Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 14-tägiges Rückgaberecht - wann zutreffend?
Hallo,
mal eine ganz allgemeine Frage (ich weiß, daß Ihr euch auch damit auskennt... ;) ) :
Das 14-tägiges Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz (oder so ähnlich) betrifft das alle Versandgeschäfte oder nur Internetshops, ebay etc. ?
Habe hier die Aussage von einem Fotoversand, daß bei telefonischer/E-Mail/Fax-Bestellung das 14-tägige Rückgaberecht nicht gewährt wird.
Kommt mir irgendwie nicht ganz korrekt vor, oder? :roll:
Gruß
Tom
Kommt mir irgendwie nicht ganz korrekt vor, oder? :roll:
Nicht ganz korrekt ist untertrieben. Das ist absoluter Quatsch!
Das Fernabsatzgesetz gibt es übrigens nicht mehr. Die entsprechenden Bestimmungen sind mittlerweile Teil des BGB. Näheres dazu findest Du hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz).
Laut § 312b (Fernabsatzverträge) (http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html), § 312d (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) (http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html) und § 355 (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) (http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html) gilt das zweiwöchige Rückgeberecht natürlich auch bei telefonischer/E-Mail/Fax-Bestellung!
Auszug aus § 312b:
Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
Laut § 355 hättest Du bei dem von Dir genannten Fotoversand nach einer Bestellung sogar ein unbegrenztes Widerrufsrecht:
Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist...
Laut § 355 hättest Du bei dem von Dir genannten Fotoversand nach einer Bestellung sogar ein unbegrenztes Widerrufsrecht:
Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist...
Bist Du Dir da sicher?
MiLLHouSe
10.05.2006, 15:58
Naja, warum sollte das nicht stimmen? Ist halt nur die Frage, wie man es dem Verkäufer beweisen kann, dass er es nicht ordnungsgemäß erläutert hat.
Laut § 355 hättest Du bei dem von Dir genannten Fotoversand nach einer Bestellung sogar ein unbegrenztes Widerrufsrecht:
Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist...
Bist Du Dir da sicher?
So steht's zumindest im § 355 des BGB. Das Problem wird wohl sein, zu defineren was "nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt" genau bedeutet. Da freuen sich dann wohl die Anwälte.
Abgesehen davon würde ich bei einer Firma, die sich um irgendwelche gesetzlich festgelegten Pflichten zu drücken versucht, sowieso einen großen Bogen machen.
Abgesehen davon würde ich bei einer Firma, die sich um irgendwelche gesetzlich festgelegten Pflichten zu drücken versucht, sowieso einen großen Bogen machen.
Ich bin mir nicht sicher, ob sich jemand davor drücken will, oder es halt nur nicht besser weiß...
Ihr seid euch sicher, daß ich bei beliebiger Art der Auftragserteilung beim Kauf über einen Versandhändler das 14-tägige Rückgaberecht habe (ich meine damit, daß ich auch mein Geld in dem Fall zurück bekommen würde)?
Gruß
Tom
Dimagier_Horst
10.05.2006, 17:02
daß ich bei beliebiger Art der Auftragserteilung
Das hat nicht nur mit der Auftragserteilung zu tun: Der gesamte Vorgang muss über Fernmedien erfolgen. Wenn Du hinfährst, es vor Ort befingerst und dann fernmündlich bestellst ist es kein Fernabsatz mehr.
Ihr seid euch sicher, daß ich bei beliebiger Art der Auftragserteilung beim Kauf über einen Versandhändler das 14-tägige Rückgaberecht habe (ich meine damit, daß ich auch mein Geld in dem Fall zurück bekommen würde)?
"Eigentlich" schon. Aber bei einem Versandhändler, der eine Rückgabe ausschließt, würde ich nichts bestellten. Der Ärger ist da vorprogrammiert - egal, ob Du im Recht bist oder nicht. Es wird doch wohl nicht der einzige Händler sein, der das von Dir Gewünschte hat?
Gruß,
Bernd
P.S.: Falls Du bestellen und bei einer eventuellen Rückgabe Probleme bekommen solltest, weise ich jegliche Schuld daran von mir! Für rechtsverbindliche Auskünfte musst Du halt schon zu einem Anwalt gehen.
Sonnenkind
10.05.2006, 18:28
Abgesehen davon würde ich bei einer Firma, die sich um irgendwelche gesetzlich festgelegten Pflichten zu drücken versucht, sowieso einen großen Bogen machen.
Ich bin mir nicht sicher, ob sich jemand davor drücken will, oder es halt nur nicht besser weiß...
Ihr seid euch sicher, daß ich bei beliebiger Art der Auftragserteilung beim Kauf über einen Versandhändler das 14-tägige Rückgaberecht habe (ich meine damit, daß ich auch mein Geld in dem Fall zurück bekommen würde)?
Gruß
Tom
100% !!! Das gilt unter Umständen sogar für Kreditverträge, deren Antrag durch einen bestellten (= kein Haustürwiderruf) Berater beim Kunden aufgenommen wurde!
So steht's zumindest im § 355 des BGB. Das Problem wird wohl sein, zu defineren was "nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt" genau bedeutet.
Kein Problem! Der Händler muß darauf hinweisen, daß dieses Recht besteht und keine Bedingungen stellen, die geeignet sind, den Kunden davon abzuhalten (z.B. "in die Originalfolie eingeschweißt", etc.)
Aber bei einem Versandhändler, der eine Rückgabe ausschließt, würde ich nichts bestellten. Der Ärger ist da vorprogrammiert -
100%ige Zustimmung! Auch wenn er es nicht besser weiß! Ich habe vor kurzem ein Objektiv aus der Bucht gefischt (neu), bei dem der Händler 2 Jahre Garantie gibt. Das der Gewährleistung meint, ist mir klar, aber wenn das Teil kaputt geht, hat er ein Problem!
Vielen Dank für Eure Infos. :top:
Werde das vor Bestellung berücksichtigen und den Händler darauf ansprechen.
Gruß
Tom
MiLLHouSe
11.05.2006, 15:56
Ich hätte auch mal ne Frage dazu:
Wenn ich einen Artikel geliefert bekomme und diesen wegen Defekts zurückschicken muss und erst jetzt wieder den neuen Artikel bekomme, läuft dann diese 14-Tage-Frist neu an oder ist sie, wie in meinem Fall, schon abgelaufen, weil der Vorgang länger als 14 Tage gedauert hat?
Sonnenkind
11.05.2006, 17:51
Genau das habe ich mich vor kurzem auch gefragt!
Vom Sinn der Sache her, solltest Du 14 Tage Zeit zur Ansicht haben, also sollte diese Frist eigentlich unterbrochen werden, solange der Artikel auf der Reise ist... Im Extremfall muß das wohl erst ausgeurteilt werden.
Ich hatte mir das Cosina-Makro bestellt und der Achromat fehlte.
Walser liefert nicht nach, sondern möchte das Teil komplett zurück.
(Zurückbekommen habe ich trotzdem genau "meines" wieder, diesmal mit Achromat). Ich glaube aber nicht, daß ich bei Walser Probleme bekommen hätte, hätte ich es zurückgeben wollen. Dort ist man äußerst unkompliziert, freundlich und kulant, so war z.B. einen Tag nach meinem Anruf dort, die Retourmarke in der Post! :top: