Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie ist das nun mit der Garantie? etwa doch nur 1 Jahr?
HoffiMarc
17.03.2005, 20:10
Hallo beisammen.
Hab meine A1 vor 8 Tagen eingeschickt, da ich irgendwo im Objektiv einen kleinen Fremdkörper habe und auf der Innenseite der Frontlinse irgendwelche komischen kreisrunden Abdrücke sind.
Meines Erachtens also ein Garantiefall.
Die Cam wurde 02/2004 gekauft, also 13 Monate alt.
Nun kriege ich heute einen Brief von KM.
Es müsse die Frontlinse getauscht werden.
Sie würden es "kulanzhalber" machen, aber nur gegen Erstattung einer Bearbeitungspauschale und Porto, insgesamt EUR 38,28.
Habe ich jetzt etwa doch keine 2 Jahre Garantie?
Oder stellt ein Fremdkörper (ich gehe davon aus, dass es ein Stück Kleber oder so ist, der sich mit der Zeit gelöst hat) IM Objektiv keinen Garantiefall dar?
Hat von Euch schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß
Hoffi
jottlieb
17.03.2005, 20:13
Du hast zwei Jahre Gewährleistung.
Garantie ist was ganz anderes.
Bei Gewährleistung musst du beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat.
Näheres dazu, wenn du beide Begriffe bei Google eingibst.
HoffiMarc
17.03.2005, 20:18
hmm, also der Fremdkörper muss ja zwangsläufig schon vorher in der Objektivgruppe gewesen sein, schliesslich sollte das Teil ja staubdicht sein :(
Dann musst du aber über deinen Händler gehen !
HoffiMarc
17.03.2005, 20:33
hmm, schade eigentlich..
naja, werde wohl die 38,28€ beauftragen, damit ich die Cam bald wieder bekomme (wirklich eine schlimme Zeit, bin süchtig :cool: )
und dem Händler dann die Rechnung von KM hinschicken.
(Internet-Kauf, aber ein renomierter Händler in Köln)
Materialist
17.03.2005, 20:38
Der Fall liegt bei mir ähnlich. In dem bewußten Anschreiben wird auch vermerkt, dass die beigefügte Garantieurkunde ungültig ist.
Die (gesetzliche) Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Der Hersteller (K/M) selbst gibt 1 Jahr Garantie. Innerhalb dieses Zeitraums erscheinen auf Deinem Kostenvoranschlag 0,00 €. Danach greift nur noch die Gewährleistung, die der Händler realisieren muß. Genaugenommen mußt Du dann den Nachweis erbringen, dass die aufgetretenen Mängel schon von Beginn an vorhanden waren. So kann man die Verfahrensweise von K/M durchaus als Kulanzregelung auffassen.
Ich hatte das Problem mit meinem Händler besprochen, der hatte sich mit K/M in Verbindung gesetzt, die mich dann wiederum informiert hatten, dass ich die Kamera direkt einschicken kann. Ich nehme mal an, dass Du genauso vorgegangen bist.
Übrigens hatte ich heute erfahren müssen, dass wohl wichtige Teile zur Reparatur meiner A1 fehlen und ich erst nach Ostern erfahre, wie es weitergeht :shock: :flop: ... Liegt vielleicht an den (vielen) 7D Garantiereparaturen (Backfocus u.a.) :roll: ...
Uuups; ich war wohl zu langsam :crazy: ...
Übrigens hatte ich heute erfahren müssen, dass wohl wichtige Teile zur Reparatur meiner A1 fehlen und ich erst nach Ostern erfahre, wie es weitergeht :shock: :flop: ... Liegt vielleicht an den (vielen) 7D Garantiereparaturen (Backfocus u.a.) :roll: ...
Glaubst du, die verarbeiten die Teile der Ax in der D7D ? :)
HoffiMarc
17.03.2005, 20:47
hmm, dann hab ich ja Glück, dass bei mir die Frontlinse defekt ist, die is schliesslich bei allen D7.. und A.. Modellen die gleiche.
Hoffentlich ham die die auf Lager; werd morgen mal da anrufen.
Was mich schon gestört hat: Meine Cam wurde am 09.03. hingeschickt.
Der Brief wurde am 14.03. geschrieben.
Der Stempel der Frankiermaschine is vom 15.03.
und eingetroffen is er heute, am 17.03...
und das obwohl ich 2 Telefonnummern, Handynummer udn Faxnummer angegeben hatte :(
(bin bissi unter Zeitdruck weil ich nächsten Freitag warscheinlich bei nem Kurs an der VHS mitmachen kann; und ohne Cam als Zuschauer käm ich mir da ein bisschen blöd vor :cry: )
Grundsätzlich gilt:
Man hat 1 Jahr Garantie (die gibt der Hersteller)
Man hat 1 weiteres Jahr Gewährleistung (die gibt der Händler)
Alle Garantie- oder Gewährleistungsansprüche laufen zunächst mal über den Händler, wobei man das auch umgehen kann, indem man Entsprechendes mit Händler und Hersteller vereinbart
Bereits nach 1/2 Jahr tritt die sogenannte Umkehr der Beweislast ein. Das heisst, der Konsument muss dem Händler oder Hersteller beweisen, dass der aufgetretene Mangel bereits beim Kauf vorlag - selten so gelacht.
Meistens geht auf Kulanz ein Deal, in Deinem Fall finde ich das mit den 38.- Euro noch ziemlich kulant, und würde mich auf jeden Fall darauf einlassen.
helmut-online
17.03.2005, 22:28
@Jornada,
sorry, ist mir nicht so recht klar. Soweit ich weiß, besteht für den Hersteller keinerlei gesetzliche Vorschrift. Die Garantie des Herstellers ist somit eine freiwillige Leistung. Alldieweil zwischen Endverbraucher und Hersteller normalerweise kein Vertragsverhältnis besteht, sondern nur zwischen Händler und Endverbraucher.
Gruß Helmut
TorstenG
17.03.2005, 22:41
Hallo!
Wie Jornada schon sagt, KonicaMinolta steht nur fürs erste Jahr in der Pflicht, das zweite nur der Händler (vereinfacht ausgedrückt)!
In dem konkreten Fall scheinen die 38,28 Euro aber in Ordnung zu gehen, denn ob man über den Händler es günstiger (kostenlos) bekommt, das ist auch nicht unbedingt sicher, wenn auch meist wahrscheinlich, jedoch dauert es dann nochmals deutlich länger!
Koenigsteiner
18.03.2005, 08:39
Übrigens hatte ich heute erfahren müssen, dass wohl wichtige Teile zur Reparatur meiner A1 fehlen und ich erst nach Ostern erfahre, wie es weitergeht :shock: :flop: ... Liegt vielleicht an den (vielen) 7D Garantiereparaturen (Backfocus u.a.) :roll: ...
Na das ist ja "ein dicker Hund" :evil: ...da kannst Du nur hoffen, das Ostern kein fotogenes Wetter wird! (Sorry für die Anderen... ;) )
HoffiMarc
18.03.2005, 09:22
hab grad bei KM angerufen und mitgeteilt, dass ich den KVA (notgedrungen) bestätigt und hingefaxt habe.
auf meine Frage, wie lang es in etwa noch dauern wird:
gute 14 Tage...! :cry:
also nachdem schon 6 Tage vergangen sind vom Tag des Eingangs der Cam bei KM bis ich überhaupt mal nen Brief von denen bekommen hab und jetzt nochmal 14 Tage...
ich gehöre anscheinend nicht zu den Glücklichen, bei denen es in 8 Tagen ab Einschicken der Cam geht... :(
oder liegts an meiner A1, weil die kein aktuelles Modell mehr ist?
Wenn die Objektiv-Reparatur so kulant angeboten wurde,
sollte ich meines vielleicht auch mal reparieren lassen.
Ehrlich, ich finde das entgegenkommend vom Service.
Wenn die Objektiv-Reparatur so kulant angeboten wurde,
sollte ich meines vielleicht auch mal reparieren lassen.
Ehrlich, ich finde das entgegenkommend vom Service.
Hi korfri.
Was fehlt denn Deinem Objektiv?
Wenn die Objektiv-Reparatur so kulant angeboten wurde,
sollte ich meines vielleicht auch mal reparieren lassen.
Ehrlich, ich finde das entgegenkommend vom Service.
Hast du da selber was kaputt gemacht oder fehlt die nur die Beweismöglichkeit, dass der "Fehler" schon vorher dagewesen ist?
Ich finde das mit der Gewährleistung und dem nachweis durch den Käufer mehr als lächerlich!!!!!! :flop:
.....Ich finde das mit der Gewährleistung und dem nachweis durch den Käufer mehr als lächerlich!!!!!! :flop:
Genau, sag ich doch :!:
Da ich auch nie genau wusste, wie das mit dieser 2 jährigen Gewährleistungsregelung in der Praxis aussehen soll
möchte mal gerne wissen wem solch ein gehirnloser Schwachsinn einfällt.
Wie soll ich als Verbraucher nach 13 Monaten nachweisen das ein Mangel
schon von vorne herein bestanden hat.
Was wir brauchen sind klare Regeln die jeder versteht
und nicht solch einen Irrsinn, mit dem nur der Verbraucher verunsichert wird.
Typisch deutsch, für alles und jenes gibt es Hintertürchen.
Möchte nicht wissen wie viele unnötigen Prozesse dadurch hervorgerufen werden.
Grüße
Kalle
helmut-online
18.03.2005, 16:57
Das ist nicht deutsch, das ist eine Angleichung an EU-Vorschriften.
Gruß Helmut
Richtig, bei der neuen Regelung für Garantiefälle handelt es sich um ein EU-Gesetz.
Allerdings ist es ein Irrglaube, dass diese Regelung den Verbraucher besser schützt, als das alte Gesetz. Wenn sich ein Lieferant oder Hersteller auf diese Klausel mit der Umkehr der Beweislast beruft, hat man als Käufer schlechte Karten. Zum Glück sind seriöse Händler da meistens kulant, und stützen sich eben nicht auf diese Umkehr der Beweislast. Einige geben sogar eine "echte" 2-Jahresgarantie, wie z.B. Alphatec in Neutraubling bei Regensburg.
Dimagier_Horst
18.03.2005, 17:39
Richtig, bei der neuen Regelung für Garantiefälle handelt es sich um ein EU-Gesetz.
Nö.
Ich verstehe Euren Unmut nicht ganz.
Vor der Gesetzesänderung zum 1.1.02 gab es eine Gewährleistungszeit von 6 Monaten. Der Käufer mußte beweisen, daß der Mangel bereits bei der Übergabe des Objektes an ihn vorhanden war.
Nun beträgt die Gewährleistungszeit 24 Monate und es wird davon ausgegangen, daß der Mangel bereits von Anfang an vorhanden war, wenn er in den ersten 6 Monaten auftritt. Der Verkäufer hat jetzt das Problem, das Gegenteil zu beweisen. Ab dem 7. Monat liegt die Beweislast beim Käufer, wie sie es nach der alten Gesetzeslage von Anfang an war.
Was ist nun verbraucherfreundlicher?
Und wie schon andere gesagt haben: Diese Gewährleistungsregeln nicht mit der Garantie verwechseln, die der Hersteller eines Produktes gibt. Er kann seine Garantiezusage so gestalten, wie er es möchte.
Gruß
Echidna
Richtig, bei der neuen Regelung für Garantiefälle handelt es sich um ein EU-Gesetz.
Nö.
Teilst Du uns auch noch mit, warum "nö"?
Dimagier_Horst
18.03.2005, 18:12
Garantie ist eine einseitige Willenserklärung, die z.B. ein Hersteller nach Gutdünken herausgibt; hat nichts mit einem Gesetz zu tun. Es ist eine freiwillige Leistung, die ein Hersteller nach Gutsherrenart einem Verbraucher gewähren kann, aber nicht muss.
Du meinst vielleicht die Gewährleistung. Und die deutschen Gesetze zur Gewährleistung sind eine Umsetzung von Richtlinien, die Brüssel herausgegeben hat. Die Gewährleistung nimmt nur den Verkäufer in die Pflicht, ein Hersteller hat mit der Gewährleistung gegenüber einem Endverbraucher nichts zu tun.
Das steht etwa 2-3 mal in jedem Grantiegewährleistungsthread ;) , deswegen hatte ich es nicht mehr explizit erläutert.
Richtig, bei der neuen Regelung für Garantiefälle handelt es sich um ein EU-Gesetz.
Nö.
Teilst Du uns auch noch mit, warum "nö"?
Weil es kein EU-Recht diesbezüglich gibt.
Diese hübschen Sätze in ebay "Privatverkauf nach EU-Recht blabla..." sind Humbug.
Zur Zeit funktioniert etwas nicht, sonst könnte ich dir einen Link zu einem Thread schicken.
Gruß
Armin