Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfragen: Portaits im Karneval
Ich weis, das hier kein Rechtsforum ist. Aber ich weiß im Moment nicht ob ich das darf oder nicht. Also ich war am Sonntag (aus Langeweile und endlich mal wieder guten Grund gehabt zu fotografieren) bei dem Karneval der Kulturen in Berlin (ich wohne immerhin in Berlin). Nach kurzer Überlegung, wollte ich mal etwas ausprobieren und nahm nur das Tamron 90mm Makro mit. Habe davor nur die Festbrennweite 50mm immer drauf gehabt.
Vielleicht war es dumm von mir kein anderes Objektiv mit genommen zu haben. Es endete schließlich damit, das ich beinahe nur Portraits gemacht habe. Die meisten Fotos sind von den Leuten die die Aufführungen gemacht haben. Einige sind Passanten oder einfach nur Leute, die mit auf den Trucks waren.
Nun, das ist eine ganz andere Situation als Straßen-Fotografie. Um Erlaubnis kann ich sie auch nicht bitten. Manche haben zwar freundlich zugelächelt. Darf ich Fotos von solchen Veranstaltungen in einer Serie von Fotos veröffentlichen, auch wenn es Portraits sind? Es ist ja keine Reportage. Und was ist mit einzelnen Fotos, darf ich diese auf Foto-Dienste veröffentlichen? Habe ich das volle Recht am Bild, als ob ich ein Stein fotografiert hätte?
Ich wäre um Rat dankbar.
Edit
Der Foto Thread dazu: http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?p=1325118#post1325118
Also so, wie ich unsere Juristin hier verstanden habe, ist es erlaubt, von solchen Leuten Fotos zu machen, da sie sich ja absichtlich (und verkleidet) in der Öffentlichkeit bewegen und damit rechnen müssen, fotografiert zu werden.
Was wichtig ist: der Bezug zur Veranstaltung muss noch gegeben sein. Wenn du zB nur ein Close-Up des Gesichts gemacht hast, ist das dann nicht mehr erlaubt. Wenn du dir aber jemanden aus der Gruppe rausgepickt hast, der gegenüber der (noch sichtbaren) Gruppe freigestellt ist, ist es ok.
Ich bin aber keine Rechtsanwältin und kann nur das schreiben, was ich selbst dazu erklärt bekommen habe.
Was meinst Du mit Foto-Dienst? Eine Bildagentur, wo Du die Bilder verkaufen möchtest?
Ich denke, da wird es etwas anders aussehen. Und eine seriöse Agentur wird dann sowieso nach einem Model-Release verlangen.
Aber da werden die Experten sicher verlässlichere Angaben machen können.
Ich denke, mit Fotodiensten meint er seinen Flickr-Account.
Danke, Dana. Ich nehme das Thema etwas ernst, möchte aber nicht mit dem Rechtsanwalt rumschlagen. Natürlich sind es keine verbindlichen Aussagen und niemand haftet hier für die Korrektheit. Ich brauche nur eine ungefähre Linie, der ich folgen kann. Für mich ist es selbstverständlich, den Bezug zum Festival herzustellen.
Es ist schade, das man Fotos solcher Veranstaltungen nicht einfach veröffentlichen darf. Aber ich respektiere es. Ich denke am einfachsten ist es, wenn ich eine Serie von Bildern im Fotostories Bereich veröffentliche und mir dann jemand netteweise aufmerksam macht, wenn einige Bilder problematisch sind. Dann entferne ich sie einfach.
Es geht mir auch nur um mein gutes Gewissen. Ich glaube kaum, das jemand jemals klagen würde. Aber auch so möchte ich es gar nicht erst soweit kommen lassen.
Und ja, ich meine Flickr und ähnliche Dienste. Natürlich möchte ich kein Geld für die gemachten Fotos, nur frei zur Verfügung stellen (user darf alles damit machen). Ich bezweifle das sie professionellen Ansprüchen gerecht wären.
Personen, die bei öffentlichen Aufführungen mitwirken, sind meiner Meinung nach "relative Personen der Zeitgeschichte" und dürfen als solche fotografiert und veröffentlicht werden. Der Bezug zur Veranstaltung dürfte im konkreten Fall wohl immer gegeben sein.
mrieglhofer
28.05.2012, 21:25
Relative Personen der Zeitgeschichte kannst hier vergessen. Wenn jemand an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt, kannst du ihn als Teil der Veranstaltung dokumentieren. Ein Porträt eines einzelnen ist davon aber nur in seltenen Fällen abgedeckt.
Ein Zitat dazu:
Auch bei Versammlungen, Aufzügen, und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten
Personen teilgenommen haben, verschwinden diese im Rahmen des Gesamtgeschehens.
Zentrales Motiv ist die Abbildung des Geschehens, nicht die einzelne
Person.
Da es dir aber eher rein um den künstlerischen Aspekte geht, kannst du eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen.
Zitat dazu:
§ 23 Abs. 1 Ziff. 4 KunstUrhG statuiert für solche Bildnisse eine Ausnahme vom Einwilligungsvorbehalt
durch den Betroffenen, die „nicht auf Bestellung angefertigt sind,
sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dienen“.
Das geht normalerweise dann, wenn sie in Ausstellungen oder über den Kunsthandel vertrieben werden. Oder wenn du eine Homepage mit künstlerischem Inhalt machst. Im Zweifelsfall einlesen. Es gibt da einige sehr interessante Urteil auch hinsichtlich Fotos, bei denen die Personen überhaupt nicht einverstanden waren. Es ist meist für die Kunstfreiheit ausgegangen.
Rechtsgrundlage in Deutschland:
Die Rechtsgrundlage für das Recht am eigenen Bild stellt das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie” (auch: Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KUG) vom 09. Januar 1907 dar. Das KUG war damals als Strafgesetz geschaffen worden, nachdem die Presse ein Foto des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck, das ihn aufgebahrt in der Leichenhalle zeigte, veröffentlicht hatte. Heute sind nur noch die §§ 22, 23 und 24 KUG von Bedeutung.
KUG § 22 bestimmt:
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten."
KUG § 23 zählt Ausnahmen auf:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Auszug des Bildrechts
Quelle: http://www.mainreportage.de/bildrecht.l (http://www.mainreportage.de/html/bildrecht.html)
ABER, wenn man vorher Kontakt mit den Leuten aufnehmen kann, ist das besser..
Die Fotolprofis mit Gewinnabsicht an den Bildern rennen mit Verträgen durch den Karneval (habs selber schon gesehen, teilweise mit Schildern wie "zahle 10,- bei Vertrag").
Fotocommunity, Flickr und die anderen Fotoseiten sind voll von Bildern des KdKulturen.
Ich war am Sonntag auch zwischen 14-16 Uhr da.. auf Höhe Konrad Elektronik Geschäft.
Hans1611
28.05.2012, 22:04
Habe ich das volle Recht am Bild, als ob ich ein Stein fotografiert hätte?
Ich wäre um Rat dankbar.
Hallo,
ich bin zwar Jurist, habe aber von dieser speziellen Materie wirklich keine Ahnung, da sie sehr komplex ist.
Aber laß mich mal grundsätzlich etwas sagen:
ich lege an mein Handeln immer folgenden Maßstab an:
"Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu."
Aber zu Deiner konkreten Frage, die ich zitiert habe:
Nein, natürlich nicht. Ein Mensch ist kein Stein.
Ich möchte für eure bisher sachliche Behandlung bedanken. Ich hoffe nicht, das hier ein Streit entsteht, in der Qualität eines "OVF ist besser als EVF". Wenn ich eine kleine Serie an Bildern fertig habe, werde ich das mal hier verlinken.
Was ist mit Fotos von Personen, die man nicht eindeutig identifizieren kann? Und wird bei so einer Versammlung zwischen Besucher und denjenigen, die an der Veranstaltung als beispielsweise Tänzer auftreten ein Unterschied gemacht?
@Hans1611
Das mit dem Stein, wie soll ich sagen, war nur etwas humorvoll gemeint. :-) Prinzipiell ist das richtig und kein Werk, Objekt oder Tier ist mit einem Menschen gleich zu setzen. Die Frage hätte ich mir wohl auch sparen können. Aber danke für die Faustregel, so gehe ich schon vor. Das Veröffentlichen von Fotos ist aber kein Schaden in meinen Augen. Und ich will auch kein Geld damit verdienen.
@mrieglhofer und @Kabuto
Das ist eine interessante Ansicht. Ich kann nicht sagen ob es Kunst oder Reportage sein soll. Ich bin hingegangen und habe irgendwas zum fotografieren gesucht, zum üben sozusagen. Als mir dann die Leute beim Fotografiren zugelächelt haben und dann bestimmte Bewegungen gemacht haben, ist mir ganz warm ums Herz geworden. Ach sorry, ich schweife ab.^^
@Stoney
Relative Personen der Zeitgeschichte sind doch Menschen, die bekannter sind, die einen Namen haben. Ich würde diese NoName Tänzer und die Besucher im allgemeinem nicht als Personen der Zeitgeschichte interpretieren, da sie mit jedem anderen Menschen an dieser Stelle zu ersetzen wären, da sie keine Auswirkungen auf die Zeitgeschichte haben.
In der Regel sollte man IMMER darauf hinweisen (Bildtitel, Text unter dem Bild) woher das Bild stammt.
Vor allem, wenn es Potraits sind, wo man nicht mehr erkennen kann, aus welchem Anlaß und an welchem Ort es entstanden ist.
Solltest Du die Leute fotografieren, die dem Umzug zugeschaut haben, fällt das zwar nach meinem Verständnis auch unter dem KUG §23 (die Zuschauer haben so gesehen an der Veranstaltung teilgenommen). Aber der eigene Menschenverstand sollte so weit helfen, daß man da nicht wie ein Paparazzi auf Promijagd einfach dumpf draufhält und heimlich abhaut)
Als mir dann die Leute beim Fotografiren zugelächelt haben und dann bestimmte Bewegungen gemacht haben, ist mir ganz warm ums Herz geworden. Kenn ich und empfinde ich auch als sehr angenehm und eine Art Dankeschön. Wenn die Akteure extra für einen sich in Pose gestellt haben oder je nach Figur auch Faxen veranstalteten.:top:
Da geht dann wieder das Prinzip geben und nehmen in aller Freundlichkeit.
Nur mit dem NOName Tänzern muß ich widersprechen. Einige von diesen Leute sind lokal schon über die Jahre bekannt (im Rahmen der Umzüge und der Berichterstattung. Es gibt z.B. einen älteren Herren jenseits der 60+ Jahre, der jedes Jahr bei einer Gruppe im brasilianischen Sambastil ziemlich knapp bekleidet auftritt und ordentlich mitmacht.
Beim K.d.K ist er also eine Person der Zeitgeschichte.
mrieglhofer
29.05.2012, 16:06
Das ist eine interessante Ansicht. Ich kann nicht sagen ob es Kunst oder Reportage sein soll.
Das ist beim Fotografieren auch egal. Wenns an eine Zeitung verkaufst, wirds wohl eine Reportage sein, wennst in eine Galerie hängst, wohl Kunst und bei Shutterstock am ehesten kommerziell. Und je nachdem, darfst halt bestimmte Bilder nicht verwenden bzw. brauchst du zwingend eine Model Release.
Vor allem, wenn es Potraits sind, wo man nicht mehr erkennen kann, aus welchem Anlaß und an welchem Ort es entstanden ist.
Solltest Du die Leute fotografieren, die dem Umzug zugeschaut haben, fällt das zwar nach meinem Verständnis auch unter dem KUG §23 (die Zuschauer haben so gesehen an der Veranstaltung teilgenommen).
Sicher nicht. Das ist ja genau beschrieben, dass du die Verantaltung fotografieren darfst. Wenn jemand am Strassenrand steht und inder Nase bohrt, ist das kein Veranstaltungsfoto. Da gibt es genügend Abhandlungen drüber.
Die Tänzer usw. sind natürlich kein Thema, da die ja der Kern der Veranstaltung sind. Und nebenbei, eine Veranstaltung ist etwas, bei dem alle den Willen haben, etwas zu tun. Also ein Menschenauflauf ist keine Veranstaltung.
Aber zurück zur Ausnahme: Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Das ist genau jener Teil, in dem alles künstlerische fällt. Es gab da in Amerika ein entsprechendes Urteil, das auch in Deutschland sehr breit diskutiert wurde.
Dies war Erno Nussenzweig vs. Philip-Lorca Dicorcia, bei dem genau auch der kommerzielle Aspekt des Verkaufes von Abzügen diskutiert wurde und erschwerend war, dass er aus religiösen Gründen nicht fotografiert werden wollte.
In Deutschland gab es in analoger Form Regina Schmeken mit dem "Schwarzen Sheriff", bei dem auch das OLG München für die §23Abs.1 Nr. 4 KUG entschieden hat. Kunst ist dann Kunst, wenn sie in kunstgemäßer Form verbreitet wird;-) z.B. Ausstellungen, Kunstkataloge, Abzüge usw. nicht jedoch eine kommerzielle Verwertung für Werbung.
Details hier: http://www.lawmas.de/database/upload/hq/pstock_hq0c0604b6eb2ee0f1145aac38766ad803.pdf
Im Kern also darfst du jeden fotografieren, der Knackpunkt ist, was du mit den Bilder anfängst. Das gleiche Bild in einer Galerie aufgehängt ist völlig unkritisch, bei Shutterstock angeboten jedoch reichts für eine Verurteilung locker aus.
"Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu."
Das sehe ich auch so, man sollte nur nicht den Umkehrschluss ziehen. Das kann schief ausgehen wenn einer der Je-peinlicher-desto-geiler-Jugend-Franktion seine Maßstäbe anlegt und die dann bei jemandem anwendet, der immer darauf bedacht ist völlig korrekt aufzutreten und evtl. gar nicht gerne irgendwo auf Fotos zu sehen ist :D
Ich persönlich sehe es so, dass man auch unterscheiden sollte, was nun rechtlich erlaubt und nicht erlaubt ist und was man tut oder nicht tut. Dazu gehört auch dass man gewisse Fotos aus moralischen Gründen nicht veröffentlicht obwohl man es vielleicht dürfte, andererseits aber auch mal ein Bild veröffentlicht ohne die rechtlichen Vorraussetzungen zu haben.
Das wäre für mich z.B. dann der Fall, wenn bei genannter Veranstaltung jemand wie geschehen extra in die Kamera lächelt und sich in Pose wirft.
Oder wie neulich bei mir, da habe ich auf Wunsch des Veranstalters auf ner Faschingsveranstaltung Bilder gemacht und diese dann veröffentlicht. Rein rechtlich hätte ich es vielleicht nicht gedurft, weil die es sicher nicht in Ihren AGB haben (bzw. solche sicher garnicht erst vorhanden sind). Andererseits hätte jeder der es nicht möchte den ganzen Abend zu mir kommen können und mir mitteilen können, dass er es sich nicht wünscht dass Bilder von ihm veröffentlicht werden. Wenn ich heimlich "peinliche" Bilder geschossen habe, habe ich die gleich weggelassen.
Natürlich kann ich dann rechtlich angreifbar sein. Aber 1. ist es unter genannten Umständen sehr unwahrscheinlich dass dies jemand tut und 2. kann man - falls es doch passiert - immer noch (ggf. mit Hilfe eines Anwalts) überlegen welche Gesetze es einem vielleicht doch erlauben genau dieses Bild zu veröffentlichen.
Das soll jetzt kein Aufruf sein, die Rechte nicht zu beachten. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Aber ich finde man sollte auch einfach mal den gesunden Menschenverstand walten lassen und auch mal das Interesse einer breiten Masse (Bilder von der Veranstaltung zu sehen) über die möglichen Rechte eines Einzelnen stellen, wenn dieser mit der Veröffentlichung rechnen konnte und dies verhindern konnte indem er es dem Fotografen sagt, dass er das nicht wünscht.
Wenn man dann an jemanden gerät, der nur Ärger sucht und genau weiß dass man das von ihm gemachte Bild nicht veröffentlichen darf und der nur darauf wartet dass es passiert um einem dann eine reinzuwürgen.... Naja dann... Dann hat man halt ein wenig Ärger und einen Menschen mehr der einem irgendwie Leid tut dass er sonst keine Beschäftigung hat.
Hier der Thread mit den Bildern dazu: http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?p=1325118#post1325118
Es sind so ungefähr nur 8 Fotos. Nach diesem Thread werde ich wohl bei solchen Veranstaltungen ähnlich vorgehen. Deswegen ist das hier für mich im Moment wichtig. Falls also eines der Fotos durch das Persönlichkeitsrecht geschützt wird, dann bitte benachrichtigen.
Hallo,
alle deine Bilder spiegeln nicht den Charakter des 17. Karneval der Kulturen in Berlin wieder.
Es handelt sich um Portraitaufnahmen die überall aufgenommen sein könnten.
Alle Personen auf den Bildern können sich wieder erkennen, auch von hinten.
Wenn du keine Erlaubnis der einzelnen Personen hast das Foto zu veröffentlichen
würde ich diese schnell wieder löschen. Ist so.
Ein typisches Karneval-Foto: 20 tanzende Mädels im Kostüm und Zuschauer. Aber auch hier kann es schon Probleme geben.
Ein Anwalt sagte mal: Um keinen Ärger zu bekommen, ist es am Besten keine Fotos zu machen. (gilt immer für eine Veröffentlichung)
Hmm, könnten das andere bitte bestätigen? Dann würde ich die Fotos gleich wieder runter schmeißen.
Neonsquare
02.06.2012, 19:08
@Tikal
Was Du eigentlich suchst ist eine konkrete Rechtsberatung; an einem konkreten Fall. Eine solche darf eigentlich nur eine nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz legitimierte Person erbringen. In einem Fotoforum ist es natürlich jederzeit möglich sich allgemein über rechtliche Fragen auszutauschen, aber konkrete Sachverhalte können zu Problemen führen.
Deshalb hier nur meine Meinung zum allgemeinen Thema und nicht zu Deinem konkreten Fall/Deiner Veröffentlichung:
Die einfachen Formeln "Es ist ein Porträt - man sieht von der Veranstaltung nichts" sind meiner Einschätzung nach zu einfach gefasst. Meist veröffentlicht man ja nicht nur ein einzelnes Bild, sondern eine ganze Serie von Bildern im Kontext. Durch die Veröffentlichung kann man auch kenntlich machen in welchem Kontext die Bilder stehen. Bei einer Fotoreportage sehe ich keinen Grund, wieso nicht auch Porträts von Darstellern oder auch Gästen (z. B. Beifall klatschende Person) möglich sein sollen.
Außerdem steht das "Recht am eigenen Bild" als Grundrecht nicht über, sondern neben anderen Grundrechten wie der Pressefreiheit oder der Kunstfreiheit. Die Ansprüche all dieser Interessen müssen stets gegeneinander abgewogen werden. Insofern ist das mit den Pauschaulformeln auch immer eine Krux: Eigentlich müssen die Umstände jeder Veröffentlichung individuell betrachtet werden.
Die Konsequenzen können - wie bereits erwähnt - sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich sein. Ersteres stammt noch aus der Zeit Bismarcks (eigentlich kurz nach seiner Zeit ;-) ) und ist in der Praxis heutzutage doch eher selten der Fall. Im Prinzip könnte der Abgebildete einen Antrag stellen und wenn die Veröffentlichung nicht rechtens war, dann kann das sogar eine Freiheitsstrafe bedeuten. Die Zivilrechtlichen Konsequenzen sind da schon weit gängiger: Es kann Unterlassung verlangt und Schadenersatz fällig werden - in einer Höhe, die sich üblicherweise in Bereichen bezahlter Lizenzierung befindet. In bestimmten Umständen könnte auch Schmerzensgeld möglich sein.
Insofern musst Du für Dich die Risiken abwägen - wenn Du die möglichen Konsequenzen fürchtest, dann solltest Du eine Veröffentlichung vermeiden. Alternativ kannst Du einen Anwalt fragen - ich fürchte jedoch auch der würde im Zweifel wohl eher von einer Veröffentlichung abraten.
Gruß,
[neon]
Hallo, Tikal,
es ist eigentlich auch schon alles gesagt worden vor der letzten Antwort. Du kannst nicht erwarten, dass wir Laien uns da total festlegen, zumal das nichtmal erlaubt ist. Laien dürfen nicht einfach detaillierte Rechtsauskünfte geben, das kann sogar Folgen haben.
Ich möchte dich also bitten, die Bilder rauszunehmen, wenn du der Meinung bist, sie seien so nicht vertretbar (es sind viele nicht zuordbare Detail-Portraits drin). Meiner Meinung nach hast du doch schon ein blödes Bauchgefühl, sonst hättest du nicht so explizit gefragt.
Gibt es von dem Veranstalter nicht eine Page? Kannst du dort nicht einfach mal fragen, wie die es handhaben? Vielleicht bekommst du dort noch genauere Infos. Wir sind hier sichtlich nicht die richtige Plattform.
Ok. Also wie eingangs beschrieben habe ich nicht nach rechtsverbindlichen detaillierten und auf diesen Fall beschränkten Auskunft gefragt. Wenn jetzt viele der erfahrenen Fotografen unter euch gemeldet hätten das es problemlos sei, dann hätte ich darauf vertraut. Dann werde ich in Zukunft solche Fotografien unterlassen und diese hier wieder raus nehmen. Konnte das halt alleine nicht abwägen. Danke für eure Antworten.