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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Mal wieder was rechtliches - Eigenkündigung...
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Alt 26.03.2008, 10:26   #11
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Die "richtige" Form der Zustellung lautet hier Einwurfeinschreiben damit ist sie auf der sicheren Seite.
Einwurfeinschreiben ist so ziemlich der größte Marketinggag im Postwesen und ist genauso sicher wie ein normaler Brief .

In dieser Situation kommt es darauf an, dass Empfang und Inhalt nachgewiesen werden können - und damit bleibt nur der Gerichtsvollzieher. Denn nur so kannst Du nachweisen, dass auch der entsprechende Text zugestellt wurde. Und nicht ein weisses Blatt Papier in einem Umschlag. Auch ein Cheffe kann Zeugen auffahren ...
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Geändert von Dimagier_Horst (26.03.2008 um 10:29 Uhr)
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Alt 26.03.2008, 11:25   #12
Kabuto
 
 
Registriert seit: 04.01.2006
Ort: Berlin Tempelhof/Mariendorf
Beiträge: 918
Einwurfeinschreiben dokumentiert die zustellende Kraft nur, daß die Sendung in den Briefkasten/Einwurfschlitz eingeworfen wurde. Eher unsicher bei solchen wichtigen Sachen wie Kündigungen.
Kabuto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2008, 12:17   #13
Hademar2
 
 
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
Zitat:
Zitat von Schmiddi Beitrag anzeigen
Ich danke Euch, werde das mal weiter geben!

Viele Grüße,
Schmiddi
Ich würde mich auf sowas nie im Leben einlassen.

Das vernünftigste ist immer noch die persönliche Übergabe der Kündigung an den direkten Chef oder in der Personalabteilung und das bei einem vernünftigen Gespräch mit dem Chef.

Alles andere würdest du dann verschlüsselt im Zeugnis wieder finden und das gilt es auf alle Fälle zu vermeiden.
__________________
H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat!
Hademar2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2008, 12:22   #14
rmaa-ismng
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
Da eine Zustellung nur dann als erfolgt betrachtet wird wenn sie dem Empfänger persönlich oder einer Person seines Haushaltes persönlich übergeben wurde ist die korrekte Form der Zustellung natürlich Einschreiben Eigenhändig...!

Jedenfalls sagen das wohl die Gerichte. Und die sollten es wissen.
rmaa-ismng ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2008, 16:01   #15
spider pm
 
 
Registriert seit: 29.01.2008
Ort: 38xxx
Beiträge: 918
moin

auf einer Fortbildung sagte man uns aber (trotz Proteste) das der Arbeitgeber einen Kündigen kann , auch wenn man im Urlaub ist . Also wenn der Chef weis du fährst für 4Wochen ins Amy-Land - dann kann er , um Dich kostengünstig und einfach loszuwerden , einen per Einschreibern die Kündigung in Deinen Briefkasten werfen lassen (Es reichte der Briefkasten als Übergabepunkt)... Er hat die Fristen eingehalten , Du kannst aber nicht Fristgerecht Einspruch einheben ...

Warum sollte es also nicht auch umgekehrt gehen können . Einschreiben - Briefkasten - Ende ...


pierre
spider pm ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 26.03.2008, 16:09   #16
frame
 
 
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.076
Zitat:
Zitat von spider pm Beitrag anzeigen
auf einer Fortbildung sagte man uns aber (trotz Proteste) das der Arbeitgeber einen Kündigen kann , auch wenn man im Urlaub ist . Also wenn der Chef weis du fährst für 4Wochen ins Amy-Land - dann kann er , um Dich kostengünstig und einfach loszuwerden , einen per Einschreibern die Kündigung in Deinen Briefkasten werfen lassen (Es reichte der Briefkasten als Übergabepunkt)... Er hat die Fristen eingehalten , Du kannst aber nicht Fristgerecht Einspruch einheben ...
richtig, ich kenne einen Fall wo das genau so durchexerziert wurde (die Chefs haben tatsächlich hinter dem Baum gewartet bis der Mitarbeiter in urlaub fuhr und haben dann die Kündigung in seinen Briefkasten geworfen.
Ist aber schon mehr als 15 Jahre her.
ciao
Frank
__________________
Some say I don’t play well with others…
frame ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2008, 17:47   #17
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von spider pm Beitrag anzeigen
(Es reichte der Briefkasten als Übergabepunkt)
In diesem uralten Fall wurde die Zustellung _an sich_ auch nicht bestritten. Und genau das ist das Problem des TOs, die Zustellung.

Wenn Cheffe alles bestätigt wie geschildert ist der Fall jetzt schon gegessen - aber daran glaubt doch nur der Osterhase, so einen dummen Cheffe findet man nur einmal im Leben. Und dem war man sicher schon einmal begegnet...
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Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2008, 18:38   #18
twolf
 
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.337
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
In diesem uralten Fall wurde die Zustellung _an sich_ auch nicht bestritten. Und genau das ist das Problem des TOs, die Zustellung.

Wenn Cheffe alles bestätigt wie geschildert ist der Fall jetzt schon gegessen - aber daran glaubt doch nur der Osterhase, so einen dummen Cheffe findet man nur einmal im Leben. Und dem war man sicher schon einmal begegnet...
Vor Gericht wird ein Brief locker reichen, brauche nur die Kündigung Ankündigen oder direkt vor Mitarbeitern oder Zeugen die Kündigung Aussprechen, das wahre Problemm sind dann zu einen Arbeitszeugniss zu kommen, daher mein Tip, bevor man Kündigt, zwischenzeugniss Beantrage schrieftlich. Wenn ihr einen Betriebsrat habe über ihn Kündigen ( Informieren ).

Auserdem was Hielft es deinen Chef, wenn er die Kündigung nicht anerkennt ? Zwingen zum Darbleiben geht wohl nicht.
__________________
Man kann auch mit der besten Kamera scheiß Bilder machen.
twolf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2008, 19:46   #19
katmai
 
 
Registriert seit: 07.07.2004
Ort: D-96052 Bamberg
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Kabuto Beitrag anzeigen
Einwurfeinschreiben dokumentiert die zustellende Kraft nur, daß die Sendung in den Briefkasten/Einwurfschlitz eingeworfen wurde. Eher unsicher bei solchen wichtigen Sachen wie Kündigungen.
Das reicht - am nächsten Tag nach Einlegen der Sendung in die Empfangsvorrichtung des Empfängers (=Briefkasten) gilt die Sendung als zugestellt. Da es sich um einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, hat sich die Sache.

Und das mit dem leeren A4-Blatt verschicken - Richter sind ja auch nicht doof. Wenn da ein Chef argumentiert, "ich hab ein leeres A4-Blatt im Kasten gehabt", dann denkt der sich für gewöhnlich seinen Teil. Wer sichergehen will: Mit einem Zeugen (nicht engste Verwandtschaft/verheiratet!) zusammen den Brief in den Briefumschlag packen und gemeinsam zur Post bringen. Das sollte dann wirklich reichen. Notfalls noch einen zweiten Brief an sich selbst schicken und den Zeugen bestätigen lassen, dass in beiden Umschlägen identische Schreiben sind und das Einschreiben an sich selbst nicht (!) öffnen...

Gruß,

katmai.
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Mein PhotographieBlog und Onlinemagazin
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Alt 26.03.2008, 20:31   #20
Schmiddi

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
Zitat:
Zitat von twolf Beitrag anzeigen
Auserdem was Hielft es deinen Chef, wenn er die Kündigung nicht anerkennt ? Zwingen zum Darbleiben geht wohl nicht.
Das verstehe ich auch nicht - aber OK, ist seine Sache. Das mit dem Einwurfeinschreiben wäre dann wohl die Lösung - was außer Kündigung schreibt schon der Arbeitnehmer seinem Chef per Einschreiben??? Bestimmt keine Urlaubspostkarte...
Das mit dem Zeugnis wird sicher ein Problem - so sie nicht längst eines hatte (weiß ich nicht). Da reicht nun die Zeit nicht, aber da sie was neues hat, sollte sie damit leben können...

Nochmals vielen Dank Euch allen, hoffen wir, dass alles gut klappt

Schmiddigrüße
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