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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frust mit Forumskauf


wutzel
25.11.2007, 16:12
Hallo Leute,
ihr wisst ja von meinem offensichtlichen Defekt an einem Sigma 100-300 welches ich in einem anderen Fotoforum gekauft habe.
Ich habe ja nun das Objektiv zur Überprüfung eingeschicket und dies dem Verkäufer mitgeteilt. Ich habe ihm Angeboten das ich sämtliche Kosten für Versand und überprüfung selber trage.
Heute schreibt er zurück das er das Objektiv im Falle des Fehlers bis 27.11 (das ist übermorgen!!) zurücknimmt, jeder normale Mensch weiss das ich das nicht einhalten kann, habe ich es doch erst am 22.11. zu Sigma geschickt.
Denn das Objektiv hat noch bis 29.11. Garantie, was ich vorher auch nicht wusste (wurde mir erst Mitgeteilt als ich das Objektiv schon verschickt hatte).
Er nimmt es also nicht mehr am Mittwoch zurück und schliesst die Rücknahme nun im nachhinein definitiv aus.:flop:

Was soll ich eurer Meinung nach nun machen? Ich habe bereits sämliche Angebotseiten als HTML gespeichert auf dem Rechner liegen.
Ich bin mal einfach nur sauer und 570€ für die Tonne ist schon heftig.

About Schmidt
25.11.2007, 16:39
Wenn das Teil noch Garantie hat, dann bitte ihn doch sich mit Sigma in Verbindung zu setzen und die Garantieformalitäten für Dich zu erledigen. Dann ist euch beiden geholfen. Am besten rufst Du ihn diesbezüglich an. Ich finde es immer schade, wenn man in Foren, unter Gleichgesinnten auffällt. Aber manchmal ist man da, auch als Verkäufer, machtlos. Was soll ich tun, wenn ein Objektiv, das bei mir einwandfrei seine Dienste verrichtet hat, plötzlich beim Käufer nicht mehr geht?

Gruß Fotoboy

Jens N.
25.11.2007, 16:45
Ich würde Sigmas Antwort abwarten und ihn dann damit konfrontieren. Wenn du von Sigma schwarz auf weiß hast, daß das Objektiv nicht i.O. ist und in der Anzeige nichts dergleichen stand, dann Rücknahme, bzw. Reparaturabwicklung fordern (entweder per Garantie -wie er das macht ist seine Sache- oder halt Übernahme der Kosten durch ihn). Wenn er sich querstellt halt notfalls per Anwalt, was sich bei der Summe ja schon lohnen kann - meist reicht aber eh schon die bloße Erwähnung des Wortes ;)

Besser als in Foren zu fragen, ist aber ab einem bestimmten Punkt immer, einen Fachmann, sprich Anwalt, zu fragen. Ich bin keiner und wenn ich einer wäre, dürfte ich hier keine Rechtsberatung geben. D.h. alles was du hier bekommen kannst sind Meinungen, aber keine rechtlich "richtigen" Ratschläge.

binbald
25.11.2007, 16:54
als Ergänzung zum Gesagten:
Du hast das Objektiv ja rechtzeitig vor Ablauf der Garantie bei Sigma gemeldet. Eigentlich fehlt also nur noch, dass Du die Garantieunterlagen nachreichst, damit das einen kostengünstigen Weg im Falle der Reparatur geht.

Konfrontiere ihn damit: entweder Rücknahme (die von ihm gesetzte Frist ist sowieso rechtlich fragwürdig, da nicht angemessen) oder Auslieferung sämtlicher Garantieunterlagen. Dies hast Du ja im Nachhinein erfahren - er hat Dir also beim Kauf nicht alle Unterlagen (gesetzliches Zubehör) ausgehändigt. Sein Fehler.

Auf jeden Fall: erst gütlich versuchen (hast Du wohl schon), dann Druck ausüben - es gibt hier Mittel.

wutzel
25.11.2007, 17:10
Sigma gibt doch nur ein Jahr garantie.

Sonnenkind
25.11.2007, 17:46
Sigma gibt doch nur ein Jahr garantie.

Ist das jetzt eine neue Erkenntnis und der 29.11. als Garantieende nun doch hinfällig oder was?

eggett
25.11.2007, 17:47
Sigma gibt doch nur ein Jahr garantie.

Damit das richtig ankommt:

-> es handelt sich um die offizielle Sigma-Garantie? Dies ist seit neuestem bei Registrierung 3 Jahre ...

-> wie alt ist das Objektiv?

Wenn dem so ist, hast Du sowieso verloren, weil die Garantie nicht übertragbar ist ...

Wie schon gesagt: wenn Sigma einen Fehler feststellt, ist das ein versteckter Mangel. Können die den beseitigen, dann kannst Du sicherlich Forderungen an den Verkäufer stellen. Oder Ihr einigt Euch eben ...

570.- sind schon eine Menge Moos.

wutzel
25.11.2007, 18:02
Händlergewährleistung bis 29.11.

Sigma kann angeblich keine Objektive justieren.

Ich habe mich jetzt insofern mit dem Verkäufer einigen können das wir den Prüfbereicht bei Sigma abwarten, was natürlich 4Wochen dauern kann.

Mein Fazit aus dieser Aktion ist das ich Artikel über 200€ in keinem Forum mehr kaufen werde wenn mir kein Rückgaberecht eingeräumt wird.
Irgendwann musst es mich ja mal treffen.

P.S.: Die Sigma Garantiebedingungen sind eher schlecht, nicht übertragbar :flop:

frame
25.11.2007, 18:12
Sigma kann angeblich keine Objektive justieren.

Mein Fazit aus dieser Aktion ist das ich Artikel über 200€ in keinem Forum mehr kaufen werde wenn mir kein Rückgaberecht eingeräumt wird.


Wer sagt dass Sigma keine Objektive justieren kann? Ich hatte mal ein neues 24-135, das war eine fürchterliche Scherbe, selbst bei Blende 8 unschärfer als jedes Kitobjektiv.
Dann habe ich es an Sigma geschickt (Garantie), es war fast 3 Monate weg - aber als es zurückkam war es einer meiner besten Objektive, selbst bei 2.8 Offenblende gut nutzbar. Das kann eigentlich nur justiert worden sein, ich schätze in Japan oder so.
ciao
Frank

wutzel
25.11.2007, 18:19
Wer sagt dass Sigma keine Objektive justieren kann? Ich hatte mal ein neues 24-135, das war eine fürchterliche Scherbe, selbst bei Blende 8 unschärfer als jedes Kitobjektiv.
Dann habe ich es an Sigma geschickt (Garantie), es war fast 3 Monate weg - aber als es zurückkam war es einer meiner besten Objektive, selbst bei 2.8 Offenblende gut nutzbar. Das kann eigentlich nur justiert worden sein, ich schätze in Japan oder so.
ciao
Frank

Originalausage Sigma, bist du sicher das deines nicht getauscht wurde?

Sonnenkind
25.11.2007, 18:37
Mein Fazit aus dieser Aktion ist das ich Artikel über 200€ in keinem Forum mehr kaufen werde wenn mir kein Rückgaberecht eingeräumt wird.


Das verstehe ich jetzt nicht wirklich...
Rückgaberecht hast Du bei fehlerhafter Ware generell, sofern nicht Wissentlich so gekauft. Was der Käufer Dir zusichert, ist solange irrelevant, solange Du nicht weißt, daß er dazu steht. Was hast Du davon, wenn er Dir ein Rückgaberecht zusichert und sich dann trotzdem sperrt?

wutzel
25.11.2007, 18:55
Das verstehe ich jetzt nicht wirklich...
Rückgaberecht hast Du bei fehlerhafter Ware generell, sofern nicht Wissentlich so gekauft. Was der Käufer Dir zusichert, ist solange irrelevant, solange Du nicht weißt, daß er dazu steht. Was hast Du davon, wenn er Dir ein Rückgaberecht zusichert und sich dann trotzdem sperrt?

Hast du sicher recht, ich bin gespannt wie sich das entwickelt.
Jemand der dir arglistig Schrott andreht wird sich natürlich eher weigern.

Jens N.
25.11.2007, 19:50
Sigma kann angeblich keine Objektive justieren.

Was genau bedeutet das? Sie können/wollen keine AF-Probleme justieren (z.B. weil sie das gerne auf die Kameras schieben, was so falsch IMO gar nicht ist), oder können sie keine Dezentrierungen beheben? Letzteres wäre ein Armutszeugnis, ich kann's mir aber ehrlich gesagt kaum vorstellen, erst recht bei den EX-Objektiven. Aber gut, gegen einen Austausch gegen ein anderes Exemplar hättest du ja sicher auch nichts, oder? ;)

Ich habe mich jetzt insofern mit dem Verkäufer einigen können das wir den Prüfbereicht bei Sigma abwarten, was natürlich 4Wochen dauern kann.

Ich denke das ist vernünftig. Kann aber für dich natürlich auch böse enden, nämlich wenn Sigma da keinen Fehler finden will.

Mein Fazit aus dieser Aktion ist das ich Artikel über 200€ in keinem Forum mehr kaufen werde wenn mir kein Rückgaberecht eingeräumt wird.

Das mit dem Rückgaberecht ist aber auch für VERkäufer so eine Sache, speziell bei so teuren Dingen. Aber wie schon gesagt wurde: wenn etwas nachweislich Schrott ist/nicht der Beschreibung entspricht, dann hast du so oder so Möglichkeiten. Problematisch bei Objektiven ist natürlich immer auch die Frage, ab wann man etwas als nicht i.O. ansieht. Am besten ist immer noch Abholung, oder sich vorher ein paar Beispielbilder zeigen zu lassen.

P.S.: Die Sigma Garantiebedingungen sind eher schlecht, nicht übertragbar :flop:

Das steht in den Garantiebedingungen fast aller Hersteller, in der Praxis wird es eigentlich anders gehandhabt. Garantien sind immer an Waren gebunden, nicht an deren Besitzer.

frame
25.11.2007, 19:58
Das steht in den Garantiebedingungen fast aller Hersteller, in der Praxis wird es eigentlich anders gehandhabt. Garantien sind immer an Waren gebunden, nicht an deren Besitzer.

Nein, wenn man es völlig korrekt machen will muss man die Garantie schriftlich an den Käufer abtreten. Das hat Herr Schnurer mal in c't-TV erläutert. Ich hoffe ich erinnere mich noch genau genug.
Der Händler/Hersteller kann das aber nicht verweigern ausser er hat es in seinen Garantiebedingungen explizit ausgeschlossen (was Sigma ja zu tun scheint, zumindest für die erweiterte 3-Jahres-Garantie).
ciao
Frank

Jens N.
25.11.2007, 20:09
Mag sein, mit diesen Feinheiten kenne ich mich nicht aus. Ich kann nur sagen, in der Praxis hatte ich noch nie Probleme mit der Garantie eines Geräts, nur weil ich nicht der Erstbesitzer war. Da war zwar auch noch nichts von Sigma dabei, aber auch dazu gibt es ja entsprechende Berichte. Auch die Geschichten mit "ausgefüllter Garantiekarte" usw. werden in der Praxis meist wesentlich lockerer gehandhabt, als in den Garantiebedingungen beschrieben. Wer etwas bei MM und co. kauft, hat ja auch nicht immer eine personalistierte Rechnung und eine vom Händler ausgefüllte/abgestempelte Garantiekarte habe ich persönlich selten gesehen.

Tamron schrieb mir auf Anfrage sogar einmal, daß sie ein Objektiv sogar ohne jede Rechnung/Garantiekarte annehmen würden, weil es damals nachweislich jünger als zwei Jahre war und dementsprechend innerhalb der Garantiezeit sein müsse. In Anspruch nehmen musste ich das jedoch nicht, also keine Ahnung ob das wirklich geklappt hätte.

Tom
25.11.2007, 21:29
Beim Verkauf braucht der Verkäufer nur den Garantie/Gewährleistungsanspruch an Dich als sein Rechtsnachfolger abzutreten (am besten schriftlich, kostet ihn ja nix ;) ).

Dann kann in den Garantiebedingungen des Herstellers stehen was will, als Rechtsnachfolger des Verkäufers muß er Dich exakt genauso behandeln, wie den Verkäufer selbst.

topaxx
25.11.2007, 22:42
Falsch ist, dass die Garantie auf den Gebrauchtkäufer übertragen werden kann. Die Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung, da kann der Hersteller in seinen Bedingungen festschreiben, was er zulässt und was nicht. Wenn da steht, dass die Garantie nicht übertragbar ist, dann ist sie es auch nicht.

Richtig ist, dass Sigma diese Garantiebedingungen wohl eher kulant auslegt: Ich hatte an meinem gebraucht gekauftem EX 70-200/2.8 DG massive Probleme mit der optischen Leistung, nachdem ich von der D70 auf die D80 und später die D200 gewechselt bin. Ich habe daraufhin das Objektiv samt Fehlerbschreibung, Garantiekarte und Originalrechnung mit namentlicher Nennung des Erstkäufers zum Service geschickt. Ca. 10-14 Tage später hatte ich das Objektiv neu justiert wieder zuhause liegen. Die Justage wurde für mich vollkommen kostenlos als "Garantiereparatur" ausgeführt!

Im vorliegenden Fall würde ich die Antwort von Sigma abwarten. Vielleicht ist es hier ja auch mit einer relativ simplen Justage gehalten.

katmai
26.11.2007, 03:14
Nach meinen Erfahrungen ist Sigma im Service einer der kulantesten Hersteller die ich kenne... Mit Nikon hatte ich da bisher mehr Stress. Der Sigma-Service war beide Male, als ich sie in Anspruch genommen habe superfix und superschnell. Und beide Male hatte ich Rechnungen, die nicht auf meinen Namen ausgestellt waren - ergo: Wart erstmal ab, was Sigma nun macht.

Gruß,

katmai.

About Schmidt
26.11.2007, 06:28
Wegen der Garantie/Gewährleistung habe ich ja auch unter 2 vorgeschlagen, er möge den Verkäufer auffordern den Garantiefall für Ihn übernehmen, dann ist der mit der ganzen Übertragungsgeschichte aussen vor.
Drücke Dir die Daumen und hoffe auf ein gutes Ende für Dich und Dein Objektiv
Gruß Wolfgang

Tom
26.11.2007, 14:23
Falsch ist, dass die Garantie auf den Gebrauchtkäufer übertragen werden kann. Die Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung, da kann der Hersteller in seinen Bedingungen festschreiben, was er zulässt und was nicht. Wenn da steht, dass die Garantie nicht übertragbar ist, dann ist sie es auch nicht.

Genau das wurde aber vor kurzem in einer Fernsehsendung (ct-Magazin ?) gesagt (Garantie-Anspruch auf Gebraucht-Käufer übertragbar).

wutzel
26.11.2007, 17:59
Was momentan völlig wurscht ist weil ich es ja über den Händler hätte abwickeln müssen.
D.h. Sigma hat gar keine Pflichten weil Garantie ist vorbei.