Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsstreit wegen Streetfotografie
Ich habe die Sendung nicht gesehen, fand den Artikel aber interessant. Das da ein wegweisendes Urteil bei rauskommt, glaube ich allerdings nicht.
Diese Aussage bzw. Formulierung fand ich seht gut. Zitat: "...Oder ob dieser öffentliche Raum atomisiert wird - in Millionen kleine Privatsphären. Das wäre dann die Entfesselung einer allmächtigen Privat-Zensur, die solche Ausstellungen und eine Kunstgattung unmöglich machten." (Sebastian Graalfs)
http://www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/mdr/2014/sendung-vom-07122014-102.html
Gruss
Michael
Das Problem ist die Digitalisierung dieser Kunstform.
Es ist halt nun mal so, dass diese Bilder nicht mehr diesen geringen Verbreitungskreis haben wie früher und man (Die Gesellschaft) muss sich langsam mal Gedanken machen wie man dem Rechnung tragen kann/soll/muss.
So zu tun als sei alles so wie in den 80ziger kann es nicht sein, aber muss es gleich eine allmächtige Privat-Zensur sein?
Wenn ich ehrlich bin, weiß ich dazu derzeit keine befriedingende Antwort und bin ständig zwischen dem einen und dem anderen Standpunkt hin und her gerissen......
Der Fotograf hat gewartet, bis die Dame nahe heran war und diese dann explizit mit Wollen und Wissen fotografiert.
Was habe ich hier nun nicht verstanden? Für mich ist hier eine Grenze weit überschritten.
Es ist traurig. Da geht eine Kunstgattung vor die Hunde und parallel wird Google Glass vielleicht EU oder bundesweit genehmigt.
Heute feiern wir die großen Streetfotografen der Welt noch und morgen wird es keine mehr davon geben,
Ellersiek
08.12.2014, 18:14
Muss ja ein kritischer Beitrag gewesen sein: Er ist nicht in der Mediathek vorhanden.
Auf jeden Fall kein einfaches Thema.
Sicher sollte man die Rechte des Einzelnen schützen, aber wenn man bedenkt, dass einem schon das Filmen mit der Action verboten werden soll (und bei einem Unfall eine solche Aufnahme nicht einmal als Beweis vor Gericht zulässig ist), dann frage ich mich schon, wo dass noch hinführen soll.
Gruß
Ralf
Was habe ich hier nun nicht verstanden? Für mich ist hier eine Grenze weit überschritten.
Welche Grenze genau? Wir reden hier über den öffentlichen Raum und über eine Verwendung in einem Kunstprojekt.
Ich finde interessant, dass die Rechtsprechung hier immer engere Grenzen zieht, währenddessen der eigentliche Schutz der Privatsphäre vor dem Zugriff durch Staat und großen Konzernen völlig ausgehöhlt wird. Fast wie eine gezielte Ablenkungsstrategie.
Sicher sollte man die Rechte des Einzelnen schützen, aber wenn man bedenkt, dass einem schon das Filmen mit der Action verboten werden soll (und bei einem Unfall eine solche Aufnahme nicht einmal als Beweis vor Gericht zulässig ist), dann frage ich mich schon, wo dass noch hinführen soll.
Während genau die Nutzung von Dashboardkameras oder Überwachungskameras in Straßenbahnen durch den Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen untersagt wurde, arbeit er gleichzeitig an einem Projekt mit, welches Streckengeschwindigkeitskontrollen durch die Aufnahme aller Fahrzeuge inkl. Nummernschilderfassung am Anfang und Ende von Strecken implementiert. Von staatlicher Seite natürlich.
Stephan
juergendiener
08.12.2014, 18:19
Die Streetfotografie sieht dann wohl in Zukunft so aus:
844/20141204-streetfoto-neu.jpg
→ Bild in der Galerie (http:../galerie/details.php?image_id=215456)
juergendiener
08.12.2014, 18:19
Welche Grenze genau? Wir reden hier über den öffentlichen Raum und über eine Verwendung in einem Kunstprojekt.
Ich finde interessant, dass die Rechtsprechung hier immer engere Grenzen zieht, währenddessen der eigentliche Schutz der Privatsphäre vor dem Zugriff durch Staat und großen Konzernen völlig ausgehöhlt wird. Fast wie eine gezielte Ablenkungsstrategie.
Stephan
:top:
Ich wurde schon häufiger in öffentlichen Gebäuden gebeten, meine SLR bitte weg zu packen, da hier fotografieren nicht erlaubt sei.
Und das während um mich herum wohl gerade 100 Handyfotos gemacht wurden.
leonsecure
08.12.2014, 18:24
Kunst kann auch nicht über allem anderem stehen. Schade um viele schöne Bilder die man nicht mehr ansehen könnte, aber ich würde auch nicht wollen, dass Fotos von mir in irgendwelchen Ausstellungshallen hängen.
aber ich würde auch nicht wollen, dass Fotos von mir in irgendwelchen Ausstellungshallen hängen.
Ganz offene Frage: Warum nicht?
Stephan
Ein wirklich schwieriges Thema.
Einerseits wird auf die Datensammler (Google etc.) zurecht geschimpft, andererseits erwartet man das ein Fotograf auf der Straße auf dich zukommen darf um eine Großaufnahme von dir zu machen, weil das Kunst sei.
Viel persönlicher geht es nun wirklich nicht mehr. Wenn derjenige das nicht will, ist auch meiner Meinung nach die Grenze deutlich überschritten.
Stefan79gn
08.12.2014, 18:47
War es nicht so, so hatte ich das Thema im Kopf, das wenn man Streetfotografie betreibt und die Leute nicht direkt abgelichtet werden es ok ist. Ich meine Wenn jemand speziell abgelichtet wird so das der Fokus auf die Person liegt, muss der ihr einverständniss vorliegen. Oder sehe ich das falsch?
Das meinte ich mit der Grenze. Hier wurde gezielt und bewusst nur diese Dame fotografiert. Es wurde sogar noch gewartet, bis sie ganz nah ran war.
Das ist für mich keine Streetfotografie mehr und mit der Kunstfreiheit kann man nicht alles entschuldigen.
Der Mann hat der Streetfotografie keinen Gefallen getan.
Stefan79gn
08.12.2014, 19:06
Das sehe ich genauso. Es gibt nunmal Grenzen und die sollten auch nicht überschritten werden. Zur Not muss man die Person fragen und hoffen das sie/er ihr ok gibt.
screwdriver
08.12.2014, 19:09
Ich glaube, so ist es.
Oh, oh.....
Das "Recht am eigenen Bild" geht deutlich weiter und betrifft jedes Bild, auf dem man "wiedererkennbar" ist. Auch wenn es nur an einer besonderen Kleidung ist.
Dazu gibt es genügend einschlägige Texte im Internet.
Wer das als Street- Fotograf nicht weiss, hat eben ggf. schlechte Karten.
Und ein so dreistes Vorgehen, wie im dargestellten Fall, provoziert doch geradezu Gegenmassnahmen.
Stefan79gn
08.12.2014, 19:14
Heißt dass das man bei Streetfotografie niemand erkennen darf auf dem Bild? Dann darf ich in Zukunft ja niemehr Foten wo Leute drauf sind? Es sei denn man erkennt nix von ihnen was teilweise eine Nachbearbeitung nach sich zieht.
Heißt dass das man bei Streetfotografie niemand erkennen darf auf dem Bild? Dann darf ich in Zukunft ja niemehr Foten wo Leute drauf sind? Es sei denn man erkennt nix von ihnen was teilweise eine Nachbearbeitung nach sich zieht.
Nein, dass meinte screwdriver nicht.
come_paglia
08.12.2014, 19:16
Ich sehe es wie Oldy: Kunst hin oder her - ich würde auch nicht wollen, ungefragt als Großaufnahme in einer Ausstellung zur Schau gestellt zu werden. Mein Protest wäre dem Fotografen 100%ig sicher!
VG, Hella
Stefan79gn
08.12.2014, 19:18
Nein, dass meinte screwdriver nicht.
Dann habe ich es falsch verstanden. Aber ich merke schon das Fotografieren in Zukunft teilweise komplizierter wird:-(
In diesem speziellen Fall geht es wohl darum, ob die Kunstfreiheit über dem Persönlichkeitsrecht steht.
Ich bin sehr gespannt wie das ausgeht.
Persönlich finde ich es auch nicht schön ungefragt fotografiert und auch noch veröffentlicht zu werden.
Auf der anderen Seite sehe ich mir diese Streetfotografien sehr gerne an. :D
Ich möchte das nicht entscheiden müssen.
VG,
Peter
About Schmidt
08.12.2014, 19:21
Habe ich dann hier auch etwas falsch gemacht? Ich sah die Dame von weitem auf das Parkhaus zusteuern und habe gewartet,
bis die Dame nahe heran war und diese dann explizit mit Wollen und Wissen fotografiert. ;)
6/Red_Shoes.jpg
→ Bild in der Galerie (http:../galerie/details.php?image_id=215459)
Und nun:roll:
Gruß Wolfgang
screwdriver
08.12.2014, 19:23
Heißt dass das man bei Streetfotografie niemand erkennen darf auf dem Bild?
Zumindest sollte man das vor einer Veröffentlichung ernsthaft in Erwägung ziehen.
Das Fotografieren als Solches bemerkt das "Opfer" ja oft gar nicht. Aber wenn doch, und du wirst darauf angesprochen: Alle Trümpfe liegen bei der fotografierten Person. Denn selbst das darfst du "eigentlich" nicht mal.
Oder du fotografierst fürs Archiv deiner Enkel. Die dürfen das dann laaaaaaaange nach dem Ableben der Personen dann veröffentlichen.
kilosierra
08.12.2014, 19:27
Komisch, hier in Frankreich scheint es sowas wie eine "angenommene Zustimmung" zu geben. Wenn die Person deutlich in die Kamera guckt und nicht so aussieht, als hätte sie was dagegen, dann kann das als künstlerisches Foto durchgehen. Eher nicht bei Fotos für Werbung.
Besser ist es aber immer, die Person nachher anzusprechen und unterschreiben zu lassen.
Oder man fotografiert keine Menschen mehr.
Das heisst, fotografieren darf man ja, nur nicht veröffentlichen. Wenn das Bild dann in 100 Jahren im Museum landet, kräht kein Hahn mehr danach. :lol:
screwdriver
08.12.2014, 19:28
Habe ich dann hier auch etwas falsch gemacht? Ich sah die Dame von weitem auf das Parkhaus zusteuern und habe gewartet,
'bis die Dame nahe heran war und diese dann explizit mit Wollen und Wissen fotografiert. ;)'
Wenn die sich auf dem Bild wiedererkennt oder sogar jmd anders die da erkennt: A-Karte.
Ich sehe aber eine realistische Chance, dass dies kaum passieren wird.;)
In Amerika ist die Freiheit der Kunst ein höherrangiges Gut als das Recht am eigenen Bild. Daher dürfen die Bilder dort veröffentlicht und m.E. auch vermarktet werden.
Ausnahmen: Polizisten und Sicherheitsbeamte im Ausüben ihrer Tätigkeit
juergendiener
08.12.2014, 19:51
Zumindest sollte man das vor einer Veröffentlichung ernsthaft in Erwägung ziehen.
Das Fotografieren als Solches bemerkt das "Opfer" ja oft gar nicht. Aber wenn doch, und du wirst darauf angesprochen: Alle Trümpfe liegen bei der fotografierten Person. Denn selbst das darfst du "eigentlich" nicht mal.
Oder du fotografierst fürs Archiv deiner Enkel. Die dürfen das dann laaaaaaaange nach dem Ableben der Personen dann veröffentlichen.
Es ist ja noch schlimmer. Du darfst ohne Zustimmung nicht fotografieren.
Das bedeutet: fotografieren und danach fragen, ob das OK war, ist im Prinzip schon nicht gestattet.
Habe ich dann hier auch etwas falsch gemacht? Ich sah die Dame von weitem auf das Parkhaus zusteuern und habe gewartet,
...
Na, jedenfalls standest Du in der Auffahrt, und das ist eigentlich nicht erlaubt im Parkhaus am Badischen Bahnhof! :D
Aber ich denke bei diesem Bild würde es die Person schwer haben, darzulegen, dass tatsächlich sie da abgebildet ist, oder?
Von daher wohl nix 'falschgemacht'. Geht auch ein wenig in Richtung von einer von chefboss Fragen (http://www.sonyuserforum.de/forum/showpost.php?p=1652942&postcount=49)im Rechstfragensammelthread (Fotograf Deutscher, Ort Schweiz, Motiv ?, veröffentlicht im SUF - welches (nationale?) Recht gilt).
Unabhängig wie die Rechtslage ist, empfinde ich die Vorgehensweise des "Künstlers" etwas gegen den erklärten Wille einer dargestellten Person durchzusetzen, als recht unsensibel, also irgendwie unkünstlerisch....
Die Person wird zu einem Objekt, für ein toll komponiertes Bild degradiert und nicht mehr als Subjekt angesehen, welches eigene Rechte und Gefühle hat.
@jqsch: Bei so einem Fall wie hier, hätte die Frau in USA also keine Chance auf Erfolg?
Wenn ja, wäre das ja die Rettung für das Genre Street. ;)
Neonsquare
08.12.2014, 21:29
Unabhängig wie die Rechtslage ist, empfinde ich die Vorgehensweise des "Künstlers" etwas gegen den erklärten Wille einer dargestellten Person durchzusetzen, als recht unsensibel, also irgendwie unkünstlerisch....
Naja - mit dem Willen der Person würde sich die Frage eher gar nicht stellen oder? ;)
screwdriver
08.12.2014, 21:32
...nicht mehr als Subjekt angesehen, welches eigene Rechte und Gefühle hat.
Tolles Oximoron :crazy: :top:
Bei so einem Fall wie hier, hätte die Frau in USA also keine Chance auf Erfolg?
Ja.
About Schmidt
09.12.2014, 07:18
Na, jedenfalls standest Du in der Auffahrt, und das ist eigentlich nicht erlaubt im Parkhaus am Badischen Bahnhof! :D
:top:
Und ich kenne sogar den Typ, der neben mir als Schatten zu sehen ist. :crazy:
Ich denke, so eng brauchen wir das nicht zu sehen. Wenn man ein Bild in die Ausstellung bringen, Werbung machen oder damit Geld verdienen will, dann sieht das schon anders aus. Natürlich ist das immer eine Einschränkung der Kunst.
In letzter Zeit habe ich mich sehr mit Gottfried Helnwein (https://www.google.de/search?q=gottfried+helnwein&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ei=dYWGVKXpG4vvUvrAgcAG&ved=0CAgQ_AUoAQ&biw=1440&bih=751) beschäftigt, den viele vermutlich nur von Plattencovern (Skorpions, Ramstein) kennen. Helnwein malt Fotorealistisch, was wenn er, oder andere Künstler die das beherrschen, eine Person aus dem Gedanken heraus malen?
Gruß Wolfgang
Ellersiek
09.12.2014, 08:35
... was wenn er, oder andere Künstler die das beherrschen, eine Person aus dem Gedanken heraus malen
Und was, wenn ich durch Farbveränderungen und andere Bildbearbeitungen die nicht als Beiwerk zu sehenden Personen so verändere, dass sie sich nicht eindeutig identifizieren können?
Es wird dann sehr wahrscheinlich auf den Richter ankommen.
Gruß
Ralf
fremdverwalteter
09.12.2014, 09:36
Moin,
dunkel in Erinnerung habe ich noch einen Workshop vom Alpha-Festival 2011. Dort fiel der Begriff Panoramafreiheit. Für mein Verständnis bedeutet dies: Wenn ich eine Straßenszene fotografiere und darauf sind Menschen zu erkennen, allerdings nicht als Hauptmotiv, dann ist dies ein Foto, welches ich machen (sowieso!), aber auch veröffentlichen darf. Die Personen sind dann als Beiwerk zu betrachten, die eigentliche Straßenszene z.B. mit einer Ampel oder einem Zebrastreifen oder was weiß ich ist das Hauptmotiv. Es kommt für mein Verständnis darauf an, wie die gesamte Bildkomposition wirkt, wirkt sie nur wegen der erkennbaren Person, dann ist das sicher problematisch.
Ich hatte mal den Fall, dass ich eine Straßenecke mit einem Café fotografierte, also sehr weitwinklig. Natürlich saßen vor dem Café Leute. Ein Mann kam auf mich zu und wies mich darauf hin, dass ich ihn nicht fotografieren dürfe. Ich antwortete ihm: Erstens ist das falsch, ich darf auf der Straße im öffentlichen Raum alles fotografieren, und zweitens "Sie sind nur Beiwerk!". (Letzteres sagte ich nur zu ihm, weil er relativ aggressiv war, ansonsten wäre das mir unhöflich gewesen.) Ich erklärte ihm dann noch, dass mich die Straßenecke und nicht er interessiere und er gern aus dem Bild gehen könnte. Das glättete die Wogen und er ging wieder zu seinem Kaffee.
Um auf das Eingangsposting und das betreffende Bild zurückzukommen. Leider kennen wir das Foto ja nicht, dann könnten wir darüber noch detaillierter diskutieren, aber so wie es beschrieben wurde, klingt es ja fast nach einem Porträt in Bewegung. Auf jeden Fall scheint diese Frau das Hauptmiotiv zu sein, und das ist sicher problematisch, wenn es veröffentlicht werden soll.
Gruß Dirk
juergendiener
09.12.2014, 10:07
Und was, wenn ich durch Farbveränderungen und andere Bildbearbeitungen die nicht als Beiwerk zu sehenden Personen so verändere, dass sie sich nicht eindeutig identifizieren können?
Es wird dann sehr wahrscheinlich auf den Richter ankommen.
Gruß
Ralf
Wird es nicht meiner Meinung nicht. Das Foto zu MACHEN ist bereits untersagt. Eine nachträgliche Einwilligung ist nicht statthaft.
Wenn also die Grundlage für die Verfremdung das gemachte Foto ohne Einwilligung ist, dann wäre das "Kunstwerk" nicht entstanden. Eine Unterlassungsklage hätte wohl Erfolg.
Etwas anderes ist es, "aus dem Kopf" zu malen. Da müsste die Person nachweisen, dass sie auf dem Gemälde gemeint ist. Das sehe ich durch künstlerische Freiheit geschützt.
Ellersiek
09.12.2014, 10:13
...Das Foto zu MACHEN ist bereits untersagt...
Das habe ich anders in Erinnerung: Das Fotografieren ist erlaubt, das Veröffentlichen nicht. Wäre ja auch sehr mühsam, im öffentlichen Raum erst von jeden, der auf der Aufnahme womöglich mehr als Beiwerk ist, die Genehmigung einzuholen.
Persönlichkeitsrecht hin- oder her: Man kann es auch übertreiben. Demnächst wird auch das Zuhören verboten.
Gruß
Ralf
Ellersiek
09.12.2014, 11:07
Ich hatte in Berlin mal folgende Aufnahme gemacht:
6/aaa_3.jpg
→ Bild in der Galerie (http:../galerie/details.php?image_id=215531)
Leider habe ich mich damals nicht getraut, den Passanten anzusprechen. So konnte ich dieses Bild nicht weiter verwerten. Habe mich geärgert und für die Zukunft gelernt.
Das Original ist somit für mich unbrauchbar - diese bearbeitete Version würde ich da schon etwas anders einstufen.
Es ist und bleibt eine Grauzone. Wenn die Gerichte dazu übergehen, die Persönlichkeitsrechte höher zu stellen, dann wird es, zu mindestens in Deutschland, immer schwieriger Streetaufnahmen zu machen.
Gruß
Ralf
Kopernikus1966
09.12.2014, 17:40
*Ich* sehe das halt relativ einfach:
Wenn jemand in meine *Privatsphäre* eindringt, sollte das ethisch und auch strafrechtlich *zumindest* mit Körperverletzung gleichgesetzt werden.
Anders gesagt: Privatsphäre schlägt Kunst!
In der Öffentlichkeit sollte man *keinerlei* Anspruch auf Privatheit durchsetzen können. Wie man´s halt früher auch gemacht hat: "Benimm dich, wenn fremde Leute zuschauen!"
Hier: Künstlerische Freiheit schlägt *sowieso* nicht vorhandene Privatsphäre!
kilosierra
09.12.2014, 18:27
Hi Kopernikus
Da bin ich völlig einverstanden.
Privatsphäre im öffentlichen Raum ist für mich ein Widerspruch.
Erst fragen und dann fotografieren geht gar nicht, dann ist nichts mehr echt.
Kerstin
@Kopernikus: Gehört jetzt ein Portrait von Dir, aufgenommen auf einer öffentlichen Strasse, zur Privatsphäre oder zur Öffentlichkeit?
screwdriver
09.12.2014, 19:10
Dort fiel der Begriff Panoramafreiheit.
Das ist etwas ganz anderes und hat mit dem "Recht am eigenen Bild" nichts zu tun.
[...]In der Öffentlichkeit sollte man *keinerlei* Anspruch auf Privatheit durchsetzen können.[...]
Außerhalb der eigenen Wohnung sollen dann wohl auch alle Freiwild für Spanner sein? :roll:
Aber mit dem "Benimm Dich" hast Du recht. Zum guten Benehmen gehört auch, keine Menschen bloßzustellen. Und ob sich jemand durch ein Foto von sich bloßgestellt fühlt, kann nur die abgebildete Person selbst beurteilen.
Nur wenn Leute meinen, dass ihnen etwas nichts ausmacht, sollen sie bitte nicht davon ausgehen, dass das alle so empfinden.
Karsten in Altona
09.12.2014, 22:15
Ganz offene Frage: Warum nicht?
Stephan
Das ist eine sehr gute Frage! :top:
Ich glaube, wenn ich es schaffen würde in einer Situation aufgenommen zu werden, die es der Kunstszene nach Wert erscheint das Ergebnis in eine Kunstausstellung auszustellen, dann wäre ich da wohl eher stolz drauf, als das ich peinlich berührt wäre, oder meine Privatsphäre verletzt sehen würde.
About Schmidt
10.12.2014, 07:03
Das ist eine sehr gute Frage! :top:
Ich glaube, wenn ich es schaffen würde in einer Situation aufgenommen zu werden, die es der Kunstszene nach Wert erscheint das Ergebnis in eine Kunstausstellung auszustellen, dann wäre ich da wohl eher stolz drauf, als das ich peinlich berührt wäre, oder meine Privatsphäre verletzt sehen würde.
Bleibt die Frage, was ist Kunst ;)
alpine-helmut
10.12.2014, 07:19
Das habe ich anders in Erinnerung: Das Fotografieren ist erlaubt, das Veröffentlichen nicht.
Das ändert sich durch die Gesetzesänderung, die als Reaktion auf den Fall Edathy derzeit durchs Parlament gewinkt wird.
Will sich ja keiner gegen eine Verschärfung der Regeln positionieren, wenn es um Kinderpornographie geht:
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, ... herstellt oder überträgt. (Hervorhebung von mir)
Demnächst wird auch das Zuhören verboten.
Wird wohl auch noch soweit kommen ...
cat_on_leaf
10.12.2014, 08:51
.....Ich glaube, wenn ich es schaffen würde in einer Situation aufgenommen zu werden, die es der Kunstszene nach Wert erscheint das Ergebnis in eine Kunstausstellung auszustellen, dann wäre ich da wohl eher stolz drauf, als das ich peinlich berührt wäre, oder meine Privatsphäre verletzt sehen würde.
Da geht es mir genau anders herum. Ich möchte ganz klar entscheiden wer mich irgendwo ausstellt und zeigt. Bei einem ungefragten Bild wäre ICH sehr peinlich berührt.
fremdverwalteter
10.12.2014, 09:10
screwdriver zum Begriff Panoramafreiheit: "Das ist etwas ganz anderes und hat mit dem "Recht am eigenen Bild" nichts zu tun."
Moin,
naja, nicht ganz:
WIKIPEDIA: "Zwar ist das Veröffentlichen von Abbildungen von Personen ohne deren Einwilligung durch § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG) verboten, allerdings wird diese Regelung durch § 23 KunstUrhG teilweise aufgehoben: Ohne Einwilligung erlaubt sind unter anderem „Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“ und „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“.
Dies findest Du unter dem Begriff "Panoramafreiheit" bei WIKIPEDIA. Das Foto, welches ich meinte, stellte eine weitwinklig aufgenommene Straßenecke mit einem Café dar. Also viel Gebäude, Tische, Stühle und Menschen, die Zeitung lasen oder Kaffee tranken. Niemand, der von mir porträtiert wurde, allerdings einige, die natürlich zu erkennen sind. Wenn das schon nicht mehr möglich sein soll, dann dürfte auf der Straße niemand mehr sein Smartphone zücken, seine Billigknipse hochhalten, geschweige denn mit einem Tele rumhantieren. Dass ich ein solches Foto, bevor ich damit etwas mache (veröffentliche), daraufhin abklopfe, ob es Menschen verunglimpft, das versteht sich für mich von selbst.
alpine-helmut: "Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, ... herstellt oder überträgt."
Du hast das Wort "hergestellt" hervorgehoben. Dazu musst Du aus meiner Sicht aber den Passus "...die geeignet sind, dem Ansehen ... zu schaden" auch hervorheben. Ansonsten ist das Herstellen von Fotos grundsätzlich erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich untersagt wird. So kenne ich das, oder liege ich falsch?
Gruß Dirk
Das ändert sich durch die Gesetzesänderung, die als Reaktion auf den Fall Edathy derzeit durchs Parlament gewinkt wird.
Will sich ja keiner gegen eine Verschärfung der Regeln positionieren, wenn es um Kinderpornographie geht.
Ich nehme an mein Ironiedetektor ist heute etwas dejustiert - denn es glaubt doch niemand ernsthaft daß so ein Gesetz genau aus dem Grunde "KiPo" erlassen wird. Wie aktuell die Freiheit deswegen oder under dem Deckmäntelchen "Terrorismus" getreten und ausgehölt wird ist einfach nur zum k&/%$)§.
Außerhalb der eigenen Wohnung sollen dann wohl auch alle Freiwild für Spanner sein? :roll:
Bist du doch schon längst: Und sag jetzt nicht, die Überwachung auf öffentlichen Plätzen, in Bahnen oder Geschäften ist dir noch nicht aufgefallen? Weisst du was mit diesen Aufnahmen tatsächlich passiert? Bist du dir sicher, daß diese nach 24h *stets* gelöscht werden und nicht doch länger auf einem Datenträger schlummern und via $Dataleak eines Tages im Internet der Welt zur Schau gestellt werden :?:
Wenn man sich der Öffentlichkeit nicht zeigen möchte, setzt man sich eine Papiertüte auf (noch peinlicher, ne?) oder verlässt seine privaten vier Wände nicht (mehr). "Benimm dich"! Zum Glück dienen meine Bilder in der Öffentlichkeit ausschließlich der Terrorismusbekämpfung - was denn sonst :P
Grüße, meshua
juergendiener
10.12.2014, 10:30
alpine-helmut hat es korrekt zitiert: das HERSTELLEN des Fotos ist bereits untersagt.
In der Praxis ist es wie mit dem Datenschutz: es gibt Gesetze, aber praktisch wird was ganz anderes gelebt.
Melde mal Deine Kamera zur Reparatur an. Was glaubst Du, auf wie vielen Servern WELTWEIT Deine Daten dann gespeichert werden, ohne Einwilligung.
So ist es auch mit dem Fotografieren. Insbesondere durch die Handys ist es doch unmöglich, diese Gesetzeslage einzuhalten.
Wenn aber jemand seine Rechte in Anspruch nimmt, wird er Recht bekommen. Auf Unterlassung kann jeder klagen und wird in der Regel auch Recht bekommen. Schadensersatz sieht schon wieder anders aus. Der Schaden muss erst mal nachgewiesen werden.
Und ansonsten lassen wir die Kirche doch mal im Dorf. Was wir so abfotografieren, ist weit weg von Kunst, da wird doch niemand stolz sein, ohne sein Wissen veröffentlicht zu werden.
Auf meiner Homepage habe ich alle Streets enfernt. Wenn ich Fotos mache, dann frage ich mittlerweile vorher (hat durchaus seinen Reiz).
der_knipser
10.12.2014, 10:44
... korrekt zitiert: das HERSTELLEN des Fotos ist bereits untersagt.Aber Du hast es nicht korrekt zitiert, indem Du einen wesentlichen Bestandteil des Satzes weggelassen hast, nämlich die Bedingung, an die das Nichtherstellen eines Bildes geknüpft ist.
Ich denke mal das Problem ist heutzutage auch etwas anderes - wenn ein Bild irgendwo in einem Museum hängt, dann sehen es halt die Leute die dort hingehen - im Zweifelsfall shit happens.
Aber wenn heutzutage ein Foto digitalisiert ins Netz geht - mit den Möglichkeiten der heutigen Bilderkennung - sind sachen möglich, über die ich lieber gar nicht nachdenken möchte.
Das ist mit Überwachungskameras und änlichem zwar auch und in noch viel stärkerem Maße möglich - aber trotzdem ist das etwas, was man bei der Diskussion nicht ausblenden sollte.
Ellersiek
10.12.2014, 10:57
...
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, ... herstellt oder überträgt.
...
Dieser Artikel (http://www.rechtambild.de/2014/12/gesetz-zu-unbefugten-und-ehrverletzenden-fotos-verabschiedet/) versucht etwas Licht in den dunklen Gesetzesdschungel zu bringen:
Nicht mehr in der endgültigen Fassung enthalten ist die Formulierung “Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, oder unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt.“. Diese Änderung ist zu begrüßen, da die ursprüngliche Fassung bereits hinsichtlich der Erstellung einer Fotografie für reichlich Unsicherheiten in der Praxis gesorgt hätten.
Es bleibt im negativen Sinne spannend:flop:.
Gruß
Ralf
Ellersiek
10.12.2014, 11:02
...Das ist mit Überwachungskameras und änlichem zwar auch und in noch viel stärkerem Maße möglich - aber trotzdem ist das etwas, was man bei der Diskussion nicht ausblenden sollte...
Genau hier sehe ich auch erheblich mehr Gefahren ausgehen als von ein paar ambitionierten Hobbystreetfotografen.
Eigentlich müsste der Gesetzestext diese Kameras auch mit einschließen. Jedoch werden sie wahrscheinlich durch den Begriff "...unbefugt..." wieder ausgeschlossen.
Sprich: Die Überwachungskamera ist befugt, den Mann mit heruntergelassener Hose zu fotografieren, ich darf es nicht.
Gruß
Ralf
juergendiener
10.12.2014, 12:23
Aber Du hast es nicht korrekt zitiert, indem Du einen wesentlichen Bestandteil des Satzes weggelassen hast, nämlich die Bedingung, an die das Nichtherstellen eines Bildes geknüpft ist.
Verstehe ich leider nicht. Wie ist das gemeint "die Bedingung, an die das Nichtherstellen eines Bildes geknüpft ist."
Moin, moin,
Verstehe ich leider nicht. Wie ist das gemeint "die Bedingung, an die das Nichtherstellen eines Bildes geknüpft ist."
ich habe mal die Bedingung hervorgehoben:
"Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, ... herstellt oder überträgt."
Dat Ei
juergendiener
10.12.2014, 13:20
Moin, moin,
ich habe mal die Bedingung hervorgehoben:
"Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, ... herstellt oder überträgt."
Dat Ei
Ja, jetzt verstehe ich langsam. Es geht hier um die neuen Gesetze von Maas un Co. bezüglich der Kinderpornografie.
Aber ersetzen diese neuen Regelungen die vorhandenen, wo es um Rechte am Bild geht oder sind das nicht zwei Paar Schuhe?
Genau hier sehe ich auch erheblich mehr Gefahren ausgehen als von ein paar ambitionierten Hobbystreetfotografen.
hmm - von ein paar ambitionierten Hobbystreetfotografen denke ich auch, das keine Gefahr ausgeht. Aber es sind ja nicht nur ein paar die ihre Bilder hochladen, und hier ist es ja egal welche der Art der Kamera benutzt wird, da reichen durchaus auch Handy-Fotos, es sind Millionen.
Wem willst du da das verbieten - und wem nicht?
Der Künstler darf das?
Wer bestimmt wer ein Künstler ist?
Und was Kunst ist?
Neonsquare
10.12.2014, 14:35
Wer bestimmt wer ein Künstler ist?
Und was Kunst ist?
Im Zweifel der Richter - und der möglicherweise beraten durch eingesetzte Gutachter.
Willst du wirklich das ein Richter darüber entscheidet was Kunst ist und was nicht?
Ich hoffe das ist nicht dein Ernst....
Richter sind dazu da, bei einem Rechtsstreit zu entscheiden.
Ellersiek
10.12.2014, 17:53
Willst du wirklich das ein Richter darüber entscheidet was Kunst ist und was nicht?
Ich hoffe das ist nicht dein Ernst....
Von "Wollen" kann bei einem Rechtsstreit in diesem Fall wohl nicht die Rede sein.
Gruß
Ralf
About Schmidt
15.12.2014, 08:36
Richter sind dazu da, bei einem Rechtsstreit zu entscheiden.
Und wenn sie nicht mehr weiter wissen, wenden sie sich an Gutachter. Letztendlich entscheiden diesen dann. Bei einem Rechtsstreit den ich erleben durfte (musste) waren fünf davon von Nöten und jeder hatte eine andere Meinung und der Richter war danach so schlau wie vorher....
Ein Richter entscheidet nicht, er verkündet ein Urteil.
Zum Thema Kunst, siehe auch HIER (http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?p=1655252#post1655252)
Gruß Wolfgang