer

* (1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
* (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
* (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
* (4)…


für mich klingt das so: wenn du niemanden ablichtest, der an besonders geschützten orten ist, darfst du die leute knipsen?!

Der Gesetzgeber begründete den neuen Tatbestand damit, dass § 33 KUG (der einen Verstoß gegen §§ 22, 23 KUG auf Antrag unter Strafe stellt) nicht ausreichend sei. Denn diese Vorschrift bestrafe nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von unbefugten Bildaufnahmen, nicht jedoch die unbefugte Herstellung und Weitergabe an Dritte.

das polizei eine ausnahme ist kann ich verstehn und akzeptieren !

baerlichkeit
24.12.2007, 15:31
Tja, da wäre ich gern dabei. Ich würde dann vermutlich weghören, außer Du würdest handgreiflich. Je nach Tonfall (siehe Wald ^^).

Ich handgreiflich? Sicher nicht :lol:
Ich rede hier allerdings von gezielten Bildern meiner Wenigkeit (wie gesagt, warum auch immer jemand das tun sollte).
Und meine gute Laune würde sich halt verflüchtigen, wenn der Fotograf nicht auf mich zukommt!

Grüße Andreas

Dimagier_Horst
24.12.2007, 15:32
Wobei, wenn man fragt geht sowas auch.
Richtig, wenn sie zustimmen ist es (zunächst) ok. Vorgesetzte Dienststellen können das Foto aber wieder einkassieren. Wie im richtigen Leben halt.....:shock:

AlexDragon
24.12.2007, 15:37
das polizei eine ausnahme

Lerne erst mal richtig Deutsch, bevor Du hier so Deine Dinger vom Stapel lässt und die Penetrante Kleinschreiberei finde ich, speziell, wenn man Dich darauf hingewiesen hat, als eine Unverschämtheit und nur um das zu schreiben, reagiere ich überhaupt auf Dein "Geschreibsel" !!! Das man sich sogar zu Weihnachten solch einen Schwachsinn gefallen lassen muß, zumal zum Thema selber ja schon alles gesagt wurde und die Expliziererei bringt da garnichts !

LG

Alex

Der fast immer sagt was Er denkt :top: auch wenn das den Einen oder Anderen manchmal auch stören mag !

Shooty
24.12.2007, 15:49
das polizei eine ausnahme ist kann ich verstehn und akzeptieren !

du sollten besser nix sinn auseinanderreißen!

bei der polizei ist es mir auch schonmal passiert das ich gefragt hab und die aussage war "solange keine gesichter in nahaufnahme zu erkennen sind is das ok"
da war ich auch happy ;)

und nein ich will da nichts veröffendlichen oder so.
es geht ja nur um bilder für mich.
und ich werd auch nich nach jedem 0 8 15 bild die leute fragen ob ich das veröffendlichen kann, einfach weil ichs nich will und mich auch selbst über meine bilder freue :D

kennt jemand noch eine "ausnahme" wie bei polizisten im dienst?
ich frag mich immernoch wie das mit den bahnbeamten ist.
Im Bahnhoof und so könnte das einleuchtend sein, weil eben Bahngelände, und deren regeln.

Somnium
24.12.2007, 15:49
Richtig, wenn sie zustimmen ist es (zunächst) ok. Vorgesetzte Dienststellen können das Foto aber wieder einkassieren. Wie im richtigen Leben halt.....:shock:

Natürlich. Dann hat man eben Pech gehabt. Genau wie bei nem Bild das ich im Herbst 06 geschossen hab. Frau am Bahnhof verabschiedet sich an der Zugtür von ihrem Freund/Mann, ... total süße Szene. Hab ich fotografiert und wollte die Dame danach um erlaubniss bitten das Bild verwenden zu dürfen - hab sie aber aus den Augen verloren und nicht fragen können. Und da ich eben nicht weiß wen sie verabschiedet hat, ob das für sie ärger geben könnte und ich natürlich auch keine erlaubniss hatte ist das Bild dann im Papierkorb gelandet. Schade, aber eben Pech gehabt.


Was denn? Da wäre ich gern dabei. Ich würde dann (je nach Tonfall, siehe Wald ^^) vermutlich weghören, außer Du würdest handgreiflich.

In meinem Fall hättest du da ganz schnell die Polizei am Hals. :)
Klar kann man das erstmal ruhig besprechen, aber wenn jemand ein Bild von mir machen würde das ich nicht will und auch nicht erlaube, dann sorg ich schon für mein recht. :)
Allerdings, die Gefahr das sowas vorkommt ist recht gering. ;)

Eyebecks
24.12.2007, 15:50
ich bitte einmal mal alle, die meinen text nicht lesen wollen sich hier nicht zu äusern, das sie den text nicht gelesen haben.
das macht für die, die mitreden wollen alles einfacher :)

alle die jetzt NICHT schreiben mögen den schreibstiel gerade nicht und wollen auch nichts davon lesen! ok ?! ^^



für mich klingt das so: wenn du niemanden ablichtest, der an besonders geschützten orten ist, darfst du die leute knipsen?!



das polizei eine ausnahme ist kann ich verstehn und akzeptieren !

Hi Shooty,

zu Deinem Schreibstil: ein Text ist viel einfacher zu lesen, wenn man Rechtschreibung und Zeichensetzung beachtet. Und so viel schwieriger, als bloß willkürlich auf den Tasten rumzuhauen ist das doch auch nicht, oder? Das ist ja hier immerhin ein Forum und kein Chat.

Zu dem §201a StGB: Dieser ist eine Ergänzung zum schon lange existenten und von mir auch schon zitierten Kunsturhebergesetz. Im StGB werden Paparazzi-Aufnahmen und quasi die privaten "Sex-Tapes" :) und deren Verbreitung explizit unter Strafe gestellt. So verstehe ich ihn jedenfalls.

Also Klartext: Nein, Du darfst nicht einfach Leute fotografieren, wie es Dir passt. Prinzipiell brauchst Du die Zustimmung der Abgelichteten Person, es sei denn, dass die Person nur unwesentliches Beiwerk ist (Passant vor dem Brandenburger Tor) oder Personen des öffentlichen Lebens / Zeitgeschichte (z.B. Promis, Politiker, u.U. Sportler) sind.

Gruß
Eyebecks

baerlichkeit
24.12.2007, 15:58
...

In meinem Fall hättest du da ganz schnell die Polizei am Hals. :)
Klar kann man das erstmal ruhig besprechen, aber wenn jemand ein Bild von mir machen würde das ich nicht will und auch nicht erlaube, dann sorg ich schon für mein recht. :)
Allerdings, die Gefahr das sowas vorkommt ist recht gering. ;)


Mal einer der mich versteht :D

Ich verschärfe mal dein Bahn-Beispiel... (auf mich trifft das dann natürlich nicht mehr zu :lol:)

Angenommen du hast eine richtig gutaussehende Freundin im Schlepptau, schick angezogen, vielleicht ein kurzer Rock, und ein Typ fängt an die mit nem weißen Riesen aus der Ferne zu fotografieren... da ist es mir doch egal ob der die Bilder im Netz veröffentlicht, ich will auch nicht, dass der sich später am Rechner mit den Bildern ne Freude macht (wie gesagt, verschärftes Beispiel).

Ich bin jetzt weder eine Frau, noch trage ich Röcke, aber Portraits von mir hat keiner von mir ungefragt/unbemerkt auf seinem Rechner zu haben. Früher sagt man dazu "spannen" (wieder verschäft und dramatisiert ausgedrückt).

Wenn es jetzt zum Beispiel jemand aus dem Forum ist, den ich nicht kenne, der aber durchaus ein tolles Bild von mir gezaubert hat (wie Thomas von den beiden am Zug), kann ja nach einem netten Gespräch immer noch abgesprochen werden, ob er das behalten darf. Dann will ich das aber natürlich auch sehen und haben!

Gruß Andreas

Eyebecks
24.12.2007, 15:58
kennt jemand noch eine "ausnahme" wie bei polizisten im dienst?
ich frag mich immernoch wie das mit den bahnbeamten ist.
Im Bahnhoof und so könnte das einleuchtend sein, weil eben Bahngelände, und deren regeln.

Was für Bahnbeamte meinst Du denn überhaupt?
Meinst Du die Schlümpfe (privater Sicherheitsdienst)?
Oder die Bundespolizei, die an Bahnhöfen zuständig ist?

Und jetzt mal wirklich: Gib Dir doch wenigstens ein bisschen Mühe beim schreiben, wenn Dir hier schon soviele sagen, dass es störend ist. Und gerne verweise ich auf die Forumsregeln diesbezüglich:
Was muss ich sonst noch beachten?
Verzichte sowohl in Deinem Beitrag als auch vor allem in der Überschrift auf fortlaufende GROSSBUCHSTABEN, durchgängige Kleinschreibung sowie auf sonstige Eyecatcher wie mehrere Ausrufe- oder Fragezeichen sowie sonstiges Zeichengemüse.

Ditmar
24.12.2007, 16:00
Lerne erst mal richtig Deutsch, bevor Du hier so Deine Dinger vom Stapel lässt und die Penetrante Kleinschreiberei finde ich, speziell, wenn man Dich darauf hingewiesen hat, als eine Unverschämtheit und nur um das zu schreiben, reagiere ich überhaupt auf Dein "Geschreibsel" !!! Das man sich sogar zu Weihnachten solch einen Schwachsinn gefallen lassen muß, zumal zum Thema selber ja schon alles gesagt wurde und die Expliziererei bringt da garnichts !

LG

Alex

Der fast immer sagt was Er denkt :top: auch wenn das den Einen oder Anderen manchmal auch stören mag !


Der wird es nicht mehr lernen, dafür scheint Ihm einiges zu fehlen.
Für mich sind solche Menschen nicht nur ignorant, sondern einfach nur Dumm!:evil:
Und das ist noch die Abgemilderte Form dessen was ich eigentlich schreiben wollte.

Shooty
24.12.2007, 16:01
ja ich meine diese Bahnsicherheitsdienst Menschen.

Schlaudenker.de
24.12.2007, 16:01
In meinem Fall hättest du da ganz schnell die Polizei am Hals. :)

Ich dachte, wir hätten anhand der Gesetzeslage ^^ bereits geklärt, dass das nicht verboten ist. Dann dürfte die Polizei Dich auslachen, wenn Du sie wegen eines Fotografen anrufst.

Also Klartext: Nein, Du darfst nicht einfach Leute fotografieren, wie es Dir passt. Prinzipiell brauchst Du die Zustimmung der Abgelichteten Person,

Hast Du Dir das gerade ausgedacht, oder steht das irgendwo in einem Gesetzestext?

Eyebecks
24.12.2007, 16:02
Im Kunsturhebergesetz...

Aber es gibt ja auch das konkludente Handeln. Wenn jemand bemerkt, dass er fotografiert wird und dem nicht widerspricht, ist dies quasi wie eine stillschweigende Zustimmung zu werten (die auch noch widerrufen werden könnte).

Schlaudenker.de
24.12.2007, 16:05
Im Kunsturhebergesetz....

Steht das was übers fotografieren oder über's veröffentlichen? Übers fotografieren habe ich da nix gefunden.

Eyebecks
24.12.2007, 16:07
Das Gesetz ist ja auch über 100 Jahre alt... Da steht "Bildnisse". Was könnte das wohl sein?!

Edit: Wobei Du natürlich nicht Unrecht hast. Über die Herstellung steht in den §§22-24 nichts, aber im §37 wieder wird auch von widerrechtlich hergestellten Exemplaren gesprochen.

Außerdem ist das Ablichten einer Person ein Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Grundgesetz).

baerlichkeit
24.12.2007, 16:10
Schau mal hier Torsten...

http://pages.citebite.com/d1g1e4s2sbmy

Man kann es wohl erst mal "versuchen", aber sobald der Fotografierte seinen Unmut kundtut musst du aufhören/Bilder löschen...

Grüße

Shooty
24.12.2007, 16:11
Also ich hab mir das nochmal durchgelesen, und lese daraus, das es umd VERÖFFENDLICHEN geht.
hab nirgends gelesen, das das eigendliche bilder machen strafbar wäre ..... nur in diesem einen zusatz, das es das eben nicht ist?!

*confused*

baerlichkeit
24.12.2007, 16:12
Wohl nicht strafbar, aber wenn der Beamte oder sonst wer dann zu dir kommt, und darum bittet es zu unterlassen, sollte man das tun. So verstehe ich das jedenfalls.

Grüße

Dimagier_Horst
24.12.2007, 16:13
Lerne erst mal richtig Deutsch...und die Penetrante Kleinschreiberei...
Und wie sieht es mit Deinen eigenen Schreibkenntnissen aus :lol:?

Eyebecks
24.12.2007, 16:14
Die Frage, ob man Personen ohne ihre Einwilligung überhaupt fotografieren darf, ist nicht in einem Spezialgesetz geregelt, sondern bestimmt sich nach dem jeder Person zustehenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Die Rechtsprechung hat für das Fotografieren von Personen den Grundsatz aufgestellt, daß grundsätzlich nicht bei jeder Aufnahme einer Person deren Einwilligung nötig ist. Allerdings hat der Fotograf es zu respektieren, wenn eine Person nicht fotografiert werden will. Wenn jemand in der Öffentlichkeit oder auch im privaten Kreis zu erkennen gibt, daß er nicht abgebildet werden will, ist es eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn der Fotograf trotzdem auf den Auslöser seiner Kamera drückt.

(Zitiert von http://pages.citebite.com/d1g1e4s2sbmy) -> Übrigens sehr interessant und gut verständlich geschrieben.

Shooty
24.12.2007, 16:17
Wohl nicht strafbar, aber wenn der Beamte oder sonst wer dann zu dir kommt, und darum bittet es zu unterlassen, sollte man das tun. So verstehe ich das jedenfalls.

Jaja das ist klar.
Im Moment interessiert mich nur aus ob jemand mir was kann, wenn ich ihn mal im vorbeigehen auf der straße knipse ^^

Das ist seltsam das man das niergends KLAR nachlesen kann.
Veröffendlichen ist klar ..... da heisst es nein.
interessanterweise steht da aber auch, das wenn ein verdacht auf veröffendlichung bestelt, zb weil der schonmal ein bild veröffendlicht hat von der person, das man auf sofortige vernichtung bestehen kann.

@Eyebecks
Genau sowas hab ich gesucht !
Leider ist diese quelle wieder so, das ICH ihr nicht 100% vertrauen kann, weils eben kein gesetzestext ist, und schon ausgelegt wurde.
Langsam glaub ich aber auch das es da nix eindeutig geregelt gibt :(

baerlichkeit
24.12.2007, 16:18
Verstehe ich nicht...

Ist doch egal wo du fotografierst... wenn jemand daraufhin sagt, nö, ich will nicht, musst du es lassen.

Gruß

Wolli
24.12.2007, 16:21
Wie ist es denn, wenn man, z.B. bei einem Fußballspiel nicht nur Spielszenen fotografiert, sondern auch Fans auf der Tribüne, um die Stimmung festzuhalten. Da wird auch mal ein Fan einzeln aufgenommen. Später kommen alle Bilder auf meine Homepage unter einen Link zum Spiel. Das heißt, alle Bilder sind immer als Teil des ganzen Spiels und dem Drumherum zu erkennen. Wie sieht es denn in dem Fall aus?

Gruß, Wolfgang

Shooty
24.12.2007, 16:23
Wie ist es denn, wenn man, z.B. bei einem Fußballspiel nicht nur Spielszenen fotografiert, sondern auch Fans auf der Tribüne, um die Stimmung festzuhalten. Da wird auch mal ein Fan einzeln aufgenommen. Später kommen alle Bilder auf meine Homepage unter einen Link zum Spiel. Das heißt, alle Bilder sind immer als Teil des ganzen Spiels und dem Drumherum zu erkennen. Wie sieht es denn in dem Fall aus?

Gruß, Wolfgang

Meines Wissens Gruppenfotos erlaubt, weil Gruppe
Spieler erlaubt, weil öffendliches Leben
Einzelne Fans NICHT erlaubt, weil einzelne person ^^

ManniC
24.12.2007, 16:24
So Mädels - nun coolt mal down (zumindestens die, die auf Drehzahl sind ;) - und insbesondere die, die sich oben im Ton vergriffen haben):

(1)

An Shooty die dringende Bitte, sich bei Beiträgen an die Forumsgepflogenheiten, die Regeln zu halten. Ich habe nicht unbedingt Lust (a) solches Gefrickel zu lesen oder/und (b) erforderlichenfalls zu evakuieren oder/und (c) im Wiederholungsfall mit einer gelben oder sogar intensivfarbigeren Karte zu reagieren. Deine Reaktion auf meinen ersten Hinweis fand ich megadaneben - vielleicht denkst Du einmal darüber nach.

(2)

An die die sich oben im Ton vergriffen haben: Laßt es bitte künftig sein, zumindestens an der Oberfläche dieses Forums.

(3)

An die, die nichts zum Thread-Thema beizutragen haben: Haltet Euch doch einfach in solchen Fällen mal raus.

(4)

Und nun bitte in diesem Thread zu dem Stil zurück (einschließlich der Groß-/Kleinschreibung ;) ), der dieses Forum auszeichnet.

Danke.

Eyebecks
24.12.2007, 16:26
@Shooty:
Mir sind da keine Gesetze bekannt, aber man keinen einen rechtlichen Anspruch ja auch aus dem GG begründen. Geht sowieso zivilrechtlich und dort gibt kein Analogieverbot, wie im Strafrecht (soll heißen, man kann Normen auf bestimmte Sachverhalte anpassen, was im Strafrecht verboten ist).

@Wolli: Bei Fan-Portraits brauchst Du die Zustimmung. Wenn Du die halbe Tribüne ablichtest, dann wohl nicht. Würde ich jedenfalls so auslegen (Gesunder Menschenverstand, nicht rechtlich begründet).

Dimagier_Horst
24.12.2007, 16:31
das das eigendliche bilder machen strafbar wäre .....
So war es vor der Gesetzesnovelle. Und weil man genau diese Lücke schließen wollte, ist in einigen Fällen, die zu sehr in die persönlichen, schutzwürdigen Interessen des Fotografierten eingreifen, schon das Fotografieren verboten. Ein herbeigerufener Vollzugsbeamter kann dann ohne weiteres das Speichermedium einziehen, das Löschen des Bildes in der Kamera ist ja, wie wir alle wissen, wirkungslos.

Sonnenkind
24.12.2007, 16:32
Sagt mal gibt es hier keine Regeln mehr?
Der Kerl sagt im ersten Satz klipp und klar, daß er die Forumsregeln BEWUSST mißachtet.
Und Ihr sagt 5 Seiten lang "bitte, bitte"? Weil Weihnachten ist oder was?

Und die Antwort auf die Fragen, mit denen Ihr Euch solche Mühe gebt?
Vergebene Liebesmüh, da ist er wahrscheinlch genauso ignorant wie mit den Forumsregeln.
Warum also Zeit damit verschwenden?

@Manni
Den hätte ich samt Beitrag bereits nach dem ersten Satz -wie nanntest Du es so schön - evakuiert.
Und sorry wegen Deinem Punkt 4 (der mit dem raushalten), aber irgendwann muß man das Kind ja mal beim Namen nennen.

Jens N.
24.12.2007, 16:35
Und da ich eben nicht weiß wen sie verabschiedet hat, ob das für sie ärger geben könnte und ich natürlich auch keine erlaubniss hatte ist das Bild dann im Papierkorb gelandet. Schade, aber eben Pech gehabt.

Wobei Papierkorb schon etwas drastisch ist. Mal ehrlich (bei aller Mühe, sich an geltende Gesetze und auch die Regeln der Höflichkeit zu halten): wenn man ein Bild mehr oder weniger unbemerkt macht und das dann quasi zur privaten "Nutzung" behält, ist das zwar vielleicht auch nicht ganz koscher, aber "wo kein Kläger, da kein Richter". D.h. ich hätte das Bild behalten (für mich), aber natürlich nicht veröffentlicht.

Ich fotografiere (u.a. aus diesen Gründen) eher selten Menschen, aber hier und da ein Schnappschuss kommt auch schonmal vor. Wenn ich dann hinterher nicht frage, dann bleibt das Bild aber auch unter Verschluss.

Ich selber werde übrigens auch nicht gerne von fremden Leuten fotografiert oder gefilmt (in Zeiten von Video- und Fotohandies allerdings teils schwer durchzusetzen, die wenigsten sind sich der Thematik auch überhaupt bewusst oder es interessiert einfach nicht). Eigentlich ist das IMO vor allem eine Frage der Höflichkeit wie gesagt.

Wie ist es denn, wenn man, z.B. bei einem Fußballspiel nicht nur Spielszenen fotografiert, sondern auch Fans auf der Tribüne, um die Stimmung festzuhalten.

Bei vielen Fans auf einmal eher kein Problem -> "Beiwerk".

Da wird auch mal ein Fan einzeln aufgenommen. Später kommen alle Bilder auf meine Homepage unter einen Link zum Spiel. Das heißt, alle Bilder sind immer als Teil des ganzen Spiels und dem Drumherum zu erkennen. Wie sieht es denn in dem Fall aus?

Das ist allerdings ein Problem. Bei den Sportlern ist das was anderes, da die im Moment "Personen des öffentlichen Interesses" sind (oder man das zumindest so auslegen kann - jeder hat ja sicher schonmal auf irgendeiner Veranstaltung beteiligte Sportler, Künstler ... fotografiert), die Zuschauer haben aber immer noch das Recht am eigenen Bild. Wie gesagt, bei privater Verwendung eher unkritisch (einfach weil's niemand weiß - das macht es zwar nicht richtiger, aber es schützt halt vor Konsequenzen), aber wenn das Bild auf 'ner HP ausgestellt wird, hebt auch der Zusammenhang mit der Veranstaltung nicht das Persönlichkeitsrecht auf (soweit ich weiß, Jurist bin ich nicht).

Es ist allerdings so, daß all das in der Praxis nicht unbedingt so streng gehandhabt wird, wie es in den Gesetzen geregelt ist (deswegen sollte man es aber trotzdem nicht unbedingt drauf ankommen lassen). Man könnte ja z.B. auch sagen, daß der einzelne Fan in der TV-Übertragung ebenfalls in seinem Recht verletzt wird. Der Unterschied besteht aber meines Wissens nach darin, daß der Fan darauf in irgendwelchen Aushängen hingeweisen wird und stillschweigend sein Einverständnis gibt. Die Übertragung ist ja auch offiziell genehmigt und bezahlt - was bei dir nicht der Fall sein dürfte. Wenn du eine Genehmigung des Veranstalters hast, sieht das vielleicht auch wieder anders aus.

EDIT: zu langsam :roll:

Schlaudenker.de
24.12.2007, 16:46
Im Moment interessiert mich nur aus ob jemand mir was kann, wenn ich ihn mal im vorbeigehen auf der straße knipse ^^

Ja, kann er, habe ich auch gerade erst gelernt: "Es ist aber auch denkbar, daß bestimmte Menschen durch das Fotografieren als solches bereits so stark in ihrer Persönlichkeit eingeschränkt werden, daß Schadensersatz oder Schmerzensgeld fällig wird. Denkbar ist das etwa bei Personen, die aus religiösen Gründen eine Abbildung von sich ablehnen oder bei kranken Menschen, bei denen die Aufnahme zu schweren psychischen oder physischen Störungen führen kann."

Es steht aber nirgens etwas davon, dass man ein Bild löschen muß.

@baerlichkeit: Danke für den Link.

@Eyebecks: Ich meinte nicht Bildnis vs. Foto sondern fotografieren vs. verbreiten. Bei citebite.com steht u.A.: Die Paragraphen 22 bis 50 des KunstUrhG beschäftigen sich nicht mit der Frage, ob die Aufnahme einer Person erlaubt ist.

Es gibt hier nämlich zwei unterschiedliche Fragen:

1. Wann darf man Personen fotografieren und wann nicht? Und
2. darf man diese Bilder verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen?

Bei citebite.com steht auch: "Wenn jemand in der Öffentlichkeit oder auch im privaten Kreis zu erkennen gibt, daß er nicht abgebildet werden will, ist es eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn der Fotograf trotzdem auf den Auslöser seiner Kamera drückt. Hier ist es übrigens auch gleichgültig, ob überhaupt ein Film in der Kamera ist." Das finde ich interessant, wußte ich auch noch nicht.

baerlichkeit
24.12.2007, 17:05
Nur zur Klarstellung:

Citebite markiert ja nur... Originalartikel ist hier: http://www.image-scene.de/news/artikel.php?news_ID=1020

Gruß

Schmiddi
24.12.2007, 17:05
Ich muss gestehen - mir ist die Rechtslage vollkommen wurscht: wenn ich wen knipse, und die/der mich dann bittet/auffordert das Bild zu löschen, dann ist es ein Gebot der Höflichkeit, dieser Bitte nachzukommen. Völlig unabhängig davon, ob die/der mir nun "was anhängen" könnte...

Weihnachtliche Grüße,
Andreas

Shooty
24.12.2007, 17:15
Ich muss gestehen - mir ist die Rechtslage vollkommen wurscht: wenn ich wen knipse, und die/der mich dann bittet/auffordert das Bild zu löschen, dann ist es ein Gebot der Höflichkeit, dieser Bitte nachzukommen. Völlig unabhängig davon, ob die/der mir nun "was anhängen" könnte...

Das ist klar.
Prinzipiell wird auch nicht oft passieren, das jemand auf dich zukommt, und dich beschimpft, das du ihn fotografiert hast.
Ich erinner mich aber an eine erzählung, bei der einem Fotografierenden die Kamera aus der hand gerissen wurde, Die Chipkarte entnommen und dann gerademal draufgetreten wurde, nur weil derjenige dachte er würde Fotografiert werden.

bin selbst ein kleiner gesetzesjunki, und weis gerne was ich darf, und was ich nicht darf.
(weil die meisten einfach nicht wissen was man darf, und sich alles an den haaren herbei ziehen)

Prinzipiell steht aber auch für mich an erster stelle Fragen!!
Und natürlich der gesunde Menschenverstand ^^

Eyebecks
24.12.2007, 17:19
Ich schließe mich Schmiddis Meinung voll und ganz an. Es ist weniger eine rechtliche Frage, als vielmehr eine Frage des Anstands, der Höflichkeit und des guten Miteinander.

@Schlaudenker: Wie in dem Artikel schon geschrieben steht, ist das fotografieren selbst nicht immer eindeutig geregelt (abgesehen vom §201a StGB in bestimmten Situationen), aber es ist und bleibt halt ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten, der sich dann, wie Du ja auch selbst schreibst, schon gegen das bloße Fotografieren rechtlich wehren kann.

Frohe Weihnachten.

Terfi
25.12.2007, 12:50
Bin selbst ein kleiner Gesetzesjunkie, und weiss gerne was ich darf und was ich nicht darf (Seil die meisten einfach nicht wissen was man darf, und sich alles an den Haaren herbei ziehen).

Wenn das so ist sollte Dir eigentlich schon längst klar geworden sein, dass das deutsche (Zivil-)Recht in sehr vielen Fällen Richterrecht ist.
Du wirst in manchen Fällen lange und vergeblich nach Gesetzestexten suchen können und nichts konkretes finden. Ganz einfach, weil es nicht konkret und in allen Einzelheiten geregelt ist. Was meinst Du, warum in Prozessen, in Urteilen oder auch in Revisionsbegründungen so oft auf alte (und sich teilweise widersprechende) Urteile verwiesen wird ?
Und nur so nebenbei (kann ich mir nicht verkneifen): Als Gesetzesjunkie solltest Du Dich auch an die Regeln dieses Forums halten. Ist eigentlich nicht so schwer.

Tw2515
25.12.2007, 16:23
Bei Straßenbahnen sollte man auch vorsichtig sein. :D

In Krefeld hab ich mal an einer Endhaltestelle Fotos gemacht und wurde von der Fahrerin daraufhin wutentbrannt mit ihrem Proviant beworfen (Coca Cola Light 1,5l). Anschließend sprang sie in ihre Bahn, verließ 12 Minuten zu früh im rasanten Tempo die Endstelle, so das ich kurzzeitig noch das Gefühl hatte auch noch die Chance auf Bilder einer entgleisten Straßenbahn zu bekommen...

Dabei hab ich ganz ehrlich weder "ihre" Bahn drauf gehabt, noch sie selbst. Ich hab nur die etwas seltsame Gleisanlage mitten unter einer betonierten Hochstraße fotografiert, da das ganze grad durch die Sonne ziemlich gespenstisch aussah.

Echidna
25.12.2007, 18:56
... und wurde von der Fahrerin daraufhin wutentbrannt mit ihrem Proviant beworfen (Coca Cola Light 1,5l).
Gott sei Dank nur "light", sonst wäre es dir aber schwer bekommen. ;)

Eigentlich ist es doch ganz einfach (zumindest für mich). Was ich veröffentlichen darf/dürfte, wird fotografiert. Was ich nicht veröffentlichen dürfte, wird eben nicht fotografiert. Da ich auch nicht in jeder Situation fotografiert werden möchte, also auf dem Recht am eigenen Bild pochen würde, muss ich es anderen ja erst recht zugestehen, die ich im Zweifel nicht kenne.

Und die Argumentation, es werde ja nicht veröffentlicht, sondern nur für den eigenen Privatgebrauch fotografiert, hat für mich was "spannermäßiges". Denn damit liessen sich auch heimliche Fotos auf der Damentoilette rechtfertigen.

Gruß

Echidna

Somnium
25.12.2007, 19:45
Wobei Papierkorb schon etwas drastisch ist. Mal ehrlich (bei aller Mühe, sich an geltende Gesetze und auch die Regeln der Höflichkeit zu halten): wenn man ein Bild mehr oder weniger unbemerkt macht und das dann quasi zur privaten "Nutzung" behält, ist das zwar vielleicht auch nicht ganz koscher, aber "wo kein Kläger, da kein Richter". D.h. ich hätte das Bild behalten (für mich), aber natürlich nicht veröffentlicht.


Ja, aber was soll ich mit nem Bild das ich nicht zeigen darf? Und ich will mir auch keine Liste anlegen welche Archivbilder ok sind, welche nicht. Von daher hab ichs dann lieber gelöscht. Meinen Spaß die Szene gut einzufangen hatte ich ja.

gpo
25.12.2007, 20:01
Moin,

auch meinen Senf dazu...
als Punkteschreiber:D

Einige hier haben ind er Tat ein Problem!!!
es kann nicht sein, das man irgendwo in der Öffentlichkeit "unbewust",
aber wie wir hören, dann doch "bewust"....abgeschossen werden!

und ich würde mich nicht mit "löschen zufrieden geben", denn löschen kann man rückgängig machen, das unterscheidet die analoge Zeit,
wo wenn der Film raus war nichts mehr ging!
....heißt es würde richtig Ärger geben.

Vergessen wird auch, das Bahnhöfe, Flughäfen, Objekte eben....ein Hausrecht haben,
wo in der Regel geklärt ist , ob man oder ob man nicht!

DAS zu ignorieren, wie einige es offenbar ohne Probleme machen, oder propagieren halte ich ebenso für bedenklich, denn es wird damit zukünftig ALLEN Fotografen ohne Unterschied nur noch schwerer gemacht!

Schaut euch Portraits an, oder auch Bilder direkt von Menschen, weltweit und überall,
fast alle Fotografen gehen auf die Leute VORHER zu und fragen,
das gehört sich einfach so,
wer es nicht macht, muss sich nicht wundern...eventuell attakiert zu werden!

Im laufe der Zeit sind mir natürlich diverse Sachen auch untergekommen,
und rausgekommen bin ich ausschließlich nur durch Freudlichkeit und Zurückhaltung!

Nur offensichtlich hat die Handygeneration damit ein Problem....
aber ich habe immer ein Problem mit meinen fast 100Kilo:D

wenn ich zufällig auf so ein Handy falle...kann man damit nix mehr löschen:roll::cool::oops:
Mfg gpo

Hademar2
25.12.2007, 20:01
gibt es also berufsgruppen, die man nicht foten darf?
bei bahnleuten auf dem Bahngelände kann ich mir das vorstellen, solange es in den nutzungsbedingungen ausgehängt ist ...... da steht aber nunmal nichts.
darf ich also in meinen rechten eingeschränkt sein ohne das zu wissen?
und stimmt meine vorstellung, das ich auf der straße jeden fotografieren darf, solange ich auf öffendlichem gelände bin?


Ich sage jetzt mal zur Schreibweise nix.

Kennst du das Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." oder ist dir das genauso unbekannt wie gewisse andere Regeln. Nur weil du nicht weist, wen oder was von wo aus du nicht fotografieren darfst, ist es für dich noch lange nicht erlaubt. Und Hinweisschilder, die deine Unwissenheit berücksichtigen sollen, müssen auch nicht überall angebracht werden, wo du dich vielleicht irgendwann einmal aufhalten solltest.

Akzeptiere einfach die Meinung anderer, wenn sie nicht auf deinen Bildern verewigt werden möchten. Nur so ist ein richtiger Umgang mit den Menschen in deiner Umgebung möglich.

Ich stelle mir mal vor, dass speziell DU das Objekt der Begierde bist und von einer großen Menge an Hobbyfotografen auf deren Speicherkarten gebannt wirst ohne zu wissen, was die dann damit alles veranstalten könnten.

Shooty
25.12.2007, 22:12
Und die Argumentation, es werde ja nicht veröffentlicht, sondern nur für den eigenen Privatgebrauch fotografiert, hat für mich was "spannermäßiges". Denn damit liessen sich auch heimliche Fotos auf der Damentoilette rechtfertigen.

Ja, aber was soll ich mit nem Bild das ich nicht zeigen darf? Und ich will mir auch keine Liste anlegen welche Archivbilder ok sind, welche nicht. Von daher hab ichs dann lieber gelöscht. Meinen Spaß die Szene gut einzufangen hatte ich ja.

wenn ich gerade eine brücke fote und mir laufen da menschen drauf rum drück ich trotzdem ab.
wenns mir gerade in die kompositin passt.
Da ich aber sowiso fast niemanden um Erlaubniss frage (ich geh auch nich extra an leute ran um die seperat zu knipsen, auser sie sind von meiner reisegruppe oder so und wissen eben das ich fote ..), und wenn dann weis ich das einfach brauch ich auch keine Liste! is doch ganz einfach.

Vergessen wird auch, das Bahnhöfe, Flughäfen, Objekte eben....ein Hausrecht haben,
wo in der Regel geklärt ist , ob man oder ob man nicht!
deswegen muss das überall aushängen, das wird gelesen, und dann weis man was man da darf ;)

DAS zu ignorieren, wie einige es offenbar ohne Probleme machen, oder propagieren halte ich ebenso für bedenklich, denn es wird damit zukünftig ALLEN Fotografen ohne Unterschied nur noch schwerer gemacht!

Hab hier von niemandem gelesen, das dieses bis jetzt Ignoriert hat ... villeicht hast du aber auch ein anderes Topic gemeint ;)

wer es nicht macht, muss sich nicht wundern...eventuell attakiert zu werden!
Na hör mal ..... was das den für ne einstellung. Körperliche Gewalt gegen alle Fotografen oder wie ^^

Kennst du das Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." oder ist dir das genauso unbekannt wie gewisse andere Regeln. Nur weil du nicht weist, wen oder was von wo aus du nicht fotografieren darfst, ist es für dich noch lange nicht erlaubt. Und Hinweisschilder, die deine Unwissenheit berücksichtigen sollen, müssen auch nicht überall angebracht werden, wo du dich vielleicht irgendwann einmal aufhalten solltest.

Tatsächlich ist es so, das ein Hausrecht, oder nutzungsbedingungen AUSGEHÄNGT werden müssen. Sonst kann sich niemand dran halten, weil sie ja keiner kennt ;) (das ist einfach so gesetzlich geregelt)

Akzeptiere einfach die Meinung anderer, wenn sie nicht auf deinen Bildern verewigt werden möchten. Nur so ist ein richtiger Umgang mit den Menschen in deiner Umgebung möglich.

Ich stelle mir mal vor, dass speziell DU das Objekt der Begierde bist und von einer großen Menge an Hobbyfotografen auf deren Speicherkarten gebannt wirst ohne zu wissen, was die dann damit alles veranstalten könnten.

Hab ich jemals behauptet, das ich jemanden foten will, oder werde, der das nicht will?!
NEIN hab ich nicht ^^

Smilla
25.12.2007, 23:20
Der wird es nicht mehr lernen, dafür scheint Ihm einiges zu fehlen.
Für mich sind solche Menschen nicht nur ignorant, sondern einfach nur Dumm!:evil:
Und das ist noch die Abgemilderte Form dessen was ich eigentlich schreiben wollte.

Ditmar, auch wenn wir uns kennen und ich Dich eigentlich sehr schätze - jetzt bin ich enttäuscht. Schade. :(

@Dimagier_Horst
Danke schön, Du bist ein feiner Mensch und egal was es auch ist, Du weißt immer Rat. Was bin ich froh, Dich zu kennen! :top:

Leute, Leute, bitte lieber denken als prügeln! Frohe Weihnachten!

Liebe Grüße aus dem Badischen :)
Elke

binbald
26.12.2007, 02:30
zu

Schau mal hier Torsten...
http://pages.citebite.com/d1g1e4s2sbmy
Man kann es wohl erst mal "versuchen", aber sobald der Fotografierte seinen Unmut kundtut musst du aufhören/Bilder löschen...Grüße

und

wenn ich gerade eine brücke fote und mir laufen da menschen drauf rum drück ich trotzdem ab.

Edit: sachdienliche Kommentare wieder gelöscht, Grund: siehe einleitende Sätze im ersten Posting.

baerlichkeit
26.12.2007, 02:49
GPO: trotz vieler Punkte ... auf den Punkt gebracht :top:

Shooty: ich habe auch vor Berliner U-Bahnhöfe zu fotografieren. da gibt es einige, die mir gefallen. Angerufen, gefragt, geklärt. Wo sollen denn etwa auf Bahnhöfen die Hausordnungen hängen? Das ist doch etwas komisch zu erwarten, dass einem das direkt vor die Füße fällt.

Es ist so (deine Brücke). Wenn ich mit meiner Liebsten schmusend auf einer Brücke stehe, und merke, shooty hält mit einem Tele drauf, dann werde ich dich ansprechen. (was tu ja bis dahin nicht getan haben dürftest ;)) Und dann auch auf die Löschung der Bilder bestehen! (wobei gpos Einwand mit der Wiederherstellung natürlich auch noch ein Aspekt ist). Ich denke aber, dem Wunsch würdest auch du dann nachkommen, oder nicht?

Wenn du da aber stehst, mit einem WW und die halbe Stadt aufnimmst bin ich Beiwerk ;) Vielleicht lasse ich mir das Bild zeigen, aber ich will eh nie auf Fotos, da will ich schon mal gar nicht auf fremde!

Grüße Andreas

Shooty
26.12.2007, 11:25
Wo sollen denn etwa auf Bahnhöfen die Hausordnungen hängen? Das ist doch etwas komisch zu erwarten, dass einem das direkt vor die Füße fällt.

Es IST DEFINITIV rechtlich so, das dort eine Hausordnung hängen MUSS!
das hab ich nun schon mehrfach erwähnt! So ist einfach das Gesetz! und da steht eben, das man nur Gewerblich eine erlaubniss braucht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Da kann ich nix dazu, das es Gesetzlich so ist, das das da hängen muss.

Es ist so (deine Brücke). Wenn ich mit meiner Liebsten schmusend auf einer Brücke stehe, und merke, shooty hält mit einem Tele drauf, dann werde ich dich ansprechen. (was tu ja bis dahin nicht getan haben dürftest ) Und dann auch auf die Löschung der Bilder bestehen!

Ne ich bin kein Menschensniper ^^
Ich meine wirklich einfach nur Menschen die mir im vorbeilaufen vor die lisne kommen, wie mit dem WW.
Weil man es einfach nicht vermeiden kann. Einfach weil die Straßen so voll sind, das es nicht anders geht!

Ums nochmal klar zu sagen. Niemans würde ich Menschen ohne ihre Einwilligung vorher gezielt auspicken und Foten! Eine Menschenmasse ist da etwas anderes. Oder Eben solche, die einfach nicht Motiv sind, aber auf meinem Motiv rumrennen. Man kann einfach nicht eine Brücke absperren, nur weil man sie Foten will. (wobei ich das manchmal auch gerne machen würde ^^)

edit: Es ging mir hier bei dem Topic auch eigendlich nur um die Rechtliche seite, die ich gerne wissen würde. Glaube einige haben gerade den eindruck ich würde als Paparazi alle möglichen Menschen die der Straße abschießen. *G*
Dem ist aber nicht so ;) .... ich mag nochnichtmal Fotos mit Menschen besonders ^^
(ausnahme sind leute, die ich eben auch Privat kenne ... aber da is das ja alles kein problem :D )

Terfi
26.12.2007, 13:04
Es IST DEFINITIV rechtlich so, das dort eine Hausordnung hängen MUSS!
das hab ich nun schon mehrfach erwähnt! So ist einfach das Gesetz! und da steht eben, das man nur Gewerblich eine erlaubniss braucht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Da kann ich nix dazu, das es Gesetzlich so ist, das das da hängen muss.


Oder steht da vielleicht so etwas:

Foto- und Drehgenehmigungen

Für alle gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen in unseren Fahrzeugen (U-Bahn, Tram, Bus) oder den Betriebsanlagen (U-Bahnhöfe, MVG Museum, Infopoints, Werkstätten etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung. Spontane Schnappschüsse (ohne Stativ), für ausschließlich private Zwecke liegen im Ermessen unseres Betriebspersonals, werden aber normalerweise nicht beanstandet. ?

Tja, "ausschließlich private Zwecke"..ob da eine Veröffentlichung im Web noch gedeckt ist?

Und noch eine Bitte: Wenn das Gesetz so einfach ist, dann nenn doch bitte einmal die entsprechenden Paragraphen und Gesetzestexte. Immer nur betonen, wie blöd alle sind, dass sie nicht verstehen, dass es GESETZLICH vorgeschrieben ist, eine Hausordnung auszuhängen, wird doch auf die Dauer langweilig.

Shooty
26.12.2007, 18:41
Für alle gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen in unseren Fahrzeugen (U-Bahn, Tram, Bus) oder den Betriebsanlagen (U-Bahnhöfe, MVG Museum, Infopoints, Werkstätten etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung.

Ja das steht da

Spontane Schnappschüsse (ohne Stativ), für ausschließlich private Zwecke liegen im Ermessen unseres Betriebspersonals, werden aber normalerweise nicht beanstandet. ?

hast du dir das ausgedacht ?
das steht da nich!

Tja, "ausschließlich private Zwecke"..ob da eine Veröffentlichung im Web noch gedeckt ist?

Wieso behaupten alle immer ich würde etwas im Netz veröffendlichen wollen!
Will ich net und hab ich nie behauptet ..... wobei das dann meiner meinung nach auch nicht Gewerblich, also erlaubt wäre ;) is doch klar ......
is das den so schwer zu verstehn ^^

Und noch eine Bitte: Wenn das Gesetz so einfach ist, dann nenn doch bitte einmal die entsprechenden Paragraphen und Gesetzestexte. Immer nur betonen, wie blöd alle sind, dass sie nicht verstehen, dass es GESETZLICH vorgeschrieben ist, eine Hausordnung auszuhängen, wird doch auf die Dauer langweilig.

Da ich gerade nicht zuhause bin kann ich dir die Stelle nicht sagen.
Nen kumpel studiert Jura und von dem hab ich das.
Werde ihn mal genau fragen wo das steht ;)

aber langsam müssten es doch mal die Leute kapieren, das ich das schon zich mal geschrieben hab und nich immer wieder darauf hinweisen will oder ?

gpo
26.12.2007, 19:43
sach mal shooty...

was redest du dich da um Kopf und Kragen???

wir alle wollen weniger Bürokratie,
wei wollen alle keine Überwachung bis auf die Compikiste...

nur Leute wie du offensichtlich haben noch nicht ALLES gelernt???

Und Gewalt...
ist allgegenwertig, nicht nur gegen Fotografen und solche die sich dafür halten,
du kannst wegen Kleinigkeiten was aufs maul bekommen, schneller als dir lieb ist!

Die Frage ist nur...bin ich dann in deiner Nähe, und schreite mildernt ein???

Gewalt ist da und war immer schon da, vor über 50 Jahren ausgehend von diesem Land,
davor auch von anderen Europäischen Staaten,

lese die Geschichtsbücher, Schlacht bei Salamis, Alexander der Große...
immer gab es reichlich auf die Mütze wenns dem Nachbarn gefiel!

Heute...
ist es Gott sein Dank etwas anders, aber gegenwärtig,
durch Selbstbomber, oder Selbstflieger....
es ist noch nicht zu ende!!!

Ich rate dir dringend, deine "Ofenrohre" im Zaum zu halten und weder hier noch sonstwo den "Wilden" zu mokieren....

Deine Rechte die du für dich reklamierst....
gelten auch für andere, und ich hätte keinen Bock auf deiner Chipkarte,
ungefragt verewigt zu werden....

nur weil du ein "kleines gesellschaftsliches Problem" hast
Mfg gpo

Terfi
26.12.2007, 19:54
Für alle gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen in unseren Fahrzeugen (U-Bahn, Tram, Bus) oder den Betriebsanlagen (U-Bahnhöfe, MVG Museum, Infopoints, Werkstätten etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung.
Ja das steht da


Spontane Schnappschüsse (ohne Stativ), für ausschließlich private Zwecke liegen im Ermessen unseres Betriebspersonals, werden aber normalerweise nicht beanstandet. ?
hast du dir das ausgedacht ?
das steht da nich!

aber langsam müssten es doch mal die Leute kapieren, das ich das schon zich mal geschrieben hab und nich immer wieder darauf hinweisen will oder ?

Erstens habe ich mir das nicht ausgedacht, das stammt aus der Hausordnung der MVG (München), und
zweitens werde ich mich jetzt hier ausklinken.
Deine anmaßende und unverschämte Art des Schreibens reicht mir jetzt wirklich.
Dir gehen Hinweise auf die Rechtslage anscheinend ohnehin am Popo vorbei, wenn sie nicht Deiner Meinung entsprechen oder Du sie nicht verstehst.
Mach also einfach weiter und hoffe darauf, dass es auch in Zukunft gut geht.

binbald
26.12.2007, 20:15
Shooty, Deine juristischen Annahmen sind falsch. Lass Dir das mal richtig von Deinem studierenden Freund erklären. Und versuch gpo's Ansatz zu verstehen! Im übrigen solltest Du Dich daran gewöhnen, dass der Fotograf der absonderliche Kauz ist, der das Leben der "Normalen" stört.

Ansonsten sehr nahe am <°)))><

baerlichkeit
26.12.2007, 20:17
Also GPO,
deine Kurven die du da so in deinen Beiträgen beschreibst sind schon abgefahren :crazy: :top:

Aber ich glaube der shooty, auch wenn er fürchterlich schreibt ;), hat es doch eh etwas anders gemeint, sagt er doch, er fotografiere die Menschen nicht direkt.

Dein Einwand GPO, dass man natürlich irgendwann auch mal an den falschen geraten könnte, man stelle sich den russischen Mafiaboss vor, den man mit seiner Geliebten fotografiert, ist allerdings wirklich nicht zu verachten.
Aber die Kurve zu Alexander dem Großen finde ich trotzdem nicht :mrgreen:
Grüße Andreas

Eyebecks
26.12.2007, 20:22
Ich habe auch keinen Bock mehr auf Dein andauerndes geflame und Deine Unbelehrbarkeit. Weshalb startest Du denn überhaupt einen Thread, wenn Du Aussagen Anderer einfach nicht akzeptieren willst?! Vielleicht erwischst Du "aus Versehen" mal irgendeine Dumpfbacke mit Deinem WW-Brückenfoto, der dann genauso auf Deine Argumente eingeht, wie Du auf die Argumente der Forumsmitglieder, die Dir mit ihren Antworten nur helfen wollten.
Sei's drum.

Shooty
27.12.2007, 19:56
nur weil du ein "kleines gesellschaftsliches Problem" hast
Mfg gpo

ich hab kein problem.


___________________________


und den beitrag von Eyebecks hab ich nun auch nimmer zuende gelesen.
mir isses echt gerade zu doof ;)

Glaube hier versteht jeder immer nur das, was er verstehen will. (Wie baerlichkeit geschrieben hat).
Villeicht hab ich auch was nicht richtig verstanden oder missverstanden.

Es mag sein, das es einen Unterschied zwischen Realität da drausen und Rechtlichen dingen, also Gesetzen gibt (GANZ BESTIMMT SOGAR !!!! das weis ich selbst)

Ich wollte hier eben das Rechtliche Diskutieren, und nicht das Ethische.

Da ich nun aber eigendlich alles weis, was ich wissen wollte (Danke an die, die mir so toll weitergeholfen haben mit "Gesetzestexten und auslegungen") höre ich für den moment auf an der Diskussion teilzunehmen.

Wenn ich genaueres zu dem Aushang der Hausordnung weis melde ich mich villeicht nochmal (wenns neuigkeiten sind).

danke und bis in anderen Beiträgen (oder bis im RL)
Shooty

Schlaudenker.de
27.12.2007, 20:01
Ich wollte hier eben das Rechtliche Diskutieren, und nicht das Ethische.

Vielleicht solltest Du das nochmal rot und fett machen, denn nach 7 Seiten haben's einige offenbar immer noch nicht begriffen.

Edit: Zu Bahnhöfen gab's mal im anderen Thread (http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=45056) (haste den mal gelesen?) einen Link:
Da gibt es sogar eine juristisch wasserdichte Zusage der DBAG, ich glaube von 2001. Das nenne ich einmal vorbildlich!
:arrow: http://railpix.bueker.net/Fotogenehmigung.pdf

Gibt es zu der Berufsgruppe Polizisten etwas schriftliches? Da gab's doch den Hinweis hinsichtlich Presseausweis ^^ oder?

Wenn ich genaueres zu dem Aushang der Hausordnung weis melde ich mich villeicht nochmal (wenns neuigkeiten sind).

Das wäre nett, interessiert mich auch.

ManniC
27.12.2007, 20:05
Zu Bahnhöfen suche ich gerade noch nach einem Link von Manni.

Nicht verzagen Manni fragen - Manni weiß jeden **********:cool:

:arrow: CLICK (http://www.sonyuserforum.de/forum/showpost.php?p=562671&postcount=29)

War es dieser?

Terfi
27.12.2007, 20:23
Ich wollte hier eben das Rechtliche Diskutieren, und nicht das Ethische.

Da ich nun aber eigendlich alles weis, was ich wissen wollte (Danke an die, die mir so toll weitergeholfen haben mit "Gesetzestexten und auslegungen") höre ich für den moment auf an der Diskussion teilzunehmen.

Wenn ich genaueres zu dem Aushang der Hausordnung weis melde ich mich villeicht nochmal (wenns neuigkeiten sind).


Verstehst Du unter "Diskussion", jeden, der Hinweise auf die Rechtslage beibringt, die Dir nicht passen oder die Du nicht verstehst, als Unwissenden abzutuen?
Auf das Gesetz zum Zwang eines Aushanges der Hausordnung warte ich jedenfalls auch weiterhin mit Spannung. Und komm mir dann nicht mit irgendwelchen Verordnungen, Satzungen oder alten Urteilen....

binbald
27.12.2007, 20:38
Auf das Gesetz zum Zwang eines Aushanges der Hausordnung warte ich jedenfalls auch weiterhin mit Spannung.
Da kannst Du noch lange warten...

Shooty
28.12.2007, 13:15
Wenn ich genaueres zu dem Aushang der Hausordnung weis melde ich mich villeicht nochmal (wenns neuigkeiten sind).

-----------------------------------------------------------------------------

§ 305

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,

und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

------------------------------------------------------------------------------
(Meiner Meinung nach wichtige Pasage Fett hervorgehoben)


Die Idee dahinter ist, das beim betreten eines Privaten, aber öffendlich zugänglichen Ortes, eine konkludente Zustimmung erfolgt, sich an die Nutzungsbedingengen bzw die Hausordnung zu halten.
Konkludent wird also ein Vertrag zwichen "Besitzer der Örtlichkeit" und Benutzer geschlossen.

Es gibt nochmal einen Passus in dem steht, wie genau so ein Aushang aussehen muss (nicht zu kleine schriftart, darf hängen wo er will, usw ....).
Dad find ich aber leider gerade nimmer .... wurde mir vorhin von meinem Kumpel aber auch vorgelesen.

Mikosch
28.12.2007, 13:26
@Shooty:

Und was haben die AGB's nun mit der Hausordnung gemeinsam???

BadMan
28.12.2007, 13:29
-----------------------------------------------------------------------------

Die Idee dahinter ist, das beim betreten eines nicht Privaten [...] Ortes
Ich dachte, wir sprechen die ganze Zeit über Privatgelände, oder vertue ich mich da jetzt (Bahnhofsgelände etc.) :roll:

Shooty
28.12.2007, 13:33
Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
-----------------------------------------------------------------------------

Die Idee dahinter ist, das beim betreten eines nicht Privaten [...] Ortes
Ich dachte, wir sprechen die ganze Zeit über Privatgelände, oder vertue ich mich da jetzt (Bahnhofsgelände etc.)

SORRY mein fehler !
ich meinte ein Privates Gelände, welches öffendlich zugänglich ist ;)

Mikosch
28.12.2007, 14:03
SORRY mein fehler!

Ist es auch Dein Fehler die AGB's, die ausgehängt sein müssen, mit der Hausordnung zu verwechseln?

Nicht falsch verstehen! Mich interessiert das auch brennend und ich würde gern wissen ob Du mit Deiner Aussage Recht hast. Der Auszug den Du da präsentiert hast dreht sich aber eben leider nur um AGB's ...

Shooty
28.12.2007, 14:15
Also meiner meinung, und der des Jura Studenten (was nicht die Wahrheit sein muss) ist eben die, das konkludent ein Vertrag geschlossen wird, zwichen Nutzer und Besitzer.
Die Nutzungsbedingungen sind dabei eben Die "Hausordnung", die man aber auch ABGs nenne kann.
Der Begriff Nutzungsbedingungen und ABGs sind unserer Meinung nach identisch, und werden auch oft als Identich benutzt.

der Zusammenhand zwichen Nutzungsbedingungen und Hausordnung .... hmmmm ...... ICH würde sagen das ist das gleiche.
ICH bin aber weder Jurist, noch kann ich anderes machen, als das zu lesen und es auszulegen ....... ^^
Ihr kennt ja nun meine sichtweise davon.
Villeicht äusert sich jemand, der das wirklich fundiert be- oder wiederlegen kann (nicht mit "ich bin der Meinung" sondern mit §xxx .......) ^^

simply black
28.12.2007, 16:59
Es IST DEFINITIV rechtlich so, das dort eine Hausordnung hängen MUSS!
das hab ich nun schon mehrfach erwähnt! So ist einfach das Gesetz! und da steht eben, das man nur Gewerblich eine erlaubniss braucht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Da kann ich nix dazu, das es Gesetzlich so ist, das das da hängen muss.

Das ist Blödsinn. Zeig mir das gestez in dem das steht.

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.
Der kann in aller Regel mündlich geschlossen werden. Es gilt dann das BGB.
Wenn ich als Gewerbetreibender aber was anderes will, dann muss ich das zum Vertragsbestandteil machen. Das sind dann AGB.
Damit die gegenüber einem Verbraucher Wirksamkeit entfalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Sie müssen u.a. transparent sein, dem Vertrag beigefügt, nicht zu benachteiligend, nicht überraschend....
Das Problem entseht dann, wenn der Vertrag regelmäßig nicht schriftlich geschlossen wird. Reinigungen sind so ein Fall. Da werden dei AGB dann sichtbar so ausgehängt, dass jeder, der es wissen will, sie mühelos lesen kann. An der Kasse und im Eingang in aller Regel. Wenn die da so augelegt sind und inhaltlich korrekt sind, dann gelten sie als vereinbart. ABG beziehen sich auf den Vertrag den die Parteien miteinander schließen.

Eine Hausordnung ist etwas - völlig - anders. Sie stellt die Ausübung des Hausrechtes eines Gebäudeeigentümers dar. Die Frage, was hierin wirksam angeordnet werden kann und darf ist an völlig anderen Maßstäben orientiert.

Schlaudenker.de
28.12.2007, 18:08
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ich durch das Betreten eines Gebäudes einen Vertrag abschließe.

Im Grunde ist die Hausordnung doch irrelevant, da der, der das Hausrecht hat, sie aufstellt und sie auch jederzeit mündlich ändern oder im Einzelfall Ausnahmen machen kann. Man kann aus so einer Hausordnung m.E. nämlich keine Ansprüche ableiten, im Gegensatz zu Verträgen. Und am Ende kommt es nur darauf an, dass der Hausherr einem freundlich gesonnen ist ...

Aber ich bin kein Rechtsexperte.

PS: Warum erinnert mich das an die unsägliche Diskussion über die Forenregeln? :cool:

guenter_w
28.12.2007, 18:13
Hallo liebe Mitforenten!

Ich habe mich jetzt mal durch den ganzen Fred gewühlt, dabei ob des Schreibstils, der Inhalte und auch des Umgangstons nicht nur gewundert, ich musste auch noch meine Fußnägel, die sich heftigst geringelt hatten, zwischenzeitlich sortieren!:flop:

Liebe Admins und Mods, wenn so einer wie der TO kommt, weist man ihm unter Löschung des Postings am besten gleich die Tür - auf dieses Niveau taucht man nicht ab!

Die Frage des Fotorechts lässt sich durch sanftes Googeln relativ sicher und erschöpfend beantworten, das meiste davon klärt sich auch nach Durchlaufen einer angemessenen Kinderstube!

Ich liebe dieses Forums wegen seiner Informationsfülle und des äußerst positiven Umgangstones, so soll das bitteschön auch über 2008 hinaus noch bleiben!