Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Händler-Rücksprache vorm einschicken?
Schlaudenker.de
25.04.2007, 00:08
Wenn die Kamera zu Runtime nach Bremen geht, soll die 2-Jahres-Gewährleistung angeblich erlöschen, falls man sich nicht vorher eine schriftliche Bestätigung vom Händler holt. Stimmt das? Ich habe das heute hier irgendwo gelesen und finde das nicht wieder. :?
Hintergrund: Ich möchte mir 'ne gebrauchte D7D kaufen (http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=37478) und auf "Nummer Sicher" gehen. Und Sony mag ja (z.B. bei Err58) kulant sein, aber die Händler sind da vielleicht manchmal bockig, daher die Frage.
Wenn irgendjemand an der Kamera rumfummelt, erlischt die Gewährleistung. Ich denke mal, daß da auch ein Rumfummeln durch Runtime nicht ausgenommen ist.
Ich würde die 2 jährige Gewährleistung allerdings nicht unbedingt überbewerten, denn nach 6 Monaten bist ohnehin du beweispflichtig, daß ein eventuell auftretender Fehler schon beim Verkauf vorhanden war oder vorangelegt war. Bei einem bockigen Händler, der wegen einer Garantiereparatur bei Runtime Zicken macht, wirst du dich wahrscheinlich auch mit Gewährleistungsansprüchen nach den ersten 6 Monaten schwertun.
Das glaube ich nicht, da es ja heißt "Authorisized SONY Repair Center". Da ist der Begriff "herumfummeln" sicher nicht angebracht.
Andersherum wird n Schuh daus: Während der freiwilligen Garantiezeit von KoMi 0 bis 12 Montate kann man die CAM nach Rücksprache mit Runtime direkt einschicken.
Nach diesem Zeitraum spricht man von EU-Sachmängelhaftung, also 13. Montat bis 24. Monat. Hier ist der Ansprechpartner aber nach Gesetz-Buchstaben-Lage der Einzelhandel (auch wenn dieser in der gesamten Unterhaltungselektronik nur Erfüllungsgehilfe sein kann, Reparatur-KnowHow und -ressourcen hat nur die Industrie, so wirds auch in der Praxis "gelebt"). Man fragt einfach Runtime, ob Sie beim ERR58 auf diesen juristischen Erfüllungs(um-)weg bestehen. Kann ich mir nicht vorstellen.
Gruß
Im Zweifelsfall wär das sicherlich eine Sache für's Gericht. Der Händler muß ja nur für die Mängel haften, die das Gerät beim Verkauf hatte (und nur in den ersten 6 Monaten muß er daß ohne Beweispflicht des Kunden). Wenn sie zwischenzeitlich bei Runtime "umgebaut" (repariert?) wurde und danach kaputtgeht, ist ja nicht mehr ohne weiteres klar, daß der Defekt bereits zuvor vorhanden war und nicht erst durch die Reparatur eingebaut wurde.
Eine Absprache mit dem Händler kann auf keinen Fall schaden. Ich würde meinen, man erspart sich damit einigen Ärger.
Man fragt einfach Runtime, ob Sie beim ERR58 auf diesen juristischen Erfüllungs(um-)weg bestehen. Kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn es um den Err58 geht, hat KoMi ja per Pressemitteilung bekanntgegeben, ihn auch nach der Garantiezeit zu beheben (also quasi die Garantiedauer für diesen speziellen Defekt auf unbestimmte Zeit ausgedehnt).
Beim ERR 58 ist defintiv keine Rücksprache mit dem Händler erforderlich.
Ich sehe es wie Stefan. Mit dem Händler absprechen. Die Gewährleistungsansprüche hast Du nur über ihn und er entscheidet, was mit der Kamera zu machen ist. Wenn Du ohne Rücksprache jemanden anderen "ranläßt" kann es zum Streitfall werden.
Abgesehen davon aber habe ich echte Zweifel, daß Du bei Deiner 7D überhaupt in den Genuß der zweijährigen Gewährleistung kommen wirst.
Du willst Dir doch eine gebrauchte 7D kaufen. Wenn Du sie von privat kaufst, dann wird der Verkäufer in der Regel die Gewährleistung ausschließen, wenn Du vom Händler ein Gebrauchtgerät kaufts, greift eine "nur" einjährige Gewährleistungsfrist.
Die KoMi-Garantie, die ja nur ein Jahr ab Erstverkauf läuft, dürfte in den allermeisten Fällen bereits abgelaufen sein.
Rainer
P.S. Der Error 58 ist tatsächlich sicherlich was anderes. Das ist ja ein anerkannter Konstruktionsfehler. Sprich direkt zu Runtime.
Schlaudenker.de
25.04.2007, 23:40
Beispiel: Der Err58 ist nun repariert und ich stelle einen anderen Defekt fest, der bereits beim Verkauf vor 13 Monaten defekt gewesen sein muß.
Annahme: Nun sperrt sich der Händler und sagt: Der Defekt ist durch die Reparatur entstanden. Was nun? Hätte doch Rücksprache mit dem Händler erfolgen sollen?
Beim ERR 58 ist defintiv keine Rücksprache mit dem Händler erforderlich.
Wie kommst Du zu Deiner Behauptung. Ist das Deine Meinung oder kannst Du das belegen?
... Abgesehen davon aber habe ich echte Zweifel, daß Du bei Deiner 7D überhaupt in den Genuß der zweijährigen Gewährleistung kommen wirst.
Falls mein Name nicht auf dem Original-Kaufbeleg steht, weiß der Händler doch gar nicht, dass ich nicht der Erstkäufer war, oder wie ist das gemeint? Und nur falls ein anderer Name drauf steht, kann er mir doch die Gewährleistung nicht verweigern, oder?
Aber wahrscheinlich ist das alles nur Theorie. Wahrscheinlich würde der Händler -so oder so- wohl auch nur die Kosten von Runtime an mich weiter leiten und ich kann ohne Rechtschutzversicherung eh nichts machen. :?
Wie kommst Du zu Deiner Behauptung. Ist das Deine Meinung oder kannst Du das belegen?
Das ist gängige Praxis, der ERR58 wird zeitlich unbegrenzt ohne Berücksichtigung von Garantie- und Gewährleistungsfristen durch Runtime kostenlos repariert.
Ansonsten: Zu Garantie / Gewährleistung gibt's dutzende Threads in diesem Forum. Sollte Runtime bei einer ERR58-Reparatur was anderes zerschießen haben die auch dafür einzustehen.
Schlaudenker.de
25.04.2007, 23:58
Zu Garantie / Gewährleistung gibt's dutzende Threads in diesem Forum.
Nur leider finde ich selbst nach "extreme-searching" das Posting nicht wieder, wo genau das Thema behandelt wurde. :evil:
der ERR58 wird zeitlich unbegrenzt ohne Berücksichtigung von Garantie- und Gewährleistungsfristen durch Runtime kostenlos repariert.
Nun gibt's einige, die verkaufen gebrauchte D7Ds ohne Original-Kaufbeleg. Klappt das dann auch noch?
Sollte Runtime bei einer ERR58-Reparatur was anderes zerschießen haben die auch dafür einzustehen.
Stimmt, und wenn zwei sich streiten (Händler und Runtime), freut sich der Anwalt. Das wäre wohl tatsächlich ein Fall für 'ne Rechtschutz-Versicherung. :roll:
Eure Antworten haben mir trotzdem geholfen, danke. :)
Beispiel: Der Err58 ist nun repariert und ich stelle einen anderen Defekt fest, der bereits beim Verkauf vor 13 Monaten defekt gewesen sein muß.
Annahme: Nun sperrt sich der Händler und sagt: Der Defekt ist durch die Reparatur entstanden. Was nun? Hätte doch Rücksprache mit dem Händler erfolgen sollen? ...
Und woher weiß der Händler überhaupt von der Err58 Reparatur bei Runtime?
Bindest Du ihm das auf die Nase? Doch wohl kaum. Und die Kamera erzählt's ihm auch nicht. ;)
Das Thema, das Du suchst, handelt sicher von Fehlern, die außerhalb der Herstellergarantie, aber innerhalb der 2-jährigen Gewährleistung liegen und nichts mit Err58 zu tun hat, aber eben auch nach 6 Monaten ab Kaufdatum Beweislastumkehr mit sich bringt. :shock:
Schlaudenker.de
26.04.2007, 00:15
Und woher weiß der Händler überhaupt von der Err58 Reparatur bei Runtime?
:oops: Äääh, ja. Stimmt. Danke.
Sonnenkind
26.04.2007, 19:04
Zitat:
Zitat von ManniC Beitrag anzeigen
Beim ERR 58 ist defintiv keine Rücksprache mit dem Händler erforderlich.
Wie kommst Du zu Deiner Behauptung. Ist das Deine Meinung oder kannst Du das belegen?
Das ist Auslegungssache. Mannis Beitrag bezog sich nur auf die Kostenfrage.
Generell empfiehlt es sich schon deshalb, den Händler einzuschalten, weil er nach mehrfachen (gleichartigen) Reparatur(-versuch)en einen Umtausch/Wandlung/Rücknahme etc. durchführen muß. Aber nur, wenn Du IHM die Gelegenheit gibst, den Mangel zu beseitigen. Das ihm dann nix anderes einfällt, als das Ding (auf seine Kosten) ebenfalls zu Runtime zu schicken, ist sein Problem. Die Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels hatte er dann ja.
Hallo,
nun, mit dem Händler zu sprechen ist immer eine gute Idee die nichts kostet und schaden tut es auch nicht.
Was Err58 angeht - auch hier ist es alles andere als falsch den Händler zu kontaktieren. Runtime macht nichts "pauschal" in dieser Richtung d.h die Kamera wird nur dann angesehen/ repariert wenn einer die hinschickt und schreibt "ich habe Fehler ABC festgestellt...". Kommt aber Kamera mit "können Sie bitte prüfen ob sie Err58 hat..." so wird nichts gemacht und sie geht zurück (Aussage von Runtime).
Jetzt Kostenfaktor - meine 7D ist gerade 12 Monate und 2 Wochen alt gewesen als die USB Schnitstelle kaputt gegangen ist. Alles eingepackt uns ab nach Bremen. Nach 2 Wochen kam Kostenvoranschlag weil Garantie 12 Monate. Dann gig (uff doch ganz schnell) 1,5 Wochen hin und her, wer die Kosten dafür trägt.
Zuerst ist es dumm für den Händler, da die Lage ist wie folgt: Ich hatte immer mit dem Mail/ Telefonkontakt (Versandhandel) ob ich oder er das Gerät schickt. Also Gerät hin. In Fehlerbeschreibung "Elektronik muß ausgetauscht werden". Vor 3 Monaten hatte ich andere Probleme. Diagnose/ Reparatur "Elektroniktausch".
So jetzt wird zuerst Händler die Kosten decken sonst will Runtime nichts machen, dann wird er sich das wohl von Runtime wieder holen können da solche Fehler/ Reparaturbeschreibungen nicht zulässig sind.
Es ist "schön" für mich da die Chance besteht, dass ich meine Kamera nach 4 Wochen wider sehen werde. Hätte ich den Händler nicht kontaktiert so musste ich den Theater mitmachen was jetzt der Händler hat.
Also immer schön Händler involvieren :top:
Sonnenkind
26.04.2007, 21:27
nun, mit dem Händler zu sprechen ist immer eine gute Idee die nichts kostet und schaden tut es auch nicht.
Was Err58 angeht - auch hier ist es alles andere als falsch den Händler zu kontaktieren. Runtime macht nichts "pauschal" in dieser Richtung d.h die Kamera wird nur dann angesehen/ repariert wenn einer die hinschickt und schreibt "ich habe Fehler ABC festgestellt...". Kommt aber Kamera mit "können Sie bitte prüfen ob sie Err58 hat..." so wird nichts gemacht und sie geht zurück (Aussage von Runtime).
Stimmt nicht! Ich hatte (mein Händler hat mich prima unterstützt -MediaMarkt!!!) etwa 4 Wochen vor Ablauf der Garantie (!) und 2 Wochen vor der ERR58-Lösung bei RunTime auf Austausch der betroffenen Bauteile gedrängt und zwar ohne (!) dass die Kamera Err58-krank war (und dies auch ehrlich gesagt). Sie haben es repariert!!!
Zu Deiner Geschichte: Wenn irgendjemand außer Dir selbst die Kosten übernimmt ist es reine Kulanz!
Garantie abgelaufen + Kamera bei Kauf ok = Kunde zahlt Reparatur !
Stimmt nicht! Ich hatte (mein Händler hat mich prima unterstützt -MediaMarkt!!!) etwa 4 Wochen vor Ablauf der Garantie (!) und 2 Wochen vor der ERR58-Lösung bei RunTime auf Austausch der betroffenen Bauteile gedrängt und zwar ohne (!) dass die Kamera Err58-krank war (und dies auch ehrlich gesagt). Sie haben es repariert!!!
Das ist mehr als Kulanz. Etwas zu reparieren was nicht defekt ist/war. Was möchtest Du damit sagen oder anders wodurch hattest Du das genau festgestellt?
Zu Deiner Geschichte: Wenn irgendjemand außer Dir selbst die Kosten übernimmt ist es reine Kulanz!
Garantie abgelaufen + Kamera bei Kauf ok = Kunde zahlt Reparatur !
Da liegst Du auch ganz falsch, wenn die Reparaturstelle schreibt "die Elektronik ist ausgetauscht" (Garantiezeit) und kaum 3 Monate später schreiben die auch "Elektronik ist defekt", agesehen davon, dass solche Diagnosen nicht zulässig sind, hat Runtime dafür zu haften. Kulant war jetzt zugegeben der Händler der mir die Wartezeit dadurch verkürzt hat, dass er die Kosten erst mal übernimmt.
Sonnenkind
26.04.2007, 23:29
Etwas zu reparieren was nicht defekt ist/war.
Was heißt Defekt? Mir wurde eine mangelhafte Sache verkauft (->Serienfehler),
der war zu beheben. Das ist keine Kulanz!
Da liegst Du auch ganz falsch,
Da liege ich überhaupt nicht falsch, da war ich nur nicht ganz durchgestiegen.
Du schriebst weiter oben:
meine 7D ist gerade 12 Monate und 2 Wochen alt gewesen als die USB Schnitstelle kaputt gegangen ist. Alles eingepackt uns ab nach Bremen. Nach 2 Wochen kam Kostenvoranschlag weil Garantie 12 Monate.
und dann aber
wenn die Reparaturstelle schreibt "die Elektronik ist ausgetauscht" (Garantiezeit) und kaum 3 Monate später schreiben die auch "Elektronik ist defekt"
Das ändert natürlich einiges!
Also war die Garantie gar nicht abgelaufen, sondern Du hattest auf die erste Reparatur wiederum eine Garantie bekommen und die lief sehr wohl noch!
Was heißt Defekt? Mir wurde eine mangelhafte Sache verkauft (->Serienfehler),
der war zu beheben. Das ist keine Kulanz!
Doch, und zwar es liegt an mehreren Sachen. Zum einem die Mitteilung von KoMi (ggf. noch mal lesen) sagt, dass alle Geräte werden kostenlos repariert die mit diesem problem zu kämpfen haben. Es heisst aber nicht "wir rufen alle Geräte zurück weil da eine Reparatur ansteht".
So wenn Du jetzt sagst, Deine Kamera hatte keine derartigen Verhalten gezeigt, so war RunTime auch nicht verpflichtet da etwas zu machen.
Das sie das gemacht haben, na ja ich glaube so unter uns egal wie RunTime sich verhält Blumen bekommen die keine.
Aber um wieder on-Topic zu sein. Beide haben wir mit unseren Erafhrungen festgestellt, dass Händler zu informieren schon mal nicht schaden kann und wegen der rechtlichen Lage sogar von Vorteil ist.
Sonnenkind
27.04.2007, 20:52
Doch, und zwar es liegt an mehreren Sachen. Zum einem die Mitteilung von KoMi (ggf. noch mal lesen) sagt, dass alle Geräte werden kostenlos repariert die mit diesem problem zu kämpfen haben. Es heisst aber nicht "wir rufen alle Geräte zurück weil da eine Reparatur ansteht".
@Robiwan
Ist das wirklich so schwer...?
Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die beim Kauf schon vorhanden waren.
Das muß deshalb kein Defekt sein. Wenn sie Dir ein Auto verkaufen, mit angegebener Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h und sie verscherbeln Dir Reifen mit, mit denen Du aber nur 160 km/h fahren darfst, ist das auch ein Mangel, ohne daß was defekt ist.
Also MÜSSEN sie den Mangel abstellen. Ob die sich dann als Samariter hinstellen und einen auf kulant machen oder mit den Zähnen knirschen, weil sie wissen, sie haben den Schwarzen Peter ist mir im Endeffekt völlig schnuppe. Ich habe jedenfalls von Anfang an klar gemacht, daß ich nicht locker lasse. Das haben sie dann auch gleich kapiert.
Im Übrigen geht es bei der Haftung um KoMi (höchstens noch Sony, da müßte man die Verträge kennen), aber nicht um Runtime.
Ich kann von Runtime auch nur Gutes berichten.
Und ehrlich gesagt, habe ich auch nicht geglaubt, daß die Ärger machen.
Die reparieren die Cam, KoMi zahlt und Runtime hat einen Auftrag. Die diskutieren ja nicht mit KoMi drei Stunden über jede Cam, ob sie sollen oder nicht.
Nur, Lobeshymnen auf KoMi sind fehl am Platz. Die Ersatzteilversorgung war unter aller Kanone (auch bei den A1-CCDs) und jetzt präsentieren sie eine "großzügige" Lösung des ERR58-Problems. Großzügig für sie, denn nun warten alle, ob der Fehler überhaupt auftritt und machen es nicht wie ich. Ich konnte sogar (zu diesem Zeitpunkt) gar nicht anders, sonst hätte ich meine Ansprüche verloren.
Was glaubst Du eigentlich, warum mein Händler mich so unterstützt hat?
Ich hatte noch vier Wochen Garantie (= KoMi´s Bier) und anschliessend hätte der Händler (= Gewährleistung) die berühmte A****-Karte. Der wußte genau, daß ich recht habe!
(...) wenn die Reparaturstelle schreibt "die Elektronik ist ausgetauscht" (Garantiezeit) und kaum 3 Monate später schreiben die auch "Elektronik ist defekt", (...)
Leute, ich kann nur raten, nehmt den Reparaturtext von RUNTIME nicht zu genau und ernst. Mein schiefer Sensor ist gerichtet mit dem Text "CCD getauscht". Würde ich die D7D verkaufen wollen, würde ich jetzt im Angebotstext sicher nicht reinschreiben "mit neuem CCD ... RUNTIME tt.mm.jj". Warum nicht: leider hat RUNTIME freiwillig keine CCD-Reinigung gemacht, d.h. "mein Staub" ist immer noch an derselben Stelle drauf. Ich schrieb das schon mal in Bezug auf die ERR58-Baugruppen/-ASSYs, die ja teilweise immer noch komplett getauscht werden (lt. Text), auch wenn wir wissen, das dies unwirtschaftlich wäre, ein Servorad-Tausch ausreicht und "gelebt wird".
Gruß