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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : E58 / Gewährleistung / Händler stellt sich quer


HolgerB
18.10.2006, 14:59
Hallo allemiteinander!

Eigentlich hatte ich schon vor, meine D7D wegen Fehler 58 zum Händler zu bringen (Garantie ist schon vor zwei Monaten abgelaufen), auf dass er die Kamera in Stand setze. Gerade eben rief ich ihn an, um mich nach dem Procedere zu erkundigen. Da erfuhr ich eine Überraschung:

Der Händler ("traditionsreiches" Ladengeschäft) empfahl mir, die Kamera direkt zu Runtime zu schicken, da das Einschicken über den Händler nur unnötig Zeit kostet. Auf die Frage, wie das denn dann abgewickelt wird, und ob dann nicht ich die Rechnung bekäme, antwortete er ja, natürlich. Daraufhin wies ich ihn auf die 24-monatige Gewährleistungspflicht hin, woraufhin er entgegnete, dass das die Kunden immer falsch verstünden, da der Händler nur während der ersten sechs Monate von sich aus gewährleistungspflichtig sei, während es später (und nach Ablauf der Herstellergarantie) die Pflicht des Kunden sei, nachzuweisen, dass die Kamera schon immer einen Fehler hatte. Was nach Aussage des Händlers nicht der Fall ist, da sie ja schließlich vorher funktionierte. Aber ich solle sie ruhig einsenden, denn schließlich macht das ja der Hersteller im zweiten Jahr in der Regel auf Kulanz, und überhaupt wird die Kamera ja, da nach 09/2004 (nagelt mich wegen des Datums bitte nicht fest!) gekauft, für 80% des Kaufpreises zurückgekauft - einen besseren Deal kann man ja gar nicht bekommen. Auf die Anmerkung, ich hätte dann eine sauteure Kameraausrüstung ohne Kamera, sagte er ja, das stimmt natürlich.

Jetzt die Preisfragen: 1. Wer von uns beiden hat hier etwas falsch verstanden? - und 2. Bedeutet das, dass der Händler nur unter juristischem Druck die Reparatur bezahlen wird? Denn von einer Error-58-Reparatur außerhalb der Garantiezeit auf Kulanz habe ich bisher noch nichts gehört.

Ich bin sehr verunsichert...

Dennoch schöne Grüße,
Holger

Tobi.
18.10.2006, 15:05
1. Wer von uns beiden hat hier etwas falsch verstanden?
Niemand. Es ist richtig, dass es zwei Jahre Gewährleistung gibt, aber es ist auch richtig, dass der Kunde nach dem ersten halben Jahr die Beweispflicht hat.
2. Bedeutet das, dass der Händler nur unter juristischem Druck die Reparatur bezahlen wird?
Im Zweifelsfall: Ja.

Da der Fehler aber bereits in den Repair-manuals beschrieben ist, und durchaus bekannt, würde ich ihn direkt (nicht am Telefon) dazu auffordern, das als Gewährleistungsfall anzuerkennen. Natürlich kann darauf ein Rechtsstreit losgehen, allerdings sollte der Händler, wenn du halbwegs schlüssig argumentiert, recht zügig erkennen, dass es sinnlos wäre, die Gewährleistung von sich zu weisen.

BTW: Wer ist das denn? Ich möchte da ungerne kaufen.

Tobi

Jerichos
18.10.2006, 15:08
Error58 ist kein Schaden, den Du als Anwender verursacht hast, sondern ein Produktionsfehler. Dies ist bestätigt. Demnach greift die Gewährleistung sehr wohl. Bei den meisten Kunden wirkt wohl diese Abwimmeltour.

Wie ist die Sachlage derzeit eigentlich. Man verliert ja etwas den Überblick. Gehen die Kosten dieser Reparatur außerhalb der Garantiezeit nun auf Kosten von Runtime/Sony?

HolgerB
18.10.2006, 15:22
Danke für Eure Antworten!

BTW: Wer ist das denn? Ich möchte da ungerne kaufen.

Und ich möchte hier den Namen des Händlers (mit dem ich bis heute immer nur beste Erfahrungen gemacht habe) nicht anprangern. Ich hoffe, irgendwie lässt sich auch dieses Missverständnis lösen.

Error58 ist kein Schaden, den Du als Anwender verursacht hast, sondern ein Produktionsfehler. Dies ist bestätigt. Demnach greift die Gewährleistung sehr wohl.

Nun, alleine die Tatsache, dass dieses Problem hier als Dauerbrenner läuft, wäre für den rational denkenden Menschen Beweis genug. Aber nachdem ich mit diesem Händler im Zusammenhang mit meinen AF-Problemen auch schon mal über das Problem der "Internet-Foren-Fehler-Verstärkung" diskutieren musste, wird ihm dieser "Beweis" wohl nicht ausreichen. Gibt es irgendwelche offiziellen Texte seitens KoMi, Sony, Runtime oder sonstwem, in denen der Fehler als Konstruktionsmangel anerkannt wird?

Auf einen Rechtstreit habe ich eigentlich gar keine Lust - gegen eine Firma in Mittelfranken, von der Schweiz aus... wenn das nicht unbedingt sein muss, würde ich gerne drauf verzichten!

Schöne Grüße, Holger

Hademar2
18.10.2006, 15:25
Error58 ist kein Schaden, den Du als Anwender verursacht hast, sondern ein Produktionsfehler. Dies ist bestätigt. Demnach greift die Gewährleistung sehr wohl. Bei den meisten Kunden wirkt wohl diese Abwimmeltour.

Wie ist die Sachlage derzeit eigentlich. Man verliert ja etwas den Überblick. Gehen die Kosten dieser Reparatur außerhalb der Garantiezeit nun auf Kosten von Runtime/Sony?

Generelle Frage zur Gewährleistungsabwicklung:
Zahlt die anfallenden Kosten der Händler oder aber der Hersteller?

Wenn der Händler zahlen muss, kann das für ihn ganz schön happig werden! (Jetzt mal abgesehen von Kulanzfällen wie diesen hier - vielleicht)

Tobi.
18.10.2006, 15:26
Gibt es irgendwelche offiziellen Texte seitens KoMi, Sony, Runtime oder sonstwem, in denen der Fehler als Konstruktionsmangel anerkannt wird?
Die repair-manuals. Dort werden Ersatzteile mit neuen Nummern (=überarbeitet) genannt.
Auf einen Rechtstreit habe ich eigentlich gar keine Lust - gegen eine Firma in Mittelfranken, von der Schweiz aus... wenn das nicht unbedingt sein muss, würde ich gerne drauf verzichten!
Verständlich.

Tobi

Teddy
18.10.2006, 15:26
... Gibt es irgendwelche offiziellen Texte seitens KoMi, Sony, Runtime oder sonstwem, in denen der Fehler als Konstruktionsmangel anerkannt wird?


Hallo Holger,

der Error58 ist seit etwa Oktober 2005 im Service Manual zur D7D erwähnt.
Bemüh mal die Suchfunktion dazu, vielleicht gibt´s an der Quelle noch etwas.

HolgerB
18.10.2006, 15:57
Ah ja. Vielen Dank - ich habe dann auch noch die betreffende Seite (7) aus dem Repair Manual gefunden. Leider steht natürlich keine Beschreibung des Fehlers dabei...

Dabei fiel mir ein, dass vor etwa zehn Monaten damals noch bei KoMi der Body meiner D7D getauscht wurde, nachdem sie mir mit dem AF-Problem nicht weiterhelfen konnten. Und dieser (eigentlich erst ca. 2500 Auslösungen alte) Body hat nun den Fehler 58 sowie offenbar einen leicht schiefen Sensor (was mir erst vor ein paar Wochen aufgefallen ist)...

Wie ist das eigentlich - hat man auf die Teile, die ausgetauscht wurden (in meinem Fall also die ganze Kamera) wieder ein Jahr Garantie? Wahrscheinlich eher nicht, oder? Wäre nämlich zu einfach...

Nochmal schöne Grüße,
Holger

Tobi.
18.10.2006, 16:00
Wie ist das eigentlich - hat man auf die Teile, die ausgetauscht wurden (in meinem Fall also die ganze Kamera) wieder ein Jahr Garantie? Wahrscheinlich eher nicht, oder? Wäre nämlich zu einfach...
Eigentlich hat man Gewährleistung auf die Reparatur, wenn ich mich richtig erinnere. Da du ein komplett neues Gehäuse bekommen hast (wurde das dokumentiert?), müsste das auch da so sein - aber ich kann dir leider keine Quelle nennen.

IANAL!

Tobi

HolgerB
18.10.2006, 16:27
Eigentlich hat man Gewährleistung auf die Reparatur, wenn ich mich richtig erinnere. Da du ein komplett neues Gehäuse bekommen hast (wurde das dokumentiert?), müsste das auch da so sein - aber ich kann dir leider keine Quelle nennen.

Ja, das wurde dokumentiert. Vielleicht sollte ich doch nochmal bei Runtime anrufen... oder gleich bei Sony?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es für dieses Problem, das hunderte, wenn nicht tausende von Verbrauchern betrifft, keine unbürokratische Lösung gibt!

Holger

HKS
18.10.2006, 16:49
Zu Zeiten von KOMI hattest Du auf jede Reparatur sechs Monate Reparaturgarantie. Diese galt auch, wenn ein anderer als der behobene Fehler aufgetreten ist.
Ich wüßte nicht, warum das bei SONY/Runtime jetzt anders sein sollte.
Ruf' doch mal bei Runtime an und verweise auf die Reparaturgarantie.

Gruß
... auch Holger

Hademar2
18.10.2006, 16:53
Zu Zeiten von KOMI hattest Du auf jede Reparatur sechs Monate Reparaturgarantie. Diese galt auch, wenn ein anderer als der behobene Fehler aufgetreten ist.
Ich wüßte nicht, warum das bei SONY/Runtime jetzt anders sein sollte.
Ruf' doch mal bei Runtime an und verweise auf die Reparaturgarantie.

Gruß
... auch Holger

Diese 6 Monate sind meines Wissens sogar gesetzlich geregelt!

Also auf in den Kampf!

HolgerB
18.10.2006, 16:57
Diese 6 Monate sind meines Wissens sogar gesetzlich geregelt!

Jawoll! Die 6 Monate Reparaturgarantie! Ach - halt, stopp, die sind ja auch schon lange vorbei... :evil:

Herrje, ist das alles kompliziert... dabei will ich doch einfach nur eine korrekt funktionierende D7D! :cry:

Nochmal schöne Grüße vom
Holger

Claus_H
19.10.2006, 00:10
Möchte hier nur mal anmerken Holger das Du als Wohnort Bern, also Schweiz angegeben hast? Die Antworten kammen alle aus Deutschland. Vielleicht ist die gesetzliche Regelung in der Schweiz von der deutschen abweichend?

HolgerB
19.10.2006, 00:33
Möchte hier nur mal anmerken Holger das Du als Wohnort Bern, also Schweiz angegeben hast? Die Antworten kammen alle aus Deutschland. Vielleicht ist die gesetzliche Regelung in der Schweiz von der deutschen abweichend?

Das ist natürlich richtig! Allerdings bin ich erst vor einigen Monaten in die Schweiz umgezogen; meine Kamera habe ich letztes Jahr noch in Deutschland gekauft. Daher treffen natürlich die deutschen Bestimmungen zu. Lediglich die Telefonate mit dem Händler vom Arbeitsplatz mit dem Handy sind nahezu unbezahlbar...

Trotzdem danke für den Hinweis! :top:

Schöne Grüße,
Holger

giusi83
19.10.2006, 07:56
Hallo Holger guten Morgen...

Mich nervt das gleiche Problem wie bei dir. Nur halt, dass ich noch bis am 11.11.2006 Garantie habe auch meine D7D.

Nun kommt es... Ich werde heute bei Sertronics anrufen, und fragen ob ich die Kamera nach der Garantieablaufzeit einsenden kann.

WEIL:

Genau am 11.11.2006 feiern wir in unserer Familie den einjährigen Geburtstag von einem kleinen. Diese momente sind so speziel, dass ich auf meine Kamera nicht verzichten will!

Ich werde mal bei Sertronics anrufen, und fragen wie das aussieht.

Wie Jerichos schon schreibt, ist es ein bekannter Produktionsfehler.

Meine Kamera funktioniert ansonsten perfekt! Auch die Error 58 aussetzer, hatte ich bis jetzt cirka 3..4 mal.

Mal schauen...

HolgerB
19.10.2006, 10:08
Hallo nochmal!

So, eines muss man Sony lassen - sie antworten sehr schnell auf E-Mail-Anfragen. Gestern schrieb ich ein Mail, in dem ich den Fall schilderte, und worin ich nachfragte, ob außerhalb der Garantie irgendeine Art Kulanzregelung für diesen Konstruktionsfehler vorgesehen ist, sowie, ob überhaupt Aussicht auf eine reparierte Kamera besteht, oder ob ausschließlich zurückgekauft wird.

Die Antwort war ein Standardschreiben, in dem ich darauf hingewiesen wurde, dass Sony ohne das Gerät begutachtet zu haben keine Fehlerdiagnosen stellen und daher auch keine Reparaturpreise nennen kann (nach denen ich gar nicht gefragt hatte). Sie empfahlen mir daher, die Kamera an den Service zu senden:

Servicecenter Konika Minolta
Senator-Helmken-Str.1
28197 Bremen
Tel.: 0421 526280

Ich dachte eigentlich, die heißen mittlerweile anders, oder?

Irgendwie kann man die Faustregel aufstellen: Je größer der Konzern, umso unmöglicher, eine vernünftige und die Fragen beantwortende Auskunft zu erhalten. Jedenfalls hat mir dieses Mail wieder mal überhaupt nicht weitergeholfen. :flop:

Es grüßt Euch der gefrustete
Holger

dbhh
19.10.2006, 12:09
Error58 ist kein Schaden, den Du als Anwender verursacht hast, sondern ein Produktionsfehler. Dies ist bestätigt.(...)
Jerichos: nur, das zu einem auftretenden Fehler ERROR58 im RepairManual eine Reparaturanweisung steht, auch mit geänderten Ersatzteilen, ist dies kein klares Eingeständnis eines konstruktiven Mangels. Solange SONY keine offizielle Mitteilung in diesem Sinne macht, werden Juristen darüber kräftig streiten.
Gruß

HKS
19.10.2006, 13:21
Diese 6 Monate sind meines Wissens sogar gesetzlich geregelt!

Jawoll! Die 6 Monate Reparaturgarantie! Ach - halt, stopp, die sind ja auch schon lange vorbei... :evil:

Herrje, ist das alles kompliziert... dabei will ich doch einfach nur eine korrekt funktionierende D7D! :cry:

Nochmal schöne Grüße vom
Holger

Zu Zeiten von KOMI gab es drei Stufen der Reparaturgarantie:

1. gleicher Fehler innerhalb von 6 Monaten
2. anderer Fehler innerhalb von 6 Monaten
3, gleicher Fehler innerhalb von 9 Monaten (Kulanz)

Alle diese Reparaturen (Reklamationen) wurden für den Kunden kostenlos durchgeführt.
Darüber hinaus gab es bei häufig auftretenden Fehlern pauschale Kulanzpreise für die Reparaturen (Beispiel: Blendensteuerung Dynax 500si) und dies sollte beim Error 58 ja wohl auch der Fall sein.

Vielleicht solltest Du diese vom KOMI Service praktizierte Vorgehensweise bei SONY/Runtime einmal ansprechen.

Gruß
Holger