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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kosten einer Rücksendung innerhalb 14 Tagen gemäss Fernabgg


Klick
25.11.2004, 20:12
Hallo,

wieviel darf ein Versandhändler eigentlich für die Rücksendung verlangen.
Ich hatte mir die CANON 20D bestellt und habe festgestellt, dass sie leider extremen Backfokus hatte. (Das bedeutet für uneingeweihte im wesentlichen, dass die anvisierte Ebene nicht scharf wiederegegeben wird, sondern irgendwas dahinter) Daraufhin habe ich mich mit dem Händler in Verbindung gesetzt und er hat gesagt, ich soll die Camera unfrei zurücksenden, er würde dann den Kaufpreis erstatten. Das habe ich dann gemacht und wenige Tage darauf kam ein Schek zur Verrechnung. Allerdings wurden 20 Euro abgezogen, wegen Unkosten, wie die sagen. Ist das statthaft?

Viele Grüße,
Klick

Tom66
25.11.2004, 20:15
Hast du mal einen Blick in die AGB deines Händlers geworfen?

Ditmar
25.11.2004, 20:16
Ob es statthaft ist kann ich Dir nicht sagen, aber bei Seriösen Händlern (z. B. FotoMayr) kostet es Dir nichts!

Egbert
25.11.2004, 20:19
Hallo Klick,

das hab ich so noch nicht erlebt. Bei Kleineinkäufen ( ich glaube bis 49€ )sind im Regelfall die Rücksendungen zu bezahlen, aber bei größeren Summen dürften keinerlei Kosten anfallen.

Klick
25.11.2004, 20:20
@Tom66

Nein, ich hab da nicht genauer nachgelesen. Ich habe immer gedacht, beim Versandeinkauf ist der Kunde auf der sicheren Seite. Egal, was die in ihr Kleingedrucktes schreiben.

Tom66
25.11.2004, 20:26
Grundsatz Nummer 1: immer das kleingedruckte lesen. ;)
Primär ist das Kleingedruckte die Handlungsweise des Händlers, auch wenn sie nicht gesetzeskonform ist. Im Moment sitzt der Händler am längeren Hebel, denn er hat dein Geld und schickt es dir zurück. Sollte es nicht rechtens sein, dann mußt du dein Recht durchsetzen, was vermutlich ohne juristischen Beistand schwierig werden könnte und ob es 20 Euro wert ist, kannst dann nur du entscheiden.

Also werf mal einen Blick in die AGB.
Vielleicht meldet sich noch juristisch vorgebildeter zu Wort.

Dimagier_Horst
25.11.2004, 20:33
Ich fasse mal zusammen, wie ich es handhabe:

Bei Sendungen, die im Rahmen des 14-Tage-Rücktrittsrechts zurückkommen, berechne ich nur Kosten, die (bei einwandfreier Ware) durch übermässig zerstörte Verpackung entstehen. Wenn jemand etwas öffnen muss, um es anzuschauen, beanstande ich es nicht.

Wenn ein Gerät fehlerhaft ist, berechne ich gar nichts. So war es bei Dir, gell? Und wenn ich mit einem Kunden vereinbare, dass ich den Kaufpreis erstatte, dann mache ich das auch und breche diesen Vertrag nicht.

Selbst wenn ich anderslautende AGBs hätte, würden die mir nichts bringen. Höchstens die Abmahnung eines Konkurrenten :lol: .

Hellraider
25.11.2004, 21:04
Dem aktuell geltenden Fernabsagegesetz nach dürfen die Rücksendekosten nur dem Käufer in Rechnung gestellt werden, wenn der Kaufpreis unter 40 Euro liegt. Bei Artikeln die mehr kosten muss der Händler auch die Rücksendekosten übernehmen (wenn ich mich Recht erinner).

Sollte in den AGBs was anderes drin stehen ist dieser Passus unwirksam und Du müsstest das vor Gericht klären. Aber da das für ein paar Euros kaum einer macht, machen es sich halt viele Händler zur Gewohnheit das auf den Kunden abzuwälzen, weil die sich dann denken: Da "muckt" sowieso niemand auf.

Für den Einzelnen mag das ja nciht viel sein, aber für die Firma "lohnt" sich sowas schon.

Man sollte aber auch bedenken, das es viele Leute gibt, die sich einfach aus Spaß mal etwas bestellen und das dann innerhalb der 14-tägigen Rücknahmegarantie wieder zurückschicken. Sowas kann auf Dauer insbesondere kleine Händler in den finanziellen Ruin treiben.

esdeebee
26.11.2004, 00:12
Das braucht man nicht nach dem Fernabsatzgesetz zu beurteilen. Der Artikel war mangelhaft. Und dan greift das Gewährleistungsrecht. Und das besagt, daß dem Käufer keinerlei Kosten entstehen dürfen, wenn er zu Recht die Behebung eines Mangels verlangt oder gegebenenfalls den Kaufvertrag wandelt. So würde ich das hier interpretieren. Der Käufer reklamiert einen Mangel und der Händler bietet ihm sofort die Wandlung (Rückgängigmachung) des Vertrages an.
Einen Anteil vom Kaufpreis darf der Händler nur dann für sich beanspruchen, wenn der Käufer die Ware schon eine Zeit benutzt hat. Quasi ne (Ab)Nutzungsgebühr.
Das kann ich in diesem Fall nicht glauben. Ausprobieren und Mangel feststellen heist nicht nutzen. Ausser du hättest bereits einige hundert Bilder gemacht.
Oder der Händler stellt fest, daß der von Dir beschriebene Mangel nicht vorliegt. Dann kann er Dir seine Unkosten in Rechnung stellen. Dabei würde aber hier wieder das 14-Tägige Rückgaberecht gelten, wonach bei Artikeln ab 50 EUR die Rücksendung zu Lasten des Händlers geht.
Also: Ohne Grund kann er Dir die 20 EUR nicht so einfach abziehen. Stelle eine entsprechende Nachforderung mit Fristsetzung und Androhung rechtlicher Schritte. Wende Dich auch an eine Verbraucherberatung. Die können z.B. veranlassen, das der Händler abgemahnt wird, falls er eine unlautere Klausel in seinen AGB versteckt hat. Deswegen: lade Dir diese herunter und druck sie aus.

artmano
28.11.2004, 00:59
Wie ist es mit den ursprünglichen Versandkosten, die der Händler für die Zusendung verlangt hat?

Ist es üblich, dass der Händler die einbehält, oder muss er sie ebenfalls erstatten?