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#1 |
Registriert seit: 22.01.2004
Ort: A-1230 Wien
Beiträge: 42
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Urheberrecht
![]() Wenn ich ein Foto mache, bin ich dann automatisch Urheberrechtsinhaber? Gibt es unterschiedliche Rechtslagen (D/A)? hoffe, jemand weiß darüber bescheid, danke im Voraus |
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#2 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 15.613
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#3 | |
Registriert seit: 04.10.2003
Ort: d 20357
Beiträge: 3.311
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Re: Urheberrecht
Zitat:
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#4 | |||
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: bei Braunschweig
Beiträge: 153
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Re: Urheberrecht
Zitat:
Im Ernst, jeder der etwas herstellt, ob Foto, Bild, Zeichnung, Musik... ist Urheber seines Werkes. Jeder Fotograf, der für eine Zeitung ein Bild abliefert ist und bleibt der Urheber dieses Fotos und hat das UNEINGESCHRÄNKTE Urheberrecht (s.u.). Bis hierher gibtes keine unterschiedlichen Rechtslagen. Urheber bleibt Urheber. Zitat:
![]() Der Urheber hat das uneingeschränkte und unveräußerliche Urheberrecht! Dieses Urheberrecht kann erst einmal nicht eingeschränkt werden. Jedoch können andere Rechte (wie z. B. Persönlichkeitsrechte, Follow the white Rabbit - äh: Tinas link) die Verfügungsrechte ![]() ![]() ![]() ![]() Das Urheberrecht ist, wie bereits gesagt, UNVERÄUSSERLICH. ![]() ![]() ![]() Lediglich die Verwertungsrechte können veräußert werden. D. H. man verkauft das Recht, die urheberlich geschützten Werke zu vervielfältigen, in Zeitungen abzudrucken, öffentlich aufzuführen... (usw.). Diese Rechte können vom Urheber einzeln verkauft werden. Z. B. verkaufe ich das Recht, das Foto in einer bestimmten Zeitung darzustellen - damit ist aber noch nicht das Recht veräußert, dieses Foto in einem anderen Medium (z. B. Film) zu verwerten oder für Plakataktionen zu (miss-)brauchen. Der Urheber hat natürlich die Möglichkeit, ALLE Verwertungsrechte auf andere zu übertragen (ACHTUNG ich wiederhole mich: NUR die Verwertungsrechte - nicht das Urheberrecht ! ! !). Zum guten Schluss hat der Urheber sogar das Recht, bereits erteilte Verwertungsrechte zurückzufordern (z. B. bei geänderter Politischer Meinung, manisch depressivem Irresein ![]() ![]() Ich hoffe es hat gehilft und ist nicht zu kompliziert... Urheberrecht kann nicht in zwei Sätzen beschrieben werden... Best Greetings Peter |
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#5 |
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Potsdam
Beiträge: 253
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Ich weiß nicht so ganz, ob das hier hingehört - aber so halb schneidet es das Thema schon:
Was ist jetzt speziell an den Rechten von Konzertfotos dran: Wenn jemand Fotos macht (nicht offiziell, sondern aus der Menge - zB. aber auch 1. Reihe) - besitzt der doch offenbar die Urheberrechte (=> Urheber halt...) - aber was ist mit den Veröffentlichungs- bzw. Vervielfältigungsrechten? Hat da jemand WIRKLICH Ahnung (bitte nicht wieder nur Mutmaßungen)? mfg Robert |
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#6 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.036
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Hey Robert,
das Urheberrecht gibt Dir nicht automatisch das Recht, die Bilder auch zu veröffentlichen. Bei Veranstaltungen obliegt es dem Veranstalter, ob er das Photographieren erlaubt. Aber auch wenn das Photographieren erlaubt ist, heißt es nicht, daß Du die Bilder auch verwerten darfst. Aber am besten schau mal bei www.fotorecht.de nach. Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#7 |
Registriert seit: 23.10.2003
Beiträge: 688
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Beitrag gelöscht
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#8 | |
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: bei Braunschweig
Beiträge: 153
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Zitat:
DatEi hat Recht. Du hast zwar das Urheberrecht an deinen geschossenen Fotos, jedoch kannst du deine Verwertungsrechte nicht ausüben, weil du damit die Verwertungsrechte der Veranstalter (Urheber des Konzerts, der Beiträge) verletzt. Auch ein Konzert ist in seiner Gesamtheit, bzw. die einzelnen Beiträge, urheberrechtlich geschützt. Der Darbietende ist Urheber seiner Künste und hat das alleinige Verwertungsrecht. Der Veranstalter kann also zu Recht dir das Foten verwehren, weil er z.B. die Rechte an eine Verwertungsgesellschaft verkauft hat. Es sei denn, der Veranstalter hat das Foten ausdrücklich zugelassen. Andernfalls musst du sogar eine Genehmigung für die Verwertung einholen (oder die Bilder nur im privaten Bereich eingeschlossen im Panzerschrank ansehen.) DIES IST KEINE VERBINDLICHE RECHTLICHE AUSKUNFT *** ich werd mich hüten ![]() Der Urheber dieses Textes Peter (lässt ausnahmsweise das Zitieren seiner urheberrechtlich geschützten Worte zu...) ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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#9 |
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Potsdam
Beiträge: 253
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hmm.... reicht denn generell eine Genehmigung des Künstlers/der Band, oder haben die ihre Rechte irgendwie auch an den Veranstalter abgetreten? Eher doch nich - oder? Wenn ich also eine Genehmigung der Band/des Managements habe, dann müsst' das doch gehen?
Kennt sich generell hier irgendwer mit Musik aus? - Wenn man direkt eine Fotoerlaubnis von der Band bekommt - wollen die dann auch irgendwelche Rechte dran haben? hmm... was weiß ich.... soweit erstmal robert |
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#10 |
Registriert seit: 23.10.2003
Beiträge: 688
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Beitrag gelöscht
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