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Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Vor der Aufnahme » Genehmigung für Luftaufnahmen
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Alt 15.05.2009, 07:11   #1
Fritzchen
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Witten
Beiträge: 16.572
Genehmigung für Luftaufnahmen

Wenn man aus einem Hubschrauber, Nachaufnahmen ,über dem Dortmunder Stadion bei einem Spiel machen möchte, was braucht man dann, von wem für einen Genehmigung.
Der BVB möchte so etwas haben, die Erlaubnis gibt es, der Hubschrauber ist auch keine Problem
__________________

Der mit der Schwarzmaske !
Fritzchen ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 15.05.2009, 08:21   #2
Schmiddi
abgemeldet
 
 
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
Dein Hubschrauber braucht 'ne Freigabe für Tiefflug über bebautem Gebiet - aber das weiß der Pilot und sollte der besorgen. Luftbilder sind soweit ich weiß inzwischen frei - aber da es um kommerzielle Nutzung geht: ich würde mal beim Regierungspräsident nachfragen.

Andreas

PS: nimm 'nen windstillen Tag und 'nen nicht zu kleinen Heli - ich hatte gestern einen windgebeutelten Flug über unsere Airbasebaustelle mit 'nem Robinson R44, mir war laaange nicht mehr sooo übel
__________________
Einige Bilders: Homepages sind wg. der DSGVO abgeschaltet!

Status: Tschüss , alles ist weg --- "reduziert" auf E-Size
Schmiddi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2009, 13:15   #3
Metzchen
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.984
Luftbilder sind prinzipiell auch für die kommerzielle Nutzung frei, natürlich nur solange das Objekt auch vom Boden aus fotografiert werden darf.
Und hör auf Schmiddi - für den ungeübten Magen sollte ´ne Tüte (und Ersatztüten) mit...

Viel Spaß!
__________________
Beste Grüße
Alex
Metzchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2009, 13:18   #4
Fritzchen

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Witten
Beiträge: 16.572
Zitat:
Zitat von Metzchen Beitrag anzeigen
Luftbilder sind prinzipiell auch für die kommerzielle Nutzung frei, natürlich nur solange das Objekt auch vom Boden aus fotografiert werden darf.
Und hör auf Schmiddi - für den ungeübten Magen sollte ´ne Tüte (und Ersatztüten) mit...

Viel Spaß!
Da bin ich abgehärtet, die Aufnahmen an sich, sind bestimmt nicht einfach.
Nachts aus der Luft
__________________

Der mit der Schwarzmaske !
Fritzchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2009, 13:24   #5
Metzchen
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.984
Jo, habe ich auch noch nie gemacht, so des nächtens. Viele Bilder machen für Wegschmeißreserven...

ISO high und Blende offen -
Und auf lahme Lüfte hoffen...

Viel Glück!
__________________
Beste Grüße
Alex
Metzchen ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 15.05.2009, 16:04   #6
Jan
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Erkrath bei Köln
Beiträge: 7.446
Dunkle Kleidung ist wichtig wg. Reflexen an den Scheiben des Fluggeräts.

Mit der Belichtungszeit könnte es schwer werden.

Jan


P.S.: Vielleicht kommst Du ggf. mit Hochbild oder Kameraballon als Stichtwort weiter.
__________________
_FC___D7_
Jan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2009, 18:18   #7
Metzchen
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.984
Zitat:
Zitat von Jan Beitrag anzeigen
Dunkle Kleidung ist wichtig wg. Reflexen an den Scheiben des Fluggeräts.
...na der freundliche Luftfrachtführer (ja, so heißt der in diesem Fall... ;o) wird ja wohl hoffentlich die Tür ´rausnehmen...
Wenn nicht: Gummigeli und nah an die Scheibe ran - da kann man auch im Clownskostüm fliegen. Und nachts sowieso, in dieser Art Luftfahrzeug ist´s bis auf die Instrumentalbeleuchtung eh dunkel...

Achte aber auf Vibrationen. Wackeldackel auf aus, wenn´s welche gibt - der kommt mit dieser Art Schüttelei erfahrungsgemäß eher schlecht klar.
__________________
Beste Grüße
Alex

Geändert von Metzchen (15.05.2009 um 18:24 Uhr)
Metzchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2009, 08:45   #8
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.514
Morgen Fritzchen,

hier nachzulesen http://de.wikipedia.org/wiki/Luftbild

Auszug:

In Deutschland galt bis 1990 eine Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen. Nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes ist diese Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen entfallen. Allerdings dürfen nach § 109 g Abs. 2[1] des Strafgesetzbuches auch aus Luftfahrzeugen Wehrmittel sowie militärische Vorgänge, Einrichtungen und Anlagen nicht fotografiert werden.

Nach deutschem Recht ist es außerdem nicht zulässig, mittels Aufnahmen aus Flugzeugen oder Helikoptern in die geschützte Privatsphäre einer Person einzudringen. (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2003, AZ: VI ZR 373/02, - Luftbildaufnahmen vom Ferienhaus)


Ansonstens gilt das, was Schmiddi geschrieben hat, aber das ist ja Sache des Piloten.
__________________
LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange
DonFredo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2009, 09:28   #9
Fritzchen

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Witten
Beiträge: 16.572
Danke erst mal an alle, das sind ja schon ein paar Überlegungen
__________________

Der mit der Schwarzmaske !
Fritzchen ist offline   Mit Zitat antworten
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