Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fotorecht: Grabsteinfotos dürfen veröffentlicht werden
BodenseeTroll
10.12.2015, 20:58
Eigentlich suchte ich etwas ganz anderes und bin nur durch Zufall auf dieses Urteil (http://www.datenschutz.eu/urteile/Veroeffentlichung-von-Grabstein-Fotos-auf-Webseite-erlaubt-Amtsgericht-Mettmann-20150616/) gestossen.
Es wurde geklagt, weil auf einer Internetseite ein Foto vom elterlichen Grabstein zu sehen war. Die Klage wurde abgewiesen, die Begründung liest sich recht spannend. Quintessenz scheint zu sein, dass nur im Fall einer ehrverletzenden Veröffentlichung ein Unterlassungsanspruch besteht und dass die Veröffentlichung von Namen und Geburtsdatum keinerlei Wertung enthält und deswegen auch nicht verboten werden kann.
Viele Grüsse,
Michael
Dimagier_Horst
10.12.2015, 21:55
Na ja, ein Amtsgericht....
Na ja, ein Amtsgericht....
Solange keine andere Instanz eine abweichende Entscheidung trifft, ist die Rechtsprechung bindend.
Solange keine andere Instanz eine abweichende Entscheidung trifft, ist die Rechtsprechung bindend.
Nö... ist sie nicht, es gibt im deutschen Recht kein bindendes case law, das kann jedes Amtsgericht (ja sogar ein anderer Richter im selben Gericht) anders entscheiden.
Aber das Urteil ist im Ergebnis rechtlich völlig zutreffend. Es kommt natürlich (auch) darauf an, in welchem Kontext so ein Bild veröffentlicht wird. Bei einer Webseite "Die lächerlichsten Grabmale der Welt" gäbe es Probleme.
Nö... ist sie nicht, es gibt im deutschen Recht kein bindendes case law, das kann jedes Amtsgericht (ja sogar ein anderer Richter im selben Gericht) anders entscheiden. .
Du hättest deutlich machen können, dass du das im Klugscheissermodus geschrieben hast., denn genau das habe ich gesagt.
Aber schön, dass wir drüber gesprochen haben.:roll:
Dimagier_Horst
11.12.2015, 09:52
@ Oldy
Und, was kannst Du damit jetzt anfangen? Dich auf ein Urteil eines Amtsgerichts berufen? Toll!
nachdem er einen Grabstein fotografiert hat :?
turboengine
11.12.2015, 16:36
Klugscheissermodus
Der wäre vollkommen unangebracht, weil Antagon eine irreführende Formulierung richtiggestellt hat. Das Urteil ist nur für den Verurteilten bindend, wenn er es nicht in der nächsten Instanz anficht. Ansonsten hat das Urteil keinerlei Bindungswirkung.
Der wäre vollkommen unangebracht, weil Antagon eine irreführende Formulierung richtiggestellt hat. Das Urteil ist nur für den Verurteilten bindend, wenn er es nicht in der nächsten Instanz anficht. Ansonsten hat das Urteil keinerlei Bindungswirkung.
Habe ich irgendwo in diesem Thread etwas anderes behauptet?
turboengine
11.12.2015, 20:18
Nein, hast Du nicht.
Habe ich irgendwo in diesem Thread etwas anderes behauptet?
[Klugscheißermodus]: Doch, hast Du schon - vielleicht ungewollt. Da Du davon gesprochen hast, dass "die Rechtsprechung bindend" sei. Diese Aussage ist so - pardon - unzutreffend, jedenfalls irreführend. Als Rechtsprechung i.e.S. wird eine allgemein verbreitete Entscheidungspraxis von Gerichten zu einer bestimmten Thematik bezeichnet. Bindend ist das Urteil - und das auch nur für die an diesem einen Verfahren direkt beteiligten Personen (falls keine Rechtsmittel eingelegt werden). Ich nehme an, das hast Du gemeint. [\Klugscheißermodus]