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Alt 18.02.2010, 15:03   #1
boo70200
 
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 678
Deutsches Fotorecht, was wer darf?

Ich habe heute beim zappen im TV einen Bericht bei C'T gesehen wo es um Google Streetview ging. Die Meinungen darüber sind ja sehr gespallten und eins kam mir sehr komisch in dem Artikel vor:

100% genau kann ich es nicht mehr wiedergeben, aber es ging in der Kernaussage darum, das vielen Politikern Google Street View zwar ein Dorn im Auge sei, sie "rechtlich" aber nichts dagegen unternehmen können, da jeder in der Öffentlichkeit das Recht hat zu fotografieren. Auch über 2m hohe Zäune?

Der letzte Absatz machte mich stuzig, ICH als Privatperson darf also auch über Hecken in Private Bereiche der Nachbarn foten? Diese ungefragt online stellen?

-> Warum muß ich dann bei Street- oder Peoplefotos immer drauf achten das mehr als wie nur 5 Personen drauf sind?
-> Das ich keine Menschen ohne Erlaubniss online stellen darf?

Was hat Google, was ich nicht habe? Abgesehen von ner Pano-Cam auf dem Dach eines Golfs ;-)

Ich werde da gerade nicht schlau draus, im Prinzip darf Google so alles ablichten, nur wir nicht !?
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