Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PANIK!!! Die T-Com will 472,80 Euro von mir
XxJakeBluesxX
07.04.2006, 17:49
Ich habe ein Riesenproblem.
Die T-Com hat wohl vergessen mir für meinen DSL Anschluss für den Zeitraum November 2004 - April 2006 die Gebühren anzubuchen.
Ich habe das erst vor ca. 2 Monaten bemerkt als ich von 1&1 erfuhr dass mein DSL nicht wie bisher gedacht bei 1&1 sondern immer noch bei der T-Com liegt. Aus mir bisher unerfindlichen Gründen hatte die T-Com dem Umzug meines DSL Anschlusses von T-Com zu 1&1 nicht zugestimmt (habe es schon zweimal probiert).
Jetzt meine Frage:
Gibt es sowas wie eine Verjährungsfrist bei nicht eingeforderten DSL-Gebühren? Habe ich eine Chance vor Gericht wenn ich einen Anwalt einschalte?
Ich kann es mir im Moment finanziell nicht leisten mal eben knapp 500 Euro an die T-Com zu zahlen. Am Ende muss ich mich noch von Teilen meiner Fotoausrüstung trennen... :(
jottlieb
07.04.2006, 17:57
Hast du das per E-Mail oder per Post bekommen?
Wenn es eine E-Mail ist: Ignorieren.
Wenn es wirklich mit der Schneckenpost kam: Mein Mitleid hast du :?
Hoffentlich hast du noch die alten Rechnungen und kannst nachprüfen ob das wirkliche vergessen wurde abzubuchen.
XxJakeBluesxX
07.04.2006, 18:04
Hast du das per E-Mail oder per Post bekommen?
Wenn es eine E-Mail ist: Ignorieren.
Wenn es wirklich mit der Schneckenpost kam: Mein Mitleid hast du :?
Hoffentlich hast du noch die alten Rechnungen und kannst nachprüfen ob das wirkliche vergessen wurde abzubuchen.
Per Email, nutze Rechnung Online von der T-Com.
Habe zuerst gedacht dass es wieder einer dieser Spam Mails wäre die ich schon öfter erhalten habe wo utopische Summen als Rechnungssumme genannt werden.
Als ich auf mein Nutzerkonto bei der T-Com nachgesehen habe und gemerkt habe dass der Betrag stimmt habe ich fast einen Herzkasper gekriegt.
Dass die das nicht abgebucht haben kann man eindeutig auf den älteren Online-Rechnungen sehen.
Habe jetzt zur Sicherheit erstmal ein Fax an die Rechnungsstelle der T-Com geschickt mit der Bitte den Betrag in vier Raten zahlen zu dürfen.
Damit warst Du wohl ein wenig zu schnell. Im Vertrag mit 1&1 steht doch wahrscheinlich das die sich um die Ummeldung kümmern?
Da hättest Du doch den schuldigen. Hast Du den Anschluss dann doppelt bezahlt?
PS Was verkaufst Du denn von Deiner Ausrüstung?
;) nneeee - war´n Scheerz... :P
Hast du das per E-Mail oder per Post bekommen?
Wenn es eine E-Mail ist: Ignorieren.
Wenn es wirklich mit der Schneckenpost kam: Mein Mitleid hast du :?
Hoffentlich hast du noch die alten Rechnungen und kannst nachprüfen ob das wirkliche vergessen wurde abzubuchen.
Per Email, nutze Rechnung Online von der T-Com.
Habe zuerst gedacht dass es wieder einer dieser Spam Mails wäre die ich schon öfter erhalten habe wo utopische Summen als Rechnungssumme genannt werden.
Als ich auf mein Nutzerkonto bei der T-Com nachgesehen habe und gemerkt habe dass der Betrag stimmt habe ich fast einen Herzkasper gekriegt.
Dass die das nicht abgebucht haben kann man eindeutig auf den älteren Online-Rechnungen sehen.
Habe jetzt zur Sicherheit erstmal ein Fax an die Rechnungsstelle der T-Com geschickt mit der Bitte den Betrag in vier Raten zahlen zu dürfen.
Das war sehr ungeschikt, mit deinen Angebot zur Teilzahlung hast du denn Sachverhalt anerkant ! :roll:
Lieber einen Einspruch einlegen und zeit gewinnen um die sachlage mal zu Überschlafen und zu Überdenken. Jetzt hast du natürlich ein Problemm. Ich rate die schnellmöglichst zur Verbraucherberatung zu gehen und dich zu erkundigen was du da machen kanst :shock:
Aber ich befürchte da ist es jetzt zu Spät.....
:cry:
Mir ist mal was ähnliches passiert. Die Stromrechnungen meiner Mutter sind 5 (fünf) Jahre lang wahrscheinlich von jemand anderem abgebucht worden. Der Abbuchungsauftrag wurde allerdings ordnungsgemäß mit unserer korrekten Bankverbindung erstellt, der Fehler lag somit bei der Stromgesellschaft. Und ich dachte mir, wenn die nicht in der Lage sind, das Geld ordnungsgemäß abzubuchen, dann ist das deren Problem - ich wusste ja damals nicht, dass jemand anderer zahlte.
Irgendwann hat derjenige aber dann doch mal seine Kontoauszüge angeschaut und ist draufgekommen und hat die Kohle nachgefordert.
Es waren damals aber ca. 4.000 EUR, die zu berappen waren :(
XxJakeBluesxX
07.04.2006, 20:17
PS Was verkaufst Du denn von Deiner Ausrüstung?
Kein Scherz:
http://www.dslr-forum.de/showthread.php?p=847055 :(
Sonnenkind
08.04.2006, 11:23
Hast du das per E-Mail oder per Post bekommen?
Wenn es eine E-Mail ist: Ignorieren.
Wenn es wirklich mit der Schneckenpost kam: Mein Mitleid hast du :?
Hoffentlich hast du noch die alten Rechnungen und kannst nachprüfen ob das wirkliche vergessen wurde abzubuchen.
Per Email, nutze Rechnung Online von der T-Com.
Habe zuerst gedacht dass es wieder einer dieser Spam Mails wäre die ich schon öfter erhalten habe wo utopische Summen als Rechnungssumme genannt werden.
Als ich auf mein Nutzerkonto bei der T-Com nachgesehen habe und gemerkt habe dass der Betrag stimmt habe ich fast einen Herzkasper gekriegt.
Dass die das nicht abgebucht haben kann man eindeutig auf den älteren Online-Rechnungen sehen.
Habe jetzt zur Sicherheit erstmal ein Fax an die Rechnungsstelle der T-Com geschickt mit der Bitte den Betrag in vier Raten zahlen zu dürfen.
Das war sehr ungeschikt, mit deinen Angebot zur Teilzahlung hast du denn Sachverhalt anerkant ! :roll:
Lieber einen Einspruch einlegen und zeit gewinnen um die sachlage mal zu Überschlafen und zu Überdenken. Jetzt hast du natürlich ein Problemm. Ich rate die schnellmöglichst zur Verbraucherberatung zu gehen und dich zu erkundigen was du da machen kanst :shock:
Aber ich befürchte da ist es jetzt zu Spät.....
:cry:
Das ist dummes Zeug!
Da gibt´s nichts anzuerkennen, die Sachlage ist doch eindeutig!
Das Ratenzahlungsangebot ist das einzig Richtige was er tun konnte, statt sich mit denen anzulegen :top:
Im Vertrag mit 1&1 steht doch wahrscheinlich das die sich um die Ummeldung kümmern?
Da hättest Du doch den schuldigen.
Auch das ist Humbug. Ich bin zwar 1&1-Hasser, aber man muß das objektiv sehen: Hat 1&1 bei der Meldung einen Fehler gemacht, ist der Schaden nicht die Gesamtrechnung, die er ja hätte eh bezahlen müssen, sondern nur die evtl. entstandenden Mehrkosten. Und selbst darüber liesse sich streiten...
Es ist mir eh unbegreiflich, wie man nicht merken kann, daß die nicht abbuchen, aber gut...
@JoeJung
Und ich dachte mir, wenn die nicht in der Lage sind, das Geld ordnungsgemäß abzubuchen, dann ist das deren Problem -
Mach das mal mit einer Versicherung - dann wirst Du im Schadensfall sehr schnell merken, wessen Problem das wirklich ist! Dasselbe gilt übrigens, wenn Rabattgründe nicht mehr bestehen und nicht gemeldet werden (Auto steht nicht mehr in der Garage, Ausscheiden aus dem öffentl. Dienst, etc.)
DigiAchim
08.04.2006, 13:49
Wende dich mal an die Rechnungsstelle der Telekom
ein persönliches Gerspräch (nicht am Telefon) klärt so einiges
Verjährt ist das Ganze nicht (3 Jahre)
hast du denn bei 1und1 Gebühren für den Anschluß gezahlt ?
Die könntest du zurückverlangen
XxJakeBluesxX
08.04.2006, 14:05
hast du denn bei 1und1 Gebühren für den Anschluß gezahlt ?
Die könntest du zurückverlangen
Nein. Das habe ich aber erst vor 2 Monaten festgestellt. Da habe ich dann gehofft dass die T-Com das nie merken wird nachdem ich ausgerechnet hatte wieviel ich nachzahlen müsste... :roll:
Sagen wir es mal so: zinsloses Darlehen von der T-Com!! :!:
Schau halt einfach wegen Ratenzahlung, alles andere ist müßig zu diskutieren!
Wenn du schlauer gewesen wärst, hättest du das nicht berechnete Geld zinsgünstig angelegt anstelle ausgegeben, dann hättest du jetzt wenigstens was davon! :cool:
Ich habe ein Riesenproblem.
Die T-Com hat wohl vergessen mir für meinen DSL Anschluss für den Zeitraum November 2004 - April 2006 die Gebühren anzubuchen.
wer ca. 1,5 Jahre lang alles seinen Lauf läßt, und sich um nichts kümmert. sollte noch eine Strafgebühr von 50% auf den zu zahlenden Betrag drauflegen müssen, z. B. für das UNICEF Kinderhilfswerk! :roll:
Ich habe kein Mitleid, denn wer es so schleifen läßt hat es nicht anders verdient!
fmerbitz
08.04.2006, 15:38
wer ca. 1,5 Jahre lang alles seinen Lauf läßt, und sich um nichts kümmert. sollte noch eine Strafgebühr von 50% auf den zu zahlenden Betrag drauflegen müssen, z. B. für das UNICEF Kinderhilfswerk! :roll:
Ich habe kein Mitleid, denn wer es so schleifen läßt hat es nicht anders verdient!
jetzt mal im Ernst - sag bloss du würdest dich freiwillig melden wenn ein Laden wie das grosse T vergisst dir was in Rechnung zu stellen? Gibt es wirklich noch Gutmenschen?
Für das was ich wegen (nicht nur) deren Doofheit schon an Ärger hatte und Zeit verloren habe hat mich auch niemand bezahlt.
Ich bin eher der Meinung wenn die zu doof sind korrekte Rechnungen auszustellen sollten Sie nur einen Teilbetrag nachfordern dürfen (und den Rest von mir aus spenden müssen).
ciao
Frank
Dance1306
08.04.2006, 15:52
Naja es ist aber echt verdammt blauäugig zu glauben, das ein Konzern wie die Telebum sowas vergisst..... klar dauert manches etwas länger bei denen aber vergessen tun die nie.
Ausserdem wenn man regelmäßig seine Kontoauszüge kontrolliert sollte man schon merken, wenn was nicht abgebucht wird..... dann zu pokern ob das gut geht ist recht leichtsinnig.
Ist zwar auf einmal dann ne gute Summe aber bezahlt werden muss es ja doch und die telebum ist meist recht kulant was Sachen wie Teilzahlung und so angeht.
jubilee33
08.04.2006, 15:53
...sollte noch eine Strafgebühr von 50% auf den zu zahlenden Betrag drauflegen müssen,
Mal nicht so schnell mit den Pferden.
Claudio hat doch gekündigt, oder?
Wenn doch da nichts mehr abgebucht wird, dann kann das doch auch heißen das die Kündigung anerkannt ist :!:
gruß Martin
Dance1306
08.04.2006, 16:00
Ja das ist blöd bei der Telebum, gebrannte Kinder schicken auch alles nur noch per Einschreiben oder bei Kündigungen/Ummeldungen per Mail die Bestätigung immer aufbewahren. Ich hatte da auch so meine Erfahrungen mit Ummelden von Flat auf Surftime und später wieder zurück auf Flat (2 Jahre hin und her zwischen Telebum und Anwälten. Ich hatte "gewonnen")
Auf alle Fälle hätte man merken können das die abgebuchten Summen nicht stimmen können. 1u1 wird ja auch nicht die volle Summe kassiert haben.... also irgendwo ist weniger überweisen worden.
jetzt mal im Ernst - sag bloss du würdest dich freiwillig melden wenn ein Laden wie das grosse T vergisst dir was in Rechnung zu stellen? Gibt es wirklich noch Gutmenschen?
ciao
Frank
Genau das!
Damit erspare ich mir solche Überraschungen wie Sie jetzt XxJakeBluesxX hat, und das hat nichts mit Gutmenschen zu tun! :roll:
Und allen anderen die jetz aufschreien, ich kontrolliere mindesten einmal monatlich, ob alles korrekt bezahlt bzw. abgebucht wurde, somit kann mir so etwas nicht passieren! Ich habe eben gerne einen genauen Überblick über meine Finanzen. ;)
Mal nicht so schnell mit den Pferden.
Claudio hat doch gekündigt, oder?
gruß Martin
Er hat aber weiterhin ein Angebot egal ob Telekom/1&1 (mit DSL etc.) genutzt, und es wurde Ihm nichts abgebucht wie Er selber schreibt, und spätestens da hätte Er sich einmal darum kümmern müssen!
Dies hat Er aber nicht getan, und jetzt tut die hohe Nachforderung etwas weh, aber man lernt zumindest etwas daraus!
jetzt mal im Ernst - sag bloss du würdest dich freiwillig melden wenn ein Laden wie das grosse T vergisst dir was in Rechnung zu stellen? Gibt es wirklich noch Gutmenschen?
ciao
Frank
Genau das!
Damit erspare ich mir solche Überraschungen wie Sie jetzt XxJakeBluesxX hat, und das hat nichts mit Gutmenschen zu tun! :roll:
Und allen anderen die jetz aufschreien, ich kontrolliere mindesten einmal monatlich, ob alles korrekt bezahlt bzw. abgebucht wurde, somit kann mir so etwas nicht passieren! Ich habe eben gerne einen genauen Überblick über meine Finanzen. ;)
Ich stimme Ditmar voll und ganz zu, sicher ist sicher :top:
fmerbitz
08.04.2006, 17:39
jetzt mal im Ernst - sag bloss du würdest dich freiwillig melden wenn ein Laden wie das grosse T vergisst dir was in Rechnung zu stellen? Gibt es wirklich noch Gutmenschen?
ciao
Frank
Und allen anderen die jetz aufschreien, ich kontrolliere mindesten einmal monatlich, ob alles korrekt bezahlt bzw. abgebucht wurde, somit kann mir so etwas nicht passieren!
Er hat aber weiterhin ein Angebot egal ob Telekom/1&1 (mit DSL etc.) genutzt, und es wurde Ihm nichts abgebucht wie Er selber schreibt, und spätestens da hätte Er sich einmal darum kümmern müssen!
Dies hat Er aber nicht getan, und jetzt tut die hohe Nachforderung etwas weh, aber man lernt zumindest etwas daraus!
Ich weiss auch gerne über meine Finanzen Bescheid, die Frage war ja ob du dich bei der T melden würdest oder ob du dich erst mal freust (und das Geld vernünftigerweise zurücklegst).
Im übrigen hat er den DSL-Tarif ja bei 1&1 bezahlt, es geht um die DSL-Anschlusskosten, das kann einem auch durch die Lappen gehen.
Und es tut mir leid, wenn ich (bin selbständig) mir anschaue was bei mir monatlich an Rechnungen eingeht und an Zahlungen läuft, wenn ich mir das alles noch ganz genau anschauen würde bräuchte ich ganz sicher keine Kamera mehr und wäre auch nicht hier im Forum.
Manchmal verlässt man sich einfach darauf dass die Firmen es halbwegs im Griff haben. Kann auch ein grosser Fehler sein, ich habe z.B. letztes Jahr gemerkt dass Strato mir dauernd falsche Rechnungen schickt (natürlich zu hoch), dann habe ich die aufgefordert dass zu korrigieren, durfte dafür natürlich die Hotline bezahlen, jetzt habe ich vor 2 Wochen festgestellt dass sie mir seither schon wieder falsche Rechnungen schicken (neuer Fehler) und das ganze ging vorn los.
Es geht da halt um 4€ im Monat oder so, das kann ich nicht jedesmal alles nachkontrollieren sonst komme ich nicht mehr dazu das Geld zu verdienen das die alle abbuchen möchten.
ciao
Frank
Ich weiss auch gerne über meine Finanzen Bescheid, die Frage war ja ob du dich bei der T melden würdest …
ciao
Frank
Ganz eindeutig JA, ich würde mich melden! :oops:
Ganz einfach aus dem Grund, das mir so etwas wie mit der Nachzahlung nicht passiert, denn so locker sitzt das Geld auch nicht, bzw. der Verdienst ist gering, und alleine deshalb möchte ich, das mir so etwas nicht pasiert.
Ich würd's genauso halten. Ich bin auch einer von den Trotteln, die zuviel erhaltenes Wechselgeld zurückgibt, gefundene Brieftaschen abgibt und alten Frauen über die Strasse hilft. Ich IDI**! Das Leben könnte so spannend sein...
Axel
fmerbitz
09.04.2006, 00:54
naja - jetzt mal rein hypothetisch - dann würdet ihr Gutmenschen feststellen dass es euch was kostet dem grossen T seinen eigenen Fehler mitzuteilen weil es keinen kostenlosen Weg gibt die zu kontaktieren bzw. man nie eine Reaktion darauf bekommt, dass die es nach dem ersten Hinweis immer noch nicht hinkriegen, dass die nach dem zweiten Hinweis "versehentlich" den doppelt so hohen Betrag abbuchen - das hat für mich nix mit alten Frauen zu tun die über die Strasse wollen ...
Wie gesagt, die haben schon öfter Mist gebaut der mich viel Nerven und auch Geld gekostet hat und niemand hat mir auch nur eine Entschuldigung angeboten - eine Hand wäscht die andere.
"Leider" scheinen meine Rechnungen im Moment korrekt soweit ich fähig bin das zu erkennen...
Ich habe auch jetzt nach einem Umzug wieder nur Gute Erfahrungen mit dem "Großen" T gemacht, und kann die nur empfehlen, auch wenn Sie etwas teurer sind. :oops:
Nach allem was ich mit der Telekom erlebt habe, - wir hatten mehr als zwei Jahre eine Menge Spaß miteinander, eingebracht hat's denen ausser einem Kunden weniger, reichlich Spesen und zwei Strafanzeigen nichts-, würde ich die Spacken auf so einen Fehler auch nicht mehr hinweisen.
Könnte ja durchaus sein, dass sie es erst nach Eintritt der Verjährung merken ;-)
Aber herum jammern wenn das doch nicht klappt würd ich halt auch nicht. No risk no fun.
Ich habe ein Riesenproblem.
Die T-Com hat wohl vergessen mir für meinen DSL Anschluss für den Zeitraum November 2004 - April 2006 die Gebühren anzubuchen.
Ich habe das erst vor ca. 2 Monaten bemerkt als ich von 1&1 erfuhr dass mein DSL nicht wie bisher gedacht bei 1&1 sondern immer noch bei der T-Com liegt. Aus mir bisher unerfindlichen Gründen hatte die T-Com dem Umzug meines DSL Anschlusses von T-Com zu 1&1 nicht zugestimmt (habe es schon zweimal probiert).
Jetzt meine Frage:
Gibt es sowas wie eine Verjährungsfrist bei nicht eingeforderten DSL-Gebühren? Habe ich eine Chance vor Gericht wenn ich einen Anwalt einschalte?
Ich kann es mir im Moment finanziell nicht leisten mal eben knapp 500 Euro an die T-Com zu zahlen. Am Ende muss ich mich noch von Teilen meiner Fotoausrüstung trennen... :(
@all
Ich finde es nicht in Ordnung wie hier teilweise über Leute moralisch gerichtet wird, anstatt die eigentliche Frage zu behandeln.
@XxJakeBluesxX
Die Verjährungsfrist ist 3 Jahre. Als Kunde hast Du im übrigen auch die Pflicht, bei fehlenden Rechnungen nachzufragen. Erst wenn Du dies mehrmals nachweislich getan hast, gäbe es eine Chanche vor Gericht.
Die Leistung wurde in Anspruch genommen, ist also zu zahlen. Eine Ratenzahlung kann als Kulanz von der T-Com angeboten werden - einen Anspruch hast Du allerdings nicht (also freundlich bleiben). Die Länge der Ratenzahlung ist üblicherweise Verhandlungssache ( bis 3-6 Monate sind drinn).
Solltest Du von 1&1 für diesen Zeitraum für den Anschluß Rechnungen bezahlt haben, dann müssen die erstattet werden.
Cracken5d
10.04.2006, 13:02
Hatte sowas ähnliches auch mal beim Umzug von EON Aquapower zurück zu RWE (Strom ;-) Wir hatten die Kündigung selbst erledigt und zu RWE geschickt. Entsprechend haben wir die Unterschrift auf dem Antrag nicht geleistet mit der wir die RWE dazu beauftragen sollten. Darauf konnte die RWE aber nicht wechseln und wir haben denen die Unterschrift dann doch gegeben, immermit dem Hinweis dass es nix mehr zu Kündigen gibt. In der Zeit hatten wir den Standard-Strom über den lokalen Anbieter (RWE) bezogen und uns einmal im Monat nach dem werten Befinden der Sachlage erkundigt. Die RWE konnte uns nicht ofiziell Anschließen und wegen der Sachlage konnten die uns keine Kundennummer vergeben unter der wir dann eine Rechnung hätten kriegen können. Wir waren also keine Kunden bei denen. Wir waren aber auch kene Kunden bei dem alten anbieter mehr, und konnten das sogar beweisen.
Wir haben sieben Monate keinen Strom bezahlt und bis heute nix davon gehört. Ist ca. 3 Jahre her ;)
Also unbedingt die Verträge und Unterschriften kontrollieren und falls erforderlich einen Anwalt nehmen (EDIT: wegen der "Anerkennung der Ansprüche" mit der Ratenzahlung. das war nicht sehr schlau).
Gruss
Cracken5d
PS: Wir haben die Kohle damals auf die Kante gelegt und gewartet ob wir die mal brauchen werden. Haben wir nen Kinderwagen von gekauft ;)
deartige Geschichten sind wohl Methode seitens der T-Com. Ich hatte meinen T-Online Account abgemeldet und gleichzeitig meine Lastschriftermächtigung gekündigt (per Fax) und danach 12 Monate lang nichts mehr vom rosa Riesen gehört. Dann kam eine Rechnung über 12xGrundgebühr. Meine Kündigung wurde wohl deswegen ignoriert, da diese laut AGBs der T-Com unterschrieben werden musste (hahaha). Um ein Rumgestreite wegen ca. 50 EUR zu vermeiden und da ich als Selbständiger keine SCHUFA / Creditreform /Hermes Negativauskünfte brauchen kann, habe ich bezahlt und dafür sämtliche Firmenanschlüsse gewechselt.
Es war beim Schriftwechsel mit der T-Com klar zu erkennen, dass verzögerte Rechnungstellungen nach Kündigungen IMHO bewusst dazu benutzt werden, den Ex-Kunden im Rahmen der rechtlcihen Möglichkeiten (Verjährungsfrist usw.) nochmal abzukochen.
Gruss
Dieter
XxJakeBluesxX
12.04.2006, 23:22
Neuigkeiten:
Einer Ratenzahlung hat die T-Com zwar nicht zugestimmt da die sowas nach eigener Aussagen nicht machen, aber sie werden die Summe erst in 2 - 3 Monaten abbuchen. Das heißt dass ich jetzt erstmal sparen muss und nicht zum Usertreffen nach Dresden kommen werde.
Fingolfin
13.04.2006, 08:33
@fmerbitz: Gerade als Selbständiger solltest Du Deine Finanzen genauestens im Blick haben....
@hosand : Bist Du Dir sicher dass man Rechnungen anmahnen muss? Bei meinen Kunden (alles Firmen) gilt eher die interne Regel, dass ein Projektleiter keine Rechnungen anmahnen darf.
@alle: Bei jeder Kündigung sollte man um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bitten.
Grüße
Fingolfin
(der erst ein Problem mit T*** hatte, das beiderseits zufriedenstellend gelöst wurde).
@hosand : Bist Du Dir sicher dass man Rechnungen anmahnen muss? Bei meinen Kunden (alles Firmen) gilt eher die interne Regel, dass ein Projektleiter keine Rechnungen anmahnen darf.
Hier gings um eine Geschäftsbeziehung zwischen Firma und Privatperson.
Unter dem Aspekt, dass ich vor einer Verjährung mangels Rechnung die Zahlung verweigere - ja. Wenn der Fall vor Gericht geht und ich habe die Rechnung angemahnt, hab' ich eine reale Chanche das ich nicht zahlen muß. Welche Zeiträume dazwischen liegen müssen - keine Ahnung.
Für die Verjährung ist das ohne Belang, da muß ich nicht anmahnen.
Die Info's habe ich von einem Bekannten aus der Rechtsabteilung meiner Fa, mit dem ich vor einigen Wochen ein Gespräch genau zu diesem Thema hatte. Ich selbst habe keinen juristischen Background.
astronautix
13.04.2006, 09:32
Neuigkeiten:
Einer Ratenzahlung hat die T-Com zwar nicht zugestimmt da die sowas nach eigener Aussagen nicht machen, aber sie werden die Summe erst in 2 - 3 Monaten abbuchen. Das heißt dass ich jetzt erstmal sparen muss und nicht zum Usertreffen nach Dresden kommen werde.
Das ist aber alles sehr unangenhem. Zum einen das mit der T-Com Rechnung und zum anderen,
dass Du deswegen nicht nach Dresden fahren kannst.
Hauptsache ist aber, Du kommt mit einem blauen Auge aus der Sache raus.
Neuigkeiten:
Einer Ratenzahlung hat die T-Com zwar nicht zugestimmt da die sowas nach eigener Aussagen nicht machen, aber sie werden die Summe erst in 2 - 3 Monaten abbuchen. Das heißt dass ich jetzt erstmal sparen muss und nicht zum Usertreffen nach Dresden kommen werde.
Das ist aber alles sehr unangenhem. Zum einen das mit der T-Com Rechnung und zum anderen,
dass Du deswegen nicht nach Dresden fahren kannst.
Hauptsache ist aber, Du kommt mit einem blauen Auge aus der Sache raus.
Da würde ich noch mal die telekom angehen wegen ratenzahlung, denn auch die Telekom weiss das das mit denn eintreiben von den Geld nicht so einfach ist. Auch hilft manchaml ein freundlicher aber bestimter Brief an die Geschäftsleitung. :roll:
Ein Anspruch kann verwirkt sein bevor Verjährung eintritt, aber die Betonung liegt auf "kann".
Wie ein Gericht in so einem Fall einer angemahnten Rechnung entscheiden würde, ist absolut nicht vorher zu sehen. Ich würde sogar behaupten, die Chancen stehen schlechter als 50%.
XxJakeBluesxX
18.04.2006, 15:36
Hatte heute einen Anruf einer Telekom Mitarbeiterin auf meinem AB. Sie teilte mir mit dass die Telekom nun doch bereit ist den Betrag in 4 Monatsraten zu kassieren. Das macht 4x 118,20 Euro zahlbar ab dem 24. April. :)
Das ist mir lieber als in 2 - 3 Monaten den vollen Betrag zu zahlen... :top:
naa also, ein bischen aufschub.
Hatte heute einen Anruf einer Telekom Mitarbeiterin auf meinem AB. Sie teilte mir mit dass die Telekom nun doch bereit ist den Betrag in 4 Monatsraten zu kassieren. Das macht 4x 118,20 Euro zahlbar ab dem 24. April. :)
Das ist mir lieber als in 2 - 3 Monaten den vollen Betrag zu zahlen... :top:
Na denn etwas sparen und bald ist alles vorbei :top:
XxJakeBluesxX
18.04.2006, 20:24
Na denn etwas sparen und bald ist alles vorbei :top:
Deswegen werde ich ja nicht nach Dresden kommen. :roll:
U.Schaffmeister
18.04.2006, 23:24
Ein kleiner Tipp: Schau mal auf die Rechnung und die Einspruchsfrist gegen die Rechnung. Wenn die Teledoof Dir nur eine begrenzte Zeit den Einspruch gewährt, kann sie im Gegenzug nicht selbst vorherige Rechnungsbeträge nachträglich ändern.
Zudem ist die T-Doof Dir gegenüber in der Nachweispflicht. Fordere doch mal das "Prüfprotokoll" für den nun berechneten Zeitraum an (es könnte ja sein das Du in der Zeit gar nicht online warst, weil es gar nicht funktionierte :-)
Begründung deines Widerspruchs gegen die Rechnung: Nach genauer Prüfung bittest Du die Telekom nun den Nachweis der Berechtigung Ihrer Ansprüche zu führen. (auch hier unbedingt die Frist beachten, siehe oben!)
Sollte die T-Doof dir tatsächlich Verbindungen älter als 6 Monate oder überhaupt Verbindungen bei einer DSL Flat nachweisen können, und dir gegenüber bestätigen, dann sofort damit zurück. Die Daten dürfen Sie nämlich nicht haben :-)
Und immer daran denken. Hier hat die T-doof auch einen Fehler gemacht und es kann jetzt nicht dir obliegen diesen alleine auszubaden.
Weiterer Tipp: Je mehr man die schriftlich nervt, desto eher schreiben sie aus Kulanz gut (da irgendwann die Bearbeitung der Reklas in keinem Verhältnis mehr zum erzielbaren Gewinn steht).
Auch die Anmerkung von jubilee hilft ggf:
Claudio hat doch gekündigt, oder?
Wenn doch da nichts mehr abgebucht wird, dann kann das doch auch heißen das die Kündigung anerkannt ist
Dabei aber immer freundlich, aber bestimmt bleiben ... Für 350 EUR lohnt sich der Einsatz.
P.S. So eindeutig wie manche hier schreiben, und z.T. mit Vorwürfen belasten, ist es nun wirklich nicht. Selbst wenn ich etwas für 10 EUR kaufe, mit 20 EUR bezahle und auf 50 EUR rausbekomme, bin ich gemäß BGB nicht verpflichtet diesen Fehler aufzudecken. Moralisch gesehen mag dies gegenüber dem Verkäufer allerdings geboten sein.
Ein kleiner Tipp: Schau mal auf die Rechnung und die Einspruchsfrist gegen die Rechnung. Wenn die Teledoof Dir nur eine begrenzte Zeit den Einspruch gewährt, kann sie im Gegenzug nicht selbst vorherige Rechnungsbeträge nachträglich ändern.
Die Einspruchsfrist ist doch immer begrenzt ;) :) Üblich sind bei Telekom 8 Wochen.
Zudem ist die T-Doof Dir gegenüber in der Nachweispflicht. Fordere doch mal das "Prüfprotokoll" für den nun berechneten Zeitraum an (es könnte ja sein das Du in der Zeit gar nicht online warst, weil es gar nicht funktionierte :-)
Begründung deines Widerspruchs gegen die Rechnung: Nach genauer Prüfung bittest Du die Telekom nun den Nachweis der Berechtigung Ihrer Ansprüche zu führen. (auch hier unbedingt die Frist beachten, siehe oben!)
Sollte die T-Doof dir tatsächlich Verbindungen älter als 6 Monate oder überhaupt Verbindungen bei einer DSL Flat nachweisen können, und dir gegenüber bestätigen, dann sofort damit zurück. Die Daten dürfen Sie nämlich nicht haben :-)
Verbindungsdaten haben sie bestimmt nicht mehr. Es geht aber ausschließlich um den Anschluss und nicht um Verbindungsaufkommen. Der Nachweis ergibt sich einerseits aus dem gültigen Vertrag (liegt ja keine schr.Bestätigung der Kündigung vor) und ggf. dem Nachweis / Behauptung, das es keine längere Störung an dem Anschluß gegeben hat. Dafür werden keine Verbindungsdaten benötigt. Mit Blick auf die AGB (http://www.telekom.de/dtag/agb/dokument/pdf/0,1384,130,00.pdf), zweifele ich auch an der rechtlichen Pflicht der T-Com dies nachzuweisen.
Lt. AGB hätte man bei einer Störung mind. einmal mit einer 14-tägigen Frist den defekten Anschluß anmahnen müssen, um die T-Com wegen geschuldeter Leistung in Verzug setzen zu können und in der Konsequenz vom Vertrag zurücktreten zu können.
Und immer daran denken. Hier hat die T-doof auch einen Fehler gemacht und es kann jetzt nicht dir obliegen diesen alleine auszubaden.
Deswegen auch keine Mahngebühren, keine Zinsen und Angebot zur Ratenzahlung.
Weiterer Tipp: Je mehr man die schriftlich nervt, desto eher schreiben sie aus Kulanz gut (da irgendwann die Bearbeitung der Reklas in keinem Verhältnis mehr zum erzielbaren Gewinn steht).
Auch die Anmerkung von jubilee hilft ggf:
Claudio hat doch gekündigt, oder?
Wenn doch da nichts mehr abgebucht wird, dann kann das doch auch heißen das die Kündigung anerkannt ist
Dabei aber immer freundlich, aber bestimmt bleiben ... Für 350 EUR lohnt sich der Einsatz.
P.S. So eindeutig wie manche hier schreiben, und z.T. mit Vorwürfen belasten, ist es nun wirklich nicht. Selbst wenn ich etwas für 10 EUR kaufe, mit 20 EUR bezahle und auf 50 EUR rausbekomme, bin ich gemäß BGB nicht verpflichtet diesen Fehler aufzudecken. Moralisch gesehen mag dies gegenüber dem Verkäufer allerdings geboten sein.
Wenn man so eine Disskussion anfängt, wird es wohl keine Ratenzahlung geben und zu hoffen dass der Telekom der Aufwand zu hoch wird.... Darauf würde ich mich nicht verlassen.
Wie schon mal gesagt, ich bin kein Anwalt o.ä alle Angaben basieren auf Erfahrung, gesunden Menschenverstand und Literatur.
Sonnenkind
19.04.2006, 17:54
Wenn die Teledoof Dir nur eine begrenzte Zeit den Einspruch gewährt, kann sie im Gegenzug nicht selbst vorherige Rechnungsbeträge nachträglich ändern. :lol: hmpf! Wo hast Du denn das her? Die Telekom legt ja auch keinen Einspruch ein - denn die ist ja der Ansicht die Rechnung ist richtig! Er soll nachzahlen