Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hat man sowas schon erlebt!?
Hai rundum!
Am Montag habe ich bei EG-Electronic ein A2 bestellt und bezahlt. In den Anbieterlisten des Internet steht der Lieferant ziemlich oben, wegen des Preises. Vermerkt ist: Auf Lager.
Dasselbe steht auch auf der Internetseite - immer noch, und mit 3 Ausrufezeichen versehen.
Vorhin bekam ich folgende Mail:
-- Zitat --
Sehr geehrter Kunde,
wir können Ihre Bestellung leider nicht annehmen.
Es ist uns zur Zeit nicht möglich, alle eingegangen
Bestellungen zu bearbeiten, da unsere Kapazitäten
stark überlastet sind.
Damit Sie die Möglichkeit haben, die bestellte Ware
andersweitig zu erwerben, haben wir die Bestellung
aus unserem System gelöscht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre EG-Electronics Team
EG Electronics GmbH
Handelsgesellschaft
Auerswalder Hauptstr. 221
09244 Lichtenau
-- Zitat Ende --
Von Rücküberweisung des Geldes ist nicht die Rede. Hoffe nur, dass sie dass wegen Überlastung nur vergessen haben zu erwähnen.
Ralf :flop:
Hallo Ralf,
so etwas nennt man Pech! Hoffe das Du das Geld schnell zurück bekommst, und dann versuche es doch einmal in Berlin bei einem Händler, ein klein wenig gegeneinander ausspielen, und man kommt auf einen vernünftigen Peis.
Hallo Ralf,
ich bestelle sehr häufig im Netz, aber soetwas habe ich noch nicht erlebt :shock:
Hi Ralf,
ich hab Euch mal ins Café geschoben...
Und ich drücke die Daumen, dass Du die A2 jetzt schnell irgendwo anders herbekommst!
Viele Grüße
Tina
Hmmmm....
Aüßerst dubios :shock:
Die verzichten auf Umsatz, und das in der heutigen Zeit :shock:
By the way. Meine D7i stammt von EG-Electronic :cool:
Wenn ein Händler ein Angebot veröffentlicht hat er das nach dem Gesetz auch in ausreichender Anzahl vorrätig zu haben oder muss es zu gleichen Konditionen nachliefern. Du hast ein Anrecht auf die Cam zu dem Preis.
Farbschlurf
11.12.2004, 22:26
@joki: Das ist falsch. Ein Angebot, im Schaufenster, wie auch im Web oder in nem Katalog ist frei bleibend. Das heißt, dass er es dir nicht verkaufen muss, wenn er es z.B. nicht mehr auf Lager hat, es im Katalog oder Website aber noch angeboten hat.
@joki: Das ist falsch. Ein Angebot, im Schaufenster, wie auch im Web oder in nem Katalog ist frei bleibend. Das heißt, dass er es dir nicht verkaufen muss, wenn er es z.B. nicht mehr auf Lager hat, es im Katalog oder Website aber noch angeboten hat.
Das sollte mich wundern, vor allem, wenn dransteht: "!!! Auf Lager !!!" und dieses "Schild" leicht entfernt bzw. ersetzt werden kann durch "derzeit Lieferschwierigkeiten" oder ähnlichem. Und vor allem, wenn auf die Bestellung hin zunächst eine Bestätigungsmail kommt, mit der Zusage, "Wir sind bemüht Ihre Bestellung so schnell wie möglich zu bearbeiten."
Ralf
Glaubt ihr wirklich, dass die Angebote im Internet so häufig aktualisiert werden?
Farbschlurf
11.12.2004, 23:02
@joki: Das ist falsch. Ein Angebot, im Schaufenster, wie auch im Web oder in nem Katalog ist frei bleibend. Das heißt, dass er es dir nicht verkaufen muss, wenn er es z.B. nicht mehr auf Lager hat, es im Katalog oder Website aber noch angeboten hat.
Das sollte mich wundern, vor allem, wenn dransteht: "!!! Auf Lager !!!" und dieses "Schild" leicht entfernt bzw. ersetzt werden kann durch "derzeit Lieferschwierigkeiten" oder ähnlichem. Und vor allem, wenn auf die Bestellung hin zunächst eine Bestätigungsmail kommt, mit der Zusage, "Wir sind bemüht Ihre Bestellung so schnell wie möglich zu bearbeiten."
Ralf
Vielleicht haben sie zehn Kameras auf Lager. Plötzlich kommen am Montag 20 Bestellungen. Wenn sie hierfür liefern müssten und um jeden Preis die Kameras organisieren müssten und sie dir zu dem günstigen Preis weitergeben müssten wären sie über kurz oder lang pleite.
Mal ganz davon abgesehen, dass, selbst wenn die Sache auf dem Lager ist, sie trotzdem nicht an DICH verkaufen müssen, wenn sie mit dir z.B. nix zu tun haben wollen. Wenn z.B. jemand bestellt, der augenscheinlich die Sache nicht bezahlen kann (wie man das auch immer erkennen will), dann muss man dem die Sache nicht veräußern. Das ist deutsches geltendes Recht.
Für solche fälle schreibt mann dan Angebot verkauf vorbehalten, oder so ähnlich. :roll:
Delicious
12.12.2004, 02:33
Ich habe meine vor wenigen Tagen bei www.pixchamp.com bestellt, da hat sie 590€ gekostet. 2 Tage nach Geldeingang war das Ding bei mir, mit UPS zugestellt.
Ich bin hochzufrieden. (Ehrlichgesagt war ich ein bisschen skeptisch, weil die im Geizhals(.at) noch kaum Bewertungen hatten, aber siehe da, es gibt auch sehr positive Überraschungen...)
Ich denke, wenn eine Firma überlastet ist, hat sie die PFLICHT, mir dies bereits bei Bestellung mitzuteilen und nicht 4 Tage später!!
Warum haben die nicht einfach bei Bestellung schon eine automatisierte Mail geschrieben, bzw die Bestellung überhaupt angenommen? So eine funktion lässt sich doch leicht ausschalten.
Hattest Du Vorkasse mit denen vereinbart, oder wieso hast du das Geld schon überwiesen? Normal ist es bei einem Händler doch eher so, dass du per Lastschrift oder Rechnung bezahlst. Wenn die Vorkasse vereinbaren, ist das Angebot nicht mehr freibleibend, zumindest nicht 4 Tage lang. Ich denke, durch konkludentes Handeln (= Annahme deines Geldes ohne es umgehend zurückzuschicken) könnte eine vertragliche Verpflichtung seitens EG entstanden sein, dir die Kamera zu dem Preis zu liefern.
Der Vertrag ist rechtsgültig zustande gekommen. Ich denke, Farbschlurf irrt hier. Es stimmt, das Anbieten auf einer Webseite wird wie ein ins Schaufenster stellen gewertet, aber wenn ich über diese Webseite direkt eine Bestellung aufgeben kann, dann kommt rechtlich gesehen das Angebot von Dir. Durch das konkludente Handeln in Form der Annahme des Geldes (wenn das auf der EG-Webseite so vorgesehen ist mit Vorkasse) nimmt EG Dein Angebot an, und ist dadurch auch verpflichtet, zu liefern. Diese Mail ist ein nachträglicher Rücktritt vom Vertrag und Du hast m.E. zumindest ein Anrecht auf Schadenersatz (so an die 20 € sollten das sein denke ich: Überweisungsgebühren, Weg zu Bank, etc)
Ich denke, Farbschlurf irrt hier.
glaube ich nicht. wenn z. b. im versandhandel (quelle, otto, neckermann) ein artikel nicht mehr lieferbar ist, erhälst du auch die mitteilung "artikel nicht mehr verfügbar"
und hast auch kein recht auf auslieferung.
sollte man was im net bestellen sollte man(n) sich auch mal kundig machen ob der artikel auch lieferbar ist.
auf solche sachen wie "sofort lieferbar" oder "auf lager" sollte man sich nicht verlassen.
hatte auch bei eg-electronics wegen der dynax 7d nachgefragt und diese mail erhalten:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
von dem gesuchten Gert befinden sich derzeit noch wenige am Lager.
Wir können nach Bestelleingang, das Gert innerhalb von ein bis zwei
Arbeitstagen
per Nachnahme an Sie versenden. Der Postweg ist in der Regel 1-2 Tage.
Sollte das Gert bei Ihrer Bestellung nicht mehr lieferbar sein,
werden wir Sie innerhalb 3 Tagen darüber Informieren.
Mit freundlichen Gren
Ihr EG-Electronics Team
EG Electronics GmbH
Handelsgesellschaft
Auerswalder Hauptstr. 221
09244 Lichtenau
Tel. 03 72 08/ 88 46 10
Fax. 03 72 08/ 88 46 11
und vorkasse wegen den paar euro, dann schon per nachnahme. :lol:
Ich denke, Farbschlurf irrt hier.
glaube ich nicht. wenn z. b. im versandhandel (quelle, otto, neckermann) ein artikel nicht mehr lieferbar ist, erhälst du auch die mitteilung "artikel nicht mehr verfügbar"
und hast auch kein recht auf auslieferung.
aber nicht, wenn Vorkasse vereinabrt ist. dann ist der Händler verpflichtet, mich zu informieren, BEVOR ich Gelegenheit habe, zur Bank zu rennen und dem kostenlos einen Kredit zur Verfügung zu stellen. Und die Mail dass EG nicht liefern kann, kam ja erst 4 Tage später. Zudem ist eine Werbung, wenn eine sofortige Verfügbarkeit angezeigt wird, aber nicht besteht unlauterer Wettbewerb, ausser es wird mir bei dem Bestellversuch bereits mitgeteilt (wie z.B. bei Conrad Electronics)
aber nicht, wenn Vorkasse vereinabrt ist.
sorry, aber ich glaube das vorkasse sicher nicht vereinbart war.
Und die Mail dass EG nicht liefern kann, kam ja erst 4 Tage später.
wer sagt das? vielleicht war sie ja schon am 9.12 in seinem postfach.
und er hat sie erst am 10.12 runtergeladen. :D
Bevor wir darüber weiter mutmaßen, ob Vorkasse nun vereinabrt war und ob die Mail erst 4 Tage später kam oder erst 4 Tage später runtergeladen wurde, solte Bendix vielleicht was dazu sagen.
Merkwürdig finde ich das aber schon. Wenn ein Anbieter eine Seite im Internet hat, dann erwarte ich Aktualität der Seite, erst recht, was die Preise und die Verfügbarkeit der Artikel angeht. Und wenn ein Anbieter mit der Auftragsabwicklung per Internet überlastet ist, dann sollte er auf die Bestellmöglichkeit per Internet verzichten.
Ist das Geld eigentlich schon zurückgekommen, Bendix?
Zitat
"In einer Entscheidung vom 5.03.2002 hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass eine Werbung mit Sonderangeboten dann wettbewerbswidrig ist, wenn der Händler sich nicht ausreichend bevorratet hat. Klausel wie "so lange Vorrat reicht" ändern nichts daran. Es müssen mindestens für den ersten Gültigkeitstag und den darauf folgenden zwei Tagen genügend Produkte zur Verfügung stehen.
Der BGH hat nun entschieden (Entscheidung vom 22.7.2002; Az.: I ZR 300/01), dass Sonderangebote mit einer Gültigkeitsdauer von nur einem Tag einen Verstoss gegen Wettbewerbsrecht darstellen. Er hatte eine Revision gegen eine entsprechende Entscheidung des LG Dresden (es ging hier um ein Sonderangebot, das lediglich an einem verkaufsoffenen Sonntag gelten sollte) kostenpflichtig abgelehnt. "
Bevor wir darüber weiter mutmaßen, ob Vorkasse nun vereinabrt war und ob die Mail erst 4 Tage später kam oder erst 4 Tage später runtergeladen wurde, solte Bendix vielleicht was dazu sagen.
Ist das Geld eigentlich schon zurückgekommen, Bendix?
Gemach! Erstmal Essen, dann Zeitung lesen, dann ausruhen, danach hole ich etwas aus.
Geld ist noch nicht zurück. Siehe auch meine vorigen Mails.
Bis denne.
Ralf
Zitat
"In einer Entscheidung vom 5.03.2002 hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass eine Werbung mit Sonderangeboten dann wettbewerbswidrig ist, wenn der Händler sich nicht ausreichend bevorratet hat. Klausel wie "so lange Vorrat reicht" ändern nichts daran. Es müssen mindestens für den ersten Gültigkeitstag und den darauf folgenden zwei Tagen genügend Produkte zur Verfügung stehen.[...]
Das Problem ist nur, das ausschließlich Mitbewerber die betreffende Firma verklagen können, nicht allerdings Verbraucher im Sinne des BGB (B2C). Schade eigentlich...
katmai.
Hallo!
Noch habe ich Hoffnung, nämlich weil:
Als ich das ausgefüllte Bestellformular bei EG-Electronics mit OK quittierte, erwartete ich das Erscheinen einer zusätzlichen Bestätigungsseite - wie bisher gewohnt von Onlineshops. Ich wollte noch eine Änderung vornehmen, musste dazu aber den browsereigenen Zurück-Button nehmen, nahm die Änderung vor und betätigte wieder OK. Eine Bestätigungsseite gibt es bei der Firma nicht.
Die Folge: Ich hatte das Formular 2x abgeschickt. Das wurde mir jedoch erst klar, als ich 2 Bestätigungsmails mit 2 verschiedenen Bestellnummern erhielt. Das Geld hatte ich für die zweite Bestellnummer bereits angewiesen.
Schnell eine dies erklärende Mail hinterhergeschickt, in der Hoffnung, dass die auch gelesen wird. Das alles war am Dienstag Mittag. Das Telefon hebt dort keiner ab.
Am Freitag Nachmittag kam die in meinem ersten Beitrag zitierte Mail. Panik. Geld weg und Kamera nicht da. Inzwischen fiel mir auf:
Die "Auftragsablehnungmitteilung" bezog sich auf die von mir per Mail stornierte Bestellung. Für die andere Bestellung habe ich eine solche Mitteilung bislang nicht erhalten. Komisch ist die Begründung trotzdem, denn wenn sie soeben überlastet waren, sind sie es 35 Sekunden später sicher auch noch. Wenn sie auf meine Stornier-Mail reagieren wollten, hätten sie ruhig Bezug darauf nehmen sollen.
Insofern hoffe ich, dass meine zweite Bestellung doch bearbeitet wird. Das werde ich -spekulier spekulier- vielleicht morgen erfahren, wenn sie auf meine letzte Mail vom Freitag und auf das am Samstag nachgeschobene Fax hoffentlich antworten. Die Forumsgemeinde wird umgehend informiert.
Ralf
Farbschlurf
12.12.2004, 20:24
Zehn von deiner Sorte am Tag sichert mindestens einen neuen Arbeitsplatz in der Kundenbetreuung... :lol:
Aber halt uns mal auf dem Laufenden, die Geschichte ist wirklich sehr spannend.
:top:
Hallo Ralf,
jetzt klingt die Geschichte aber ganz anders :shock:
Neuester Stand:
"Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Wir benötigen von Ihnen die Ihre Bankverbindung, um Ihren
das Geld zurück zu überweisen. Bitte senden Sie dies uns zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr EG-Electronics Team"
Wenigstens das.
Ralf
Gleichlautende Mail erhielt ich nochmal für die (versehentlich) zweite Bestellung. Nun bin ich gespannt, wann die zurückzahlen - und vor allem: wie oft!! ;-)))
Fazit: An meiner Doppelbestellung lag nix. Die machen ein Angebot und schmeißen dann den Kunden aus dem Laden. Das Angebot steht weiterhin im Netz, mit Hinweis "!!! Auf Lager !!!". Aktualisiert haben sie nur den Preis - um 7 Euro nach oben.
Ralf