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Alt 28.01.2004, 21:45   #1
härry
 
 
Registriert seit: 22.01.2004
Ort: A-1230 Wien
Beiträge: 42
Urheberrecht

sagt mal:
Wenn ich ein Foto mache, bin ich dann automatisch Urheberrechtsinhaber?
Gibt es unterschiedliche Rechtslagen (D/A)?

hoffe, jemand weiß darüber bescheid, danke im Voraus
__________________
Grüße
Härry

Bilder von mir:
härry ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.01.2004, 21:52   #2
Tina
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 15.613
Hallo Härry,

hier mal etwas zum durchlesen zum Thema

Viele Grüße
Tina
__________________
... weg
Tina ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2004, 21:54   #3
andys
 
 
Registriert seit: 04.10.2003
Ort: d 20357
Beiträge: 3.311
Re: Urheberrecht

Zitat:
Zitat von härry
:?: sagt mal:
Wenn ich ein Foto mache, bin ich dann automatisch Urheberrechtsinhaber?
Gibt es unterschiedliche Rechtslagen (D/A)?

hoffe, jemand weiß darüber bescheid, danke im Voraus
Nach meinen Wissen ja. Damit das klar icht sollte man natürlich einen Vermerk machen, mit Adresse. Es kann durch Verträge usw. eingeschränkt werden. So haben auch Personen, die irgendwo alleine stehen und fotografiert werden, Rechte auf diese Bilder. Das muss nicht groß festgelegt sein. Diese Personen müssen gefragt werden, ob die Bilder veröffentlicht werden dürfen.
andys ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2004, 09:17   #4
PittiPlatsch
 
 
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: bei Braunschweig
Beiträge: 153
Re: Urheberrecht

Zitat:
Zitat von härry
sagt mal:
Wenn ich ein Foto mache, bin ich dann automatisch Urheberrechtsinhaber?
Gibt es unterschiedliche Rechtslagen (D/A)?
Ein Foto machen alleine reicht noch nicht - es muss auch noch dargestellt werden...
Im Ernst, jeder der etwas herstellt, ob Foto, Bild, Zeichnung, Musik... ist Urheber seines Werkes. Jeder Fotograf, der für eine Zeitung ein Bild abliefert ist und bleibt der Urheber dieses Fotos und hat das UNEINGESCHRÄNKTE Urheberrecht (s.u.).
Bis hierher gibtes keine unterschiedlichen Rechtslagen. Urheber bleibt Urheber.
Zitat:
Zitat von andys
Zitat:
Zitat von härry
:
Gibt es unterschiedliche Rechtslagen (D/A)?
Nach meinen Wissen ja. Damit das klar icht sollte man natürlich einen Vermerk machen, mit Adresse. Es kann durch Verträge usw. eingeschränkt werden. So haben auch Personen, die irgendwo alleine stehen und fotografiert werden, Rechte auf diese Bilder. Das muss nicht groß festgelegt sein. Diese Personen müssen gefragt werden, ob die Bilder veröffentlicht werden dürfen.
Dem muss ich (leider) wiedersprechen - wenn ich die Frage mal auf das "Urheberrecht" fokussiere .
Der Urheber hat das uneingeschränkte und unveräußerliche Urheberrecht!
Dieses Urheberrecht kann erst einmal nicht eingeschränkt werden. Jedoch können andere Rechte (wie z. B. Persönlichkeitsrechte, Follow the white Rabbit - äh: Tinas link) die Verfügungsrechte aus dem Urheberrecht beschränken. Auf deutsch: Der Urheber kann mit seinem Werk anstellen was er will, so lange er nicht andere Rechte dadurch verletzt. Aber sein Urheberrecht ist und bleibt unangetastet

Das Urheberrecht ist, wie bereits gesagt, UNVERÄUSSERLICH.
Lediglich die Verwertungsrechte können veräußert werden. D. H. man verkauft das Recht, die urheberlich geschützten Werke zu vervielfältigen, in Zeitungen abzudrucken, öffentlich aufzuführen... (usw.). Diese Rechte können vom Urheber einzeln verkauft werden. Z. B. verkaufe ich das Recht, das Foto in einer bestimmten Zeitung darzustellen - damit ist aber noch nicht das Recht veräußert, dieses Foto in einem anderen Medium (z. B. Film) zu verwerten oder für Plakataktionen zu (miss-)brauchen.
Der Urheber hat natürlich die Möglichkeit, ALLE Verwertungsrechte auf andere zu übertragen (ACHTUNG ich wiederhole mich: NUR die Verwertungsrechte - nicht das Urheberrecht ! ! !).

Zum guten Schluss hat der Urheber sogar das Recht, bereits erteilte Verwertungsrechte zurückzufordern (z. B. bei geänderter Politischer Meinung, manisch depressivem Irresein o. ä.). Der Urheber IST und bleibt der King , hat bei erteilten Verwertungsrechten sogar die Möglichkeit zu verlangen, bereits gedruckte Zeitschriften oder z. B. bereits gefertigte T-Shirts mit dem Aufdruck des Fotos vernichten zu lassen - latürnich muss er dem Inhaber der Verwertungsrechte in diesem Fall eine Entschädigung zahlen.

Ich hoffe es hat gehilft und ist nicht zu kompliziert...
Urheberrecht kann nicht in zwei Sätzen beschrieben werden...

Best Greetings
Peter
PittiPlatsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2004, 09:30   #5
smeagol
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Potsdam
Beiträge: 253
Ich weiß nicht so ganz, ob das hier hingehört - aber so halb schneidet es das Thema schon:
Was ist jetzt speziell an den Rechten von Konzertfotos dran: Wenn jemand Fotos macht (nicht offiziell, sondern aus der Menge - zB. aber auch 1. Reihe) - besitzt der doch offenbar die Urheberrechte (=> Urheber halt...) - aber was ist mit den Veröffentlichungs- bzw. Vervielfältigungsrechten?

Hat da jemand WIRKLICH Ahnung (bitte nicht wieder nur Mutmaßungen)?

mfg

Robert
smeagol ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 29.01.2004, 09:42   #6
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.036
Hey Robert,

das Urheberrecht gibt Dir nicht automatisch das Recht, die Bilder auch zu veröffentlichen. Bei Veranstaltungen obliegt es dem Veranstalter, ob er das Photographieren erlaubt. Aber auch wenn das Photographieren erlaubt ist, heißt es nicht, daß Du die Bilder auch verwerten darfst. Aber am besten schau mal bei www.fotorecht.de nach.

Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2004, 11:31   #7
Belfigor
 
 
Registriert seit: 23.10.2003
Beiträge: 688
Beitrag gelöscht
Belfigor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2004, 12:30   #8
PittiPlatsch
 
 
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: bei Braunschweig
Beiträge: 153
Zitat:
Zitat von Dat Ei
Hey Robert, das Urheberrecht gibt Dir nicht automatisch das Recht, die Bilder auch zu veröffentlichen. Bei Veranstaltungen obliegt es dem Veranstalter, ob er das Photographieren erlaubt. Aber auch wenn das Photographieren erlaubt ist, heißt es nicht, daß Du die Bilder auch verwerten darfst. Aber am besten schau mal bei www.fotorecht.de nach.
Dat Ei
Hallo Robert,
DatEi hat Recht. Du hast zwar das Urheberrecht an deinen geschossenen Fotos, jedoch kannst du deine Verwertungsrechte nicht ausüben, weil du damit die Verwertungsrechte der Veranstalter (Urheber des Konzerts, der Beiträge) verletzt.
Auch ein Konzert ist in seiner Gesamtheit, bzw. die einzelnen Beiträge, urheberrechtlich geschützt. Der Darbietende ist Urheber seiner Künste und hat das alleinige Verwertungsrecht. Der Veranstalter kann also zu Recht dir das Foten verwehren, weil er z.B. die Rechte an eine Verwertungsgesellschaft verkauft hat.
Es sei denn, der Veranstalter hat das Foten ausdrücklich zugelassen. Andernfalls musst du sogar eine Genehmigung für die Verwertung einholen (oder die Bilder nur im privaten Bereich eingeschlossen im Panzerschrank ansehen.)

DIES IST KEINE VERBINDLICHE RECHTLICHE AUSKUNFT
*** ich werd mich hüten ***

Der Urheber dieses Textes
Peter
(lässt ausnahmsweise das Zitieren seiner urheberrechtlich geschützten Worte zu...)

PittiPlatsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2004, 12:36   #9
smeagol
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Potsdam
Beiträge: 253
hmm.... reicht denn generell eine Genehmigung des Künstlers/der Band, oder haben die ihre Rechte irgendwie auch an den Veranstalter abgetreten? Eher doch nich - oder? Wenn ich also eine Genehmigung der Band/des Managements habe, dann müsst' das doch gehen?
Kennt sich generell hier irgendwer mit Musik aus? - Wenn man direkt eine Fotoerlaubnis von der Band bekommt - wollen die dann auch irgendwelche Rechte dran haben?

hmm... was weiß ich.... soweit erstmal

robert
smeagol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2004, 12:44   #10
Belfigor
 
 
Registriert seit: 23.10.2003
Beiträge: 688
Beitrag gelöscht
Belfigor ist offline   Mit Zitat antworten
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